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Rente mit Kapitalschutz

1. Oktober 2025 By pwirth in Pensionskassen Tags: Asga

Wer sich bei der Pensionierung für die Rente entscheidet, erhält bei der Asga neu eine stärkere Absicherung der Angehörigen. Die Anpassung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Alle Neurentner der letzten 5 Jahre kommen in den Genuss des Kapitalschutzes. Ein Handeln Ihrerseits ist nicht nötig, denn dies gilt automatisch für die Anspruchsberechtigten. Die Asga bietet den zusätzlichen Schutz kostenlos an.

Wenn eine Alters- oder Altersinvalidenrente beziehende Person innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Pensionierung oder dem letzten Teilpensionierungsschritt verstirbt, wird ein Kapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

Die Höhe des Kapitals entspricht ab der Pensionierung oder Teilpensionierung im Maximum 5 vollen Jahresrenten, berechnet auf Basis der Rente ohne Teuerungszulagen und Überschussbeteiligungen. Vom Total dieser 5 Jahresrenten wird abgezogen, was bis zum Zeitpunkt des Todesfalls bereits als Rente ausbezahlt wurde (pro rata). Das verbleibende Kapital steht dann den anspruchsberechtigten Hinterlassenen oder Begünstigten zu und wird zusätzlich zur Partnerrente ausgerichtet.

Bei Teilpensionierungen wird für jeden Schritt eine neue Berechnung gemacht. Dabei werden die Altersrenten und deren 5-Jahresschutz für jeden Teilpensionierungsschritt einzeln berechnet.

  Asga Kapitalschutz

Obergrenze technischer Zinssatz sinkt auf 2,55%

30. September 2025 By pwirth in Aktuarielles Tags: SKPE, Technischer Zins

In der Fachrichtlinie 4 ist eine Obergrenze für den technischen Zinssatz definiert. Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen Zinssatz, der über der Obergrenze liegt, muss er dies sachlich begründen.

Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und allenfalls vermindert um einen Abschlag für die Zunahme der Langlebigkeit bei Verwendung von Periodentafeln (mindestens 0.3% -Punkte). Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Oktober 2025.

  Fachrichtlinie 4

Sessionsbericht Herbst 2025

30. September 2025 By pwirth in Parlament Tags: ASIP

Aus der Perspektive der zweiten Säule wurden in der Herbstssession 2025 vier Geschäfte behandelt, die sich direkt oder indirekt auf die berufliche Vorsorge auswirken könnten. Konkret wurden drei Motionen mit Bezug zur beruflichen Vorsorge angenommen, während es beim Geschäft des Bundesrates über das Adressdienstgesetz, das aus Sicht der zweiten Säule ebenfalls beachtet werden sollte, zu Differenzen zwischen den Räten kam.

Zudem geht der ASIP, wie bereits im letzten Sessionsbericht erläutert, davon aus, dass sich die zivilstandsunabhängigen Hinterlassenenleistungen in der ersten Säule auch auf das BVG auswirken werden. Sobald das Parlament an dieser Stelle definitive Beschlüsse fällt, werden wir unsere Mitglieder wieder informieren.

In dieser Ausgabe des ASIP-Sessionsberichts werden die Geschäfte kurz zusammengefasst und mit einer Einschätzung aus Sicht des Verbands ergänzt.

  Bericht ASIP

Herbstsession 2025: Themen der sozialen Sicherheit

30. September 2025 By pwirth in Parlament, Sozialversicherung Tags: CHSS

In der Herbstsession vom 8. bis 26. September 2025 hat sich das Parlament unter anderem mit folgenden Vorlagen der sozialen Sicherheit befasst: Finanzierung der 13. AHV-Rente, Details der künftigen Kita-Hilfen und Long-Covid-Strategie.

  CHSS

Digitalisierung für Hypo-Anlagen

30. September 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Hypotheken

Auf Money Cab plädiert Patrick Inderkum, CEO von Finnofleet Schweiz, für vermehrte Hypothekaranlagen der Pensionskassen. Digitale Lösungen sollen dabei helfen.

Laut der Swisscanto Pensionskassenstudie 2025 liegt der durchschnittliche Anteil von Hypothekenanlagen bei Schweizer Pensionskassen bei lediglich 2,2 Prozent.

Auch die aktuelle Studie des VZ VermögensZentrums bestätigt: Der Anteil bleibt tief, obwohl regulatorisch bis zu 50 Prozent möglich wären, je nach Struktur und Anlagereglement.

Der Spielraum ist also enorm, gerade für Einrichtungen mit einem langfristigen Anlagehorizont und dem Bedürfnis nach stetigen, gut planbaren Erträgen.

Der Aufbau eines eigenen Hypothekenportfolios ist aufwändig. Viele Pensionskassen schrecken vor der administrativen Komplexität zurück. Kreditprüfung, Dossierführung, Risikomanagement, Reporting und regulatorische Anforderungen verlangen nicht nur Know-how, sondern auch Zeit und Personal.

Besonders kleinere und mittlere Einrichtungen verfügen oft nicht über die nötigen Ressourcen, um ein solches Portfolio professionell zu steuern. Hinzu kommt: Die Prozesse sind vielerorts noch papierbasiert oder durch Medienbrüche geprägt. Das erhöht nicht nur den Aufwand, sondern auch das Fehlerrisiko. Skalierbarkeit? Kaum gegeben. So bleibt der Einstieg oft eine einmalige Aktion, statt Teil einer langfristigen Strategie.  (…)

Ein digitaler Ansatz reduziert nicht nur manuelle Aufwände, sondern schafft auch die nötige Transparenz. Kreditentscheide basieren auf konsolidierten Daten, Reports können auf Knopfdruck erstellt werden und Risikoprofile lassen sich systematisch überwachen.

Dadurch lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und aktiv steuern. Gerade in einem Umfeld mit sinkenden Margen wird das zum Wettbewerbsvorteil.

  Money Cab

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UN-Pension setzt auf Block Chain zur Identifizierung

29. September 2025 By pwirth in International Tags: Block Chain

The United Nations Joint Staff Pension Fund (UNJSPF) and the United Nations International Computing Centre (UNICC) are proud to announce the release of their joint publication: Transforming Public Digital Identity: A Blockchain Case in Action from the UN System.

This white paper presents the successful implementation of the blockchain-powered Digital Certificate of Entitlement (DCE), UNJSPF’s secure and inclusive digital identity solution that has revolutionized pension verification for over 70,000 UNJSPF beneficiaries across 190 countries.

Developed through a strategic partnership between UNJSPF and UNICC, the DCE leverages blockchain, biometrics, artificial intelligence, and geo-location technologies to modernize the Fund’s seven-decade-old paper-based verification process. The solution enhances security, efficiency, and fraud prevention, while aligning with the UN’s broader digital transformation agenda.

The white paper outlines the technical architecture, governance framework, and measurable impact of the DCE solution, including a 40% reduction in paper-based processing, over 95% decrease in archiving expenditures, 76.5% reduction in overtime costs, and a 99.96% retention rate among digital users.

  Mitteilung UNJSPF /   White Paper / Coincierge

So vererben Schweizer ihr Vermögen

28. September 2025 By pwirth in Studie, Umfrage, Versicherte Tags: VZ Zentrum

Laut Schätzungen werden 2025 in der Schweiz rund 100 Milliarden Franken vererbt oder verschenkt – ein neuer Rekord. Das VZ Vermögens Zentrum hat untersucht, wie Schweizer Haushalte ihr Vermögen weitergeben. Die Analyse von mehr als 3000 Kunden zeigt: Bei Ehepaaren liegt der Median des Vermögens bei rund 1,4 Millionen Franken. Dieses Vermögen bleibt im engsten Familienkreis – beim Ehepartner und bei den Kindern. Bei Patchworkfamilien, kinderlosen Paaren und Einzelpersonen ist der Kreis der Begünstigten dagegen offener.

Vermögen: Der Median des Vermögens der untersuchten Eheleute liegt bei 1,4 Millionen Franken. Das Vermögen setzt sich zusammen aus Kontoguthaben, Wertschriften, Immobilien und Beteiligungen.

Die Unterschiede sind enorm. So hinterlässt ein Viertel der Ehepaare weniger als 829’000 Franken, während ein weiteres Viertel mehr als 2,4 Millionen Franken weitergeben kann. 84 Prozent der untersuchten Personen verfügen über Wohneigentum – in der Regel ist das der grösste Teil des Vermögens.

Zeitpunkt: Die Mehrheit (61 Prozent) kümmert sich erst zwischen dem 60. und dem 79. Lebensjahr um ihren Nachlass. Viele möchten rund um die Pensionierung sicherstellen, dass im Todesfall alles geregelt ist. 

Massnahmen: 98 Prozent der Eheleute regeln ihren Nachlass mit einer sogenannten Meistbegünstigung. Das bedeutet: Stirbt ein Elternteil, geht das Vermögen grösstenteils zuerst an den überlebenden Ehepartner.

Stirbt auch der zweite Elternteil, gehen rund 99 Prozent des Vermögens an die Kinder. Andere Familienmitglieder, Dritte oder Organisationen werden kaum berücksichtigt – das Vermögen bleibt also im engsten Familienkreis. •

Erbvertrag: Die meisten Ehepaare nutzen einen Erbvertrag (44 Prozent), um den Nachlass in ihrem Sinne zu regeln. Das erlaubt ihnen eine verbindliche Regelung, die nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden kann. Rund 25 Prozent entscheiden sich für eine Kombination aus Ehevertrag und Testament, um den Partner maximal zu begünstigen.

VZ

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Keine Nachhaltigkeit auf Kosten der Rendite

26. September 2025 By pwirth in Allgemein

Die Pensionskasse des Kantons Schwyz soll weiterhin auch in Öl- und Gaskonzerne investieren dürfen – trotz Kritik aus dem Kantonsrat. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Motion von SP-Ratsmitglieder abgelehnt. Die Ausführungen des Regierungsrates mit der Empfehlung zur Ablehnung unter dem Titel «Keine Rendite auf Kosten der Zukunft» ist bemerkenswert. Sie ist geprägt von einem beim Thema «Nachhaltigkeit» selten anzutreffenden Realitätssinn. Dort heisst es:

Mit dem Erlass des Gesetzes über die Pensionskasse des Kantons Schwyz vom 21. Mai 2014 (PKG, SRSZ 145.210) hat der Kantonsrat beschlossen, dass für die Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKSZ) die Leistungen durch den Verwaltungsrat der PKSZ zu bestimmen sind und die Finanzierung durch den Kantonsrat im PKG festgelegt wird.

Gesetzliche Vorschriften im Sinne der vorliegenden Motion haben mit hoher Wahrscheinlichkeit einen negativen Einfluss auf die erwartete Rendite der Vermögensanlage der PKSZ. Die Erträge der Vermögensanlage sind neben der Finanzierung ein wichtiger Bestandteil bei der Festlegung der Höhe der Leistungen einer Pensionskasse, insbesondere bei der Höhe der Altersrenten.

Die geforderten «nachhaltigen Investitionen» würden somit die Leistungen zugunsten der Versicherten schmälern und die gesetzlich vorgesehene Kompetenz des Verwaltungsrats einschränken. Ebenso ist aus Sicht des Regierungsrates die (moralische) Unterteilung der Motionäre ausgesprochen schwarz und weiss.

Auch wenn Ölkonzerne nicht unbedingt nachhaltige Ressourcen bereitstellen, sind diese Ressourcen für das aktuelle Funktionieren der Gesellschaft zwingend notwendig. Indes könnte wohl der Mehrheit der börsenkotierten Unternehmen Tätigkeiten oder Prozesse nachgewiesen werden, welche nicht nachhaltige Elemente aufweisen. Eine entsprechende Regulierung wäre somit potenziell arbiträr und nicht unbedingt zielgerichtet.

Die vorliegende Motion fordert eine schwierig umsetzbare Regulierung, welche die wichtigen Renditen im Bereich der beruflichen Vorsorge mit hoher Wahrscheinlichkeit schmälert. Demgegenüber verspricht die Regulierung einen offenen, kaum greifbaren Mehrwert. Der Regierungsrat beurteilt das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungünstig und die Motion M 4/25 ist entsprechend nicht erheblich zu erklären.

  Text der Motion, Beschluss Regierungsrat

Arbeitgeber dafür – Gewerkschaft entsetzt

25. September 2025 By pwirth in AHV, Sozialpartner Tags: Ehepaarrente

 

Der Entscheid des Nationalrats für die Deplafonierung der Ehepaarrenten bei gleichzeitiger Aufhebung lebenslanger Witwenrenten und Anpassungen bei den Kinderrenten trifft beim Arbeitgeberverband auf Zustimmung, beim Gewerkschaftsbund auf entschiedene Ablehnung. Die Arbeitgeber halten fest: 

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Zielsetzung der Gleichstellung der Geschlechter und die Anpassung der Witwen- und Witwerrenten an die gesellschaftliche Entwicklung.

Ein zentraler Aspekt ist die Beseitigung der Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen bei den Anspruchsvoraussetzungen für Hinterlassenenrenten. Die heutige Regelung basiert auf veralteten Familien- und Erwerbsmodellen.

Was die Zivilstandsabhängigkeit oder -unabhängigkeit anbelangt, so sollte aus Sicht der Arbeitgeber eine konsequente Vorgehensweise gewählt werden, dies auch im Hinblick auf andere politische Geschäfte wie die Deplafonierung der Ehegattenrente in der AHV.

Die Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare», welche ebendiese Deplafonierung fordert, würde die AHV langfristig mit erheblich höheren Mehrausgaben belasten. Mit dem Vorschlag des Nationalrats kann diese teure Initiative wirkungsvoll abgewehrt werden. Gleichzeitig werden wichtige Reformschritte bei den Hinterlassenenrenten umgesetzt.

Der Vorschlag des Nationalrats geht in die richtige Richtung und verdient Unterstützung, denn er sieht wichtige, sinnvolle Reformen vor. Zu bedauern ist, dass der Vorschlag zu Mehrkosten für die AHV führt – just zu einer Zeit, in der man bereits händeringend nach Finanzierungslösungen für die beschlossene 13. AHV-Rente wie für die Zukunft der AHV wegen des demografischen Wandels und der gestiegenen Lebenserwartung generell sucht. Der Vorschlag kommt jedoch dem Ziel der Kostenneutralität sehr nahe und verdient in der aktuellen Form Unterstützung.

Der Gewerkschaftsbund ist strikte dagegen. 

Der Nationalrat hat heute beschlossen, die Kinderrenten abzuschaffen und die Ansprüche der Witwen zusammenzustreichen – und dazu das Ehepaarplafonds für Neurentner komplett aufzuheben. Dies führt zu einer massiven Leistungsverschlechterungen für Frauen und Kinder zugunsten besserverdienenden Ehepaaren.

Dies ist nicht nur verteilungspolitisch falsch – das unverdauliche Paket führt unter dem Strich zu Mehrkosten von rund einer Milliarde Franken für die AHV – die nicht finanziert werden.

Diese Beschlüsse verdeutlichen, dass die Kommission nichts aus ihren Fehlern und den deutlichen Resultaten der Volksabstimmungen letztes Jahr gelernt hat: sie will keine Verantwortung übernehmen für eine mehrheitsfähige Vorlage. Vielmehr beschliesst sie ungerechte Kürzungen bei den Witwen- und Kinderrenten sowie zusätzliche AHV-Defizite, um dann das Rentenalter zu erhöhen.

Das ist verantwortungslos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Ständerat dazu auf, diese Entscheide zu korrigieren. 

  Arbeitgeber / SGB

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Kein Ehepaarplafond-keine lebenslangen Witwenrenten

25. September 2025 By pwirth in AHV, Parlament Tags: Ehepaarrente

(sda) Nach dem Willen des Nationalrats soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Auch der Ehepaar-Plafond soll laut der grossen Kammer fallen – jedenfalls bei neuen Renten. Nach heftiger Debatte hat sie am 24.9.2025 eine entsprechende Gesetzesänderung angenommen.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage relativ knapp mit 102 zu 95 Stimmen ohne Enthaltungen gut. Die Nein-Stimmen kamen von SP, Grünen und Mitte. Das Geschäft geht an den Ständerat.

Ursprüngliches Ziel des bundesrätlichen Entwurfs war, die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei den Hinterlassenenrenten zu beseitigen. Dies verlangte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2022 in einem Urteil von der Schweiz.

Die Botschaft sieht vor, dass Witwen und Witwer neu eine Rente erhalten, bis ihr jüngstes Kind das 25. Altersjahr vollendet hat – unabhängig davon, ob sie mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner verheiratet waren. Personen ohne Kinder sollen nach dem Willen der Landesregierung eine zweijährige Übergangsrente erhalten. Der Nationalrat sprach sich am Mittwoch knapp für eine dreijährige Übergangsrente aus. Ohnehin ausgenommen von der Reform sind Witwen und Witwer, die bei deren Inkrafttreten über 55 sind.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) baute die Vorlage bei deren Vorberatung zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» der Mitte-Partei aus. Sie beantragte, den Ehepaar-Plafond von 150 Prozent der AHV-Maximalrente für künftige Rentnerinnen und Rentner abzuschaffen – nicht aber bei den laufenden Renten. Der Rat schloss sich dieser Position an.

  Mitteilung SDA / Ratsprotokoll

Öffentliche PKs von Art. 46 BVV 2 ausgenommen

25. September 2025 By pwirth in Parlament Tags: Sammelstiftungen

Die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen dürfen ihre Leistungen erhöhen, auch wenn ihre Wertschwankungsreserven nicht ausreichend sind. Nach dem Ständerat hiess der Nationalrat mit 97 zu 94 Stimmen eine entsprechende Motion gut. 

Öffentlich-rechtliche Pensionskassen etwa von Gemeinden seien gegenüber Vorsorgeeinrichtungen wie Verbands- oder betriebseigenem Kassen benachteiligt, hatte der Urheber der Motion, Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW), geltend gemacht. Erstere dürften nämlich ihre Leistungen bei unvollständigen Reserven nicht erhöhen, letztere aber schon.

Beide Vorsorgeformen würden mit ihrem beschränkten Versichertenkreis nicht im freien Wettbewerb stehen. Demnach müssten sie nicht mit höheren Leistungen um Kunden werben. In erster Linie seien sie den ihren angeschlossenen Unternehmen oder Institutionen verpflichtet, welche auch haften würden.

Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wollte wie der Bundesrat den Vorstoss ablehnen. Samira Marti (SP/BL) hielt aber fest, der Ständerat habe zweimal einstimmig an der Motion festgehalten.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 15.5.2024 festgehalten:

Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen dürfen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven nur unter eingeschränkten Voraussetzungen Leistungsverbesserungen gewähren (Artikel 46 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge; BVV 2, SR 831.441.1).

Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Verbandseinrichtungen sowie Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren wirtschaftlich oder finanziell eng miteinander verbundenen Arbeitgebern.

Inwiefern dies auch für Einrichtungen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft anwendbar ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Im Sinne der Rechtssicherheit möchte der Bundesrat die Verordnung präzisieren.

Der Bundesrat soll aber vertieft abklären können, für welche öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen Handlungsbedarf besteht und dabei nicht an die vom Motionär vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung gebunden sein.

  Mitteilung SDA / Motion Ettlin / Ratsprotokoll

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Nestlé-Baisse trifft PKs

23. September 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Aktien

Der Tages-Anzeiger zeigt die schlechte Kursentwicklung der Nestlé-Aktien und zeigt die Folgen für die Schweizer PKs auf:

Damit hat ein weiteres Aushängeschild für Schweizer Qualität an Glanz verloren – ein Unternehmen, das über Marken wie Smarties oder Nesquik jedem Kind vertraut ist. Nestlé ist für die Schweiz zwar kein Fall von «too big to fail» wie die Grossbanken, und als Arbeitgeber hat der Konzern in den letzten zehn Jahren in der Schweiz an Gewicht verloren: Die Zahl der Beschäftigten sank seit 2015 um 2000 auf 8500 letztes Jahr, bloss rund 2000 Landwirtschaftsbetriebe beliefern ihn.

Doch der Kurssturz an der Börse von über 40 Prozent seit 2022 trifft die Schweizer Bevölkerung direkt über ihre Pensionskassenvermögen. Da Pensionskassen einen Teil der Vorsorgegelder nah am Schweizer Aktienindex halten, leiden sie mit, wenn ein Schwergewicht wie Nestlé unter Druck kommt. Schätzungsweise 11 Milliarden des gesamten Schweizer PK-Vermögens stecken in Nestlé. Da die Pensionskassen breit diversifizieren, sind die Guthaben zwar nicht akut gefährdet, doch der Wertverlust schmerzt.

  TA

Zürcher Aufsicht schluckt Ostschweizer

23. September 2025 By pwirth in Aufsicht Tags: BVS Zürich

Der seit Längerem angekündigte Anschluss der Ostschweizer BVG-Aufsicht an jene des Kt. Zürich wird gemäss jetzt erfolgter Mitteilung per 1. Januar 2026 vollzogen. Die BVS-Zürich wird damit ihre bereits dominierende Stellung im Konzert der Regionalaufsichten weiter verstärken. In der Mitteilung, die auch zur Eigenwerbung genutzt wird, heisst es: 

Die beiden regionalen Aufsichtsbehörden BVS (Zürich) und OSTA (Ostschweiz) werden per 1. Januar 2026 zur neuen gemeinsamen Aufsichtsorganisation ATIOZ BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich zusammengeführt.

Als Direktor ist Roger Tischhauser, Direktor der BVS Zürich, vorgesehen. Stefan Stumpf, Direktor der OSTA, wird sich auf eigenen Wunsch hin beruflich neu orientieren.

Ziel des Zusammenschlusses ist eine zukunftsorientierte und risikobasierte Aufsicht über die berufliche Vorsorge sowie über klassische Stiftungen. ATIOZ BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich wird künftig rund 900 Pensionskassen sowie etwa 2’000 klassischen Stiftungen beaufsichtigen, die gemeinsam ein Vermögen von über 600 Milliarden Schweizer Franken verwalten.

Damit übernimmt die neue Organisation eine zentrale Rolle in der Gewährleistung von Sicherheit, Transparenz und Vertrauen in der beruflichen Vorsorge und im Stiftungswesen.

„Der Zusammenschluss stellt einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der Aufsicht dar. Wir sehen diesen als Chance, unsere Expertise weiter zu vertiefen und die Prozesse zu optimieren, um noch besser auf die sich wandelnden Anforderungen der Branche reagieren zu können», sagt Roger Tischhauser, Direktor der BVG- und Stiftungsaufsicht (BVS), Zürich.

«Dabei ist uns besonders wichtig, die Nähe zu unseren Kunden zu wahren und auf ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen», führt Stefan Stumpf, Direktor der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (OSTA), St. Gallen, weiter aus.

  Mitteilung BVS

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Pauschalurteil

19. September 2025 By pwirth in Arbeitnehmer Tags: SGB

Daniel Lampart, Chefökonom des SGB, kommentiert die Zahlen der PK-Statistik 2024. Schlicht, pauschal und irreführend. Man lese und staune, wie einfach es sich der Chefökonom macht, wenn es gilt, die behaupteten Mängel der 2. Säule aufzuzählen:

Besorgniserregend ist insbesondere, dass sich immer mehr Kassen mit klaren Gewinninteressen etablieren. Hier besteht grosser Handlungsbedarf. Grundsätzlich sind die paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte verantwortlich dafür, dass die Kassen im Interesse der Versicherten geführt werden.

Die neuen privaten Anbieter im Pensionskassenmarkt versuchen das jedoch zu umgehen, indem sie Pseudo-Arbeitnehmervertretungen in ihre Gremien wählen lassen. Zudem machen Banken und Versicherungen überteuerte Geschäfte mit dieser Sozialversicherung. Die erwirtschafteten Erträge müssen den Versicherten zugutekommen, und dürfen nicht in undurchsichtigen Finanzkonstrukten versickern.

  SGB

Blackbox 2. Säule

18. September 2025 By pwirth in Umfrage Tags: Raiffeisen, Vorsorgebarometer

Das Raiffeisen Vorsorgebarometer 2025 zeigt zum achten Mal ein aktuelles Stimmungsbild der Schweizer Bevölkerung in Sachen Altersvorsorge. Im Vergleich zur ersten Erhebung im Jahr 2018 hat sich der Barometerwert von 587 auf 697 von 1’000 möglichen Punkten erhöht.

Der Wert setzt sich aus den drei Indikatoren Engagement, Wissen, Vertrauen sowie ökonomischen Kennzahlen zum Schweizer Vorsorgesystem zusammen. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Barometerwert um 37 Punkte. Die Zunahme ist allerdings ausschliesslich den positiven ökonomischen Kennzahlen der 1. und 2. Säule zu verdanken.

Die Indikatoren Engagement, Wissen und Vertrauen nahmen alle ab und befinden sich auf ähnlichem Niveau wie im Jahr 2023. Der kurzfristige Vertrauensanstieg in die AHV im Vorjahr, mutmasslich ausgelöst durch die 2024 in Kraft getretene Reform AHV 21 und die Debatte rund um die 13. AHV-Rente, ist damit wieder verpufft.

Das geringe Vertrauen in die 1. und 2. Säule ist eng mit dem demografischen Wandel verbunden, denn er ist Haupttreiber der grössten Sorgen der Befragten in Bezug auf ihre Altersvorsorge. Am meisten Sorgen bereiten den Erwerbstätigen mit 36 Prozent weiter sinkende Umwandlungssätze.

35 Prozent sorgen sich, dass die AHV-Renten in Zukunft nicht mehr finanziert werden können, da immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Pensionäre aufkommen müssen. Ebenfalls 35 Prozent sorgen sich um die Deckung ihrer Gesundheitskosten im Alter.

«Offenbar ist vielen Versicherten bewusst geworden, dass aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und aktuell tiefen Zinsen die meisten Vorsorgeeinrichtungen die Umwandlungssätze im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits nach unten angepasst haben. Ohne entsprechende Ausgleichsmassnahmen kommen wir nicht um weiter sinkende Altersrenten herum», sagt Roland Altwegg, Leiter Produkte & Investment Services und Mitglied der Geschäftsleitung von Raiffeisen Schweiz.

Der diesjährige Themenfokus auf die 2. Säule zeigt, dass ein Grossteil der befragten Personen die Funktionsweisen der beruflichen Vorsorge kaum versteht. Zwar sagen über 60 Prozent, dass sie Begriffe wie «jährliche Altersrente» oder «Altersguthaben» verstehen, doch bei technischeren Begriffen nimmt das Verständnis deutlich ab. Nur knapp die Hälfte weiss, was «Umwandlungssatz» bedeutet. Grosse Wissensdefizite hinsichtlich der 2. Säule haben namentlich Teilzeitarbeitende. 

Markant ist der Unterschied zwischen den Geschlechtern: Während 42 Prozent der Männer ihr Guthaben nach eigenen Angaben exakt überblicken, sind es bei den Frauen nur 24 Prozent. 

Neben Wissenslücken bestehen auch Irrtümer. Lediglich 38 Prozent der Befragten wissen, dass Pensionskassen die Vorsorgegelder an den Finanzmärkten investieren und der grösste Teil der Altersleistungen aus den Erträgen dieses dritten Beitragszahlers stammt. 29 Prozent sind gar der Ansicht, dies sei nicht der Fall. «Dass gerade die Renditen des dritten Beitragszahlers entscheidend für die Stabilität des Altersvorsorgesystems sind, scheint den wenigsten bewusst zu sein. 

  Raiffeisen Vorsorgebarometer

 

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Kommentar

Rückspiegel

Kranke IV
Rasant wachsende Renten für Junge aufgrund psychischer Erkranken bringen die IV an den Rand des Kollaps. Link

Barometer mit grober Ungenauigkeit
Der VZ Pensionierungsbarometer suggeriert einen weit grösseren Rückgang der Renten als in Wirklichkeit der Fall. NZZ und SVV kritisieren. Link

Rückläufige Deckungsgrade
Der Swisscanto PK-Monitor macht deutlich: die Zeit der rekordhohen Deckungsgrade ist vorbei. Link

Kassen steigen zunehmend bei Hypotheken ein
Am stetig wachsenden Kuchen der Hypothekarkredite wollen auch die PKs teilhaben. Link

Demographischer Wandel erfasst PKs
Die Bevölkerungszahl steigt, aber die Zahl der Erwerbstätigen geht zurück. Die Boomer gehen in Pension und beziehen zunehmend Kapital. Der Zeitpunkt rückt näher, da der Kapitalstock der 2. Säule sinkt. Link

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