Aus der Perspektive der zweiten Säule wurden in der Herbstssession 2025 vier Geschäfte behandelt, die sich direkt oder indirekt auf die berufliche Vorsorge auswirken könnten. Konkret wurden drei Motionen mit Bezug zur beruflichen Vorsorge angenommen, während es beim Geschäft des Bundesrates über das Adressdienstgesetz, das aus Sicht der zweiten Säule ebenfalls beachtet werden sollte, zu Differenzen zwischen den Räten kam.

Zudem geht der ASIP, wie bereits im letzten Sessionsbericht erläutert, davon aus, dass sich die zivilstandsunabhängigen Hinterlassenenleistungen in der ersten Säule auch auf das BVG auswirken werden. Sobald das Parlament an dieser Stelle definitive Beschlüsse fällt, werden wir unsere Mitglieder wieder informieren.

In dieser Ausgabe des ASIP-Sessionsberichts werden die Geschäfte kurz zusammengefasst und mit einer Einschätzung aus Sicht des Verbands ergänzt.

  Bericht ASIP