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Arbeitgeber dafür – Gewerkschaft entsetzt

25. September 2025 By pwirth in AHV, Sozialpartner Tags: Ehepaarrente

 

Der Entscheid des Nationalrats für die Deplafonierung der Ehepaarrenten bei gleichzeitiger Aufhebung lebenslanger Witwenrenten und Anpassungen bei den Kinderrenten trifft beim Arbeitgeberverband auf Zustimmung, beim Gewerkschaftsbund auf entschiedene Ablehnung. Die Arbeitgeber halten fest: 

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Zielsetzung der Gleichstellung der Geschlechter und die Anpassung der Witwen- und Witwerrenten an die gesellschaftliche Entwicklung.

Ein zentraler Aspekt ist die Beseitigung der Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen bei den Anspruchsvoraussetzungen für Hinterlassenenrenten. Die heutige Regelung basiert auf veralteten Familien- und Erwerbsmodellen.

Was die Zivilstandsabhängigkeit oder -unabhängigkeit anbelangt, so sollte aus Sicht der Arbeitgeber eine konsequente Vorgehensweise gewählt werden, dies auch im Hinblick auf andere politische Geschäfte wie die Deplafonierung der Ehegattenrente in der AHV.

Die Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare», welche ebendiese Deplafonierung fordert, würde die AHV langfristig mit erheblich höheren Mehrausgaben belasten. Mit dem Vorschlag des Nationalrats kann diese teure Initiative wirkungsvoll abgewehrt werden. Gleichzeitig werden wichtige Reformschritte bei den Hinterlassenenrenten umgesetzt.

Der Vorschlag des Nationalrats geht in die richtige Richtung und verdient Unterstützung, denn er sieht wichtige, sinnvolle Reformen vor. Zu bedauern ist, dass der Vorschlag zu Mehrkosten für die AHV führt – just zu einer Zeit, in der man bereits händeringend nach Finanzierungslösungen für die beschlossene 13. AHV-Rente wie für die Zukunft der AHV wegen des demografischen Wandels und der gestiegenen Lebenserwartung generell sucht. Der Vorschlag kommt jedoch dem Ziel der Kostenneutralität sehr nahe und verdient in der aktuellen Form Unterstützung.

Der Gewerkschaftsbund ist strikte dagegen. 

Der Nationalrat hat heute beschlossen, die Kinderrenten abzuschaffen und die Ansprüche der Witwen zusammenzustreichen – und dazu das Ehepaarplafonds für Neurentner komplett aufzuheben. Dies führt zu einer massiven Leistungsverschlechterungen für Frauen und Kinder zugunsten besserverdienenden Ehepaaren.

Dies ist nicht nur verteilungspolitisch falsch – das unverdauliche Paket führt unter dem Strich zu Mehrkosten von rund einer Milliarde Franken für die AHV – die nicht finanziert werden.

Diese Beschlüsse verdeutlichen, dass die Kommission nichts aus ihren Fehlern und den deutlichen Resultaten der Volksabstimmungen letztes Jahr gelernt hat: sie will keine Verantwortung übernehmen für eine mehrheitsfähige Vorlage. Vielmehr beschliesst sie ungerechte Kürzungen bei den Witwen- und Kinderrenten sowie zusätzliche AHV-Defizite, um dann das Rentenalter zu erhöhen.

Das ist verantwortungslos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Ständerat dazu auf, diese Entscheide zu korrigieren. 

  Arbeitgeber / SGB

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