Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV hat am 23. Juni 2025 die Weisungen W – 01/2025 «Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG» publiziert.

  Weisung 01/2025 OAK  /  Infoschreiben zur Weisung