Die Pensionskasse des Kantons Schwyz soll weiterhin auch in Öl- und Gaskonzerne investieren dürfen – trotz Kritik aus dem Kantonsrat. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Motion von SP-Ratsmitglieder abgelehnt. Die Ausführungen des Regierungsrates mit der Empfehlung zur Ablehnung unter dem Titel «Keine Rendite auf Kosten der Zukunft» ist bemerkenswert. Sie ist geprägt von einem beim Thema «Nachhaltigkeit» selten anzutreffenden Realitätssinn. Dort heisst es:

Mit dem Erlass des Gesetzes über die Pensionskasse des Kantons Schwyz vom 21. Mai 2014 (PKG, SRSZ 145.210) hat der Kantonsrat beschlossen, dass für die Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKSZ) die Leistungen durch den Verwaltungsrat der PKSZ zu bestimmen sind und die Finanzierung durch den Kantonsrat im PKG festgelegt wird.

Gesetzliche Vorschriften im Sinne der vorliegenden Motion haben mit hoher Wahrscheinlichkeit einen negativen Einfluss auf die erwartete Rendite der Vermögensanlage der PKSZ. Die Erträge der Vermögensanlage sind neben der Finanzierung ein wichtiger Bestandteil bei der Festlegung der Höhe der Leistungen einer Pensionskasse, insbesondere bei der Höhe der Altersrenten.

Die geforderten «nachhaltigen Investitionen» würden somit die Leistungen zugunsten der Versicherten schmälern und die gesetzlich vorgesehene Kompetenz des Verwaltungsrats einschränken. Ebenso ist aus Sicht des Regierungsrates die (moralische) Unterteilung der Motionäre ausgesprochen schwarz und weiss.

Auch wenn Ölkonzerne nicht unbedingt nachhaltige Ressourcen bereitstellen, sind diese Ressourcen für das aktuelle Funktionieren der Gesellschaft zwingend notwendig. Indes könnte wohl der Mehrheit der börsenkotierten Unternehmen Tätigkeiten oder Prozesse nachgewiesen werden, welche nicht nachhaltige Elemente aufweisen. Eine entsprechende Regulierung wäre somit potenziell arbiträr und nicht unbedingt zielgerichtet.

Die vorliegende Motion fordert eine schwierig umsetzbare Regulierung, welche die wichtigen Renditen im Bereich der beruflichen Vorsorge mit hoher Wahrscheinlichkeit schmälert. Demgegenüber verspricht die Regulierung einen offenen, kaum greifbaren Mehrwert. Der Regierungsrat beurteilt das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungünstig und die Motion M 4/25 ist entsprechend nicht erheblich zu erklären.

  Text der Motion, Beschluss Regierungsrat