(sda) Wer in der beruflichen Vorsorge einen so genannten 1e-Vorsorgeplan hat, soll sein Kapital bei einem Stellenwechsel nicht verlieren. Das hat nach dem Ständerat am Donnerstag auch der Nationalrat beschlossen.
Mit 100 zu 82 Stimmen bei drei Enthaltungen nahm er eine Motion des Urner FDP-Ständerats Josef Dittli an, welche der Ständerat schon im März dieses Jahres gutgeheissen hatte. Sie geht nun zur Umsetzung an den Bundesrat, der eine Vorlage zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes ausarbeiten soll.
1e-Pläne sind Vorsorgepläne, bei welchen die Versicherten aus einem Angebot von Anlagestrategien selbst wählen dürfen. Das bietet grosse Chancen für höhere Verzinsungen, birgt aber auch das Risiko für Verluste. Die Vorsorge mit 1e-Plänen ist nur auf versicherten Lohnteilen ab Jahreslöhnen ab rund 130’000 Franken möglich.
Für Dittli geht es mit der Motion darum, einen Schutzmechanismus für das Altersguthaben von Versicherten bei 1e-Pensionskassen aufzubauen. Trete ein Arbeitnehmer freiwillig oder unfreiwillig aus einem 1e-Vorsorgeplan aus und biete die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers keinen 1e-Vorsorgeplan an, müsse er die 1e-Anlagen sofort auflösen und beim neuen Arbeitgeber in eine ordentliche BVG-Lösung einbringen.
Habe die neue Pensionskasse also keinen 1e-Plan, was oft der Fall sei, und verliere der Versicherte zum Beispiel während einer Börsenbaisse seine Stelle, so erleide er unmittelbar Kapitalverluste auf seinem Altersguthaben.
Bundesrat dagegen
Der Bundesrat lehnte das Begehren ab. Die vom Gesetzgeber gewollte Eigenverantwortung von Versicherten mit 1e-Vorsorgeplan werde reduziert, machte er geltend und sprach von einer Entsolidarisierung. Komme in der Zweijahresfrist die neue Vorsorgeeinrichtung in Schwierigkeiten, müssten dies ausgerechnet Angestellte mit hohen Löhnen, die ihr Kapital noch nicht transferiert hätten, nicht mittragen.