Der Beobachter hat einen Pensionskassen-Check aufgeschaltet, mit dessen Hilfe Versicherte die Qualität ihrer PK abschätzen können. Notwendig sind dazu die Daten aus dem letzten Vorsorgeausweis.
Beobachter
Kapitalbezug: Was oft vergessen geht
Der Beobachter listet in einem Beitrag fünf Punkte auf, die nach Ansicht der Autoren beim Kapitalbezug oft vergessen werden.
- Sicherheit vs. Flexibilität: Auch im Kapitalbezug lässt sich Sicherheit schaffen: Man kann das vorhandene Vermögen in einen Einkommens- und in einen Risikotopf aufteilen. Das Einkommen (vergleichbar mit der Rente) wird dann aus dem Einkommenstopf bezogen. Der Pensionär bezahlt sich dann quasi selbst. Der Risikotopf dagegen – Risikokapital genannt – wird investiert.
- Massive Selbstüberschätzung: Die Entscheidung ob Rente oder Kapital gleicht – etwas sarkastisch ausgedrückt – einer Wette auf den eigenen Todeszeitpunkt. Dabei hängt vieles von der statistischen Lebenserwartung ab. Stirbt man vorher, ist der Kapitalbezug attraktiver, bei einem langen Leben ist man wiederum mit der Rente im Vorteil.
- Teures Langleberisiko: Mit dem Kapitalbezug übertragen sie das Risiko einer potenziellen Finanzierungslücke aufgrund der Langlebigkeit an die Rentner. Für die Vorsorgeeinrichtung ist der Kapitalbezug zudem mit keinen Kosten verbunden. Ein kostenloses Abwälzen eines Risiko ist für einen rationalen Finanzmarktakteur immer attraktiv.
- Ungleiche Kostenstrukturen: Auch die Kosten sprechen in den meisten Fällen gegen einen Kapitalbezug. Für Privatanleger ist es unmöglich, die Kostenstrukturen einer Pensionskasse nachzuahmen. Auf das Vermögen hat dies einen bedeutenden Einfluss.
- Erbe und Steuern: Auch beim Thema Erbschaft ist das Bild gemischt. Zwar ist die Ehegattenrente tiefer als diejenige des oder der Verstorbenen. Bei Ehepartnern mit einem Altersunterschied von über zehn Jahren wird sie bei einigen Pensionskassen zusätzlich gekürzt. Doch bei hohem Alter des überlebenden Partners kann sie sich auszahlen.
Steuertricks?
Gian Signorelli kommentiert im Beobachter eine Auswertung des Kantons Zürich zu den Steuerabzügen und ihren Auswirkungen auf den Steuerertrag. Das berge «sozialpolitischen Sprengstoff». Besonders hervorgehoben werden dabei die Einkäufe in Pensionskassen, die sich nur rund 4 Prozent der Bevölkerung leisten könnten, was scheinbar ungerecht und politisch verwerflich ist und natürlich «brisant». Abzüge erscheinen als «Steuertricks». Dazu heisst es:
Der Kanton Zürich hat nun in einer Auslegeordnung erstmalig ausgewertet, wie stark Abzüge seine Steuereinkünfte mindern. Untersucht wurde das Jahr 2020, Anlass dazu war ein Postulat des SP-Kantonsrats Tobias Langenegger.
Wenn es keine Abzüge gäbe, würde der Kanton 4,8 Milliarden Franken mehr einnehmen – bei Gesamteinnahmen von 16,9 Milliarden. Also eine durchaus erkleckliche Summe. (…)
Bemerkenswert und sozialpolitisch brisant sind die Abzüge bei der persönlichen Berufsvorsorge. Bloss 3,8 Prozent der Steuerpflichtigen konnten diese im Jahr 2020 machen. Kanton und Gemeinden entgingen dadurch 365 Millionen Steuerfranken.
Wer die eigene Pensionskasse aufstocken konnte, tat das mit durchschnittlich 22’000 Franken und konnte so 9500 Franken Steuern sparen. Die Zahlen zeigen: Diese Abzugsmöglichkeit können vor allem gut verdienende Zürcherinnen und Zürchern nutzen, die es sich leisten können, auf 22’000 Franken ihres Jahreseinkommens zu verzichten.
Ein wenig anders sieht es bei der dritten Säule aus. Etwas mehr als jeder Dritte Zürcher Steuerpflichtige konnte es sich leisten, in die private Altersvorsorge einzuzahlen (36,1 Prozent). Wer es tat, sparte im Durchschnitt 1232 Franken Steuern. Kanton und Gemeinden mussten auf 480 Millionen Franken verzichten.
«Bundesrat sägt an der 2. und 3. Säule»
Matthias Pflume kritisiert im Beobachter die Pläne des Bundesrats bei der Besteuerung von 2. und 3. Säule.
Der geplante Kurswechsel passt nicht zur bisherigen Politik. Und er passt auch nicht zur jüngsten Änderung bei der Säule 3a, wo die Steuervorteile gerade erst leicht ausgebaut wurden. Falls die Kehrtwende überhaupt kommt, dann darf die höhere Besteuerung des Kapitalbezugs erst für künftig eingezahlte Beträge gelten. Und nicht schon für die Gelder, die sich bereits in der Altersvorsorge befinden – das wäre sonst ein krasser Verstoss gegen Treu und Glauben.
Genau das ist aber geplant. Von einer Übergangsfrist ist im Vernehmlassungstext keine Rede. Egal, wie die konkreten Regeln sein werden: Es ist anzunehmen, dass künftig weniger fürs Alter gespart würde. (…)
Gern wird moniert, dass sehr reiche PK-Versicherte beim Kapitalbezug massiv Steuern sparen. Das stimmt. So wie Reiche auch sonst oft Wege finden, sich ärmer zu rechnen. Ein System, das viele Steuerabzüge vorsieht, führt zwangsläufig dazu, dass sich diese bei hohen Einkommen mehr lohnen als bei niedrigen. Aber deshalb das Alterssparen für alle unattraktiver machen? Besser wäre: Um die Exzesse beim Steuernsparen zu vermeiden, könnte man die erlaubte Einkaufssumme stärker begrenzen als jetzt.
In den Medien wurde spekuliert, dass die Pläne zur zweiten und dritten Säule vor allem dazu dienen, andere Kürzungen politisch leichter verdaulich zu machen. Und dass nicht einmal der Bundesrat ernsthaft daran glaubt, dass seine Pläne Realität werden.
Ein solches Taktieren wäre ziemlich kurzsichtig. Allein schon die jetzt geschaffene Verunsicherung weckt Zweifel an der Verlässlichkeit der Politik und untergräbt das Vertrauen in die Altersvorsorge.
Beobachter / SRF «Tax the Rich»
Steuerpläne schaden
Der Bundesrat plant, Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule höher zu besteuern, um jährlich 220 Millionen Franken mehr einzunehmen. Dies könnte das Vertrauen in die Altersvorsorge untergraben und das Sparen fürs Alter unattraktiver machen, meint der Beobachter. Matthias Pflume schreibt:
Der geplante Kurswechsel passt nicht zur bisherigen Politik. Und er passt auch nicht zur jüngsten Änderung bei der Säule 3a, wo die Steuervorteile gerade erst leicht ausgebaut wurden. Falls die Kehrtwende überhaupt kommt, darf die höhere Besteuerung des Kapitalbezugs erst für künftig eingezahlte Beträge gelten. Und nicht schon für die Gelder, die sich bereits in der Altersvorsorge befinden – das wäre sonst ein krasser Verstoss gegen Treu und Glauben. Egal, wie die konkreten Regeln sein werden: Es ist anzunehmen, dass künftig weniger fürs Alter gespart würde.
Unkonventionelle Rentenmodelle
Der Beobachter stellt unkonventionelle Rentenmodelle vor, welche die herkömmlichen ergänzen könnten. Beispielsweise durch die Bereitstellung eines vom Staat zur Verfügung gestellten Startkapitals bei Geburt, dass allein durch die Erträge bis zum Rentenalter einen ansehnlichen “Zustupf” liefern könnte.
Angenommen, jedes Neugeborene erhält bei der Geburt ein finanzielles Geschenk vom Staat. Dieses Startkapital wird bis zur Pensionierung gewinnbringend angelegt und dient dann als Zusatzrente. Was wie Zukunftsmusik klingt, hat der Frankfurter Professor Raimond Maurer für Deutschland durchgerechnet: Bei einer Anlage von 5000 Euro ab Geburt resultiert so im besten Fall eine Monatsrente von 3150 Euro. In der reicheren Schweiz wäre ein Geburtsgeschenk von 10’000 Franken denkbar.(…)
[Die] Früchte, die eine Geburtsanleihe trägt, wären für den Einzelnen nicht zu verachten: Angenommen, das Geburtsgeschenk ist vor über fünf Jahrzehnten in einen Schweizer Aktienfonds investiert worden, dann hätte dieser nach Angaben der Luzerner Kantonalbank eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,8 Prozent erzielt. Aus den 10’000 Franken wäre so ein Kapital von heute 1’318’923 Franken entstanden. Bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent entspräche dies einer monatlichen Rente von 6594 Franken. Und selbst bei einer Rendite von lediglich 5 Prozent wäre die lebenslange Rente immer noch so hoch wie eine minimale AHV-Rente – ohne dass man dafür Beiträge zahlen musste.
Rentenreform – Das sind die Ideen
Der Beobachter hat die laufenden Reformideen zur Sicherung der Altersvorsorge zusammengefasst. Zur 2. Säule sind dies: die Modelle des Bundesrats (SoPaKo) sowie von National- und Ständerat. Der Beobachter gibt weder dem Bundesrat noch dem Parlament in einer Volksabstimmung dazu grosse Chancen.
Bei der Säule 3a sind zwei Vorstösse hängig, die Nachzahlungen und höhere Beitragssätze fordern. Die bürgerlichen Parteien sind dafür, linke und Bundesrat dagegen.
Die AHV soll eine 13. Rente auszahlen, verlangt eine Initiative des Gewerkschaftsbunds. Die Initiative der Jungen FDP will die Erhöhung und Dynamisierung des Rentenalters. Mit der SNB-Initiative will der SGB Nationalbankgewinne für die AHV einsetzen und schliesslich fordert die Mitte die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei der AHV.
5 Fragen und 5 Antworten zu den Vorschlägen des Ständerats
Der Ständerat will bei der Pensionskasse den Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle senken. Was bedeutet das? Der Beobachter beantwortet die fünf wichtigsten Fragen.
“Das Milliarden-Loch bei den Staatlichen”
Der Beobachter bringt einen ungeschminkten Bericht über die teilweise desolate finanzielle Situation öffentlicher Pensionskassen, welche gleichzeitig überaus komfortable Leistungen für ihre Versicherten bieten.
Härter könnte es Jérôme Cosandey nicht formulieren. «Es war ein fauler und sehr teurer Kompromiss», sagt der Pensionskassenspezialist der wirtschaftsliberalen Denkfabrik Avenir Suisse. Vor zehn Jahren hatte sich das Parlament in Bern auf ein Modell geeinigt, wie man die öffentlich-rechtlichen Kassen bis 2014 verselbständigen und bis 2024 voll kapitalisieren kann. Jetzt aber zeigt sich: Es wird deutlich teurer als gedacht.
Damals wurden 38 PKs von Kantonen und Gemeinden mit einer Staatsgarantie ausgestattet. Wenn alles schiefläuft, wird der Staat für die von den Kassen eingegangenen Verpflichtungen geradestehen müssen. 28 dieser Kassen – die meisten weisen grosse Deckungslücken auf – wählten das Modell Teilkapitalisierung. Sie alle streben einen Deckungsgrad von 80 bis 100 Prozent an. Um auf eigenen Füssen stehen zu können, müssen diese Kassen in den nächsten Jahren zusätzlich Wertschwankungsreserven von durchschnittlich 15 bis 20 Prozent aufbauen. Das allein macht klar, dass ihre Sanierung weitere Milliarden kosten wird. Weil das so teuer wird, haben sie bis 2052 Zeit.
Rentnerlastige Kassen: hoffnungslose Fälle?
Wer in einer Kasse mit hohem Rentneranteil versichert ist, hat in der Regel schlechte Karten. Der Beobachter schreibt sogar von “hoffnungslosen Fällen”. Die garantierten, überhöhten Renten fressen den Ertrag weg und bei Sanierungen werden die Aktiven erst recht zur Kasse gebeten. Im Beitrag von Bernhard Raos heisst es dazu:
Ende 2018 gab es laut der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge 45 reine Rentnerkassen, 85 Kassen mit mehr Rentnern als Aktiven und 250 Kassen, die wohl mehr Aktive als Rentner haben, aber in denen bereits mehr als 50 Prozent des Kapitals den Rentnern gehören. Wie viele dieser Kassen nicht sanierungsfähig sind, wird nicht erfasst.
Rund jeder zehnte Versicherte gehört einer Kasse mit hohem Rentneranteil an. Darunter hat es zwar auch einige sehr gut finanzierte Einrichtungen wie die SIG Pensionskasse. Mit 300 Aktiven und 800 Rentnern hatte sie Ende 2018 einen Deckungsgrad von über 130 Prozent und konnte in den letzten zehn Jahren fünfmal Zusatzrenten ausrichten.
Doch solche Kassen sind die Ausnahme. Gemäss Schätzungen fehlen rentnerlastigen Pensionskassen nötige Reserven von 120 Milliarden Franken – und das war vor der Coronakrise. Prevanto-Experte Niklewicz spricht jetzt erst recht von einer zweigeteilten beruflichen Vorsorge: «Wer das Glück hat, einer Kasse mit ausgeglichenem Altersprofil anzugehören, kann auf eine angemessene Verzinsung seines Sparguthabens hoffen. Schlimmstenfalls muss er jetzt kurzzeitig Sanierungsbeiträge hinnehmen. Die anderen, die in einer Kasse mit hohem Rentneranteil sind? Die haben Pech gehabt.»
Eine Zeitbombe. Wenn Kassen zu stark in Unterdeckung geraten und die Renten nicht mehr zahlen können, bleibt nur noch der Sicherheitsfonds BVG der zweiten Säule (Sifo). Er wird über Beiträge aller Kassen finanziert und schützt nur versicherte Löhne bis 127 980 Franken. Wer richtig Pech hat, muss nicht nur Minderverzinsung und Sanierungsbeiträge verkraften, sondern sich auch noch die Rente kürzen lassen.
Je mehr Pensionskassen rentnerlastig werden, desto stärker tickt die Zeitbombe. Und wenn sich angeschlagene autonome Pensionskassen in eine Sammelstiftung retten wollen, finden sie kaum Anbieter. «Das ist derzeit unmöglich oder zumindest äusserst schwierig», sagt Konrad Niklewicz. Es brauche eine Lösung auf nationaler Ebene.
Beobachter: Die 10 grössten Irrtümer zur 2. Säule
Der Beobachter zählt die 10 grössten Irrtümer auf. Allerdings sind keine dabei, welche Neues bringen würden. Und wie weit sie verbreitet sind, wissen wir nicht. Aber für viele mögen da einige Illusionen beseitigt werden.
- Die Schweizer Altersvorsorge ist die beste der Welt.
- Wer gleich viel verdient, gleicht lang arbeitet und gleich viel einbezahlt, bekommt auch gleich viel Rente.
- Frauen erhalten weniger Rente aus der zweiten Säule als Männer.
- Mit 100 Prozent Deckungsgrad ist meine Pensionskasse sicher.
- Die zweite Säule ist obligatorisch für alle.
- Meine Pensionskasse muss die Altersguthaben nachhaltig anlegen.
- Die Renten aus der zweiten Säule garantieren ein finanziell gesichertes Leben im Alter.
- Wenn meine Pensionskasse mein Geld gut anlegt, habe ich Anspruch auf höhere Zinsen.
- Ein hoher Umwandlungssatz bringt in jedem Fall mehr Rente.
- Wenn die Pensionskassen günstiger arbeiten würden, müssten die Renten nicht gekürzt werden.
Vorschläge für eine Reform der Altersvorsorge
Der Beobachter hat eine Reihe von Vorschlägen für eine Reform der Altersvorsorge zusammen gestellt, welche über Änderungen der Beitragssätze und des Umwandlungssatzes hinausgehen. Der Titel lautet “Die Wackelrente als Wundermittel?”… Es sind dies die Initiative für eine generationengerechte Vorsorge von Josef Bachmann; die Forderung nach Flexibilität im Überobligatorium der Grünliberalen (parl. Initiative Weibel); die 13. AHV-Rente des Gewerkschaftsbunds; die von c-alm entwickelten Ideen für den ASIP; die bereits realisierten Modelle mit flexiblen Renten von PwC oder Implenia.
Beobachter zu den Vermögensverwaltungskosten
Der Beobachter befasst sich mit den Vermögensverwaltungskosten bei Pensionskassen. Zitiert werden u.a. Urban Hodel (PK-Netz), Rudolf Strahm oder Matthias Kuert, denen anscheinend schleierhaft ist, weshalb überhaupt Verwaltungskosten anfallen. Die Zeitschrift kritisiert:
Während die versprochenen Renten in den vergangenen Jahren nur gesunken sind, blieben die Margen der Berater und die Löhne der PK-Chefs verschont. Die Verwaltungskosten stiegen sogar um 6,6 Prozent, obwohl die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen 2015 von 1866 auf 1782 zurückging. Die Branche hebelt damit sogar das grundlegende ökonomische Prinzip aus, wonach Konzentration zu einem Effizienzgewinn führen sollte.
Meint der Beobachter-Redaktor, die Löhne der PK-Mitarbeiter sollten sinken, wenn der Umwandlungssatz zurückgeht? Hanspeter Konrad (ASIP) hält dagegen:
Wieviel Umverteilung?
Der Beobachter geht der Frage nach, wie hoch die Umverteilung zwischen Jung und Alt wirklich ist. Bei der Vorsorgestiftung Integral scheint das Problem nicht zu existieren.
Das Volk hat die Vorlage zwar bachab geschickt, doch das Umverteilungsargument ist geblieben. Rechte wie linke Politiker benutzen es, um neue Reformen anzustossen. Die wenigsten bestreiten, dass es wegen der tiefen Zinsen und der gestiegenen Lebenserwartung bei den meisten Pensionskassen eine Umverteilung gibt. Nur kann niemand sagen, wie gross sie ist.
Der Bundesrat beziffert die Umverteilung auf 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Die Zahl errechnete das Bundesamt für Sozialversicherungen anhand einer Studie von 2015. Darin hat Vizedirektorin Colette Nova aber geschrieben: «Die erhobenen Daten sind nicht repräsentativ, eine Hochrechnung für die Gesamtheit der Vorsorgeeinrichtungen ist somit nicht möglich.»
“Renten sinken stärker als nötig”
Bernhard Raos geht im Beobachter der Frage nach, wie hoch der technische Zinssatz sein müsste. Raos schreibt:
Die Pensionskassenexperten sind zerstritten. Stundenlang diskutierte ihre Kammer jüngst – und konnte sich dennoch nicht einigen, wie hoch der technische Referenzzinssatz vernünftigerweise sein soll. Der Entscheid wurde auf November vertagt. (…)
Wie hoch der technische Zinssatz vernünftigerweise sein soll, ist schon länger umstritten. 2010 einigte sich die Kammer der Pensionskassenexperten auf ein Berechnungsmodell, wie der Referenzzins festgelegt werden soll. Inzwischen ist er eine wichtige Grösse, nach der sich sehr viele Experten und Pensionskassen richten. Doch gegen den Referenzzinssatz gab es von Beginn weg Kritik. Ein einheitlicher Satz für alle Pensionskassen macht eigentlich keinen Sinn. Denn jede Kasse legt ihr Geld anders an und weist eine andere Altersstruktur auf. (…)
Auch die Oberaufsichtskommission ist mit dem Modell der PK-Experten unzufrieden und will den Referenzzins ganz streichen. Die Kritik kommt allerdings reichlich spät, denn der Referenzzinssatz hat seine Wirkung längst entfaltet. Viele Pensionskassen haben die Renten in den letzten Monaten stärker gesenkt als nötig.

