Die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen dürfen ihre Leistungen erhöhen, auch wenn ihre Wertschwankungsreserven nicht ausreichend sind. Nach dem Ständerat hiess der Nationalrat mit 97 zu 94 Stimmen eine entsprechende Motion gut. 

Öffentlich-rechtliche Pensionskassen etwa von Gemeinden seien gegenüber Vorsorgeeinrichtungen wie Verbands- oder betriebseigenem Kassen benachteiligt, hatte der Urheber der Motion, Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW), geltend gemacht. Erstere dürften nämlich ihre Leistungen bei unvollständigen Reserven nicht erhöhen, letztere aber schon.

Beide Vorsorgeformen würden mit ihrem beschränkten Versichertenkreis nicht im freien Wettbewerb stehen. Demnach müssten sie nicht mit höheren Leistungen um Kunden werben. In erster Linie seien sie den ihren angeschlossenen Unternehmen oder Institutionen verpflichtet, welche auch haften würden.

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