Der Entscheid des Nationalrats für die Deplafonierung der Ehepaarrenten bei gleichzeitiger Aufhebung lebenslanger Witwenrenten und Anpassungen bei den Kinderrenten trifft beim Arbeitgeberverband auf Zustimmung, beim Gewerkschaftsbund auf entschiedene Ablehnung. Die Arbeitgeber halten fest:
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Zielsetzung der Gleichstellung der Geschlechter und die Anpassung der Witwen- und Witwerrenten an die gesellschaftliche Entwicklung.
Ein zentraler Aspekt ist die Beseitigung der Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen bei den Anspruchsvoraussetzungen für Hinterlassenenrenten. Die heutige Regelung basiert auf veralteten Familien- und Erwerbsmodellen.
Was die Zivilstandsabhängigkeit oder -unabhängigkeit anbelangt, so sollte aus Sicht der Arbeitgeber eine konsequente Vorgehensweise gewählt werden, dies auch im Hinblick auf andere politische Geschäfte wie die Deplafonierung der Ehegattenrente in der AHV.