4. Säule nicht vergessen
Sacha Fedier, CEO von VT Wealth Management, mahnt zum privaten Sparen neben unserem Dreisäulensystem, sonst könne nach der Pensionierung in vielen Fällen der gewohnte Lebensstil nicht mehr gehalten werden. Egal, wie die Vorsorgesituation sich gestaltet, Optimierungsmöglichkeiten gibt es seiner Einschätzung nach immer. An eine Bank oder vor allem eine einzelne Bank würde er dies aber auf keinen Fall delegieren. In einem FuW-Interview meint er:
Wie lautet heute Ihr Rat an junge Arbeitnehmer, die es ins Ausland zieht?
Sie können wichtige Erfahrungen sammeln und sich persönlich weiterentwickeln. Das ist ganz wichtig. Aber ich glaube, die meisten kümmern sich – wie ich damals – in dieser Situation nicht um die Folgen für ihre Vorsorge. Das ist ein Fehler, denn wenn sie ein paar Jahre nichts einzahlen, entstehen Vorsorgelücken, die gefüllt werden müssen. Diese Lücken erkennen viele Leute erst, wenn die Rente ausgezahlt wird. Und dann ist es bereits zu spät.
Sparen, sparen, sparen, lautet die Empfehlung, die heute überall zu hören ist. Eltern sollen etwas für ihre Kinder zurücklegen, Berufseinsteiger möglichst früh jeden Monat ein paar hundert Franken für die Pensionierung abzweigen. Woher kommt dieser Druck?
Das ist eine typische Schweizer Sicht. Bei uns «legt man etwas auf die Seite», das war schon in Kriegszeiten so. In anderen Ländern, wie den USA beispielsweise, wird gar nicht erst gespart, sondern gleich konsumiert.
Viele Banken, Versicherer und Vermögenszentren bewerben zurzeit aggressiv ihre Vorsorgeveranstaltungen. Wie glaubhaft ist das?
Die Mahnung, zu sparen und richtig vorzusorgen, ist das eine, aber es kommt doch viel mehr darauf an, wie es gemacht wird. Es gibt so viele Möglichkeiten neben dem klassischen Sparkonto. Hier sehe ich Aufklärungsbedarf. Denn das Schlimmste, was passieren kann, ist, erst bei der Pensionierung festzustellen, dass Geld falsch angelegt wurde.
Wie man ESG-Konzepte realisiert
Philippe Luethy, Head of Aon Investment Switzerland, Zürich, zeigt in einem Beitrag auf HZ Insurance auf, wie ESG-Konzepte zu realisieren sind. Er hält fest:
Ein Trend zur stärkeren Integration von ESG-Kriterien in die Anlagestrategie ist bei vielen Pensionskassen deutlich vorhanden. Die Frage ist allerdings, wie man dies umsetzt. Soll ESG ein fester Bestandteil der Anlagestrategie sein, ist ein stringentes Vorgehen sinnvoll. Ein erfolgreiches Rezept zur Integration von ESG ist ein konsistenter Top-down-Ansatz. Die Anlagephilosophie hat Einfluss auf die ESG-Strategie. Und diese hat wiederum Einfluss auf die eingesetzten Produkte und Assetmanager.
Am Ende oder eben auch am Anfang steht das Überwachen der ESG-Strategie. Wenn zum Beispiel das Ziel festgelegt wird, den CO2-Fussabdruck innerhalb von fünf Jahren um 10 Prozent zu reduzieren, sollte auch überprüft werden können, ob er sich tatsächlich nach unten bewegt. Dies geht nur, wenn man über entsprechende Angaben zum Portfolio verfügt und die Entwicklung somit ersichtlich ist.
Wechsel Leitung Pensionskasse Suva
Der Stiftungsrat der Pensionskasse Suva hat Lara Fretz per 1. Januar 2024 als neue Geschäftsführerin ernannt. Die gebürtige Tessinerin folgt damit auf Michael Robert Liechti, der die Pensionskasse 18 Jahre lang geleitet hat und in Pension geht. Fretz hat an der Universität mit Master of Law abgeschlossen und war danach als Juristin im Bereich Recht Berufliche Vorsorge beim Bundesamt für Sozialversicherungen und in verschiedenen Pensionskassen tätig. Aktuell leitet sie die Kundenbetreuung der Valitas Sammelstiftung in Zug.
Wille zur Nachhaltigkeit
In einem Artikel der Handelszeitung kommen diverse Exponenten der beruflichen Vorsorge zum Thema nachhaltige Anlagen zum Wort, u.a. Lukas Müller-Brunner, Direktor des ASIP.
«Nachhaltigkeit geniesst bei den Anlageentscheiden von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen einen hohen und stetig steigenden Stellenwert», betont Lukas Müller-Brunner, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands Asip. «Denn Pensionskassen haben gegenüber ihren Versicherten eine treuhänderische Sorgfaltspflicht. Entsprechend gilt es, diesem Kriterium bei Anlageentscheiden genauso Rechnung zu tragen.» Bei der konkreten Umsetzung liege der Teufel im Detail:
Gemäss den Bestimmungen des Gesetzgebers habe eine Pensionskasse eine langfristig ausgelegte Anlagestrategie festzulegen, welche der im jeweiligen Einzelfall vorhandenen Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung Rechnung trägt. «Wie dies konkret umgesetzt wird, hängt von der Zielsetzung ab, welche die Führungsorgane der Vorsorgeeinrichtungen festlegen», so Müller-Brunner.
PK-Statistik 2022: Provisorische Werte
(BFS) Um möglichst rasch erste provisorische Werte der Pensionskassenstatistik 2022 publizieren zu können, ist eine nach Rechtsform und Risikodeckung geschichtete Zufallsstichprobe gezogen worden. Die vorliegenden Ergebnisse basieren auf der Hochrechnung von 446 eingegangenen Fragebogen (August 2023).
Arbeitgeber: Ja zur BVG-Reform
(SAV) Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat heute die Ja-Parole zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) beschlossen. Eine Reform der beruflichen Vorsorge ist dringend notwendig. Denn die Renten der beruflichen Vorsorge stehen seit geraumer Zeit unter Druck. Gründe dafür sind die steigende Lebenserwartung, die vielen Neupensionäre der Babyboomer-Generation und die anhaltend schwierige Lage an den Kapitalmärkten. Weder Inflation noch steigende Zinsen lösen das Problem.
Bessere Absicherung von Vorsorgegeldern
(sda) Der Ständerat will Vorsorgeguthaben bei Freizügigkeits- und Säule-3a-Stiftungen besser absichern. Im Auge hat er dabei, was bei Bankenkonkursen mit den Geldern passiert.
Mit 37 zu 0 Stimmen bei sechs Enthaltungen nahm die kleine Kammer eine Motion des Zuger Mitte-Ständerats Peter Hegglin an. Der Vorstoss geht an den Nationalrat. Hegglin möchte, dass künftig auch Guthaben über 100’000 Franken konkursrechtlich privilegiert behandelt werden. Zudem möchte er eine schnellere Auszahlung der Gelder an die Stiftungen und damit die Versicherungsnehmer.
BVG-Arena: Reform für oder gegen die Frauen?
pw. Die BVG-Reform ist schwer einzuordnen und mit ihren Vor- und Nachteilen für die meisten Versicherten kaum nachvollziehbar. Die Politiker tun sich auch entsprechend schwer damit, sie dem Stimmvolk nahe zu bringen oder sie im Gegenteil dagegen zu motivieren. Die TV-Arena vom 8.9.23 zeigte das eindrücklich auf.
UBS PK-Performance August 2023
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im August eine durchschnittliche Performance von -0,57%
nach Abzug von Gebühren. Seit Jahresbeginn steht die Rendite bei 3,34% und die annualisierte Rendite seit
Publikation unseres Barometers im Jahr 2006 bei 2,93%. -
Im vergangenen Monat war die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen 2,05 Prozentpunkte. Das
beste Ergebnis (0,27%) erzielte eine grosse Pensionskasse mit verwalteten Vermögen über 1 Mrd. Das
schlechteste Ergebnis (-1,78%) erzielte eine mittelgrosse Pensionskasse mit verwalteten Vermögen zwischen
CHF 300 Mio. und 1 Mrd. Die geringste Performancespanne (1,33%) wiesen die grossen Pensionskassen auf.
CS PK-Index August 2023
(CS) Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2017 auf 1% p. a.) ist im Berichtsmonat um 0,13 Punkte (bzw. 0,08%) auf den Stand von 160,92 Punkten gesunken, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit im August -0,66% hinter der BVG-Vorgabe.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index seit 1. Januar 2000 beträgt per Ende August 2,87%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,02%.
Fünf Fragen an fünf Vorsorgeexperten
Patrik Schaller (Präsident Fachkommission BVG Expertsuisse) und Joachim Beil (Leiter Romandie Expertsuisse) sprachen mit der Vorsorgeexpertin Vera Kupper Staub und den vier Vorsorgeexperten Sergio Bortolin, Thomas R. Schönbächler, Georg Stillhart und Roger Tischhauser zum Status Quo und den Zukunftsperspektiven der beruflichen Vorsorge. Der Beitrag erschien im “Special Expert Focus”. Zusammenfassend wird dazu festgehalten:
Es wird immer mehr Flexibilität in der beruflichen Vorsorge gefordert. Wie vollziehen Pensionskassen den gesellschaftlichen Wandel, um mit neuen Ansprüchen Schritt zu halten und zukunftsorientiert handeln zu können? In der Vergangenheit prägten stabile Arbeitsverhältnisse mit Vollzeitbeschäftigung und wenigen Stellenwechseln sowie fixe Arbeitsorte und Arbeitszeiten den Arbeitsmarkt.
Der heutige Arbeitsmarkt ändert sich mit dem Wandel der Ausbildung, neuen Berufsformen, Lebensstilen und der Entwicklung der Geschlechterrollen und des Familienbilds. Eine Pensumsreduktion für Weiterbildungen kann bspw. zu Lücken in der beruflichen Vorsorge führen. Die wichtigsten Punkte, die in der beruflichen Vorsorge untersucht werden müssten, um eine Pensionskasse für die Zukunft richtig aufzustellen, sind Flexibilität bei der Jobwahl, Lebensstil und Zeitplanung.
Externe Revision der BV und Segmentierung der VE
Patrick Schaller, EY, beschäftigt sich in einem Beitrag von Expert Suisse mit den steigenden Anforderungen an die Revisoren von Vorsorgeeinrichtungen. Gründe sind u. a. anhaltende Regulierung,
verschärfte Prüfungsstandards und komplexere Vorsorgeeinrichtungen. Zum Thema einer risikoorientierten Segmentierung hält er fest:
Für eine risikoorientierte Aufsicht wird die Kernfrage zu beantworten sein, ob wir flächendeckend einem Qualitätsproblem in der BVG-Prüferbranche gegenüberstehen. Untersuchungen der OAK BV zeigen im Grundsatz, dass besonders im Bereich unerfahrener BVG-Revisorinnen und -Revisoren Handlungsbedarf besteht. Die BVG-Direktaufsichten, die OAK BV, aber auch die RAB verfügen über geeignete Instrumente, unprofessionelle und/oder fehlbare leitende Revisorinnen und Revisoren aus dem Markt zu nehmen.
Eine risikoorientierte Aufsicht setzt voraus, dass die heutige, heterogene BVG-Landschaft segmentiert werden muss. Es ist unbestritten, dass die sog. Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb, wie sie nach den Weisungen der OAK BV 01/2016 definiert werden, mit ihrer Ausgestaltung und Grösse erhöhte Anforderungen an BVG-Revisor/-innen, Expert/-innen für berufliche Vorsorge und an das Führungsorgan (Stiftungsräte, Ausschüsse) der Vorsorgeeinrichtung stellen.
Referenzalter und Lebenserwartung
Der Bundesrat hat den Bericht «Anpassung des Referenzalters an die Lebenserwartung – Internationaler Vergleich und Modelle für die Schweiz» des Eidg. Departementes des Innern zur Kenntnis genommen. Darin werden die Modelle von Ländern verglichen, welche die Höhe des Rentenalters an die Lebenserwartung gekoppelt haben.
Schweden, Dänemark, Finnland, Portugal, Italien und die Niederlande haben die Höhe des Rentenalters in irgendeiner Form mit der Entwicklung der Lebenserwartung verknüpft. Der Bericht zeigt die verschiedenen Modelle auf, die in diesen Ländern angewendet werden. Die Erfahrungen damit sind allerdings noch zu gering, um daraus Schlüsse ziehen zu können.
Der Bericht stellt zudem dar, wie in der Schweiz eine Verknüpfung von Referenzalter und Lebenserwartung ausgestaltet werden könnte. Analysiert werden neben der Lebenserwartung auch andere Kriterien. Der Bericht kommt zum Schluss, dass es nicht sinnvoll ist, das Referenzalter auf Grundlage eines einzigen Kriteriums anzupassen sowie die Möglichkeit einer politischen Intervention auszuschliessen.
Die steigende Lebenserwartung und die demografische Entwicklung sind grosse Herausforderungen für das System der Altersvorsorge. Das Parlament hat den Bundesrat bereits beauftragt, bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV bis 2040 zu unterbreiten. Ausserdem fordert eine Motion (20.4078), dass die AHV bis 2050 nachhaltig und generationengerecht finanziert sein müsse.
Bereit für Eigenverantwortung, aber geringes Wissen
Schweizerinnen und Schweizer haben zwar eine differenzierte Sichtweise bezüglich Wahlmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge. Sie sind jedoch generell bereit, Eigenverantwortung zu übernehmen. Viele schätzen ihr eigenes Vorsorgewissen aber falsch ein. Selbst die bekannten Wissenslücken will man aus Bequemlichkeit nicht füllen. Dies zeigt eine Studie der Hochschule Luzern.
Zum dritten Mal in Folge untersucht die Studie «VorsorgeDIALOG» der Hochschule Luzern (HSLU) das Finanz- und Vorsorgewissen der in der 2. Säule versicherten Personen. Wie bereits in den vergangenen Jahren ist das Wissen der Befragten gerade bei der persönlichen Altersvorsorge bescheiden. Dies, obwohl mit 74 Prozent die überwiegende Mehrheit angibt, dass sie das Thema berufliche Vorsorge interessiere.
Auch Frauen machen sich immer häufiger Gedanken dazu. Allerdings ist nicht nur das Wissen nach wie vor tief, sondern auch die Fehleinschätzung zu hoch. Der Anteil Falschantworten war deutlich höher als der Anteil «weiss nicht»-Antworten. Viele Befragte sind sich somit ihrer eigenen Wissenslücken gar nicht bewusst. Besonders ausgeprägt ist dies bei jüngeren Personen und Personen mit tieferem Einkommen.
Aber auch die bekannten Wissenslücken sind ein Problem. Denn die Bereitschaft, etwas dagegen zu tun, ist bescheiden – beispielsweise beim Vorsorgeausweis. Ein Drittel der Befragten versteht den Vorsorgeausweis nur schlecht oder gar nicht. Besonders besorgniserregend ist gemäss der Studienleiterin Yvonne Seiler Zimmermann aber, dass viele dieser Personen nicht bereit sind, sich eigenständig zu informieren und die eigenen Wissenslücken zu füllen. Die meisten finden es zu kompliziert. Für 37 Prozent der Befragten ist der Grund aber ein anderer: Man ist zu bequem.
Solidarität und Soziale Sicherheit
Werner C. Hug hat in einem Beitrag der Gewerbezeitung Grundlagen und Fakten des schweizerischen Sozialstaats dargestellt und verweist auf de Gefahren, die hinter der Entwicklung von der Solidarität zur Umverteilung stehen. Hug stellt fest:
Der Vertreter der Arbeitnehmenden, der mit seiner Gewerkschaft nicht einmal 15 Prozent der arbeitenden Bevölkerung vertritt, aber so tut, als spreche er für alle Arbeitnehmenden, verkennt, dass die Freisinnigen den Sozialstaat begründet haben. In den Sozialversicherungen gilt die allgemeine Regel: einer für alle, alle für einen. Diese Form der Solidarität beruht auf Gegenseitigkeit und hat mit der gewerkschaftlichen Solidarität nichts gemeinsam.
In der AHV, in der Kranken-, Arbeitslosenversicherung geht es um die Deckung von Risiken und die Behebung von Schäden, die mit finanziellen Mitteln gedeckt werden. Die gewerkschaftliche Solidarität hingegen wird als Waffe für bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen in der Unternehmung sowie in der Gesellschaft eingesetzt.





