Der Kanton Schwyz will Steuern auf Kapitalbezüge drastisch senken. Dürfen Millionen aus der Pensionskasse prozentual tiefer besteuert werden als Mittelstandslöhne? Dies soll nun das Bundesgericht klären. Iwan Städler schreibt im Tages-Anzeiger: 

Der Schwyzer Regierungsrat hätte den Maximalsteuersatz für Kapitalbezüge um 28 Prozent senken wollen. Doch das Parlament ging noch weiter und entschied sich für die Reduktion um 40 Prozent.

Auch andere Kantone betroffen
Dagegen wehren sich nun sieben Schwyzer SP-Politiker gemeinsam vor Bundesgericht. Vergangene Woche haben sie eine entsprechende Beschwerde eingereicht. Sie liegt dieser Redaktion vor.

Die neue Gesetzesbestimmung verstosse gegen die Bundesverfassung, monieren die Politiker, die von SP-Kantonsrat Elias Studer vertreten werden. «Kapitalbezüge in Millionenhöhe werden prozentual tiefer besteuert als ein steuerbares Arbeits- oder Renteneinkommen von jährlich 20’000 Franken», kritisiert Studer.

«Das ist nicht nur absurd, es verletzt auch den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der laut Verfassung zu beachten ist.»

Konkret sieht das neue Schwyzer Gesetz einen speziellen Maximalsteuersatz von 1,5 Prozent für die einfache Steuer vor. Heute liegt dieser noch bei 2,5 Prozent. «Einziger Zweck dieser Privilegierung von Reichen ist es, im Steuerwettbewerb unter den Kantonen besser dazustehen», sagt Studer.

Die sieben SP-Politiker verlangen deshalb, dass das Bundesgericht den Schwyzer Maximalsteuersatz für Kapitalbezüge aufhebt. Sollten die Richter die Beschwerde gutheissen, hätte dies wohl auch Auswirkungen auf andere Kantone, die ähnliche Regelungen kennen.

  TA