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Das VZ Vermögenszentrum hat ein Papier mit den konkreten Auswirkungen einer Annahme der BVG-Reform “für die Menschen in der Schweiz” publiziert. Die Berechnungsbeispiele sollen auf den Franken genau zeigen, mit welchen Renten sie rechnen können. Als Erkenntnisse werden herausgestrichen:

  • Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz soll auf 6,0 Prozent sinken. Davon wären aber längst nicht alle Versicherten betroffen. Denn die meisten Versicherten haben auch überobligatorisches Altersguthaben. Dort liegen die Umwandlungssätze schon heute oft deutlich unter 6,0 Prozent. Gar nicht betroffen sind alle bereits Pensionierten: Ihre Renten bleiben gleich.
  • Eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen würde Rentenzuschläge erhalten. Wie die Berechnungen vom VZ zeigen, würden einige Menschen der Übergangsgeneration so eine höhere Rente bekommen als ohne Reform. Andere müssen trotz Zuschlägen mit einer tieferen Rente rechnen.

  • Jüngere Menschen müssten prozentual mehr in die Pensionskasse einzahlen als heute, ältere Arbeitnehmende weniger. Diese flachere Staffelung der Sparbeiträge soll ältere Erwerbstätige weniger «teuer» und so attraktiver für die Arbeitgeber machen. Wahrscheinlich würden aber längst nicht alle Firmen die Sparbeiträge ihrer älteren Mitarbeiter senken.
  • Viele Teilzeitarbeitende – das sind oft Frauen – würden einiges mehr in ihrer Pensionskasse ansparen. Das, weil der Koordinationsabzug neu vom Lohn abhängig wäre und die BVG-Eintrittsschwelle sinken würde. Viele Teilzeitarbeitende könnten mit einer deutlich höheren Rente rechnen. Sie und ihre Arbeitgeber müssten aber auch mehr Lohnbeiträge bezahlen.
  • Ob man mit oder ohne Reform finanziell besser dasteht, unterscheidet sich stark von Person zu Person. Je nach Alter, Einkommen, Pensionskassenguthaben und Pensionskassenlösung profitiert man oder nicht. Es lohnt sich, seine persönliche Situation im Detail zu analysieren.

  Studie VZ