Lukas Müller-Brunner, Direktor des ASIP, stellt in CHSS den ESG Reporting-Standard des Pensionskassenverbands vor. Mit seiner Hilfe soll die Vergleichbarkeit nachhaltiger Anlagestrategien verbessert werden.
Auch bei den Schweizer Pensionskassen hat das Interesse an ESG-Kriterien in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Was einst als Nischenthema galt, ist heute in der beruflichen Vorsorge breit verankert.
Diesen Wandel möchten die Kassen auch in ihrer Berichterstattung sichtbar machen. Viele von ihnen vermissten jedoch bislang breit akzeptierte, ganzheitliche und vergleichbare Indikatoren für das ESG-Reporting.
Gesetzlich vorgeschrieben ist derzeit lediglich, dass Pensionskassen ihre Stimmrechte bei Schweizer Unternehmen aktiv ausüben und dokumentieren müssen.
In diese Bresche ist der Schweizerische Pensionskassenverband (Asip) gesprungen. Er hat im Jahr 2023 in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten aus anderen Verbänden einen «ESG-Reporting Standard für Pensionskassen» entwickelt.
Damit können die Pensionskassen ihre ESG-Aktivitäten transparent machen. Beispielsweise können sie nachvollziehbar aufzeigen, wie sie investiert sind und welche Meilensteine sie beim nachhaltigen Anlegen erreicht haben.
Der ESG-Reporting-Standard hat zwar empfehlenden Charakter. Der Asip als Schirmherr verbindet damit aber ein klares Bekenntnis: Eigenverantwortlich und sozialpartnerschaftlich getragen von der ganzen Branche soll der Standard die bestmögliche Transparenz zur ESG-Umsetzung herstellen.
Mit dieser Selbstverpflichtung will der Verband dazu beitragen, dass die ohnehin immense Dichte an gesetzlichen Vorschriften und die Regulierungskosten in der beruflichen Vorsorge nicht weiter zunehmen.
Anielle Peterhans schreibt im Tages-Anzeiger über die Neubewertung von Nachhaltigkeit durch amerikanische Rating Agenturen im Hinblick auf den Krieg in Gaza.
Die US-Ratingagenturen Morningstar und MSCI bestimmen weltweit, welche Unternehmen als «nachhaltig» gelten – und welche nicht. Ihre Bewertungen tragen das Kürzel ESG. Es steht für Environmental, Social, Governance. Für viele Anlegerinnen und Investoren sind sie das moralische Navi im Finanzdschungel.
Eine internationale Recherche wirft nun Fragen auf, ob man sich auf diese Bewertungen noch verlassen kann: Die beiden Marktgiganten, die gemeinsam laut Schätzungen über 80 Prozent des globalen ESG-Ratingmarkts kontrollieren, blenden künftig nämlich gewisse Menschenrechtsverletzungen im Nahostkonflikt aus ihren Berichten aus.
Unternehmen, die beispielsweise an der Zerstörung palästinensischer Häuser beteiligt sind oder am Bau von illegalen israelischen Siedlungen, erhalten so keine negativen ESG-Bewertungen mehr. Auch mögliche Verbindungen von Unternehmen zur Hamas fallen damit weg.
Das stellt Banken, Vermögensverwalter und Pensionsfonds, die sozial bewusste Investitionen treffen wollen, vor Herausforderungen – auch in der Schweiz. Denn sie stützen ihre Nachhaltigkeitsstrategien bei Investitionen unter anderem auf diese Bewertungen ab. Betroffen sind beispielsweise die Migros-Pensionskasse oder die Grossbank UBS. Und damit auch die Menschen, die dort ihre Pensionskassen-Gelder haben. (…)
Schweizer Unternehmen schweigen sich hingegen zum Rückzug der Ratingagenturen aus. Dazu gehört auch die mit Abstand grösste Vermögensverwalterin UBS. Dies, obwohl sie ESG-Daten von Sustainalytics und MSCI in ihre Anlageentscheidungen einbezieht und rund 5,4 Billionen Franken verwaltet.
Die Migros-Pensionskasse (MPK) schreibt, dass sie weiterhin auf ESG-Ratings von MSCI setze, die systematisch in die Gewichtung ihrer Anlagen einflössen. Zwar seien die ESG-Ratings nicht unkritisch zu sehen, doch «mit rund 7000 Investments haben wir nicht die Kapazität, jedes Rating im Einzelfall zu überprüfen», so Geschäftsleiter Christoph Ryter.
Die Migros-Pensionskasse sei zudem Mitglied des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR). Dieser überprüft als Dienstleistung die Investitionen seiner Mitglieder auf mögliche Verstösse gegen internationale Normen, führt im Auftrag der Mitglieder Dialoge mit betroffenen Unternehmen und spricht bei Bedarf Ausschlussempfehlungen aus.
Die Pensionskasse des Bundes Publica teilt mit, dass eine Anfrage an Morningstar zu deren Bewertungskriterien derzeit noch ausstehend sei.
Während US-Präsident Trump um Frieden in der Ukraine bemüht ist, haben europäische Länder ihren Willen bekundet, das Land weiterhin mit Waffen und auch mit eigenen Truppen zu unterstützen. Der Kauf (und der Einsatz) von Waffen wird offenbar in einem anderen Licht gesehen als noch vor einigen Monaten. Sind sie deshalb in einem der «Nachhaltigkeit» verpflichteten Portefeuille wieder vertretbar und auch unter dem Kürzel ESG zu akzeptieren? Tippinpoint schreibt dazu:
In der Debatte, ob Waffenhersteller in ESG-Produkte aufgenommen werden sollen, sieht sich der Fondsanbieter DSW zu einer Klarstellung gezwungen. Und liefert gleichzeitig eine interessante Erklärung, was ESG aus seiner Sicht ist.
Hat DWS das bestehende Verbot von Rüstungsinvestitionen für ihre Nachhaltigkeitsfonds aufgehoben? Diesen Eindruck konnte man bekommen nach einem Bloomberg-Artikel, der von einigen Medien übernommen wurde. Jetzt sieht sich die Tochtergesellschaft der Deutschen Bank zu einer Klarstellung verpflichtet.
«Wir öffnen unsere Fonds, die ESG oder vergleichbare Begriffe im Namen tragen und den ‹DWS ESG Investment Standard›-Filter anwenden, nicht für Investitionen in Rüstungswerte», heisst es auf der Website des Asset Managers – das Wort nicht dabei in Grossbuchstaben, fett und unterstrichen hervorgehoben.
Die scharfe Reaktion des deutsche Fondsanbieters kommt nicht von ungefähr. DWS musste kürzlich eine Busse über 25 Millionen Euro wegen Greenwashing-Vorwürfen bezahlen. (…)
Nicht alle Asset Manager handhaben das so: UBS Asset Management hat die jüngst ihre Ausschlusskriterien für Investitionen in Waffenkonzerne gelockert. Laut dem aktuellen Ausschlussrichtlinienbericht («Sustainability Exclusion Policy»), der Ende März veröffentlicht wurde, dürfen bestimmte Nachhaltigkeitsfonds nun in Produzenten konventioneller Waffensysteme investieren.
Andere Anbieter bleiben zurückhaltend, wie tippinpoint berichtete. Swisscanto etwa schliesst weiterhin Kriegsmaterialhersteller aus Nachhaltigkeitsfonds aus. Scharfe Kritik an der aufgeweichten Nachhaltigkeitespolitik der UBS äusserte auch die Anlagestiftung Ethos: «Wir erachten die Lockerung der Investitionsausschlusskriterien der UBS im aktuellen geopolitischen Kontext als besorgniserregend», sagte ein Sprecher.
Im Rahmen der ESG-Philosophie sind Waffenhersteller für institutionelle Anleger und insbesondere Pensionskassen verpönt. Jetzt soll aufgerüstet werden. Die entsprechenden Titel erleben kräftige Kursavancen. Dürfen da auch PKs mitmachen? Im Echo der Zeit hat SRF das Thema aufgenommen und u.a. auch ASIP-Direktor Müller-Brunner befragt. Auf der Website heisst es dazu:
Pensionskassen und Anlagefonds haben klare Vorgaben, wie sie ihr Geld investieren. Es sind gesetzliche Vorgaben und auch interne Richtlinien, die sich die Kassen selber geben. Auch wenn sich nun die geopolitische Lage dramatisch verändert, werden die Pensionskassen ihre Grundsätze nicht einfach plötzlich über Bord werfen, sagt Lukas Müller-Brunner, Geschäftsführer des Branchenverbandes Asip.
Es sei ein Missverständnis zu glauben, dass Pensionskassen im Tagesrhythmus neu über ihre Anlagen befinden würden. «Die Realität ist vielmehr: Man hat langfristige Anlagerichtlinien, die einer klaren Grundlage folgen, die man vorgängig festlegt.»
In den Anlagerichtlinien ist zum Beispiel vorgegeben, wie viel Geld die einzelnen Pensionskassen in Aktien investieren, wie viel in Anleihen und wie viel in Währungen. Es gibt auch Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit, zum Beispiel Umwelt, soziale Standards und Grundsätze im Umgang mit Investitionen in die Rüstungsindustrie.
Es gibt zwar etliche Anlagefonds und Pensionskassen, die Investitionen in Waffen ausschliessen, und es ist möglich, dass sich die zuständigen Gremien bei diesen Kassen Gedanken über eine Lockerung der internen Regeln machen. Die Mehrheit der grossen Pensionskassen allerdings hat bereits bisher in Aktien von Rüstungsunternehmen investiert, da ändert sich nichts.
PPCmetrics hat in einer Präsentation die Neuerunge des überarbeiteten ESG-Reporting-Standards des ASIP vorgestellt. Die wichtigsten Elemente:
Stärkung der qualitativen Berichterstattung: Der aktualisierte Standard legt mehr Gewicht auf qualitative Aspekte, insbesondere auf Stewardship-Massnahmen wie Eskalationsverfahren bei erfolglosen Engagement-Dialogen und Klima-Stewardship.
Präzisierungen und Beispiele: Die neuen Richtlinien bieten klarere Berechnungshinweise für Kennzahlen, die Umbenennung von „fortgeschrittenen“ in „ergänzende“ Kennzahlen und Flexibilität bei der Aggregation von Berichten.
Integration anderer Standards: Der ASIP-Standard übernimmt weiterhin Spezifikationen der Swiss Climate Scores und empfiehlt neu die methodischen Grundlagen von REIDA für Immobilienkennzahlen.
Änderungen bei Kennzahlen: Einige wenig verfügbare Kennzahlen wurden gestrichen oder angepasst, darunter Staatsanleihen, Aktien- und Anleihenkennzahlen sowie CO2-Intensitäten für Immobilien.
Empfehlungen für Pensionskassen: Die Pensionskassen sollten frühzeitig prüfen, ob Anpassungen notwendig sind, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und eine bessere Vergleichbarkeit der ESG-Berichterstattung sicherzustellen.
Der seit dem 1. Januar 2023 geltende Standard hat sich in der Schweizer Vorsorgewelt bereits erfreulich verbreitet. Zudem planen gemäss einer ASIP-Studie fast die Hälfte der befragten Vorsorgeeinrichtungen, im nächsten Jahr einen solchen ESG-Bericht einzuführen.
Im Bestreben, die Praxistauglichkeit weiter zu erhöhen, hat die zuständige ASIP-Arbeitsgruppe den Leitfaden überprüft und einige kleinere Anpassungen vorgenommen. Der überarbeitete ASIP ESG-Reporting Standard (Version 1.1) kann ab sofort unter diesem Link in Deutsch heruntergeladen werden.
Die französische und englische Übersetzung werden demnächst verfügbar sein, ebenso wie verschiedene Musterformulare (Templates) zur einfacheren Anwendung des Standards.
In einem Beitrag für die Schweizer Personalvorsorge schlägt Direktor Lukas Müller-Brunner eine Brücke zwischen dem diesjährigen Wirtschaftsnobelpreis, einer freiheitlichen Verfassung, den Schweizer Pensionskassen und dem ASIP. Es geht um nachhaltige Anlagen, zu deren Durchführung der Pensionskassenverband einen Nachhaltigkeitsbericht mit ESG-Standards entwickelt hat, dessen – freiheitliche – Anwendung bereits bei rund der Hälfte der Kassen registriert werden kann. Dazu schreibt Müller-Brunner:
Mittlerweile sind knapp die Hälfte aller Vermögensanlagen von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in einem Nachhaltigkeitsbericht erfasst, wie eine Studie des Pensionskassenverbands ASIP dieser Tage aufgedeckt hat. Ebenfalls haben fast 80% der befragten Pensionskassen in ihren Anlagestrategien ESG-relevante Anlageansätze festgeschrieben.
Ausserdem weisen 38% eine Dekarbonisierungsstrategie als verbindliches Ziel in der Anlagestrategie aus. Und die Bewegung wird immer breiter, wollen doch 45% der noch Unschlüssigen in den nächsten zwölf Monaten ein ESG-Reporting einführen.
Unterstützt wird die Bewegung vom ASIP, der in enger Zusammenarbeit mit Experten aus der Praxis einen ganzheitlichen, breit akzeptierten und über die Kassen hinweg vergleichbaren «ESG-Reporting Standard für Pensionskassen» entwickelt hat.
Dieser Leitfaden hat zwar empfehlenden Charakter. Der ASIP als Schirmherr verbindet damit aber ein glasklares Bekenntnis: Eigenverantwortlich und sozialpartnerschaftlich getragen von der ganzen Branche soll der Standard das Mass der Dinge bei der ESG-Berichterstattung sein.
Mit dieser Selbstverpflichtung will der Verband dazu beitragen, dass die ohnehin immense Dichte an gesetzlichen Vorschriften und die Regulierungskosten in der beruflichen Vorsorge nicht weiter zunehmen. Wichtiger noch ist aber, dass mit diesem Engagement die Institution der beruflichen Vorsorge gestärkt wird – womit wir wieder bei den diesjährigen Wirtschaftsnobelpreisträgern wären.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat eine einheitliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der beruflichen Vorsorge entwickelt. Der seit dem 1. Januar 2023 geltende Leitfaden wird in der Branche bereits häufig angewendet, wie aus einer Studie von PwC Schweiz hervorgeht. Der Verband schreibt in einer Mitteilung dazu:
Den Wandel im Umgang mit den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social und Governance, kurz ESG) bringen die Vorsorgeeinrichtungen auch in ihrer Berichterstattung zum Ausdruck.
Darin unterstützt sie der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit dem eigens entwickelten «ESG-Reporting Standard für Pensionskassen».
Dank dieses ganzheitlichen, breit akzeptierten und über die Kassen hinweg vergleichbaren Regelwerks können die Kassen ihre ESG-Aktivitäten in ihre Berichterstattung einfliessen lassen.
Sie können unter anderem nachvollziehbar aufzeigen, wie sie investiert sind und welche Wegmarken sie beim nachhaltigen Anlegen erreicht oder noch vor sich haben. (…)
Nach der erstmaligen Anwendung für das Berichtsjahr 2023 hat der ASIP daher PwC Schweiz mit einer externen Studie (Link) beauftragt. Die Befragung kommt zum erfreulichen Schluss, dass bereits 46% aller Vermögensanlagen sowie 45% aller Versicherten von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen von einem Nachhaltigkeitsbericht abgedeckt sind.
Auch inhaltlich lassen die Ergebnisse aufhorchen: Gemäss den Studienautoren von PwC wird aus den ESG-Berichten beispielsweise ersichtlich, dass die Berücksichtigung von Klimaaspekten bei allen Pensionskassen ein dominantes Thema ist.
So weisen 38 Prozent der Pensionskassen eine Dekarbonisierungsstrategie als verbindliches Ziel in der Anlagestrategie aus. Weitere 26 Prozent der eingereichten ESG-Berichte erwähnen Massnahmen zur Dekarbonisierung, ohne allerdings eine Verpflichtung abzugeben.
Die Picard Angst ESG-Studie will Transparenz im Klimaprofil der institutionellen Vermögensanlage schaffen. Grundlage bilden die Portfolios von Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungen aus der Deutsch- und Westschweiz, welche ihre Anlageallokation im Rahmen eines Klimachecks zur Verfügung gestellt haben. Die aggregierten Daten decken ein Anlagevolumen von 130 Milliarden Franken ab und erlauben so breit abgestützte und fundierte Angaben zum Klimaprofil.
Dabei werden die Anlageportfolios anhand von fünf etablierten Indikatoren analysiert, welche sowohl Bestandteil der ESG-Reporting-Empfehlungen des Pensionskassenverbands ASIP als auch der Swiss Climate Scores sind.
Die Studie zeigt unter anderem, dass sich die Portfolios hinsichtlich des Klimaprofils stark unterscheiden. Ein zentraler Einflussfaktor ist die Anlageallokation. Ein Home Bias wirkt sich positiv auf die Kohlenstoffintensität, die Exposition gegenüber fossilen Brennstoffen und den Temperaturanstieg aus. Die Höhe der verwalteten Vermögen spielt hingegen eine weniger wichtige Rolle. Der Klimascore beträgt 5.8, hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert und die Portfolios verteilen sich in einer Bandbreite zwischen 1.7 und 10.
Lange sah es so aus, als setze sich ESG als ethischer Goldstandard in der Vermögensanlage durch. In den USA ist der Hype um die drei Buchstaben nun aber vorbei. Und die Schweiz geht bei der ESG-Regulierung wieder einmal den falschen Weg, wie Adriano Lucatelli in seinem Gastbeitrag auf finews.ch feststellt. Er schreibt:
Mit ESG-Kriterien den Faktor des guten Wirtschaftens in der Finanzwelt mess- und vergleichbar zu machen, ist eigentlich eine gute Idee. In Europa gibt es dementsprechend kaum ein Finanzinstitut, das sich heute nicht die drei Buchstaben auf die Fahnen schreibt. Doch in den USA erlebt diese Strömung derzeit eine Art Kernschmelze.
Nachdem die grossen Asset Manager noch vor drei Jahren die Firmen, in die sie investierten, zu mehr ESG ermahnten – und ihnen andernfalls mit finanziellen Konsequenzen drohten – ist der Begriff jenseits des Atlantiks mittlerweile zum Unwort geworden. Das «Wall Street Journal» bezeichnete ihn kürzlich gar als «Latest Dirty Word in Corporate America».
Wie ist das passiert? Zwar können sich die meisten Leute im Abstrakten darauf einigen, dass Firmen ökologisch und sozial verantwortlich sowie gut strukturiert sein sollten. Was dies aber im Konkreten heisst, ist Gegenstand ideologischer Auseinandersetzungen.
Für die Nachhaltigkeitsstrategie einer Pensionskasse ist deren Stiftungsrat verantwortlich. An oberster Stelle steht dabei der treuhänderische Umgang mit dem Vermögen der Versicherten. Hanspeter Konrad, ehemaliger Direktor des ASIP, führt in einem Beitrag von CHSS die Grundsätze aus. Im Zentrum steht das Spannungsfeld zwischen Regulierung und Eigenverantwortung.
Der ASIP verfolgt das Ziel, mittels Selbstregulierung die Transparenz im Umgang mit ESG-Kriterien zu erhöhen. Im Fokus stehen vor allem die Wissensvermittlung sowie die Sensibilisierung und Aufklärung des obersten Organs für das Thema «nachhaltiges Investieren». Auf strategischer Ebene hat der ASIP Leitplanken zur Umsetzung einer verantwortungsvollen Anlagepolitik gesetzt, indem Nachhaltigkeitsaspekte in den ASIP-Leitfaden für Vermögensanlagen integriert wurden.
Im Sommer 2022 hat der ASIP eine praxisorientierte Wegleitung zur Be rücksichtigung von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) bei Anlageentscheidungen von Pensionskassen publiziert. Pensionskassen sollen aber auch gegenüber ihren Versicherten vermehrt aufzeigen, in welcher Form sie die ESG-Kriterien in ihren Anlageprozess einbauen. Ende 2022 hat der ASIP deshalb in Zusammenarbeit mit Verbänden wie der Asset Management Association, Swiss Sustainable Finance und der Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST) einen ESG-Reporting-Standard veröffentlicht.
Philippe Luethy, Head of Aon Investment Switzerland, Zürich, zeigt in einem Beitrag auf HZ Insurance auf, wie ESG-Konzepte zu realisieren sind. Er hält fest:
Ein Trend zur stärkeren Integration von ESG-Kriterien in die Anlagestrategie ist bei vielen Pensionskassen deutlich vorhanden. Die Frage ist allerdings, wie man dies umsetzt. Soll ESG ein fester Bestandteil der Anlagestrategie sein, ist ein stringentes Vorgehen sinnvoll. Ein erfolgreiches Rezept zur Integration von ESG ist ein konsistenter Top-down-Ansatz. Die Anlagephilosophie hat Einfluss auf die ESG-Strategie. Und diese hat wiederum Einfluss auf die eingesetzten Produkte und Assetmanager.
Am Ende oder eben auch am Anfang steht das Überwachen der ESG-Strategie. Wenn zum Beispiel das Ziel festgelegt wird, den CO2-Fussabdruck innerhalb von fünf Jahren um 10 Prozent zu reduzieren, sollte auch überprüft werden können, ob er sich tatsächlich nach unten bewegt. Dies geht nur, wenn man über entsprechende Angaben zum Portfolio verfügt und die Entwicklung somit ersichtlich ist.
WTW schreibt zu den Ergebnissen der Benchmarking-Studie 2023:
Die seit rund 15 Jahren niedrigen Anleiherenditen hatten einen starken Einfluss auf den Schweizer Pensionsmarkt. Langsam, aber sicher mussten die Stiftungsräte vor allem in den letzten fünf bis zehn Jahren darauf reagieren: Da sie künftig geringere Anlagerenditen erwarteten, senkten sie ihre technischen Zinssätze (und erhöhten damit ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsrückstellungen).
In dieser Zeit haben sich zudem die Umwandlungssätze, die den Arbeitnehmenden bei der Pensionierung für die Umwandlung ihres Kapitalbetrages in eine Rente angeboten werden, auf dem Markt schrittweise, aber stetig reduziert.
Die gute Nachricht dieser Studie für die derzeitigen Beschäftigten von SLI-Unternehmen ist, dass die durchschnittliche Altersrente aus den Pensionskassen in allen vier letzten Studien seit 2017 weitgehend stabil geblieben ist. Das bedeutet, dass es den SLI-Pensionskassen trotz Marktturbulenzen und volatiler Investitionen,
welche zu einem veränderten Ausfinanzierungsgrad führen, im Allgemeinen gelingt, die Altersrenten, die sie ihren Mitarbeitenden anbieten, stabil zu halten.
Der Pensionskassenverband schreibt zum heute publizierten ASIP ESG-Reporting Standard in einer Medienmitteilung:
Der ASIP verfolgt das Ziel, über ein regelmässiges, ganzheitliches Reporting die Transparenz bezüglich ESG-Umsetzung zu erhöhen. Im Fokus steht eine transparente Offenlegung von ESG-Informationen, mit welchen alle involvierten Stakeholder nachverfolgen können, wie die Pensionskassen investiert sind und welche Entwicklungsschritte bezüglich Nachhaltigkeit realisiert werden.
Dazu soll der ESG-Reporting-Standard dienen. In ein ESG-Reporting gehören qualitative Aussagen zur Art und Weise, wie die Pensionskassen mit diesem Thema umgehen, und auch quantitative Angaben zu einzelnen Anlagen.
Der vorliegende Standard wurde in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden – u.a. der Asset Management Association, Swiss Sustainable Finance und den Anlagestiftungen – erarbeitet. Er hat einen empfehlenden Charakter und wird regelmässig überprüft.
Die Anlagepolitik ist und bleibt Aufgabe der Pensionskassen. Es braucht diesbezüglich keine Regulierung des Gesetzgebers. Vielmehr wird mit diesen Reporting-Standards ein Zeichen gesetzt: Die PK-Branche befasst sich eigenverantwortlich mit diesem Thema, kommuniziert das auch aktiv und nimmt somit ihre Verantwortung wahr. Über ein regelmässiges Reporting wird eigenverantwortlich die Transparenz bezüglich ESG-Umsetzung erhöht.
WSJ. The claim that investors will make more money investing in green bonds is patently absurd. Green bonds typically have a slightly lower yield than a standard bond from the same issuer. This locks in guaranteed underperformance for taking identical risks that the government or company will fail to pay the bonds back.
Worse, the rapidly expanding sales of sovereign green bonds of developed countries are doing nothing for the environment, and most corporate green bonds achieve nothing either.