BSV. Auf den 1. Januar 2023 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.
Erstmals angepasste Renten Der Anpassungssatz für die seit 2019 laufenden Renten beträgt 3,4 %. Die Berechnung des Satzes basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2019 und September 2022 gemäss Index der Konsumentenpreise (Septemberindex 2019 = 101,1522 und Septemberindex 2022 = 104,5831; Basis Dezember 2020 = 100).
Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, die Strukturreform BVG von 2010 evaluieren zu lassen. In einem Bericht des Bundesrats soll geprüft werden, ob die Ziele der Strukturreform erreicht wurden. Die Erreichung dieser Ziele wird nun in drei spezifischen Projekten evaluiert («Governance», «Aufsicht» und «Transparenz»). Die Frist für die Abgabe von Angeboten für die einzelnen Ausschreibungen ist jeweils der 17. Oktober 2022.
Das BSV hat zwei Forschungsprojekte zum Thema Vorsorge ausgeschrieben.
Auswirkungen einer längerfristigen Tiefzinsperiode auf die berufliche Vorsorge: Das Hauptziel dieser Studie ist zu beschreiben, über welche direkten und indirekten Kanäle ein Tiefzinsniveau die Struktur und die Nettorendite der Portfolios und die Leistungen der schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen beeinflussen kann. Dabei sollen unter anderem die Auswirkungen verschiedener Szenarien auf die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen berechnet und untersucht werden, ob die Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge einer nachhaltigen Anlagepolitik entgegenstehen.
Wirtschaftliche Situation von Witwen, Witwern und Waisen: Das Hauptziel dieser Studie ist es, die wirtschaftliche Situation von Witwen, Witwern und Waisen zu ermitteln. Insbesondere soll deren Situation mit derjenigen von anderen Haushalten ähnlicher Zusammensetzung verglichen werden. Als Grundlage für die Analysen dient hauptsächlich der WiSiER-Datensatz, der vom BSV in Zusammenarbeit mit mehreren Kantonen, dem Bundesamt für Statistik und anderen Bundesstellen erstellt wurde.
Der Bundesrat hat die Verordnung zum neuen Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) in die Vernehmlassung geschickt. Sie regelt im Detail die Bedingungen für den Anspruch auf Überbrückungsleistungen sowie die Berechnung der Leistungen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Februar 2021.
Die Verordnung (ÜLV) regelt insbesondere das vorzeitige Ende des Anspruchs auf ÜL. Bei Personen, bei denen absehbar ist, dass sie nach der Pensionierung im AHV-Alter EL erhalten werden, endet der Anspruch auf ÜL, wenn sie ihre Altersrente vorbeziehen können. Gemäss ÜLV hat die Prüfung auf EL-Anspruch von Amtes wegen zu erfolgen. Damit soll garantiert werden, dass dieser Prozess rechtzeitig in die Wege geleitet wird.
Geregelt wird in der ÜLV auch, wie das Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge berücksichtigt wird. Anspruch auf ÜL haben Personen, deren Reinvermögen 50’000 Franken (Ehepaare: 100’000 Franken) nicht übersteigt. Guthaben der beruflichen Vorsorge bis zu 500’000 Franken werden nicht zum Reinvermögen gezählt.
Die wirtschaftliche Situation der Bevölkerung im Erwerbs- und Rentenalter war bereits Thema eines im Jahr 2008 veröffentlichten Forschungsberichts des BSV. Die Ergebnisse dieser Studie basierten vor allem auf Steuerdaten aus fünf Kantonen des Jahres 2003. Ziel der vorliegenden Studie ist es, eine aktualisierte und erweiterte Übersicht der wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung im Erwerbs- und Rentenalter auf der Basis des neuen Datensatzes WiSiER zu erstellen. Insbesondere sollen die Höhe und Zusammensetzung von Einkommen und Vermögen sowie die Wahrscheinlichkeit einer vulnerablen Gruppe anzugehören analysiert werden. Die Ergebnisse sollen wo möglich mit denen der Vorgängerstudie verglichen werden. Basierend auf den Vergleichen und den erweiterten Auswertungen sind die Unterschiede, der Mehrwert, das Potential, aber auch die Grenzen der Analysen mit Steuerdaten aufzuzeigen.
Werner Hug geht in der Finanz und Wirtschaft der Frage nach der Rolle der Gutachten im politischen Geschäft nach.
Das EDI umfasste im vergangenen Jahr 2450 Vollzeitstellen, im BSV waren es 271 (+5% gegenüber 2009). Am meisten Mitarbeiter sind im Bundesamt für Statistik (676) und im Bundesamt für Gesundheit (499) beschäftigt. Seit 2012 zeichnet Bundesrat Alain Berset für das EDI verantwortlich. Schon nach einem Jahr stiegen die Forschungskosten von 36 auf 39 Mio. Fr. Bis 2015 verharrten sie auf diesem Niveau. 2018 erreichten sie 32 Mio. Fr.
Im BSV wurden seit 2013 rund 9,2 Mio. Fr. für externe Forschungen eingesetzt. Der Sozialminister argumentiert, dass wegen der IV-Revision und der Erarbeitung der Botschaft für die Altersvorsorge 2020 zusätzliche Beratungs- und Forschungsaufgaben nötig waren. Das dürfte zutreffen. Es ist jedoch auch festzuhalten, dass diese Aufgaben zu den Haupttätigkeiten des BSV gehören. Das Basis- und Forschungs-Know-how müsste somit im Departement vorhanden sein. Parlament, Öffentlichkeit und Medien haben das Anrecht auf stets aktuelle Informationen zum Thema Sozialversicherungen.
Auf welchen Gebieten wird im BSV mit externen Experten geforscht? Anfänglich standen Altersvorsorge (AHV, BVG) sowie die Invalidenversicherung im Vordergrund. Seit 2014 befasst sich das Amt neben Familien-, Generationen- und Gesellschaftsthemen intensiv mit Armutsfragen. Die Themen sind breit gefächert. Sie reichen von Armut und Schulden in der Schweiz, Bekämpfung von Familienarmut über Wohnversorgung von Menschen in Armut, Rechtsberatung und Rechtsschutz bis zu Informations- und Beratungsangeboten für armutsbetroffene Menschen, um nur einige Studien zu nennen.
Wird mit solchen Forschungsprojekten die politische Agenda gesetzt, mit Gutachten und vorgeschlagenen Massnahmen dem Parlament der Weg vorgezeichnet? Über Expertisen kann gezielt eine politische Strategie verfolgt und umgesetzt werden. So wurden zum Beispiel frühzeitig «Erkenntnisse und Wirkungen zu Elternzeit sowie Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub» lanciert. Das Parlament konnte danach dazu nur noch Ja und Amen sagen. Mit klugem Agenda-Setting, unterstützt mit externen Gutachten, kann plötzlich vieles bewegt werden.
Im Kontext einer zunehmenden Veränderung der Rahmenbedingungen des Rentenrücktritts und neuer Ansprüche an die Pensionierung vonseiten der Babyboom-Generation soll die ausgeschriebene Studie eine vertiefte Analyse der verschiedenen Ausgestaltungsformen und Determinanten des Rentenübergangs, aber auch von dessen wirtschaftlichen Folgen vornehmen. Dabei ist, aufgrund der Interdependenzen zwischen den Lebensläufen, eine Berücksichtigung des Haushalts- bzw. Paarkontextes zentral. So soll unter anderem eruiert werden, inwieweit eine Weiterführung der Erwerbstätigkeit oder der Bezug einer Vorsorgeleistung auf einer freiwilligen Entscheidung oder auf einer finanziellen Notwendigkeit beruht. Zur Untersuchung steht ein neuer Datensatz (WiSiER) zur wirtschaftlichen Situation von Personen im Erwerbs- und Rentenalter zur Verfügung.
Dominik Feusi schreibt im Tages-Anzeiger über Bemühungen von BR Berset, “brisante Vorschläge zur beruflichen Vorsorge” bei den umstrittenen Vermittlerprovisionen durchzusetzen.
Bei der Gesetzesrevision, die der Bundesrat Ende November beschlossen hat, geht es eigentlich um die Aufsicht über die AHV. Doch der dafür verantwortliche Bundesrat Alain Berset (SP) hat brisante Vorschläge zur beruflichen Vorsorge eingebaut – und dies ohne die übliche Vernehmlassung. Berset schlägt vor, dem Bundesrat die umfassende Kompetenz zu geben, Vermittlerprovisionen zu regeln, wohlwissend, dass sein eigenes Departement damit betraut würde. Der Artikel ist offen formuliert, er könnte die Provisionen auch verbieten. Die Stellungnahme der dafür eingesetzten BVG-Kommission holte Bundesrat Berset dafür nicht ein.
Seit Jahren kritisieren SP und Gewerkschaften, dass die Pensionskassen Provisionen an Vermittler bezahlen. Diese Broker vermitteln Arbeitgeber dann an jene Pensionskassen, die ihnen am meisten bezahlen, statt an jene, die die besten Leistungen zu tiefen Gebühren anbieten. Oft seien es Kassen mit hohen Verwaltungsgebühren, welche die Broker bezahlen könnten und deshalb wachsen würden – zum Schaden der Versicherten, die diese Gebühren bezahlen. Dies sagt Urs Eicher, Präsident von PK-Netz, einer Lobby der Arbeitnehmerinteressen, die von den Gewerkschaften getragen wird.
Die Broker aber sagen, Vermittler würden stets im Sinne der Versicherten handeln. «Ein Broker, der nur auf Vermittlergebühren aus ist, der verschwindet rasch vom Markt», so Markus Lehmann, Präsident der Swiss Insurance Brokers Association (Siba).
Der «Accord paritaire genevois» ist eine Zusammenarbeitsvereinbarung in der Genfer Baubranche zwischen Sozialpartnern (Arbeitgeber, Gewerkschaften) und Versicherern (Taggeldversicherung, Suva, IV). Sie zielt darauf ab, durch rasches und koordiniertes Handeln die Erwerbsfähigkeit von Personen zu erhalten, die gesundheits- oder unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Dieses seit 2009 praktizierte Modell wurde unter dem Gesichtspunkt seiner Konzeption, der Umsetzung, der Durchführung und seiner Wirkungen mittels qualitativer und quantitativer Methoden evaluiert. Der Bericht liegt in deutscher und französischer Sprache vor.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2017 auf eine Überprüfung des Mindestzinssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge verzichtet und den Satz bei 1 Prozent belassen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Berufliche Vorsorge. Der Bundesrat wird die Entscheidungsgrundlagen zur Festlegung des Mindestzinssatzes bis nächsten Sommer analysieren.
Aktuell ist zu entscheiden, ob auf nächstes Jahr die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die seit 2014 laufen, angepasst werden müssen. Dabei wird auf die Preisentwicklung zwischen September 2014 und 2017 abgestellt. Da nun der Septemberindex 2017 (98,2; Basis Dezember 2010 = 100) denjenigen von September 2014 (99,1) nicht übersteigt, müssen diese Renten auf den 1. Januar 2018 nicht angepasst werden.
Auch die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die 2008, 2010, 2011 und 2012 entstanden sind und die nie angepasst wurden, bleiben unverändert, da die Septemberindizes in diesen Jahren gegenüber dem Index im September 2017 alle höher lagen.
Die nachfolgende Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2008 und in 2009 entstanden sind, wird mit der nächsten AHV-Rentenerhöhung geprüft, also frühestens auf den 1. Januar 2019.
Der “Blick” geht den personellen Verschiebungen in der Schweizer Sozialpolitik nach. Sie zeigen sich an der nochmals gewachsenen Bedeutung der Sozialkommission (SGK). Nico Menzato schreibt:
Nun nehmen womöglich zwei der lautesten Streithähne der AHV-Schlacht in der Kommission Einsitz: der unterlegene CVP-Chef GerhardPfister (54) und die grosse Siegerin, FDP-Chefin Petra Gössi (41). Die beiden waren die Hauptdarsteller im Abstimmungskampf und warfen sich gegenseitig auf allen Kanälen vor, kein verlässlicher Partner zu sein.
Der CVP-Fraktionsvorstand hat gestern die Neuauflage der Altersreform zur Chefsache erklärt: Präsident Pfister wird Sozialpolitiker und nimmt ab sofort in der SGK Einsitz, wie er BLICK sagt. Gesundheit und Soziales habe für die CVP grosse Priorität. «Ich möchte eine neue AHV-Reform aktiv mitgestalten.»
Weil die SP eine bürgerliche Vorlage wohl bekämpfen werde, «liegt es an uns, FDP und SVP einen sozialen Ausgleich abzuringen, damit das Rentenniveau nicht sinkt», so der Zuger weiter. Klar ist aber auch: Mit dem Einzug des rechten CVPlers Pfister wird ein Schulterschluss der bürgerlichenParteien in der Altersvorsorge wahrscheinlicher.
Die CVP muss niemanden aus der Kommission werfen, um Platz für ihren Chef zu schaffen. Das derzeitige Mitglied, Maja Ingold (69, EVP), die zur CVP-Fraktion gehört, tritt als Nationalrätin ab. Ihr Nachfolger Nik Gugger (47, EVP) erbt Pfisters Sitz in der Aussenpolitischen Kommission.
Und die FDP? Wer krallt sich den frei gewordenen SGK-Sitz von Neo-Bundesrat Ignazio Cassis (56)? Die logische Wahl fiele auf Petra Gössi, das Gesicht der Nein-Kampagne.
Der Entscheid falle erst im Dezember, sagt diese. Die FDP befragt derzeit alle Nationalräte, «um die Sitzverteilung optimal zu gestalten». Aus politischen Überlegungen gebe es aber keinen Grund für einen Wechsel in die SGK, so Gössi weiter. «Unsere Politik in dieser Kommission wurde durch den Volksentscheid vom Sonntag gestützt.»
Die Basler Zeitung befasst mit der konsequent sozialdemokratischen Ausrichtung der BSV-Führungskräfte und den damit verbundenen Hintergründen der AV2020. Dominik Feusi schreibt:
Nicht nur BSV-Direktor Jürg Brechbühl steht der SP nahe. Die Chefetage des für die Altersreform zuständigen Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) ist Mitglied der SP oder sympathisiert mit ihr. Die entscheidenden Beförderungen sind auf SP-Bundesrat Alain Berset zurückzuführen.
Brechbühls Stellvertreter Ludwig Gärtner ist ebenfalls SP-Mitglied, wie das BSV auf Anfrage bestätigt. Stellvertretender Direktor das Bundesamtes wurde er 2013, genehmigt durch Bundesrat Berset. Gärtner arbeitet schon seit 1990 im Bundesamt, ursprünglich vor allem im Bereich der Forschung. Als solcher liess er 2004 die Resultate einer Studie über «Familien, Geld und Politik» mitten im Abstimmungskampf über das Steuerpaket veröffentlichen. (…)
Für die Publikation des BFS “Wohlfahrtsfonds in der Schweiz” lieferten 1763 Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen und einem Vermögen von 16,7 Milliarden Franken ihre Daten zur Bilanz sowie zur Betriebsrechnung. Diese detaillierte Erhebung findet alle fünf Jahre (erstmals 2010) statt. Dazu haben die Vorsorgeeinrichtungen den Fragebogen nach den Rechnungslegungsvorschriften «Swiss GAAP FER 26» ausgefüllt.
Die meisten aller befragten Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen sind als Wohlfahrtsfonds tätig. Weitere haben sich einer bestimmten Aufgabe verschrieben. Andere dieser Vorsorgeeinrichtungen verfolgen den Zweck einer Finanzierungsstiftung, Vorruhestands- oder Rentnerkasse. Ferner lieferten die auslaufenden Vorsorgeeinrichtungen mit ihrem in sich geschlossenen Begünstigtenkreis sowie stillgelegte Vorsorgeeinrichtungen, die kurz vor der Liquidation stehen, ihre Daten.
Der Bundesrat möchte den Pensionskassen kein einheitliches Modell zur Darstellung ihrer Risikofähigkeit vorschreiben. Die Deckungsgrade von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule sind heute nur bedingt miteinander vergleichbar. Eine Studie zeigt, wie die Vergleichbarkeit verbessert werden könnte. Für den Bundesrat ist aber fraglich, ob der Nutzen eines einheitlichen Modells die Kosten rechtfertigen würde. Zu diesem Schluss kommt er in einem Bericht, den er am 6. September 2017 verabschiedet hat.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Kennzahlenset erarbeitet, das bei einheitlicher Anwendung durch alle Pensionskassen die Vergleichbarkeit verbessern könnte. Der Bundesrat lehnt es aber ab, den Vorsorgeeinrichtungen die Anwendung eines solchen Modells vorzuschreiben, insbesondere weil nicht klar ist, ob der Nutzen die dabei entstehenden Kosten rechtfertigen würde. Zudem würde die Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen damit zu stark eingeschränkt, weil die Anwendung eines einheitlichen Risikomodells nicht den jeweiligen Eigenheiten der Vorsorgeeinrichtungen entsprechen würde.
Die Aufsicht über die Pensionskassen verfügt aus Sicht des Bundesrats unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über zuverlässige Instrumente, um die Risiken einer Pensionskasse zu beurteilen. Entsprechend sieht der Bundesrat in diesem Bereich zurzeit keinen Handlungsbedarf. Sein Bericht und die Machbarkeitsstudie wurden in Erfüllung des Postulats von Nationalrat Albert Vitali (13.3109) erarbeitet.