Eigentlich gilt in Basel strengster Wohnschutz, was heisst, die erlaubten Mietzinsaufschläge nach Sanierungen sind detailliert reglementiert und massiv limitiert. Ausgenommen sind Wohnbaugenossenschaften und Immobilien im Besitz des Kantons. Nicht ausgenommen ist die PKBS und doch wurde publik, dass die Kasse einen Aufschlag von 723 Franken durchsetzen konnte, obwohl gemäss Kommissionsentscheid bloss 67 Franken zugestanden wurden. Der Mieterverband, sonst aggressiv bei der Verteidigung der Vorschriften, zeigt sich überraschend handzahm und glaubt, eine Lücke festzustellen, welche den Aufschlag zulässig macht. Ein Schuft, der Böses denkt. Die Basler Zeitung schreibt dazu:
Die Pensionskasse Basel-Stadt hat womöglich ein Schlupfloch im Wohnschutz gefunden. Sie hat die Miete einer 5½-Zimmer-Wohnung am Wiesendamm im Klybeck letztes Jahr um 723 Franken erhöht. Von 1537 Franken stieg die Miete nach einem Mieterwechsel plötzlich auf 2260 Franken. (…)
Was daran nun irritiert, ist nicht nur die saftige Mietzinserhöhung um 47 Prozent. Tatsächlich hat die Basler Wohnschutzkommission (WSK) besagtes Renovationsvorhaben geprüft, kurz bevor die Pensionskasse den Mietzins so stark erhöhte. Die staatliche Kommission kam allerdings zum Schluss, die Miete dürfe lediglich um 67 Franken steigen.
Max-Eric Laubscher, Leiter Vermögensverwaltung bei der Pensionskasse Basel-Stadt, erklärt, dass sich die Unterzeichnung des Mietvertrags für besagte Wohnung zeitlich mit dem Erhalt der WSK-Verfügung gekreuzt habe. Die Verfügung habe man Mitte Januar 2024 erhalten. «Mietbeginn der genannten Wohnung ist der 1. März 2024. Der Mietvertrag wurde jedoch entsprechend früher ausgestellt und der Mieterschaft zugestellt. Dieses Datum ist für uns rechtlich relevant.» (…)
Interessant ist, was die Rechtsabteilung des Mieterverbands zu dieser Sache sagt. Sie kommt zum Schluss, dass das Vorgehen der Pensionskasse wahrscheinlich nicht gegen das Gesetz verstosse: «So wie die Wohnschutzkommission unser Gesetz umsetzt, gilt ihre Mietzins-Verfügung erst ab dem Zeitpunkt, an dem ein Vermieter sagt, die Sanierung sei abgeschlossen.»
Das lässt einiges an Spielraum offen. Überspitzt formuliert könnte eine Vermieterin ein Baugerüst ein paar Monate länger stehen lassen als nötig, wenn sich kurzfristig ein Mieterwechsel abzeichnet, um noch einen happigen Mietzinsaufschlag zu erheben, bevor sie dann der WSK meldet, sie sei nun fertig mit Sanieren.
Oder wie es der Mieterverband formuliert: «Die Eigentümer haben eine gewisse Manövriermasse. Wir haben vorgesehen, dass diese Verfügungen ab sofort gelten, konnten uns aber nicht durchsetzen.»
Es handelt sich offenbar um einen sehr speziellen Einzelfall. Ansonsten halte sich die Pensionskasse Basel-Stadt nämlich an die von der WSK verfügten Mietzinse nach Sanierung, so der Mieterverband. Diesbezüglich könne man ihr keinen Vorwurf machen. Der Aufschlag von 723 Franken sei jedoch «mit oder ohne Wohnschutz völlig jenseits» und nicht im Sinne der Wohnbevölkerung.
BaZ
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