
“Erst Reform stoppt Umverteilung”
Barbara Zimmermann-Gerster vom Schweiz. Arbeitgeberverband nimmt den OAK-Bericht zum Anlass, die Notwendigkeit der BVG 21-Reform zu betonen:
Die durchschnittlich erwirtschaftete Netto-Vermögensperformance lag sowohl bei Einrichtungen ohne Staatsgarantie als auch bei solchen mit bei satten 5,2 Prozent (Vorjahr: -9,2 beziehungsweise -8,2 Prozent). Dies zum Vorteil der Versicherten und ihrer Sparguthaben.
Auch wenn sich die 2. Säule mit diesen positiven Ergebnissen widerstandsfähig zeigt, kann noch nicht davon gesprochen werden, dass die zweite Säule nachhaltig stabilisiert ist. Dafür braucht es eine zeitgemässe Reform. Der Bericht der OAK BV weist aus, dass nur mit Hilfe der von den Vorsorgeeinrichtungen selbst getroffenen Massnahmen die Umverteilung von Aktiv- zu Passivversicherten gestoppt werden konnte.
Diese Umverteilung entspricht nicht dem Prinzip der zweiten Säule, in welcher jede und jeder für sich selbst anspart. Bei denjenigen Vorsorgeeinrichtungen hingegen, die nur im obligatorischen Bereich tätig sind und entsprechend den gesetzlichen Umwandlungssatz anwenden müssen, bleibt dieses Problem ungelöst.
Sicherer Job, dafür mehr Lohn und mehr Ferien und eine bessere PK
Daniel Friedli hat in der NZZ die abgehobenen Löhne und Anstellungsbedingungen bei der öffentlichen Hand unter die Lupe genommen. Man staunt.
Laut jüngster Statistik sind die Saläre 2023 nirgends so stark gestiegen wie in der öffentlichen Verwaltung. Unter Anrechnung der Teuerung resultierte dort ein Plus von 1,5 Prozent, während in vielen anderen Branchen die realen Löhne sanken. Und dies, obwohl die Verwaltungen ohnehin schon unter Verdacht stehen, lohnmässig obenaus zu schwingen.
Das Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik in Luzern jedenfalls errechnete, dass Angestellte mit vergleichbarer Qualifikation beim Bund im Schnitt 11,6 Prozent und bei den Kantonen 4,3 Prozent mehr verdienen als in der Privatwirtschaft. Der Bund selber wies diese Ergebnisse als zu undifferenziert zurück.
Complementa: Volatiles 2023, weiter sinkende UWS
Verzinsung der Sparkapitalien – Differenz technischer Zins / Bundesobli
(Complementa) Im Durchschnitt konnten Pensionskassen letztes Jahr eine Rendite von 5.3% erzielen. Auch das Jahr 2024 ist gut angelaufen. Vor allem Aktien konnten nahtlos an die Endjahresrally des Vorjahres anknüpfen. Die Kapitalanlagen der Pensionskassen verbuchten in den ersten vier Monaten eine Rendite von +2.8%. Dadurch stieg der durchschnittliche Deckungsgrad von 107.9% per Ende 2023 auf 110.2% per Ende April 2024.
Das Vorsorgekapital der Arbeitnehmenden wurde 2023 mit 2.2% verzinst. Ein Tiefstwert von 5,2 % wird beim Umwandlungssatz gemessen, welcher in den kommenden Jahren weiter absinken wird.
Wurde im Vorjahr durch die negative Performance noch von einer Verschiebung der Anlageklassengewichte von den liquiden Anlagen (v.a. Obligationen und Aktien) hin zu den illiquiden Anlagen (v.a. Immobilien) berichtet, hat sich dies im Jahr 2023 durch die gut laufenden Bond- und Aktienmärkte wieder umgekehrt. So lag die Aktienquote per Ende 2023 mit 31.1% gut 1.6 Prozentpunkte über dem Vorjahr.
OAK: Bericht zur finanziellen Lage
(OAK) Die positive Anlageperformance im Jahr 2023 hat zu einer Erhöhung der Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen geführt. Die durchschnittliche Netto-Vermögensperformance der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2023 betrug 5,2 % (Vorjahr: –9,2 %).
Entsprechend stiegen die ausgewiesenen Deckungsgrade per Ende 2023 durchschnittlich auf 110,3 % (Vorjahr: 107,0 %). Per Ende 2023 befanden sich damit noch 7 % (Vorjahr: 16 %) der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung. Die verbesserte finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen entbindet diese jedoch nicht davon, ihre Reserven weiter zu konsolidieren.
Nach der jahrelangen, bis 2020 andauernden substanziellen Umverteilung, d. h. Quersubventionierung von aktiven Versicherten zu Rentenberechtigten wurde diese gestoppt: Die bestehenden Rentenverpflichtungen wurden bisher zulasten der aktiven Versicherten nachfinanziert, und die zukünftigen Rentenverpflichtungen sind nun dank der durch die Vorsorgeeinrichtungen getroffenen Massnahmen (Nachfinanzierung der laufenden Renten und Senkung der Umwandlungssätze auf langfristig finanzierbare Höhen) grossmehrheitlich ohne Quersubventionierung finanzierbar.
Bei Vorsorgeeinrichtungen, die nur im obligatorischen Bereich tätig sind und deshalb den gesetzlichen Umwandlungssatz strikt anwenden müssen, bleibt das Problem der Quersubventionierung ungelöst.
Seit Jahren ist ein Trend von firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen des Arbeitgebers hin zu Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen mit grossen komplexen Strukturen, denen mehrere Arbeitgeber angeschlossen sein können, zu beobachten.
Rund drei Viertel der aktiven Versicherten in der Schweiz sind heute bereits bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen versichert. Komplexe Strukturen und dominante Betreibergesellschaften stellen die Aufsicht vor neue Herausforderungen – insbesondere in Bezug auf Transparenz und Governance – und verlangen eine Modernisierung des bestehenden gesetzlichen Kontroll- und Aufsichtssystems.
Bericht OAK / FR /
Medienmitteilung OAK mit Referaten an der Medienkonferenz / Le Temps
Der Trend zur Individualisierung
Risiken und Gefahren von individuellen Altersleistungen
pw. Im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe “Vision PK 2030” hat die zhaw einen Anlass zum Trend und den Möglichkeiten der Individualisierung des Leistungsbezugs in der 2. Säule durchgeführt. Es referierten Reto Leibundgut, c-alm; Christoph Brügger, Geschäftsführer der PTV Pensionskasse und Martin Osterwalder, Leiter Vorsorge der BVK.
Leibundgut eröffnete mit einem Überblick und grundlegenden Überlegungen zum Thema. Zu unterscheiden sind Solidarität und Kollektivität als Grundpfeiler des Vorsorgesystems (“der Maschinenraum der Pensionskassen”) von den gesellschaftlichen Trends zu Individualität und Flexibilität.
Ohne Solidarität wäre des BVG reines Zwangssparen und ein zu hoher Individualisierungsgrad kann den Solidaritätsgedanken stören. Auch können individuelle Altersleistungen zu Antiselektion führen, was in den technischen Grundlagen nicht berücksichtigt wird.
Antiselektion ist die Folge asymmetrischer Information. Der Versicherte verfügt bspw. über Informationen über seinen Gesundheitszustand, die der Vorsorgeeinrichtung nicht bekannt sind.
Frühpensionierungen werden noch attraktiver
Albert Steck macht in der NZZ an einem konkreten Beispiel die Rechnung auf, wie sich mit dem AHV-Ausbau die Situation der Rentner verbessert und damit Frühpensionierungen erleichtert werden und fragt: Lohnt sich Arbeit noch?
«Das Beispiel steht für einen allgemeinen Trend, den ich als problematisch erachte», sagt Vorsorgespezialist Andreas Zeller. «Der Grundsatz, dass sich Arbeit lohnen muss, gerät zunehmend ins Wanken.» Während die Sozialwerke über die Jahre stetig ausgebaut wurden, habe es die Politik verpasst, die verschiedenen Instrumente untereinander besser abzustimmen: «Damit der Staat den freiwilligen Vorbezug der Rente nicht zusätzlich fördert, könnte er zum Beispiel die Ergänzungsleistungen erst ab dem regulären Pensionsalter auszahlen.»
Schon jetzt verabschieden sich vier von zehn Angestellten frühzeitig aus dem Berufsleben. Bei den Männern ist der Anteil mit 44 Prozent etwas höher als bei den Frauen. Verbreitet ist die Frühpensionierung namentlich bei den Bankern mit fast 60 Prozent sowie in der öffentlichen Verwaltung. Dennoch profitieren nicht nur Gutverdiener: Insgesamt arbeiten Akademiker sogar leicht häufiger bis 65 als Erwerbstätige mit einer Berufslehre.
Streit um Finanzierung der 13. AHV-Rente
Die Initianten haben den Termin für die erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente mit der Abstimmung gleich festgelegt, aber die Finanzierung offengelassen. Weil nun die SGK-N andere Vorstellungen hat als die Linke, gibt diese sich empört. NR Andri Silberschmidt macht mit seinem Vorstoss Druck auf die Finanzen und den Bundesrat. Fabian Schäfer schreibt in der NZZ:
Die Sozialkommission des Nationalrats hat am Freitag bekanntgegeben, dass sie ungewöhnlich früh bei Baume-Schneider intervenieren will – und dies gleich zweifach. Zum einen spricht sie sich grundsätzlich gegen eine separate und einseitige Finanzierungsvorlage für die 13. Rente aus.
Zum anderen lehnt sie ganz konkret eine Reduktion des Bundesbeitrags ab. Hinter den beiden Anträgen, über die separat abgestimmt wurde, stehen unterschiedliche Mehrheiten.
Die erste Forderung geht dem Vernehmen nach auf den FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt zurück, was dieser auf Anfrage bestätigt. Offenbar gibt es eine bürgerliche Mehrheit, die in der AHV vorübergehend Defizite in Kauf nehmen will, um zu verhindern, dass die Probleme des Sozialwerks weiterhin vor allem mit höheren Steuern und Beiträgen gelöst werden.
“Kampf um die Deutungshoheit”
Daniela Schneeberger, Vizepräsidentin sgv, Nationalrätin FDP/BL, macht sich in der Gewerbezeitung stark für die BVG-Reform. Wichtiger als die üblicherweise genannten Fortschritte, die mit der Reform erzielt werden, ist ihr der politische Aspekt. Sie schreibt:
Die Abstimmung ist über das eigentliche Thema hinaus von grosser Bedeutung: Es geht nicht nur um die Reformfähigkeit der zweiten Säule, sondern auch um Deutungshoheit in der Altersvorsorge generell: Die bürgerlich-liberalen Kräfte können diese mit einem JA zur BVG-Reform wieder übernehmen und damit das 3-Säulen-System nachhaltig stärken.
Ein Nein stärkt einzig die Gewerkschaften und ihre Agenda. Sie wollen die 2. Säule letztlich abschaffen. Das gilt es zu verhindern!
Nach der Annahme der 13. AHV-Rente braucht es nun eine Antwort aus dem bürgerlichen Lager. Dies ist mit dem breit getragenen Kompromiss beim BVG gelungen.
Alle bürgerlichen Parteien stehen hinter der Vorlage. Auch die Schweizerische Gewerbekammer, das Parlament des sgv, hat eine JA-Parole gefasst. Und der Gewerbeverband ist der breiten JA-Allianz beigetreten. Zusammen mit vielen anderen Wirtschaftsverbänden.
Mein Aufruf ist deshalb klar: Schliessen wir im Herbst im bürgerlichen Lager die Reihen und sagen wir JA zur BVG-Reform.
Mehr Transparenz bei PK-Verwaltungskosten
Mit 12 zu 11 Stimmen hat die Kommission die Mo.Kostentransparenz in der zweiten Säule (24.3471) eingereicht. Sie hatte sich davor den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) über die Verwaltungskosten in der 2. Säule vorstellen lassen.
Angesichts der hohen Beträge, die jährlich für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen ausgegeben werden (2021: 6,9 Milliarden Franken), ist die SGK-N der Ansicht, dass detaillierte Informationen zu den Kosten ausgewiesen werden müssen. Sie teilt die Auffassung der EFK, dass Informationen über die Verwaltungskosten einfach zugänglich sowie leicht verständlich sein sollten und eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit wünschenswert wäre.
Eine Minderheit der Kommission hält die bestehenden Regeln für ausreichend und lehnt die Motion mit Verweis auf die in den Jahresberichten der Vorsorgeeinrichtungen und der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik bereits ausgewiesenen Zahlen ab.
SGK-N befürwortet 13. IV-Rente
Nach der Annahme der 13. AHV-Rente will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates auch IV-Bezügerinnen und Bezügern eine zusätzliche Rente auszahlen lassen. Dies mit der Absicht, jegliche Diskriminierung in der ersten Säule zu vermeiden. Zudem hat sich die Kommission über die Eckwerte des Bundesrates zur Finanzierung der 13. AHV-Rente informiert und unterbreitet ihm hierzu ihre Empfehlungen.
Swisscanto PK-Monitor Q1 2024
Nach der kräftigen Jahresendrallye 2023 sind die Finanzmärkte in Hochstimmung ins neue Jahr gestartet und haben anschliessend weltweit historische Höchststände erreicht. In- zwischen hat die Euphorie allerdings wieder nachgelassen und ist einer zunehmenden Verunsicherung gewichen.
Im ersten Quartal 2024 erreichte eine durchschnittliche Pensionskasse ein erfreuliches Plus von 5,8%. Die geschätzten Deckungsgrade der Kassen haben sich weiter verbessert und liegen nahe bei den Höchstständen von 2021. Bei den privatrechtlichen Kassen beträgt der Deckungsgrad aktuell starke 119,6%.
Altersvorsorge und Kapitaldeckung in sechs Ländern
DIA, das Deutsche Institut für Altersvorsorge, hat eine vergleichende Untersuchung zu den Alterssicherungssystemen in sechs europäischen Ländern, u.a. die Schweiz, mit Blick auf Kapitaldeckung in Auftrag gegeben. Die Handelszeitung schreibt dazu:
Eine stabile gesetzliche Basis, umfassende Investmenterfahrung und Transparenz sind entscheidende Faktoren für den Erfolg kapitalgedeckter Alterssicherungssysteme. Diese Erkenntnis stammt aus Expertengesprächen, die für eine aktuelle DIA-Studie in sechs europäischen Ländern durchgeführt wurden.
Die Studie, erstellt vom Hamburger Institut für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG) im Auftrag des DIA, untersucht, welche Erfahrungen in anderen Rentensystemen mit Fondsanlagen gemacht wurden. Die Ergebnisse zeigen erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern.
Schweden wird nach mehreren Reformen oft als Vorreiter in Europa genannt. Auch die Niederlande haben über Jahrzehnte ein gemischtes System aus Kapitaldeckung und Umlageverfahren entwickelt, das heute eine der höchsten Rentenquoten in Europa bietet.
In der Schweiz gibt es laut der DIA-Studie eine jahrzehntelange Erfahrung mit kapitalgedeckter betrieblicher und privater Altersvorsorge. Letztere kann durch staatliche Förderung entweder auf Sparkonten oder in Fonds angelegt werden. Aufgrund der langen Niedrigzinsphase in der jüngeren Vergangenheit sind Fonds immer beliebter geworden.
Der Gesetzgeber fördert Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf Kosten und Renditen, überlässt jedoch die Umsetzung dem Privatmarkt.
Blick zeigt die wichtigsten Zahlen
“Unter dem Strich bekommt ein Schweizer Rentner deutlich mehr Geld als eine Rentnerin. Und: Die Entwicklung bei der Altersarmut ist nicht erfreulich. Blick zeigt dir die Fakten zur Vorsorge in der Schweiz”, schreibt der Blick.
Wechsel in der Pensionskasse Thurgau
Nach neunjähriger Tätigkeit für die Pensionskasse Thurgau (pk.tg) hat sich Romeo Vetter, Leiter Immobilienanlagen und Mitglied der Geschäftsleitung, entschieden, eine neue berufliche Herausforderung ab Oktober 2024 anzunehmen. Er wird per Ende September 2024 aus der pk.tg austreten. Die Nachfolge von Romeo Vetter wird Silvan Mohler antreten. Er fungierte bisher als Stellvertreter von Vetter und ist seit Mai 2023 für die pk.tg als Real Estate Manager tätig.
Facetten des Wohnens
Eine vom BfS aufgeschaltete Webseite gibt einen Ueberblick über die verschiedenen Facetten des Wohnens und zeigt in Grafiken die verfügbaren statistischen Ergebnisse. Behandelt werden:
- Bestand der Gebäude mit Wohnnutzung in der Schweiz
- Wohnfläche pro Person
- Mieter/-innen und Eigentümer/-innen
- Zweitwohnungen (ARE)
- Durchschnittlicher Mietpreis Kosten nach Wohnflächen und Mietpreisindex
- Wohnkosten im Haushaltsbudget Lebensqualität und Entbehrungen im Wohnbereich
- Umzüge
- Wie wird in der Schweiz geheizt?
- Leerwohnungen und Wohnungsbau