Das Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlichte im Juli einen neuen umfassenden Leitfaden „In Rente gehen“. Darin wird ausdrücklich empfohlen, die Pensionierung frühzeitig und gesamtheitlich zu planen und die Leistungen aus allen drei Säulen zusammenzuführen. Thematisiert werden insbesondere der flexible AHV-Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren, Rentenaufschub und die Notwendigkeit, Vorsorgelücken rechtzeitig zu erkennen. Damit rückt der Bund die individuelle Pensionsplanung stärker in den Mittelpunkt seiner Kommunikation.
Fazit: Bemerkenswert ist der Perspektivenwechsel: Altersvorsorge wird nicht mehr nur als Sozialversicherung verstanden, sondern zunehmend als individuelle Planungsaufgabe über alle drei Säulen. Finanzplanungsexperten empfehlen, eine erste Standortbestimmung bereits im Alter von 50 Jahren vorzunehmen. Unabhängigkeit, Ganzheitlichkeit und Transparenz sind dabei wichtige Kriterien. Alle werben damit, aber bei der Umsetzung gibt’s noch Potenzial nach oben.


BSV. Auf den 1. Januar 2023 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.
Das BSV hat zwei Forschungsprojekte zum Thema Vorsorge ausgeschrieben.