Kritik an OAK-Mitteilung 2/23 “Leistungsverbesserungen”
Jorge Serra kritisiert scharf die Mitteilung der OAK betr. Verzinsung von SGE. Er hält die Mitteilung weder fachlich noch sozialpolitisch für haltbar. Sie sollte von der OAK wieder zu
rückgezogen werden. Serra schreibt:
Das PK-Netz befürwortet eine effiziente Aufsicht über die Pensionskassen. Was die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) mit ihrer jüngsten Mitteilung von anfangs Woche aber anrichtet, ist weder sachlich noch fachlich gerechtfertigt. Die damit verbundenen Eingriffe in die Kompetenzen der obersten Organe der Pensionskassen gehen zu weit. Die Mitteilung ist nicht durchdacht und teilweise gar nicht praktikabel.
Sie setzt falsche Anreize und ist nicht im Interesse der Versicherten. Konkret: Art. 46 BVV2 schliesst zwecks Einschränkung von Wettbewerbsvorteilen unter Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) Leistungsverbesserungen bei nicht zu 75% geäufneten Wertschwankungsreserven (WSR) aus. Mit der genannten Mitteilung hat die OAK den Begriff «Leistungsverbesserungen» neu definiert und die Verzinsungsmöglichkeiten für SGE drastisch eingeschränkt.
Die maximal erlaubte Verzinsung soll neu auf dem Durchschnittswert der technischen Zinssätze der Pensionskassen im Vorjahr basieren. Fürs laufende Jahr wäre etwa eine Verzinsung von mehr als 1.75% bei nicht mehr als 75% geäufneten WSR nicht mehr möglich. Mit der bisherigen Definition galten für das Jahr 2023 erst Verzinsungen von mehr als 3 % als Leistungsverbesserung. Die Folgen der neuen Regelung sind einschneidend.
Swiss pension funds increase equity, cut real estate investments
(IPE) Swiss pension funds are looking at equity investments this year with slightly renewed optimist, remaining cautious, however, on bonds, and cutting down on real estate allocations. A strong equity market performance, especially from US tech stocks, led Swiss pension funds to record average returns of 3.7%, as of the end of August 2023, from -9% recorded at the end of last year, according to the latest data from Complementa’s risk check-up.
“As a consequence, the equity quota [in portfolios] has increased more than 1 percentage point compared to the end of last year, and on average stands at around 31%. The bonds [allocation] has remained on average fairly stable at above 31%,” said Andreas Rothacher, senior investment consultant at Complementa.
Last year, Pensionskassen invested 31.7% of their assets in fixed income, 29.5% in equities, 24% in real estate, and 10.1% in alternative investments, while 4.6% was in cash, the study added. The share of real estate estate investments has instead decreased this year to close to 23% as of end of August, according to Complementa’s research. The high allocation to propertty last year was a key driver to slowing down further investments in the asset class this year, Rothacher explained.
Laetitia Raboud neue Direktorin der OAK
(OAK) Laetitia Raboud wird neue Direktorin der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV. In ihrer Funktion wird sie per 1. Februar 2024 das Sekretariat der Kommission führen und die operative Umsetzung der Oberaufsicht über die 2. Säule verantworten.
Laetitia Raboud verfügt über langjährige Erfahrung als Rechtsanwältin. Bis 2016 war sie im Rechtsdienst der Baloise Leben AG tätig, bevor sie zur stellvertretenden Geschäftsführerin der Baloise Perspectiva Sammelstiftung BVG ernannt wurde. Die 39-jährige Freiburgerin hat an den Universitäten Neuenburg und Bern Rechtswissenschaft studiert. Sie verfügt über ein HSG-Diplom Insurance Management sowie über ein CAS Berufliche Vorsorge der Universität St. Gallen. Laetitia Raboud ist zu- dem Prüfungsexpertin beim Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV und Mitglied des Vorstands der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht- und Ver- sicherungsrecht SGHVR. Laetitia Raboud folgt auf Manfred Hüsler, der in den Ruhestand tritt. Er war der erste Direktor der OAK BV, die ihre Tätigkeit am 1. Januar 2012 aufnahm.
OAK: Leistungsverbesserung bei SGE
Die OAK-BV schreibt in einer Mitteilung:
Damit sich die Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb nicht durch zu hohe Leistungen im Verhältnis zu ihrer finanziellen Lage einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, wurde Art. 46 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2; SR 831.441.1) geschaffen. Art. 46 BVV 2 sieht besondere Anforderungen für Leistungsverbesserungen von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven vor.
Gemäss den Erläuterungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zu Art. 46 Abs. 1 BVV 2 sollen diese Bestimmungen verhindern, dass Vorsorgeeinrichtungen bei gutem Renditeverlauf sehr schnell Leistungsverbesserungen vornehmen und der Äufnung der Sollwertschwankungsreserven nicht erste Priorität einräumen.
Unkonventionelle Rentenmodelle
Der Beobachter stellt unkonventionelle Rentenmodelle vor, welche die herkömmlichen ergänzen könnten. Beispielsweise durch die Bereitstellung eines vom Staat zur Verfügung gestellten Startkapitals bei Geburt, dass allein durch die Erträge bis zum Rentenalter einen ansehnlichen “Zustupf” liefern könnte.
Angenommen, jedes Neugeborene erhält bei der Geburt ein finanzielles Geschenk vom Staat. Dieses Startkapital wird bis zur Pensionierung gewinnbringend angelegt und dient dann als Zusatzrente. Was wie Zukunftsmusik klingt, hat der Frankfurter Professor Raimond Maurer für Deutschland durchgerechnet: Bei einer Anlage von 5000 Euro ab Geburt resultiert so im besten Fall eine Monatsrente von 3150 Euro. In der reicheren Schweiz wäre ein Geburtsgeschenk von 10’000 Franken denkbar.(…)
[Die] Früchte, die eine Geburtsanleihe trägt, wären für den Einzelnen nicht zu verachten: Angenommen, das Geburtsgeschenk ist vor über fünf Jahrzehnten in einen Schweizer Aktienfonds investiert worden, dann hätte dieser nach Angaben der Luzerner Kantonalbank eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,8 Prozent erzielt. Aus den 10’000 Franken wäre so ein Kapital von heute 1’318’923 Franken entstanden. Bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent entspräche dies einer monatlichen Rente von 6594 Franken. Und selbst bei einer Rendite von lediglich 5 Prozent wäre die lebenslange Rente immer noch so hoch wie eine minimale AHV-Rente – ohne dass man dafür Beiträge zahlen musste.
Swiss Real Estate Sentiment Index auf Allzeittief
An der sresi-Umfrage 2023 von KPMG haben über 350 Branchenvertreter teilgenommen. Zusammen repräsentieren sie ein Anlage- und Bewertungsvolumen von rund CHF 350 Milliarden. Damit zeichnet der Swiss Real Estate Sentiment Index ein repräsentatives und breit abgestütztes Bild der Erwartungen zu den bevorstehenden Entwicklungen am Schweizerischen Immobilienanlagemarkt.
Der aggregierte Index zeigt, dass die Stimmung auf dem Schweizer Immobilienanlagemarkt derzeit schlechter ist als jemals zuvor seit Erhebung des Swiss Real Estate Sentiment Index. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erwartungen für die wirtschaftliche Entwicklung zwar ein wenig optimistischer, aber eine deutlich negative Einschätzung der Preisentwicklung drückt den sresi erneut auf ein Allzeittief.
“Die Story vom Rentenabbau ist falsch”
«Mehr bezahlen, weniger Rente»: Der Slogan gegen die Rentenreform führt in die Irre. Effektiv könnten viele von besseren Leistungen profitieren, schreibt Albert Steck in der NZZ am Sonntag.
“Sind die Pensionskassen eine Geldvernichtungs-maschine? Diesen Eindruck erweckt die Kampagne der Gewerkschaften gegen die Rentenreform. «Mehr bezahlen, weniger Rente!», lautet der Slogan – der offensichtlich verfängt. Innert kürzester Zeit haben die Gewerkschaften für das Referendum 140 000 Unterschriften zusammengetrommelt. Damit kommt die BVG-Vorlage im nächsten Frühjahr zur Volksabstimmung.
«Ausgerechnet Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Löhnen müssten viel mehr bezahlen – für insgesamt weniger Rente», so kritisieren die Gewerkschaften. Sie rechnen vor, dass die Reform zu Rentenverlusten von bis zu 15% oder 3240 Fr. im Jahr führen würde. «Gerade Frauen sollen nach der Erhöhung des Rentenalters ein zweites Mal bezahlen», lautet der Vorwurf.
Das klingt nach einem miserablen Deal. Denn die Reform verschlingt auch eine riesige Summe Geld: 11,3 Mrd. Fr. müssten die Versicherten zusätzlich in die berufliche Vorsorge einzahlen. Und zwar in Form eines Lohnbeitrags von 0,24% während 15 Jahren. Die Pensionskassenreform, so scheint es, führt zu einem finanziellen Harakiri: Wozu sollen die Erwerbstätigen mehr Geld an die zweite Säule abliefern, wenn ihre Renten ja doch sinken? Oder gibt es vielleicht auch Gewinner? Und falls ja: Wer könnte profitieren?
VZ: Die Auswirkungen der BVG-Reform
Das VZ Vermögenszentrum hat ein Papier mit den konkreten Auswirkungen einer Annahme der BVG-Reform “für die Menschen in der Schweiz” publiziert. Die Berechnungsbeispiele sollen auf den Franken genau zeigen, mit welchen Renten sie rechnen können. Als Erkenntnisse werden herausgestrichen:
- Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz soll auf 6,0 Prozent sinken. Davon wären aber längst nicht alle Versicherten betroffen. Denn die meisten Versicherten haben auch überobligatorisches Altersguthaben. Dort liegen die Umwandlungssätze schon heute oft deutlich unter 6,0 Prozent. Gar nicht betroffen sind alle bereits Pensionierten: Ihre Renten bleiben gleich.
- Eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen würde Rentenzuschläge erhalten. Wie die Berechnungen vom VZ zeigen, würden einige Menschen der Übergangsgeneration so eine höhere Rente bekommen als ohne Reform. Andere müssen trotz Zuschlägen mit einer tieferen Rente rechnen.
Kann man sich die Immobilie im Alter noch leisten?
Um die Immobilie nach der Pensionierung halten zu können, dürfen die Hypothekarschulden nicht zu hoch sein. Es gilt also, sie abzubauen – direkt oder indirekt. Michael Ferber listet in der NZZ die wichtigsten Punkte auf.
Wie in vielen Lebensbereichen gibt es auch zum Abzahlen einer Immobilie Stammtisch-Weisheiten. Eine davon geht so: «Wenn die zweite Hypothek abbezahlt ist, ist man auf der sicheren Seite.»
In früheren Zeiten mag dieser Spruch viel Wahres beinhaltet haben, doch in Zeiten von deutlich gestiegenen Preisen für Schweizer Immobilien ist dies nicht mehr unbedingt der Fall. «Bei vielen Wohneigentümern ist die erste Hypothek mittlerweile so hoch, dass das Abzahlen der zweiten Hypothek nicht immer reicht, um die Immobilie im Alter halten zu können», sagt der Finanzplaner und Sozialversicherungsexperte Marcel Eigenmann.(…)
Überbordende Bürokratie belastet PKs
Die wachsende Bürokratie führt dazu, dass immer mehr Ressourcen für administrative Aufgaben aufgewendet werden, anstatt dass dieses Geld der eigentlichen Alters- und Risikovorsorge hilft. Es stellt sich die kritische Frage, inwieweit die steigende Bürokratie die Effektivität und Nachhaltigkeit von Pensionskassen fördert oder gefährdet. Simon Spiess, Vorsitzender der Geschäftsleitung, Assurinvest AG, listet dazu auf Money Cab einige Beispiele auf. Zur Stimmpflicht bei GVs hält er fest:
Seit Annahme der «Minder-Initiative» respektive deren damaligen Umsetzung via VegüV sind Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, ihr Stimmrecht bei den von ihnen gehaltenen Aktien an den Generalversammlungen auszuüben. Allerdings ist uns bis dato kein einziger Fall bekannt, wonach Pensionskassen ein gewichtiges Traktandum abgelehnt hätten und dieser Entscheid spürbare Folgen für das entsprechende Unternehmen gehabt hätte.
Gleichwohl sind die Einrichtungen der Stimmabgabe verpflichtet und müssen dies zudem sinnvoll dokumentieren, damit die Versicherten bei Bedarf Einsicht erhalten können. Als gewichtiger Pensionskassendienstleister ziehen wir nach bald zehn Jahren und keinem einzigen Antrag auf Einsicht in das Abstimmverhalten einer durch uns verwalteten Pensionskasse das Fazit, dass diese Stimm- und Dokumentationspflicht einen klassischen Papiertiger darstellt und weder der Wirtschaft, der Gesellschaft noch der Ethik dient.
Natixis Global Retirement Index: Silber für die Schweiz
Zum zehnten Mal hat die französische Investmentbank Natixis ihren Global Retirement Index publiziert. Der Index setzt sich aus einer Reihe von Subindizes zusammen. Gesamthaft schafft es die Schweiz mit einem Score von 82% wie im Vorjahr auf Platz zwei hinter Norwegen mit 83%. Deutschland als bestes angrenzendes Land liegt mit 76% auf Rang 9. Erfasst wird die Situation vermögender Privatanleger. Cash schreibt dazu:
Am besten schlägt sich die Schweiz in der Subkategorie «Finanzen» – und nimmt dort den ersten Platz ein. Analysiert wurden dafür sieben Indikatoren: Altersabhängigkeit, Kreditausfälle bei Banken, Inflation, Zinssätze, Steuerbelastung, Staatsverschuldung und Governance. Verbessert hat sich in der Schweiz zum Vorjahr unter anderem der Steuerdruck-Indikator, die Inflation sowie die Staatsverschuldung.
Weiter wurden die Kategorien «Gesundheit», «Lebensqualität» sowie «materieller Wohlstand» genauer untersucht. Beim materiellen Wohlstand steigt die Schweiz von Platz 14 auf Platz 6 auf. Dabei ist sie neben Norwegen und Luxemburg eines der einzigen Länder, welches in allen Kategorien unter den besten Zehn landet.
Illusionen zur freien PK-Wahl
Dr. Kerstin Windhövel, Kompetenzfeldleiterin Vorsorge am Schweizerischen Institut für Finanzausbildung SIF der Kalaidos FH, beschreibt in der HZ-Insurance ihre Vorstellungen von den Vor- und Nachteilen der freien Pensionskassen-Wahl. Man kann nur staunen, wie sie sich das vorstellt.
[Es] gibt es unübersehbare Vorteile, insbesondere für die Versicherten. Diese müssen sich nun mit «ihrer Wunsch-PK-Lösung» befassen. Da das Interesse gemeinhin mit der Beschäftigung steigt, liegt hier noch viel unabsehbares Potenzial. Habe ich meine PK selbst gewählt, so steigt auch die Akzeptanz. «Konkurrenz belebt das Geschäft» könnte auch bei den Pensionskassen gelten, sofern es für die Versicherten eine klar verständliche und abgrenzbare Wahlmöglichkeit gibt.
Im PK-Bereich könnte dies – analog zur Grundversicherung bei den Krankenkassen – die klar abgegrenzte Versicherung des Obligatoriums sein, die alle Pensionskassen im gleichen Versicherungsumfang inklusive Risikoabsicherung für Invalidität und Hinterlassenenleistungen anbieten. Im Überobligatorium kann die Wahl dann mehr Freiheiten zulassen, sodass jede und jeder Versicherte individuelle Wunschleistungen zusammenstellen kann. Eine Versicherte mit mehreren Kindern wählt beispielsweise eine höhere Hinterlassenenleistung, um diese im Falle des eigenen Todes besser abzusichern, wofür auch höhere Kosten anfallen.
«Mischportfolios sind hoch attraktiv»
In einem Interview mit der Finanz und Wirtschaft gibt Iwan Deplazes. Leiter Asset Management der ZKB, einen Ueberblick über die aktuelle Lage auf den Kapitalmärkten. Er äussert sich u.a. auch zur Uebernahme der CS durch die UBS und die Situation der Pensionskassen. Auszüge.
Herr Deplazes, UBS hat Credit Suisse übernommen, was ändert sich nun in der Vermögensverwaltungsbranche?
Die Übernahme ist enorm bedauerlich, für den Finanzplatz und auch für die Schweizer Asset-Management-Industrie. In der Schweiz war UBS schon davor die Nummer eins, und Credit Suisse lag an zweiter Stelle. Nun entsteht ein sehr grosser neuer Asset-Manager. In Europa wird UBS neu den dritten Platz einnehmen, im internationalen Wettbewerb dürfte sich dies als vorteilhaft erweisen. Anderseits hat UBS nun mancherorts eine grosse Marktmacht. Im Bereich Immobilien Schweiz beispielsweise dürften mehr als 50% bei UBS und CS kombiniert sein.
Wo sonst entsteht neue Marktmacht, die aus Anlegersicht wichtig ist?
Im Geschäft mit Indexanlagen gab es schon vorher nur wenige Anbieter, die eine umfassende Produktpalette institutioneller Lösungen offerieren konnten. Da dürfte es zu Verschiebungen kommen, denn die Kunden wollen oftmals nicht nur einen Anbieter, sondern sie wollen diversifizieren. Ausländische Konkurrenten bieten kaum Schweizer Strukturen an – diese sind aber für institutionelle Kunden steuerlich interessanter als solche aus Luxemburg oder auch als ETF.
Keine Verluste auf 1e-Pläne bei Jobwechsel
(sda) Wer in der beruflichen Vorsorge einen so genannten 1e-Vorsorgeplan hat, soll sein Kapital bei einem Stellenwechsel nicht verlieren. Das hat nach dem Ständerat am Donnerstag auch der Nationalrat beschlossen.
Mit 100 zu 82 Stimmen bei drei Enthaltungen nahm er eine Motion des Urner FDP-Ständerats Josef Dittli an, welche der Ständerat schon im März dieses Jahres gutgeheissen hatte. Sie geht nun zur Umsetzung an den Bundesrat, der eine Vorlage zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes ausarbeiten soll.
1e-Pläne sind Vorsorgepläne, bei welchen die Versicherten aus einem Angebot von Anlagestrategien selbst wählen dürfen. Das bietet grosse Chancen für höhere Verzinsungen, birgt aber auch das Risiko für Verluste. Die Vorsorge mit 1e-Plänen ist nur auf versicherten Lohnteilen ab Jahreslöhnen ab rund 130’000 Franken möglich.
Arbeitende Rentner Opfer des Fiskus
Ältere Arbeitnehmer werden zur beliebten Waffe im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Damit diese aber auch übers Pensionsalter hinaus arbeiten, brauche es mehr Anreize, findet die FDP. Blue News schreibt dazu:
Damian Müller hat dazu eine Motion eingereicht. Sie verlangt, dass das Arbeiten nach der Pensionierung attraktiver wird. Sie wurde am Mittwoch im Ständerat behandelt. Geht es nach Müller gibt es gleich mehrere Probleme, die bei der AHV21-Revision stark unterschätzt wurden, wie er schreibt.
So sei einerseits der AHV-Freibetrag nach Erreichen des Pensionsalters zu tief, andererseits seien auch die Kürzungsansätze bei der Frühpensionierung und die Zuschläge beim Rentenaufschub zu tief. «Unter dem Strich werden Rentner*innen, die freiwillig über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, geradezu pönalisiert und geschröpft», schreibt Müller.





