Die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen dürfen ihre Leistungen erhöhen, auch wenn ihre Wertschwankungsreserven nicht ausreichend sind. Nach dem Ständerat hiess der Nationalrat mit 97 zu 94 Stimmen eine entsprechende Motion gut.
Öffentlich-rechtliche Pensionskassen etwa von Gemeinden seien gegenüber Vorsorgeeinrichtungen wie Verbands- oder betriebseigenem Kassen benachteiligt, hatte der Urheber der Motion, Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW), geltend gemacht. Erstere dürften nämlich ihre Leistungen bei unvollständigen Reserven nicht erhöhen, letztere aber schon.
Beide Vorsorgeformen würden mit ihrem beschränkten Versichertenkreis nicht im freien Wettbewerb stehen. Demnach müssten sie nicht mit höheren Leistungen um Kunden werben. In erster Linie seien sie den ihren angeschlossenen Unternehmen oder Institutionen verpflichtet, welche auch haften würden.
Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wollte wie der Bundesrat den Vorstoss ablehnen. Samira Marti (SP/BL) hielt aber fest, der Ständerat habe zweimal einstimmig an der Motion festgehalten.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 15.5.2024 festgehalten:
Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen dürfen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven nur unter eingeschränkten Voraussetzungen Leistungsverbesserungen gewähren (Artikel 46 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge; BVV 2, SR 831.441.1).
Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Verbandseinrichtungen sowie Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren wirtschaftlich oder finanziell eng miteinander verbundenen Arbeitgebern.
Inwiefern dies auch für Einrichtungen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft anwendbar ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Im Sinne der Rechtssicherheit möchte der Bundesrat die Verordnung präzisieren.
Der Bundesrat soll aber vertieft abklären können, für welche öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen Handlungsbedarf besteht und dabei nicht an die vom Motionär vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung gebunden sein.
Mitteilung SDA / Motion Ettlin / Ratsprotokoll
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