Barbara Zimmermann-Gerster vom Schweiz. Arbeitgeberverband nimmt den OAK-Bericht zum Anlass, die Notwendigkeit der BVG 21-Reform zu betonen:
Die durchschnittlich erwirtschaftete Netto-Vermögensperformance lag sowohl bei Einrichtungen ohne Staatsgarantie als auch bei solchen mit bei satten 5,2 Prozent (Vorjahr: -9,2 beziehungsweise -8,2 Prozent). Dies zum Vorteil der Versicherten und ihrer Sparguthaben.
Auch wenn sich die 2. Säule mit diesen positiven Ergebnissen widerstandsfähig zeigt, kann noch nicht davon gesprochen werden, dass die zweite Säule nachhaltig stabilisiert ist. Dafür braucht es eine zeitgemässe Reform. Der Bericht der OAK BV weist aus, dass nur mit Hilfe der von den Vorsorgeeinrichtungen selbst getroffenen Massnahmen die Umverteilung von Aktiv- zu Passivversicherten gestoppt werden konnte.
Diese Umverteilung entspricht nicht dem Prinzip der zweiten Säule, in welcher jede und jeder für sich selbst anspart. Bei denjenigen Vorsorgeeinrichtungen hingegen, die nur im obligatorischen Bereich tätig sind und entsprechend den gesetzlichen Umwandlungssatz anwenden müssen, bleibt dieses Problem ungelöst.