Pensionskassen und Datenschutzgesetz
Am 1. September ist das Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Es hat zu vielen Fragen und Unsicherheiten geführt. Der Pensionskassenverband hat auf seiner Website die wichtigsten Punkte zur Umsetzung übersichtlich aufgeführt.
Complementa PK-Studie 2023
Anteil an PKs mit Leistungsanpassungen aufgrund der Teuerung
Complementa hat die abschliessenden und aktualisierten Daten der PK-Studie 2023 publiziert. Sie basiert auf den Daten von 444 Pensionskassen mit kumulierten Kapitalien von 760 Milliarden Franken. Für das Sonderthema wurden ausserdem die Einschätzungen von 168 Verantwortlichen von Vorsorgeeinrichtungen eingeholt. Zusammenfassend wird festgestellt:
Das Pensionskassenvermögen ist 2022 um 9% geschrumpft. Dennoch haben drei von fünf Vorsorgeeinrichtungen eine Verzinsung über dem BVG-Mindestzins von 1.0% gewährt. Erstmals seit über 20 Jahren steigt der technische Zinssatz leicht an, was zu einem positiven Effekt auf den Deckungsgrad führt. Seit Jahresbeginn verzeichnen die Pensionskassen eine Rendite von +3.7%, wodurch der Deckungsgrad gegenwärtig bei 106.5% liegt. Durch das gestiegene Zinsniveau wird vermehrt die strategische Vermögensallokation überprüft. Jede fünfte Kasse plant, die Obligationen-Quote wieder zu erhöhen.
Mit dem deutlichen Anstieg des Zinsniveaus seit Ende 2021 wurde die Diskussion zur strategischen Vermögensallokation neu entfacht. Aufgrund des neuen Zinsumfelds beabsichtigt jede fünfte Pensionskasse, die Obligationenquote für Staats- und/oder Unternehmensanleihen wieder zu erhöhen, ein weiteres Fünftel führt hierzu noch Diskussionen.
NZZ zum Mindestzins
Michael Ferber hat zur Mindestzins-Empfehlung der BVG-Kommission Jérôme Cosandey befragt.
Aus liberaler Sicht stellt sich die Frage, wieso der BVG-Mindestzins politisch festgelegt wird. Schliesslich lassen sich Renditen am Kapitalmarkt nicht politisch verordnen.
Trotzdem hält sich der Schaden, der mit dem politisch festgelegten BVG-Mindestzinssatz verursacht werden kann, laut Jérôme Cosandey vom Think Tank Avenir Suisse in Grenzen. Es handelt sich schliesslich um einen Entscheid, der jedes Jahr revidiert werden kann.
Gravierender sei es, dass der BVG-Mindestumwandlungssatz ebenfalls politisch festgelegt wird und im Gesetz steht. «Die Renten, die auf diesem Satz beruhen, werden schliesslich über Jahrzehnte hinweg ausbezahlt.»
Mindestzins-Empfehlung: Reaktionen der Sozialpartner
Die von der BVG-Kommission vorgeschlagene Erhöhung des Mindestzinses löst die erwarteten Reaktionen aus: entweder zu viel oder zu wenig.
Arbeitgeberverband
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist klar, dass nicht eine Erhöhung, sondern vielmehr eine Senkung des Mindestzinssatzes in der aktuellen Ausgangslage angezeigt wäre. (…) In die Berechnung des BVG-Mindestzinssatzes fliessen unterschiedliche Faktoren mit ein, so etwa auch die finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen.
Hier gilt es zu beachten, dass die Stimmung an den Finanzmärkten aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Lage auch im zweiten Halbjahr 2023 gedrückt bleibt. Die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge bleibt für die Pensionskassen entsprechend schwierig, dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium. Zudem steigt der Druck für Vorsorgeeinrichtungen, die innerhalb oder nahe an den gesetzlichen Mindestparametern operieren.
Die Arbeitgeber können die Empfehlung der BVG-Kommission für einen Mindestzinssatz von 1,25 Prozent vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen. Gestützt auf die aktuelle Situation hätte der Mindestzinssatz deutlich unter der Grenze von 1,0 Prozent zu liegen kommen müssen.
Gewerkschaftsbund
Die BVG-Kommission will den Mindestzinssatz auf tiefe 1.25 Prozent festlegen. Damit würde er bedeutend hinter der aktuellen Teuerung hinterherhinken. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Bundesrat dazu auf, den Mindestzins auf 2 Prozent zu erhöhen. Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist aufgrund der gestiegenen Zinsen gut und auch die Renditen fallen positiv aus. Nach 15 Jahren sinkenden Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein. (…)
Dabei führt die Zinswende zu einer komfortablen Ausgangslage für die Pensionskassen: Selbst die Oberaufsicht über die 2. Säule hat unlängst bestätigt, dass deren finanzielle Lage stabil ist. Im ersten Halbjahr 2023 haben die meisten Vorsorgeeinrichtungen bereits doppelt so hohe Renditen erwirtschaftet wie notwendig. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.
BVG-Kommission empfiehlt 1,25% Mindestzins
(BR) Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2024 um 0.25 Punkte auf 1.25% zu erhöhen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Mit dem Entscheid trägt die Kommission den gestiegenen Zinsen Rechnung.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.50% bis 2%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine deutliche Mehrheit für 1.25% ausgesprochen. Die Kommission trägt damit insbesondere dem deutlichen Anstieg der Zinsen infolge der gestiegenen Inflation Rechnung. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Pension funds on crypto
(FT) Investment consultants say their institutional clients — mainly traditional pension funds worth tens of billions of pounds — show no sign of making a play for bitcoin or other cryptocurrencies.
2. oder 3. Säule?
“Espresso” von Radio SRF geht der Frage nach: Soll man freiwillige Einzahlungen besser in die zweite oder dritte Säule machen? Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage lässt sich gemäss Yvonne Seiler Zimmermann, Vorsorgeexpertin und Professorin an der Hochschule Luzern, nicht geben: «Ob man eher in die zweite oder dritte Säule einzahlen soll, ist stark von der persönlichen Situation abhängig.»
Hanspeter Konrad und sein PK-Leistungsbezug
Wie hat sich Hanspeter Konrad, der zurückgetretene Direktor des ASIP, beim Bezug seiner PK-Leistung entschieden? Daniel Hügli von Cash hat sich in einem Interview danach erkundigt – und bei weiteren Themen zur 2. Säule nachgefragt.
cash.ch: Herr Konrad, nach 19 Jahren als Geschäftsführer beim Schweizerischen Pensionskassenverband Asip, der die Interessen von über 900 Schweizer Pensionskassen vertritt, gehen Sie in Pension. Wie entschieden Sie sich bei der 2. Säule? Kapitalbezug oder Rente?
Hanspeter Konrad: Ich habe einen Teil als Kapital bezogen. Aber den überwiegenden Teil werde ich als Rente beziehen.
Sie könnten bei mehr Kapitalbezug viel Steuern sparen.
Es war meine persönliche Wahl, und sie stimmt so für mich. Natürlich habe ich dabei alle Kriterien in Betracht gezogen: Familiäre Situation, Gesundheit, Einschätzung der Lebenserwartung, Risikobereitschaft bei Anlagen und das steuerliche Umfeld.
Bei einem vollen Kapitalbezug wären Sie vielleicht auch ein schlechtes Beispiel oder Vorbild gewesen, denn die Pensionskassen sind als Rentensystem eingeführt worden…
Ich glaube nicht, dass man bei meinem Entscheid wirklich genau hinschaut und zweifle daher, dass ich diesbezüglich ein Vorbild oder eben kein Vorbild wäre (schmunzelt). Klar ist aber: Kapitalbezüge nehmen in der Tendenz zu. Aber die Mehrheit entscheidet sich immer noch für die Rente oder eine Mischform.
Wachsender Anteil der Immobilienfirmen und Pensionskassen
Die Tamedia-Zeitungen berichten über die Besitzverhältnisse bei Wohnimmobilien in Zürich. Immobilienfirmen, Pensionskassen und Anlagestiftungen weisen einen wachsenden Anteil auf. Angeblich eine Ursache der stark gestiegenen Mieten.
Einmal den ganzen Zürcher Kreis 3. Oder auch: einmal die ganze Stadt Biel. Beinahe so stark sind alle Immobilienfirmen, die in Zürich geschäften, während der letzten fünfzehn Jahre gewachsen. Rund 25’000 Wohnungen haben sie in der Stadt übernommen oder gebaut.
Seit 2008 findet in Zürich eine starke Verschiebung der Eigentumsverhältnisse statt. Institutionelle Anleger, zu denen Pensionskassen zählen, Versicherungen, Fonds oder private Immobilienfirmen, kaufen Häuser und Land von privaten Eigentümerinnen. Im Juni dieses Jahres besassen Immobilienfirmen deswegen erstmals mehr Wohnungen als die Privaten.
2008 sah dies noch ganz anders aus. Damals bildeten die Einzelpersonen die deutlich grösste Eigentümergruppe. Ihr Anteil an den Stadtzürcher Wohnungen ist seither von 42 Prozent auf 32,6 geschrumpft, jener der Immobilienfirmen von 25,3 auf 33 Prozent angestiegen.
Alle Jahre wieder: der Mindestzins, neu mit Zinsklau
Der Blick nimmt den Evergreen “BVG-Mindestzins” auf und beschreibt die immer gleiche Ausgangslage vor der jährlichen Ausmarchung in der BVG-Kommission. Und er macht auch keinen Hehl daraus, auf welcher Seite der immer gleichen Kontrahenten seine Sympathien liegen. Es darf vermutet werden, dass von dieser Seite auch die Anregung zu diesem Artikel kam.
Im Oktober beschliesst der Bundesrat, zu welchen Konditionen unsere Altersguthaben in der zweiten Säule nächstes Jahr mindestens verzinst werden müssen. Bereits morgen trifft sich in Bern die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission), um über ihren Vorschlag zuhanden der Regierung zu streiten. SonntagsBlick weiss: Die Forderungen der verschiedenen Interessenvertreterinnen gehen sehr weit auseinander.
Während die Gewerkschaften auf zwei Prozent oder mehr pochen, möchten die Versicherer und Arbeitgeber den Mindestzins auf unter ein Prozent drücken.
Fiskus bestraft Weiterarbeitende
Mario Bucher von Pensexpert zeigt in einem Betrag für HZ Insurance auf, wie Pensionierte, welche nochmals eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, vom Fiskus bestraft werden: “die Steuerbelastung steigt auf ein Niveau, das das Weiterarbeiten unattraktiv macht – nett ausgedrückt”.
Aber es gäbe eine einfache Möglichkeit, diesen Missstand zu beheben. Denn viele erwerbstätige Pensionierte können mit dem neuen Einkommen und der AHV-Rente das Haushaltsbudget bestreiten und deshalb auf die Rente aus der Pensionskasse vorübergehend verzichten. Warum also nicht die Altersrente während dieser Zeit der erneuten Erwerbstätigkeit sistieren, um diese dann nach der endgültigen Pensionierung wieder zu beziehen?
Pension Fake News Day
pw. “Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente”, titelt der SGB auf seiner Website einen Beitrag zum “Equal Pension Day”. Oha, wird sich frau da denken, die aus irgendwelchen Gründen noch erwartet, vom Gewerkschaftsbund richtig informiert zu werden. Im weiteren Verlauf wird dann allerdings etwas relativiert: “Bis zum 1. September haben die Männer dieses Jahr bereits so viel Rente erhalten, wie die Frauen bis Ende Jahr erwarten dürfen. Der Grund: “Denn Frauen erhalten in der Schweiz noch immer einen Drittel weniger Rente als Männer.” Die Bemerkung “Noch immer” lässt hoffen, dass dank dem unermüdlichen Einsatz des SGB Frauen eines Tages gleich viel Rente wie die Männer erhalten werden. Der Weg dazu: Die AHV wird kräftig ausgebaut, die ungeliebte 2. Säule irgendwann entsorgt; die – welche Ungerechtigkeit – Leistungen nach der Höhe des Einkommens berechnet.
OAK: Datenschutzgesetz und PK-Experten
Die OAK-BV hat eine Mitteilung betreffend die Einordnung der Experten für berufliche Vorsorge im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes per 1. September 23 veröffentlicht. Es wird ausgeführt:
“Am 1. September 2023 tritt das totalrevidierte neue Datenschutzgesetz (revDSG) mit der ebenfalls to- talrevidierten neuen Datenschutzverordnung (revDSV) in Kraft. Gleichzeitig wird Art. 85a des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) angepasst mit der Streichung des Begriffs «Persönlichkeitsprofile» und der Ergänzung um einen neuen Absatz 2.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Änderungen hat die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) die OAK BV als Zulassungsbehörde um eine Einschätzung zur Frage gebeten, ob die Experten für berufliche Vorsorge als private Personen oder als Bundesorgane im Sinne des revDSG gelten.
BVV2 “kein Hindernis für nachhaltige Anlagen”
Die Anlagebestimmungen der beruflichen Vorsorge stellen für die Pensionskassen kein Hindernis dar, ihre Vorsorgevermögen nachhaltig zu bewirtschaften. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 30. August 2023 verabschiedet hat. In einer Mitteilung wird dazu ausgeführt:
Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass die Anlagebestimmungen der beruflichen Vorsorge die Umsetzung wirksamer Nachhaltigkeitsstrategien nicht behindern. Zudem hat der Bundesrat den Pensionskassen mit zwei gezielten Verordnungsanpassungen die Möglichkeit eröffnet, direkt in zukunftsträchtige, nachhaltige Projekte investieren zu können:
Mit der Umsetzung der Motion Weibel können Pensionskassen seit dem 1. Oktober 2020 direkt in Infrastrukturanlagen und -projekte investieren, und die Umsetzung der Motion Graber erlaubt ihnen seit dem 1. Januar 2022 auch Investitionen in nichtkotierte, schweizerische Anlagen.
Mit dem Bericht beantwortet der Bundesrat das Postulat 19.3950 «Nachhaltigkeit fördern dank zeitgemässen Anlagerichtlinien» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S). Das Postulat beauftragte den Bundesrat zu prüfen, wie die Anlagebestimmungen der beruflichen Vorsorge angepasst werden könnten, dass nachhaltiges Investieren von Pensionskassen nicht länger durch hinderliche Bestimmungen erschwert werde.
Mitteilung BR / IPE /
Bericht BR
Voller Kapitalbezug rückläufig
Cash schreibt zu den Ergebnissen des Ruhstandsmonitors der Axa bezüglich Kapitalbezug:
Es zeigt sich über die letzten Jahre ausserdem immer deutlicher, dass der Bezug der ganzen Pensionskassengelder in Form einer Einmalzahlung bei Eintritt in den Ruhestand offenbar an Beliebtheit verliert. Waren es 2021 noch 17 Prozent, die sich für den Bezug des gesamten Kapitals entscheiden zu wollen, gaben 2023 noch 13 Prozent an, dies zu beabsichtigen.
Das sagte Werner Rutsch, Mitglied er Geschäftsleitung AXA Investment Managers Schweiz, an einer Medienkonferenz am Dienstag. Anzufügen bleibt in diesem Zusammenhang, dass der ganze Bezug der Pensionskassengelder nicht von allen Kassen in der Schweiz ermöglicht wird.
Auffällig in der Studie ist aber die Diskrepanz zwischen der Wahl der Einmalauszahlung und den effektiven Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BfS). Laut BfS bezogen im Jahr 2021 36 Prozent ausschliesslich Kapital aus der Pensionskasse, was deutlich mehr sind als die 17 Prozent in der Umfrage der AXA im gleichen Jahr.



