Nach der Annahme der 13. AHV-Rente will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates auch IV-Bezügerinnen und Bezügern eine zusätzliche Rente auszahlen lassen. Dies mit der Absicht, jegliche Diskriminierung in der ersten Säule zu vermeiden. Zudem hat sich die Kommission über die Eckwerte des Bundesrates zur Finanzierung der 13. AHV-Rente informiert und unterbreitet ihm hierzu ihre Empfehlungen.