OAK: Aktuelle Lagebeurteilung
Die Oberaufsichtskommission BV hat ihren Bericht zur Finanzierungssituation der Vorsorgeeinrichtungen publiziert. Sie hält in ihrer Medienmitteilung zu den Folgen des zu hohen Umwandlungssatzes fest:
Die zu hohen Umwandlungssätze sind das dominante Risiko in der zweiten Säule. Obwohl diese im Überobligatorium laufend gesenkt wurden, sind sie aufgrund des immer weiter gesunkenen Zinsniveaus im Durchschnitt nach wie vor zu hoch. Dies führt zu Finanzierungsrisiken und zu Umverteilung. Folge ist zudem, dass die Wertschwankungsreserven1 nicht vollständig geäufnet werden konnten und aktuell nur 65% des Zielwertes erreichen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass in den letzten Jahren erhebliche Summen für die Nachfinanzierung der laufenden Renten eingesetzt wurden.
Aktuelle Schätzungen für das Berichtsjahr 2019 zeigen, dass sich die Umverteilung von 5.1 Milliarden Franken im Jahr 2018 auf aktuell 7.2 Milliarden Franken im Jahr 2019 deutlich erhöht hat. Da das Zinsniveau nochmals gesunken ist, mussten die technischen Zinssätze im Berichtsjahr stärker als in den Vorjahren weiter gesenkt werden. Dass entsprechend mehr Kapital für die Nachfinanzierung der laufenden Renten aufgewendet werden musste, war der Hauptgrund für den Anstieg der Umverteilung.
Zusätzlich haben sich dadurch auch die Pensionierungsverluste vergrössert. Das Ausmass der Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten liegt mit 0.8% des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten und der Rentner wieder auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 2017 und ist nach wie vor substanziell.
Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen hat im Berichtsjahr erneut abgenommen. Die Konzentration in der zweiten Säule setzt sich fort. Von den 1’624 Schweizer Vorsorgeeinrichtungen nahmen 1’504, d.h. 92.6% (Vorjahr: 1‘624 von 1‘695, d.h. 95.8%), bis Mitte April 2020 an der Umfrage teil. Von sämtlichen Teilnehmenden wurden 1’456 (Vorjahr: 1‘587) mit einer Bilanzsumme von 1’066 Milliarden Franken (Vorjahr: 978 Milliarden Franken) in den Auswertungen berücksichtigt.
WTW: Versuch einer Standortbestimmung
Willis Tower Watson versucht abzuschätzen, welche Konsequenzen die Coronakrise auf die Pensionskassen haben wird. In einer Pressemitteilung heisst es u.a.:
Die jüngste Krise besteht in einer Neubewertung der Vermögenswerte ausgehend von den Markthöchstständen im Jahr 2019, was dazu beigetragen hat, dass die Schweizer Pensionskassen das Jahr in einer günstigen Position abschliessen konnten und den Versicherten 2019 eine gute Verzinsung gutgeschrieben wurde. Die Krise hat auch gezeigt, dass die Staatsanleihen, nachdem sie sich anfänglich gut gehalten haben, ihre vorgesehene Rolle als sicherer Hafen in dieser Krise nicht vollständig erfüllt haben. «Dies könnte in der Zukunft eine Herausforderung darstellen, da die Kreditrisiken weiter zunehmen und die traditionelle Beziehung zwischen Aktien und Anleihen verändern könnten», hält Urs Bannwart, Director Pension Brokerage bei Willis Towers, fest
Obwohl die jüngsten Auswirkungen auf die Schweizer Pensionskassen für das Jahr 2020 negativ sind (abhängig vom bestehenden Portfolio), hat das hohe Finanzierungsniveau zu Beginn des Jahres (durchschnittlich 115%) wirklich dazu beigetragen, den Schaden zu mildern, und die meisten Schweizer Pensionskassen dürften heute immer noch über 100% Finanzierungsniveau liegen.
Obwohl die Welt nach einer Pandemie wahrscheinlich anders aussehen wird, mit einem System mit höherer Rendite und höherem Risiko und einer langsameren Weltwirtschaft, waren die letzten Wochen positiv, und das Schlimmste liegt möglicherweise hinter uns, obwohl noch viele Herausforderungen vor uns liegen.
“Le libre passage est en grande difficulté”
Les institutions de libre passage gèrent 55 milliards de francs, répartis en quelque 2 millions de comptes. Cet argent y est parqué mais l’assuré ne peut y verser des cotisations même s’il le désirait, écrit Emmanuel Garessus dans LeTemps.
Le besoin de s’adresser à une fondation de libre passage se produit lors du départ du salarié à l’étranger, de la gestion de l’épargne destinée à l’acquisition d’un logement ou pour répondre aux souhaits d’indépendants non affiliés à la prévoyance professionnelle obligatoire.
De nombreuses fondations de libre passage sont adossées à une banque ou à une assurance et offrent une bonne sécurité, selon un expert. Par contre, les fondations de libre passage indépendantes ne peuvent s’appuyer sur aucun établissement de ce type, si bien que si elles font faillite, tous les avoirs risquent d’être perdus.
Rentnerlastige Kassen: hoffnungslose Fälle?
Wer in einer Kasse mit hohem Rentneranteil versichert ist, hat in der Regel schlechte Karten. Der Beobachter schreibt sogar von “hoffnungslosen Fällen”. Die garantierten, überhöhten Renten fressen den Ertrag weg und bei Sanierungen werden die Aktiven erst recht zur Kasse gebeten. Im Beitrag von Bernhard Raos heisst es dazu:
Ende 2018 gab es laut der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge 45 reine Rentnerkassen, 85 Kassen mit mehr Rentnern als Aktiven und 250 Kassen, die wohl mehr Aktive als Rentner haben, aber in denen bereits mehr als 50 Prozent des Kapitals den Rentnern gehören. Wie viele dieser Kassen nicht sanierungsfähig sind, wird nicht erfasst.
Rund jeder zehnte Versicherte gehört einer Kasse mit hohem Rentneranteil an. Darunter hat es zwar auch einige sehr gut finanzierte Einrichtungen wie die SIG Pensionskasse. Mit 300 Aktiven und 800 Rentnern hatte sie Ende 2018 einen Deckungsgrad von über 130 Prozent und konnte in den letzten zehn Jahren fünfmal Zusatzrenten ausrichten.
Doch solche Kassen sind die Ausnahme. Gemäss Schätzungen fehlen rentnerlastigen Pensionskassen nötige Reserven von 120 Milliarden Franken – und das war vor der Coronakrise. Prevanto-Experte Niklewicz spricht jetzt erst recht von einer zweigeteilten beruflichen Vorsorge: «Wer das Glück hat, einer Kasse mit ausgeglichenem Altersprofil anzugehören, kann auf eine angemessene Verzinsung seines Sparguthabens hoffen. Schlimmstenfalls muss er jetzt kurzzeitig Sanierungsbeiträge hinnehmen. Die anderen, die in einer Kasse mit hohem Rentneranteil sind? Die haben Pech gehabt.»
Eine Zeitbombe. Wenn Kassen zu stark in Unterdeckung geraten und die Renten nicht mehr zahlen können, bleibt nur noch der Sicherheitsfonds BVG der zweiten Säule (Sifo). Er wird über Beiträge aller Kassen finanziert und schützt nur versicherte Löhne bis 127 980 Franken. Wer richtig Pech hat, muss nicht nur Minderverzinsung und Sanierungsbeiträge verkraften, sondern sich auch noch die Rente kürzen lassen.
Je mehr Pensionskassen rentnerlastig werden, desto stärker tickt die Zeitbombe. Und wenn sich angeschlagene autonome Pensionskassen in eine Sammelstiftung retten wollen, finden sie kaum Anbieter. «Das ist derzeit unmöglich oder zumindest äusserst schwierig», sagt Konrad Niklewicz. Es brauche eine Lösung auf nationaler Ebene.
Immobilien und Hypotheken im Rentenalter
Wer in Rente geht, verdient auf einen Schlag deutlich weniger. Die Tragbarkeit der Hypothek wird dann schnell eine hohe Hürde. Wer weiss, wie die Kreditgeber ticken, hat bessere Chancen, sie zu überspringen, schreibt Michael Schäfer in der NZZ:
Unabhängig vom tatsächlichen Zinsniveau veranschlagen die Hypothekargeber hier in der Regel Zinsen von 4,5 bis 5,5%. Zwar ist man von solchen Sätzen derzeit meilenweit entfernt, denn sogar zehnjährige Hypotheken erhält man vielerorts für weniger als 1%. Kreditnehmer sollen die Hypothek aber auch dann tragen können, wenn die Zinsen deutlich steigen, lautet die Überlegung hinter der Regel. Und diese Vorschrift gilt selbst dann, wenn es sich um eine Festhypothek mit einer längeren Laufzeit handelt und steigende Zinsen noch für etliche Jahre keine Folgen für den Kreditnehmer haben.
Nicht relevant sind für Kunden im dritten Lebensabschnitt dagegen Amortisationszahlungen, da die Hypothek bis zur Pensionierung auf zwei Drittel des Immobilienwerts zurückgeführt sein muss. Was den Unterhalt angeht, setzen die Kreditgeber dafür in der Regel 1% des Immobilienwerts pro Jahr an. Was heisst das nun konkret?
Wer beispielsweise vor der Pensionierung ein Einfamilienhaus mit einem Wert von 1 Mio. Fr. kauft, kann dafür üblicherweise eine Hypothek bis zu 800 000 Fr. aufnehmen. Um kalkulatorische Zinsen von 4,5%, die nötige Amortisation und die Unterhaltskosten tragen zu können, die sich auf 56 000 Fr. jährlich summieren, muss ein Haushalt über ein Einkommen von 168 000 Fr. verfügen.
Neue Ideen in Sachen Rentenalter
Die NZZ am Sonntag schreibt: Angeführt von Ruedi Noser lancieren die FDP-Ständeräte einen findigen neuen Renten-Deal. Sein Kern: Rentenalter 67, dafür zwei Wochen mehr Ferien. Die NZZaS schreibt:
Wer zum Beispiel mit 20 ins Erwerbsleben eintritt, müsste zwar zwei Jahre länger arbeiten, hätte dafür aber 90 Wochen mehr Ferien. Unter dem Strich bliebe seine Lebensarbeitszeit also etwa gleich, er würde aber dank längeren Einzahlungen und kürzerem Leistungsbezug die Sozialwerke entlasten. Umgekehrt müsste die Wirtschaft den Angestellten mehr Ferien bezahlen, was aber laut Noser viel günstiger sei, als wenn sie höhere Lohnabgaben oder Mehrwertsteuern entrichten müsste.
Noser hat seinen Plan bereits mit Spezialisten grob durchgerechnet. Er kommt zum Schluss, dass man allein damit etwa die Hälfte der Finanzierungslücke in der AHV decken und auch die Renten der beruflichen Vorsorge zu einem guten Teil sichern könnte. Und dies, so Noser, ohne dass Abzüge oder Steuern erhöht werden. «Das ist für Wirtschaft und Gesellschaft die günstigste, nachhaltigste und gerechteste Lösung», sagt er.
Nosers Idee ist kein Sololauf. Alle zwölf FDP-Ständeräte haben diese Woche einen Vorstoss dazu unterzeichnet. Und hinter den Kulissen haben offenbar auch der Arbeitgeberverband und vereinzelte Gewerkschafter mit Neugier reagiert.
Skeptischer klingt es bei Pierre-Yves Maillard, dem Chef des Gewerkschaftsbundes. Er sagt in einer ersten Reaktion, die Idee werfe mehr Fragen auf als Antworten. «Und jetzt, wo 2 Millionen Personen arbeitslos oder in Kurzarbeit sind, ist es noch viel schwieriger, Ideen für längeres Arbeiten zu unterstützen.»
“Pensionskassen unter Druck”
Die UBS hat auf ihrer Website ein Gespräch mit Patrick Müller, Head Institutional Clients, Vorsorgespezialistin Jackie Bauer und UBS-Chefökonom Daniel Kalt aufgeschaltet. Auszüge:
Was belastet die Pensionskassen momentan am meisten?
Patrick O. Müller: Eindeutig die sinkenden Deckungsgrade. Im Schnitt liegen diese nun wieder auf dem Niveau von Ende 2018. Die negative Performance könnte dazu führen, dass manche Kassen in Unterdeckung geraten. Sammelstiftungen müssen sich überlegen, wie sie damit umgehen, wenn kleinere Anschlüsse in Liquiditätsprobleme geraten.
Jackie Bauer: Hinzu kommt, dass die viele Pensionskassen für das letzte Jahr relativ hohe Zinsen gewährt haben. Das ist neben den Renditeeinbussen eine zusätzliche Belastung für die Deckungsgrade.
Rechnen Sie in diesem Jahr also mit tieferen Zinsen?
Jackie Bauer: Ja. Die Pensionskassen werden alles daransetzen, um die Deckungsgrade soweit wie möglich zu stabilisieren, ohne ausserordentliche Massnahmen ergreifen zu müssen. Deshalb sollten wir für dieses Jahr nur mit der Mindestverzinsung rechnen.
Welche Pensionskassen trifft die Krise besonders hart?
Jackie Bauer: Vor allem bei den öffentlich-rechtlichen Kassen werden wir vermehrt Unterdeckungsfälle sehen, da die Deckungsgrade hier bereits relativ tief waren. Bei den privatrechtlichen Kassen hingegen lagen sie vor der Krise im Schnitt bei über 110 Prozent. Die meisten von ihnen dürften sich über 100 Prozent halten können, wenn auch nur knapp.
Stellungnahme der PK-Experten zur BVG-Reform
Die Kammer der Pensionskassen-Experten hat ihre Stellungnahme zur BVG-Reform eingereicht. Sie hält dazu einleitende fest:
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten, SKPE, befürwortet eine Revision der beruflichen Vorsorge mit dem Ziel, das heutige BVG-Rentenniveau zu halten und die Teilzeitangestellten besser zu versichern.
Die Finanzierung der Rentenzuschläge im Umlageverfahren analog der AHV ist systemfremd und hat in der 2. Säule nichts zu suchen. Zudem eliminiert der vom AHV Lohn berechnete Beitrag zur Finanzierung der Rentenzuschläge die Umverteilung von jungen Arbeitnehmern zu den Neurentnern in keiner Weise – im Gegenteil: Die Umverteilung wird auf unbestimmte Zeit zum System erhoben. Mindestens eine zeitliche Begrenzung auf maximal 10 Jahren ist notwendig.
Corona: Obligationen, Mietausfälle und Private Equity
PPCmetrics hat eine Reihe von Präsentationen zu den Folgen der Coronakrise und den verhängten Schutzmassnahmen auf die Pensionskassen publiziert.
- Die jüngsten Entwicklungen auf den Finanzmärkten hatten auch einen erheblichen Einfluss auf die Struktur des CHF Obligationenmarkts. Im Vergleich zu Ende Januar 2020 wiesen CHF Obligationen per Mitte April 2020 deutlich höhere Verfallsrenditen über alle Duration- und Kreditsegmente aus. Die Präsentation «Strukturanalyse CHF Obligationenmarkt seit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie» zeigt im Detail, wie sehr sich der CHF Obligationenmarkt in den letzten Monaten verändert hat.
- Die Präsentation «Einfluss von Mietausfällen auf das Immobilienportfolio» geht im Rahmen einer Szenario-Analyse der Frage nach, wie die vom Bundesrat angeordnete Schliessung von Geschäften und die damit verbundenen Mietausfälle die Preise von Immobilienfonds in der Schweiz beeinflussen könnten.
- Die Präsentation «Einfluss des Coronavirus auf die Finanzmärkte: Private Equity» zeigt Herausforderungen von Private Equity Anlagen im aktuellen Umfeld.
Präsentation Obligationenmarkt / Mietausfälle / Private Equity
“Heikle Geschäfte mit Pensionskassengeldern”
SRF berichtet über Transaktionen von Assurinvest und Saweka, die als “heikel” und “fragwürdig” bezeichnet werden.
Ein Grundstückkauf 30 Prozent unter Wert und Investitionen in eine Immobilienfirma, die jahrelang sehr wenig Rendite erwirtschaftete, aber trotzdem hohe Entschädigungen an ihre Verwaltungsräte auszahlte – und all das mit Pensionskassengeldern.
Wie Recherchen von «Schweiz aktuell» zeigen, fanden diese Geschäfte im Zusammenhang mit den Unternehmen Assurinvest AG und Saweka AG statt. Brisant dabei ist: Die Schwyzer Kantonalbank (SZKB) kontrolliert die Assurinvest AG.
Zwar besitzt die SZKB nur 49 Prozent der Firma und stellt die Hälfte der Verwaltungsräte, da aber ein Geschäftsleitungsmitglied der SZKB den Verwaltungsrat präsidiert, hat sie den Stichentscheid und damit faktisch die Kontrolle.
Im vorliegenden Fall war es so, dass die Sammelstiftung ALSA zusammen mit ihrer Verwalterin Assurinvest AG entschieden hat, in eine Immobilien-Aktiengesellschaft zu investieren – die Saweka AG – welche später eine Tochterfirma der ALSA wurde.
Risiko Check-up 2020: Vor und mit Corona
Complementa hat vorläufige Ergebnisse des Risiko Check-up 2020 publiziert und mit Angaben über die Entwicklung im laufenden Jahr ergänzt. In der Mitteilung wird dazu ausgeführt:
Die durch die Corona-Pandemie bedingten Turbulenzen der Finanzmärkte treffen auch die Pensionskassen. Dies zeigen die ersten Ergebnisse der von Complementa jährlich durchgeführten Risiko Check-up-Studie. Die Kapitalanlagen der Pensionskassen verbuchten in den ersten vier Monaten eine negative Rendite von -3.9%. Dadurch sinkt der durchschnittliche Deckungsgrad von 107.9% auf 103.0%. Die hinzugewonnenen Deckungsgradpunkte aus dem aussergewöhnlich erfolgreichen Anlagejahr 2019 sind damit bereits fast vollumfänglich aufgebraucht.
Das Vorsorgekapital der Arbeitnehmer wurde 2019 mit durchschnittlich 2.2% verzinst. Dieser Wert liegt deutlich über der BVG-Mindestverzinsung von 1.0%. Ein neuer Tiefstwert wird hingegen beim Umwandlungssatz gemessen. Der durchschnittlich angewendete Satz liegt mit 5.53% nochmals um ein Zehntel Prozentpunkt tiefer als im Vorjahr. Für die kommenden Jahre planen die Pensionskassen wegen des weiterhin tiefen Zinsniveaus sowie der steigenden Lebenserwartung weitere Senkungen.
Zur Studie wird von Complementa präzisiert:
Die Vorjahresstudie basierte auf einem Datenkorpus von 437 Pensionskassen mit Kapitalien von über CHF 650 Mia. Für die vorliegenden Auswertungen und Ausführungen (Stand Anfang Mai 2020) fliessen zu etwa 60% neue Daten aus den Jahresrechnungen 2019 ein. Bei 40% der Daten werden Hochrechnungen angestellt. Die finalen Studienergebnisse liegen im September vor und können daher minimal abweichen. Die Datenerhebung dauert bis Anfang Juli 2020.
Positionspapier zur freiwilligen Weiterversicherung in der BV
Das PK-Netz hat ein Positionspapier zum neuen Art. 47a BVG verfasst, der den Versicherten ab 58 Jahren ab 1.1.21 neu den Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung in ihrer Pensionskasse ermöglicht, sofern ihr Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wird. Dazu wird ausgeführt:
Neu können Versicherte bis zum ordentlichen Rentenalter in ihrer Pensionskasse bleiben – ohne, dass sie zum Vorbezug der Rente gezwungen werden. Dies gilt selbst dann, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, die entsprechenden Sparbeiträge zu leisten. Das PK-Netz begrüsst die Implementierung des Art. 47a BVG deshalb als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Wir bedauern aber, dass sich der gesetzliche Anspruch nur auf Versicherte beschränkt, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wird. Diese Einschränkung ist zum einen nicht im Interesse der Versicherten und zum anderen mit einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die VE verbunden.
Auf Ebene der VE werden nun die Reglemente im Sinne des Art 47a BVG aktualisiert. Wir meinen: Wenn im Stiftungsrat die freiwillige Weiterversicherung ohnehin thematisiert wird, sollte man unbedingt auch über die weitergehenden Möglichkeiten in Art. 47 BVG diskutieren. Der gesetzliche Gestaltungsspielraum ist vorhanden, wir zeigen im vorliegenden Positionspapier auf, wie möglichst versichertenfreundliche Regelungen umgesetzt werden können.
Die Formulierung der Empfehlung des PK-Netz lautet:
Sinngemäss ist die Weiterführung der Versicherung gemäss Art. 47a BVG auch in jenen Fällen möglich, bei denen der Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses initiiert, das Arbeitsverhältnis schlussendlich aber mittels einer Aufhebungsvereinbarung aufgelöst wird.
Eine Arbeitnehmerkündigung, die von der Arbeitnehmenden vorgenommen wurde, um einer Arbeitgeberkündigung zuvorzukommen, ist einer Arbeitgeberkündigung gleichgestellt.
BSV Ausschreibung: die wirtschaftliche Situation im Erwerbs- und Rentenalter
Die wirtschaftliche Situation der Bevölkerung im Erwerbs- und Rentenalter war bereits Thema eines im Jahr 2008 veröffentlichten Forschungsberichts des BSV. Die Ergebnisse dieser Studie basierten vor allem auf Steuerdaten aus fünf Kantonen des Jahres 2003. Ziel der vorliegenden Studie ist es, eine aktualisierte und erweiterte Übersicht der wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung im Erwerbs- und Rentenalter auf der Basis des neuen Datensatzes WiSiER zu erstellen. Insbesondere sollen die Höhe und Zusammensetzung von Einkommen und Vermögen sowie die Wahrscheinlichkeit einer vulnerablen Gruppe anzugehören analysiert werden. Die Ergebnisse sollen wo möglich mit denen der Vorgängerstudie verglichen werden. Basierend auf den Vergleichen und den erweiterten Auswertungen sind die Unterschiede, der Mehrwert, das Potential, aber auch die Grenzen der Analysen mit Steuerdaten aufzuzeigen.
PKs und Mietzinsen
Die Frage des Monats von vps.epas im “aktuell” Newsletter drehte sich um Mietzinserlasse von Pensionskassen im Zeichen der Coronakrise. Die grosse Mehrheit (67 Prozent) der Teilnehmenden an der Umfrage findet es eine gute Idee, Mieten von KMU zu erlassen oder zu stunden. 14.5 Prozent findet ein Entgegenkommen nicht angebracht, die 2. Säule habe genug eigene Sorgen. 18.4 Prozent wären zu einem Verzicht auf Mieteinnahmen bereit, falls der Bund einen Teil der Ausfälle bezahlt.
PK-Statistik 2018
Die Daten der Pensionskassenstatistik 2018 mögen in unserer schnelllebigen Zeit fast schon antiquarisch scheinen, sie bieten aber in ihrer Detaillierung und umfassenden Basis Einblicke, wie sie die zeitnahen Umfragen nicht bieten können.
Die rückläufige Zahl an Vorsorgeeinrichtungen und die parallel dazu steigende Bedeutung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen lässt sich aus den Ergebnissen der Statistik gut erkennen. Dazu wird ausgeführt: Ende 2018 war mit 71,8% bzw. 3,1 Millionen Personen wie schon 2017 (71,4%) die grosse Mehrheit der aktiven Versicherten in einer solchen Einrichtung versichert, 39,6% (2017: 39,2%) davon in einer privatrechtlichen Sammeleinrichtung. Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen hatten einen durchschnittlichen Versichertenbestand von 12’710 Personen (2017: 12’232) . Sie sind gemessen an den anderen Vorsorgeeinrichtungen somit weiter gewachsen.








