Lohnstruktur-Erhebung 2024
Der Medianlohn einer Vollzeitstelle (100%) in der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher Sektor) belief sich im Jahr 2024 auf 7024 Franken brutto pro Monat. Jede zehnte arbeitnehmende Person bezog einen Tieflohn.
Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern nahmen weiter ab. Knapp ein Drittel der Arbeitnehmenden (32,6%) erhielt 2024 Boni mit einem Jahreswert von durchschnittlich 11 967 Franken. Die allgemeine Lohnpyramide hat sich zwischen 2008 und 2024 kaum verändert.
Die Schweizer Monatslöhne variieren zwischen den Regionen immer noch deutlich. Während der Bruttomedianlohn 2024 schweizweit 7024 Franken betrug, belief er sich in der Region Zürich auf 7502 Franken und im Tessin auf 5708 Franken.
Die 10% der bestbezahlten Personen verdienten in der Region Zürich über 13’970 Franken brutto pro Monat, in der Genferseeregion 12 636 Franken, in der Ostschweiz 11’030 Franken und im Tessin 10’012 Franken. Am anderen Ende der Skala, bei den am schlechtesten bezahlten 10% der Arbeitnehmenden, waren die Lohnunterschiede zwischen den Grossregionen deutlich weniger ausgeprägt.
Die Löhne beliefen sich auf weniger als 4761 Franken in der Grossregion Zürich, 4585 Franken in der Genferseeregion, 4563 Franken in der Ostschweiz und 3783 Franken im Tessin.
Diese regionalen Lohnunterschiede sind im Laufe der Zeit relativ beständig. Sie lassen sich weitgehend durch die räumliche Konzentration von Wirtschaftszweigen mit hoher Wertschöpfung und durch strukturelle Besonderheiten der regionalen Arbeitsmärkte erklären.
2026: Änderungen in der Sozialversicherung und der 2. Säule
CHSS hat eine Zusammenstellung der Änderungen und Neuheiten für 2026 publiziert.
Erste Säule: 13. Altersrente der AHV
AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten 2026 erstmals eine 13. Altersrente. Der zusätzliche Betrag entspricht einem Zwölftel (8,3333%) aller von Januar bis Dezember 2026 bezogener Monatsrenten. Die 13. Altersrente wird in Form eines Zuschlags zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt. Somit erhalten nur Versicherte, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, diesen Zuschlag. Für die Berechnung und die Ausrichtung der 13. Altersente sind die AHV-Ausgleichskassen zuständig (s. Beispiele im CHSS-Artikel).
AHV-Beiträge in der Kultur- und Medienbranche
Löhne von weniger als 2500 Franken jährlich unterliegen grundsätzlich nicht der AHV-Beitragspflicht, ausser die versicherte Person verlangt dies ausdrücklich. Damit sind Personen, die immer wieder kurze Arbeitseinsätze leisten und einen geringfügigen Lohn erhalten, grundsätzlich nicht den Sozialversicherungen unterstellt.
Nun hat der Bundesrat beschlossen, die Ausnahmen auf vier weitere Arbeitgeberkategorien auszuweiten: Chöre, Museen, Designunternehmen sowie elektronische Medien und Printmedien. Damit fallen sämtliche Löhne von punktuell in diesen Sektoren beschäftigten Personen unter die AHV-Pflicht.
Ebenfalls auf Beitragsebene wird sich die Situation von Selbstständigerwerbenden verbessern, die ihre Tätigkeit einstellen.
MoreDie 7 Fehler beim PK-Einkauf
Wer mit einer Frühpensionierung liebäugelt, zahlt oft freiwillig in die Pensionskasse ein. Wer das tun sollte und was es dabei zu beachten gibt, zeigt der PK-Check des Beobachters. Die Fehler sind:
Fehler 1: zu früh einzahlen
Fehler 2: zu spät einzahlen
Fehler 3: alles auf einmal einzahlen
Fehler 4: in eine schlecht finanzierte PK einzahlen
Fehler 5: in eine PK mit geringem Zinssatz einzahlen
Fehler 6: Geld einzahlen, das anderswo besser rentiert
Fehler 7: die Folgen nicht abklären
Symptomtherapien gegen Demographiewandel
Die Folgen der praktisch weltweit rasant sinkenden Geburtenzahlen werden langsam zum Thema in den Medien. In der NZZ erläutert Michael Ferber, wie sich die Entwicklung «abfedern» lässt. Nicht mit Massnahmen zur Erhöhung der Zahl, sondern zur Milderung der Folgen. Dazu gehören technische Mittel zur Produktivitätssteigerung wie die KI, höheres Rentenalter, altersgerechte Arbeitsplätze, Zuwanderung. Plus finanzielle Anreize zur Steigerung der Geburtenfreudigkeit, letztere bisher in praktisch allen Ländern mit geringem Erfolg. Ferber stellt fest:
Vieles spricht derweil dafür, dass die genannten gesellschaftlichen Trends vorerst stabil bleiben – und dass Kinder für viele nicht mehr unbedingt zu einem erfüllten, glücklichen Leben gehören. Deutlich höhere Geburtenraten in den Industrieländern sind so zumindest auf absehbare Zeit hin unrealistisch. Umso mehr muss sich die Menschheit auf mögliche Folgen einstellen – dem Wohlstand und dem guten Leben zuliebe.
Demographie bringt Vorsorgesystem in Schieflage
Die Sonderpublikation Nr. 52 des Schweizer Monat hat die Folgen des demographischen Wandels auf die Altersvorsorge zum Thema. Sie kann für 10 Fr. bestellt werden.
Publikation Monat
Wegweiser durch den Bildungs-Dschungel
Der ASIP hat eine Broschüre mit – aus seiner Sicht – empfehlenswerten Weiterbildungsangeboten publiziert. Das könnte Missverständnisse auslösen. In einem Interview mit HZ Insurance erklärt Direktor Lukas Muller-Brunner die Überlegungen des Verbands. Auszüge:
Herr Müller-Brunner, in Ihrem Vorwort zum eigenen Asip-Weiterbildungsprogramm sprechen Sie davon, dass längst nicht alle Angebote im Markt den Qualitätsansprüchen genügen. Das wirkt etwas schulmeisterlich.
Überhaupt nicht. Zum Glück gibt es ein sehr breites Angebot mit verschiedenen Kanälen, über die diese Aus- und Weiterbildungsangebote verbreitet werden. Sorge bereitet uns einfach, dass gewisse Veranstaltungen für Stiftungsrätinnen und -räte, die zwar als Weiterbildung deklariert werden, tatsächlich eher einen Marketing-Charakter aufweisen und den Veranstaltern auch als Verkaufsplattform dienen können.
Und diese sortieren Sie aus.
Exakt. Aufgrund unserer Abstützung als Branchenverband sind wir in der Lage, den Mitgliedern des obersten Organs etwas durch diesen Dschungel zu helfen und darauf hinzuweisen, worauf man achten sollte. Unsere Broschüre verstehen wir als Weiterbildungsprogramm mit Filterfunktion.
Der Asip arbeitet eng mit Partnern wie der Fachschule Personalvorsorge sowie der VPS-Epas-Academy zusammen. Wie trägt diese Kooperation zur Professionalisierung der zweiten Säule bei?
Die zweite Säule ist schon stark professionalisiert. Wie bei der Governance geht es darum, neue Trends und Entwicklungen aufzuspüren und einzubringen. Dabei achten wir darauf, Organisationen auszuwählen, die das richtige Gespür und die notwendige Unabhängigkeit bei der Auswahl und Aufbereitung der Themen haben. Darüber hinaus arbeiten wir auch sehr partnerschaftlich mit anderen Akteuren zusammen. Insofern ist unser Programm keine Black- oder Whitelist.
Arbeit statt Depression und Alkoholismus
Felix E. Müler, ehemaliger Chefredaktor der «NZZ am Sonntag», plädiert in seinem Buch «Schafft die Pensionierung ab*» für eine umfassende Liberalisierung des Rentensystems. Alle sollten selbst bestimmen dürfen, wie lange sie arbeiten. Auszüge aus einem Interview mit Müller im Tages-Anzeiger:
Herr Müller, vergangenes Jahr haben mehr als 74 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Erhöhung des Rentenalters abgelehnt. Sie fordern nun in einem Buch, die Pensionierung gleich ganz abzuschaffen. Sind Sie unter die Utopisten gegangen?
Die Debatte über die Anhebung des Rentenalters ist ein Irrläufer. Es wird dafür niemals eine Mehrheit geben. Stattdessen sollte man das ganze System radikal liberalisieren. Das ist keine Utopie, sondern ein rationaler Vorschlag.
Was meinen Sie mit «radikal liberalisieren»?
Jeder Mensch soll selber entscheiden können, in welchem Alter er in den Ruhestand tritt. Mit diesem Ansatz würde die fruchtlose Debatte um die Erhöhung des Rentenalters endlich beendet.
Aber mehrheitsfähig ist Ihr Vorschlag erst recht nicht.
Da bin ich mir nicht so sicher. Das Angebot, dass jemand das Ende seiner Erwerbsphase in Absprache mit dem Arbeitgeber selbst bestimmen kann, ist durchaus attraktiv. Die Erwerbstätigen könnten in einem grösseren Ausmass frei über ihr Leben verfügen, als dies im Moment möglich ist.
Was spricht dafür, die Pensionierung abzuschaffen?
Es ist erstens ein volkswirtschaftlicher Unsinn, gesunde und arbeitsfähige Leute mit 65 zwangsweise in den Ruhestand zu schicken. Das gilt besonders in Zeiten, in denen ständig über Fachkräftemangel geklagt wird. Zweitens würden laut Umfragen nahezu die Hälfte der Beschäftigten gerne weiterarbeiten, können dies aber nicht, weil es ihnen der Arbeitgeber verunmöglicht oder weil es steuertechnisch ein Nachteil ist. Hinter dem heutigen System steckt auch eine völlig falsche Einstellung zum Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit.
Motion: Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern von der Bundessteuer befreien
Eingereicht von Pirmin Schwander, SVP.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzunehmen, damit das Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern, die auch nach dem Eintrittsalter von 65 Jahren einer Erwerbstätigkeit nachgehen, von der Bundessteuer befreit ist.
Begründung: (…) Viele Menschen möchten bereits heute auch nach Erreichen des Rentenalters einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Wirtschaft profitiert von der langjährigen Erfahrung dieser Arbeitnehmer und die Rentner können neben der Pflege von sozialen Kontakten auch noch ihr Einkommen aufbessern. Zudem zahlen sie Steuern auf ihr Erwerbseinkommen, was der Allgemeinheit zugute kommt. Dieser Arbeitseinsatz der Rentner soll belohnt werden, indem keine Bundessteuern auf diese Erwerbseinkommen mehr erhoben werden.
MoreMotion: Nachlassregelung bei Freizügigkeitskonten
Eingereicht von Regine Sauter, FDP.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV) so zu ändern, dass begünstigte Personen beim Bezug von Todesfallkapital im Bereich der Freizügigkeit gleich behandelt werden können wie in der aktiven Pensionskasse (BVG).
Begründung: In der Begründung wird u.a. ausgeführt: Rund 70 Milliarden Franken befinden sich heute auf Freizügigkeitskonten. Diese Gelder stammen aus der beruflichen Vorsorge, sind jedoch gegenüber regulären Pensionskassengeldern deutlich schlechter gestellt.
Im Todesfall vor dem Rentenalter kommt es regelmässig zu stossenden Ungleichbehandlungen: So kann ein einziges Kind, welches sich noch in Ausbildung befindet, das gesamte Freizügigkeitskapital erhalten, während seine Geschwister leer ausgehen – einzig aufgrund der rigiden gesetzlichen Reihenfolge. Eine individuellere Begünstigtenregelung ist im Gegensatz zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aktuell nicht möglich.
MoreMotion: Reduktion des maximal versicherbaren BVG-Lohnes
Eingereicht von der Yvonne Bürgin. Mitte-Fraktion.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) dahingehend zu ändern, dass der nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung versicherbare Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. das versicherbare Einkommen der Selbständigerwerbenden in Artikel 79c auf den fünffachen oberen Grenzbetrag gemäss Artikel 8 Absatz 1 beschränkt wird.
Begründung: In der Begründung wird u.a. ausgeführt: Eine Beschränkung auf den fünffachen oberen Grenzbetrag (Stand 2025: 453’600 Franken) reduziert diese übermässigen Steuerprivilegien, wahrt aber weiterhin die Möglichkeit einer sehr guten Vorsorge. Denn auch mit dieser Limite bleibt eine Einkaufsmöglichkeit bestehen, die auf dem Niveau eines Bundesratsgehalts (477’688 Franken) liegt und damit insbesondere für Kaderpersonal und Selbständigerwerbende mehr als ausreichend ist.
Bereits im Jahr 2000 hat der Bundesrat selbst vorgeschlagen, das Einkaufspotenzial auf den fünffachen oberen Grenzbetrag zu beschränken. Er hielt damals in seiner Botschaft fest: «Mit dieser Lösung ist auch für das Kaderpersonal sowie für Selbstständigerwerbende weiterhin ein steuerlich privilegierter Aufbau einer sehr guten beruflichen Vorsorge möglich.»
Stellungnahme des Bundesrats: Eine Senkung der Obergrenze des versicherbaren Lohnes stärkt die Systemgerechtigkeit der Sozialversicherungen, da damit die Steuervorteile für eine Minderheit von sehr hohen Einkommen begrenzt werden. Im Rahmen des Entlastungspakets 27 hat der Bundesrat bereits eine Massnahme vorgesehen, die eine Steuererhöhung auf Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule ermöglicht. Dadurch werden die Steuervorteile von grossen Kapitalbezügen gegenüber Renten verringert und höhere Einnahmen aus der direkten Bundessteuer generiert.
Der Bundesrat empfiehlt Annahme.
Verteilung der steuerbaren Vermögen 2022
Top-1% Vermögensanteile im kantonalen Vergleich
Die horizontalen Linien markieren die gesamtschweizerischen Anteile der Top-1% an den Gesamtvermögen.
(EStV) Der Anteil des obersten Prozents an den gesamten steuerbaren Vermögen lag im Jahr 2022 bei 45,8 Prozent und damit nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Insbesondere in Kantonen mit zuvor hohen Konzentrationswerten kam es zu leichten Rückgängen; eine Ausnahme stellte hier der Kanton Genf dar.
Das durchschnittliche steuerbare Reinvermögen je steuerpflichtige Person betrug rund 441’000 Franken und war damit preisbereinigt etwas tiefer als im Vorjahr. Die Ergebnisse basieren auf der gesamtschweizerischen Statistik der besteuerten Vermögen 2022.
100 ist das neue 80
Die Zahl der hundertjährigen Menschen in Italien hat einen neuen Höchststand erreicht. Am 1. Januar 2025 lebten 23’548 Hochbetagte im Land. Das sind über 2000 mehr als im Vorjahr. Fast 83% von ihnen sind Frauen. Zudem gibt es 724 Personen, die mindestens 105 Jahre und 19 Personen, die mindestens 110 Jahre alt sind.
Im Vergleich zum 1. Januar 2009 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Die immer älter werdende Bevölkerung führt zu rapide steigenden Gesundheitskosten. Gleichzeitig schrumpft die arbeitende Bevölkerung, die in die Sozialsysteme einzahlt.
Korrektur bei Big Tech
Die Kurskorrektur hat fast alle grossen Technologie-Firmen erfasst. Besonders heftig aber Oracle, wie das Wall Street Journal in einem Beitrag ausführt.
30 Prozent für obligatorische Ausgaben
(BFS) Das durchschnittliche verfügbare Haushaltseinkommen betrug im Jahr 2023 7186 Franken pro Monat und ist im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Es entspricht dem Bruttoeinkommen abzüglich der obligatorischen Ausgaben.
Darin eingerechnet sind die Einkommen sämtlicher Mitglieder eines Haushalts, der in der Schweiz im Durchschnitt aus 2,07 Personen besteht. Das Einkommensniveau von Einpersonenhaushalten ist oft tiefer als dasjenige von Mehrpersonenhaushalten, da in Letzteren mehrere Personen zum Haushaltseinkommen beitragen können.
Zum Haushaltseinkommen zählen nebst den monatlich ausbezahlten Löhnen und Zulagen auch die jährlichen Zahlungen wie zum Beispiel der 13. Monatslohn. Erhaltene Renten, Sozialleistungen und Überweisungen von anderen Haushalten sowie Vermögenserträge wie Zinsen und Dividenden werden ebenfalls dazugerechnet.
MoreImmobilien: Vorteil Institutionelle
Finews berichtet über einen Info-Anlass von IAZI zur Immobilienmarkt-Analyse und Aussagen von VR-Präsident Donato Scognamiglio. Die Situation ist bekannt: Es fehlt an Wohnraum, und rasche Besserung ist nicht in Sicht. Institutionelle sind bei Erwerb und Neubau im Vorteil, weil die Kreditvergabe an Private schwieriger geworden ist.
More«Gold, Franken und Immobilien sind in unsicheren Zeiten gefragt», sagte IAZI-VRP Donato Scognamiglio bei der Vorstellung der Immobilienmarkt-Analyse am Dienstag in Zürich. Dies – sowie die Tatsache, dass die Schweiz immer noch attraktiver als das Umfeld ist – habe auch den Schweizer Immobilienmarkt in den vergangenen Jahren geprägt.
Seit 2020 seien die Immobilienpreise hierzulande um 26 Prozent gestiegen, im vergangenen Jahr um 2,6 Prozent. Die Stärke der Nachfrage in der Schweiz lasse sich auch daran ablesen, dass hier während der Phase der höheren Zinsen der Preisanstieg ungebrochen weitergegangen ist. In allen anderen europäischen Ländern habe es teilweise deutliche Rückgänge gegeben. (…)





