Penso by vps.epas
Der Verlag vps.epas kündigt auf seiner Website das Projekt einer neuen Zeitschrift mit Namen “Penso” an. Sie richtet sich gemäss Verlag an “Sozialversicherungs- und HR-Fachleute. Angeboten werden praxisbezogene Fachinformationen über Themen der sozialen Sicherheit, die für jeden verständlich sind”.
Penso wird jährlich achtmal erscheinen, und zwar als Print und digital. Das Jahresabo kostet 160 Franken, Abonnenten der Personalvorsorge erhalten eine Vergünstigung und die im laufenden Jahr erscheinenden Ausgaben kostenlos. Start ist im September.
SPV Mai 2020: Akzent Aufsicht
Das Akzent-Thema der Schweizer Personalvorsorge in der Mai-Ausgabe ist dem Thema Aufsicht gewidmet mit Schwerpunkt Direktaufsicht im Dialog mit den Pensionskassen.
Christina Ruggli, Geschäftsführerin der Nordwestschweizer Aufsicht, befasst sich in ihrem Beitrag mit den Gerichtsentscheiden im Zusammenhang mit den von der Direktaufsicht erlassenen Verfügungen. Sie hält dazu fest:
Eine kurze und nicht vollständig repräsentative Umfrage unter den BVG-Aufsichtsbehörden hat ergeben, dass im Jahr 2019 mehr als 2000 Verfügungen von Aufsichtsbehörden im Vorsorgebereich ergangen sind. Hinzu kommen noch die Verfügungen betreff end Jahresrechnungsprüfungen, soweit dort eben-falls Verfügungen erlassen werden.
Nur sehr wenige Fälle werden angefochten. Die Anfechtungsquote lag in den vergangenen acht Jahren – seit Umsetzung der Strukturreform per 1. Januar 2012 – im Durchschnitt bei weniger als einem Prozent pro Jahr. Dabei weisen die Aufsichtsbehörden eine gute Erfolgsquote aus, unterliegen sie doch nur in rund einem Viertel der angefochtenen Fälle. Die Verfügungen der Aufsichtsbehörden weisen einen relativ guten Qualitätsstandard auf, sodass die Verfügungen in der Regel sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht wie auch vor der nächst-höheren Instanz, dem Bundesgericht, geschützt werden.
Wie schon die Ausgaben für März und April ist auch das Mai-Heft online frei zugänglich.
Pan- oder Epidemie und die Haftung der Versicherer
Es geht möglicherweise um viel Geld. Die Frage lautet: sind die Versicherer verpflichtet, Betriebe zu entschädigen, die wegen des Coronavirus schliessen mussten. Der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva hat dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben um abzuklären, ob eine Pandemie als Ausschlusskriterium im vorliegenden Fall Anwendung finden kann.
Der Gutachter, Prof. Walter Fellmann von der Universität Luzern, kommt zum Schluss, dass die Feststellung der Weltgesundheitsorganisation WHO, dass es sich bei der Ausbreitung des Coronavirus um eine Pandemie handle, keine Auswirkungen in der Schweiz habe. Die Pandemie sei hierzulande letztlich nur ein Anwendungsfall der Epidemie. Und:
“Sozialwerke im Corona-Stresstest”
Avenir Suisse hat in einer Studie die absehbaren oder zu erwartenden Auswirkungen der Coronakrise auf die Sozialwerke (incl. 2.Säule) skizziert. In der Zusammenfassung heisst es dazu:
Die Effekte der Krise werden dieses Jahr nicht voll auf die Einnahmen der Sozialversicherungen durchschlagen. Die Kurzarbeitsentschädigungen und die Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind nämlich der Beitragspflicht der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatzordnung (EO) und zum Teil der Beruflichen Vorsorge (BV) unterstellt. Zwischen 60 bis 75 % der Einnahmenrückgänge dieser Sozialwerken werden somit 2020 geschützt, allerdings auf Kosten der ALV und des damit verbundenen Schuldenaufbaus.
Auf der Ausgabenseite präsentiert sich die Situation je nach Versicherung sehr unterschiedlich. In der Altersvorsorge (AHV und berufliche Vorsorge) werden kaum weniger Renten aufgrund der Covid-19-bedingten Übersterblichkeit anfallen. Entsprechend können die leicht reduzierten Ausgaben den Einnahmenrückgang bei weitem nicht kompensieren. Bei den anstehenden Reformen der ersten und zweiten Säule ist deshalb auf Rentenerhöhungen (z.B. eine 13. AHV-Rente pro Jahr) oder grosszügige Entschädigungen der Übergangsgenerationen zu verzichten.
Grosse Verluste bei der PK der Stadt Zug? Update
Die Luzerner Zeitung berichtet über mögliche Verluste der PK der Stadt Zug aufgrund von Investitionen in Kreditinstrumente. Gemäss zentralplus kommt die Kasse aber glimpflich davon.
Ruvercap heisst die Investmentfirma, die mutmasslich im Mittelpunkt eines Anlageskandals steht. Gemäss den Finanz-Websites «finews.ch» und «Inside Paradeplatz» sollen unter den Geschädigten neben Banken, Vermögensverwaltern und Family-Offices auch Pensionskassen sein – darunter die Pensionskasse der Stadt Zug. Die Berichte beziffern den Schaden für die Anleger mit bis zu 500 Millionen Franken.
Sämtliche Anleger haben den Medienberichten zufolge in Fonds, die in Irland registriert seien, investiert. Diese Fonds seien von der in Zürich domizilierten Ruvercap Investment aufgelegt worden. Die Fonds hielten Schuldpapiere aus dem Schweizer und internationalen Privatmarkt von insgesamt rund 700 Millionen Franken.
Neue Arbeitsformen und ihre Konsequenzen für die Vorsorge
Eine Studie des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St.Gallen im Auftrag der PensExpert analysiert die Konsequenzen der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft für das Vorsorgesystem in der Schweiz und skizziert möglichen Anpassungsbedarf für die Gestaltung der öffentlichen und privaten Vorsorge.
Schwerpunkt ist der Themenbereich der Altersvorsorge, es werden aber auch darüberhinausgehende Vorsorgethemen wie etwa die Entwicklung der Gesundheitskosten angesprochen. Die Resultate der Studie werden dabei mit den Ergebnissen von Expertenbefragungen sowie mit einer repräsentativen Befragung unter der Schweizer Bevölkerung untermauert.
Sowohl die befragten Experten als auch die Bevölkerung wünschen sich keinen radikalen Systemwechsel in der Vorsorge, wohl aber mehr Flexibilität, Transparenz und Gestaltungsmöglichkeiten. Dazu zahlt etwa die Einführung eines digitalen Vorsorgeportal, das Versicherten einen Gesamtüberblick über alle Vorsorgeleistungen bietet, und darüber hinaus auch den aktiven Eingriff in Vorsorgeentscheidungen ermöglicht.
Hohe Zustimmung unter beiden Gruppen erfahrt auch die verstärkte Nutzung von Wertkonten. Die Idee, Zeit ähnlich wie Geld] zu sparen, anzulegen und zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen stellt eine mögliche Antwort zur Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit dar. Die Resultate zeigen zudem den Wunsch, die Basis des Vorsorgesystems zu verbeitern, indem die gesamte Bevölkerung einbezogen wird (insbesondere auch Selbstständige und Geringverdiener im Rahmen neuer Erwerbsformen).
OAK: Tätigkeitsbericht 2019
Die Mitglieder der Kommission: v.l.n.r. Stefan Giger, Thomas Hohl, Catherine Pietrini, Kurt Gfeller, Vera Kupper Staub, Séverine Arnold Auf dem Bild fehlt: Peter Leibfried.
Die Mitglieder des Sekretariats: Stehend v.l.n.r. Beat Zaugg, Simone Stahl, Maria Aquino Pereira, Marcel Wüthrich, Judith Schweizer, Lydia Studer, David Frauenfelder, Manfred Hüsler, Roman Saidel, Cindy Mauroux, Anton Nobs, Michel Mégevand, Domenico Gullo, Dieter Schär Sitzend v.l.n.r. Herbert Nufer, Miriam Häuselmann, Laetitia Franck, Christof Kissling Auf dem Bild fehlen: Selime Berk, Stefan Eggenberger, Adrienne Salina, Adrian Wittwer.
Im Tätigkeitsbericht wird auf die laufende Konzentration der Vorsorgeeinrichtungen verwiesen und auch eine Prognose über die zahlenmässige Entwicklung gewagt:
Die Tendenz zur Aufgabe von firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen und der Übergang in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen lässt sich mit den Daten der OAK BV gut untermauern. So hat die Bedeutung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen für die berufliche Vorsorge seit 1985 deutlich zugenommen. Aus den Daten nicht ersichtlich ist hingegen, dass diese Entwicklung Ausdruck einer grundsätzlichen Neuausrichtung mit Blick auf die Anpassung von technischem Zinssatz oder der Übernahme der Risiken Alter, Tod und Invalidität ist.
Das Aufsichtssystem hat sich über die Zeit hinweg an diesen Konzentrationsprozess angepasst und unterlag selber einer organisatorischen Konzentration. Diese Konzentration wird weiter fortschreiten. Ein Ausblick in die Zukunft, mittels exponentieller Extrapolation basierend auf der Entwicklung seit 1987, lässt vermuten, dass voraussichtlich im Jahr 2026 die Marke von 1000 registrierten Vorsorgeeinrichtungen unterschritten sein wird.
Die obenstehende Tabelle zeigt die mengenmässige Aufteilung der registrierten Vorsorgeeinrichtungen und der nicht registrierten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge auf die acht kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden. Daraus ist ersichtlich, dass 22.7% aller Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz unter der Aufsicht der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich stehen.
Im Allgemeinen bestätigen die Zahlen den fortwährenden Rückgang der registrierten und nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen unter Aufsicht. Dieser Konzentrationsprozess, bei dem sich immer mehr Arbeitgeber bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung anschliessen, kann seit mehreren Jahren festgestellt werden.
SNB-Gelder für Abbau der Corona-Schulden und die AHV
Die WAK-N schreibt in ihrer Mitteilung zu den Beschlüssen vom 13. Mai 2020:
Die WAK-N hat sich mit mehreren Anträgen zur Verwendung der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) befasst. Sie hat mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, welche den Bundesrat beauftragt, den Anteil des Bundes an der ordentlichen Ausschüttung und an den zusätzlichen Ausschüttungen der SNB vollumfänglich zum Abbau der Schulden zu verwenden, die durch die Coronakrise entstehen (20.3450). (…)
Ausserdem hat sich die Kommission mit einem Antrag befasst, wonach die Negativzinserträge der SNB der Altersvorsorge zuzuweisen sind. Da sich die aktuelle Krise auch stark auf die finanzielle Situation der AHV auswirken wird, hat die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative (20.432) im Sinne dieses Antrags einzureichen. Die parlamentarische Initiative 19.481, welche dasselbe Ziel verfolgt, wurde deshalb vom Initianten zurückgezogen. Damit die WAK-N einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten kann, muss nun noch die WAK-S dieser Kommissionsinitiative zustimmen.
UBS PK-Performance April 2020
- Der Rebound der Finanzmärkte führte zu einer durchschnittlichen Performance der Pensionskassen von 3,26% im vergangenen Monat und –4,57% seit Jahresbeginn.
- Im April erzielte jede Vorsorgeeinrichtung im UBS-Sample eine positive Performance. Das beste Ergebnis erzielte eine grosse Pensionskasse mit 4,99%, das schlechteste eine kleine mit 0,53%.
- Aktien und Anleihen, sowohl in der Schweiz als auch international, trugen zur positiven Performance bei.
New Dutch pension system may be delayed until a 2027 ‘big bang’
The new Dutch pension system can’t be introduced until 2027 and then it will happen with ‘a big bang’, sources have told the Financieele Dagblad.
The negotiations on reforming the Dutch system started some 10 years ago and plan for the transformation should be agreed by the end of this year. Now, sources told the paper, plans are on the table which would involve pension funds another providers making the switch to the new system in one go.
The disadvantage is that the old regime would continue for several more years than originally envisaged, because the changeover was originally set for 2022. But some funds and service providers have been warning that not everyone will be able to make the change so quickly because it will take a lot of time to prepare millions of pensions to meet the new rules.
OAK: Systemrisiken, Situation der Sammelstiftungen
Manfred Hüsler, Direktor des Sekretariats der OAK BV, befasst sich mit den aktuellen Systemrisiken der 2. Säule und den Massnahmen der OAK.
Als Beitrag zur Zukunftssicherung der zweiten Säule haben wir uns für die anstehende Amtsperiode 2020– 2023 folgende strategischen Ziele gesetzt:
- Durchsetzung einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht im System der beruflichen Vorsorge
- Sicherstellung einer transparenten und glaubwürdigen Governance aller Akteure in der zweiten Säule
- Stärkung der Kompetenz aller an der Durchführung der beruflichen Vorsorge beteiligten Personen und Institutionen.
Hüsler ging in der Folge konkret auf die Situation der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen ein.
Die staatlich verordnete Schliessung von verschiedenen wirtschaftlichen Aktivitäten trifft weite Teile der Volkswirtschaft. Direkt von der Schliessung betroffen sind jedoch vor allem kleinere und mittlere Unternehmen. Diese KMU sind in der zweiten Säule – wenn nicht Kunden der Versicherungsgesellschaften – hauptsächlich bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen angeschlossen. Die Krise wird deshalb vor allem bei diesen Einrichtungen vermehrt zu Rückständen oder Ausfällen bei den Beitragszahlungen führen. Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen werden die Krise somit nicht nur bei den Anlagen spüren.
OAK: Umverteilung bleibt substanziell
Zu ihrer Schätzung über die Entwicklung der Umverteilung schreibt die OAK:
Aktuelle Schätzungen für das Berichtsjahr 2019 zeigen, dass sich die Umverteilung von 5.1 Milliarden Franken im Jahr 2018 auf 7.2 Milliarden Franken im Jahr 2019 deutlich erhöht hat. Da das Zinsniveau nochmals gesunken ist, mussten die technischen Zinssätze im Berichtsjahr stärker als in den Vorjahren weiter gesenkt werden. Dass entsprechend mehr Kapital für die Nachfinanzierung der laufenden Renten aufgewendet werden musste, war der Hauptgrund für den Anstieg der Umverteilung.
Zusätzlich haben sich dadurch auch die Pensionierungsverluste vergrössert. Das Ausmass der Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten liegt mit 0.8% des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten und der Rentner wieder auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 2017 und ist nach wie vor substanziell.
Die Coronakrise zeigt: Es ist höchste Zeit, die gesetzlichen Bestimmungen an die neuen Realitäten anzupassen und dabei zu beachten, dass die Mehrheit der Versicherten durch die Senkung nicht direkt betroffen sein wird. Es gilt nun, insbesondere den obligatoriumsnahen Vorsorgeeinrichtungen zu ermöglichen, ohne Umverteilung finanzierbare Rentenverpflichtungen einzugehen.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Situationen in den unterschiedlichen Branchen wäre es zudem sinnvoll, den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen mehr Flexibilität zu geben, sich jeweils an die herrschenden Realitäten anpassen zu können. Die sozialpartnerschaftlich geführten Vorsorgeeinrichtungen sind dabei erprobte Gefässe, um gut ausgehandelte Lösungen für alle zu finden.
OAK: Umwandlungssatz im Realitäts-Check
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Die Grafiken zeigen mit Bezug zum BVG-Mindestumwandlungssatz, wie stark sich sowohl die Entwicklung der Renditen der Bundesobligationen als auch jene der Lebenserwartung von den im BVG-Mindestumwandlungssatz enthaltenen Annahmen entfernt haben
Catherine Pietrini, Vize-Präsidentin OAK BV, befasst sich in ihren Ausführungen zum OAK-Bericht über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen mit dem überhöhten Umwandlungssatz.
Die Vorsorgeeinrichtungen haben ihre Verantwortung grösstenteils wahrgenommen und die reglementarischen Umwandlungssätze dort gesenkt, wo dies möglich ist. Viele Versicherte werden darum von einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes nicht direkt betroffen sein.
Das mag auf den ersten Blick als Widerspruch zur Forderung wirken, wonach eben diese Senkung des politisch festgelegten BVG-Mindestumwandlungssatzes mehr als überfällig ist. Das ist es aber keineswegs.
Erstens ist die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes für alle Vorsorgeeinrichtungen von hoher Bedeutung, deren Umhüllungsgrad sehr gering ist resp. die nahe am BVG-Obligatorium sind. Solange der BVG Mindestumwandlungssatz auf einem unrealistisch hohen Wert verbleibt und damit bestimmte Vorsorgeeinrichtungen gezwungen werden, diesen hohen Wert zu gewähren, müssen auch die entsprechenden Kosten getragen werden. Dies erfolgt hauptsächlich über die aktiven Versicherten und die Arbeitgeber. Da vorwiegend Personen mit tieferen Löhnen in Minimalleistungsvorsorgeeinrichtungen versichert sind, sind es genau sie, welche diese Kosten tragen müssen.
OAK: Aktuelle Lagebeurteilung, steigende Unterdeckung
Vera Kupper Staub, Präsidentin OAK BV, schreibt in ihren Ausführungen zur derzeitigen finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen:
Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen (ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungen) realisierten im Jahr 2019 eine sehr hohe durchschnittliche Netto-Vermögensrendite von +10.4% (gegenüber -2.8% im Vorjahr). Dies war in erster Linie auf eine sehr gute Aktienmarktentwicklung zurückzuführen. Die ausgewiesenen Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen stiegen jedoch nicht so stark an, wie aufgrund dieser Vermögensrenditen zu erwarten wäre: Sie stiegen lediglich auf 111.6% (gegenüber 106.4% im Vorjahr) und verblieben damit knapp unter den erreichten Werten per Ende 2017.
Hauptgrund dafür sind Anpassungen, welche bei der Bewertung der Verpflichtungen vorgenommen wurden. Die technischen Zinssätze wurden nochmals gesenkt, zukünftige Erhöhungen der Lebenserwartung vermehrt eingerechnet (Verwendung von Generationentafeln) und Rückstellungen für weitere Anpassungen gemacht. Dies geschah zum einen aufgrund des per Ende 2019 nochmals deutlich gesunkenen Zinsniveaus und zum andern aufgrund der vorhandenen Mittel.
OAK: Existenzielle Probleme der FZ-Stiftungen
Durch die stark gestiegene Arbeitslosigkeit sowie die Negativzinsen sind die Freizügigkeitsstiftungen stark gefordert. Betroffen ist namentlich die Auffangeinrichtung. Die OAK hält dazu in ihrer Mitteilung zur aktuellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen fest:
Von den herrschenden Negativzinsen besonders hart betroffen sind die Freizügigkeitsstiftungen. Diese sehen sich mit einem existentiellen Problem konfrontiert, da bei der am häufigsten gewählten Form, namentlich der Kontolösung, eine negative Verzinsung grundsätzlich nicht zulässig ist, effektiv für die Anbieter jedoch der wirtschaftlichen Realität entspricht. Behoben werden kann diese Problematik nur mit einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen.
Da die Coronakrise eine kürzere oder längere Rezession auslösen wird, wird sich aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit der Druck auf die Freizügigkeitsstiftungen weiter erhöhen. Diesen Einrichtungen werden noch mehr Freizügigkeitsguthaben zufliessen. Durch die Verschärfung der wirtschaftlichen Situation und andauernde Negativzinsen werden sich die Marktaustritte häufen, im schlimmsten Fall drohen Liquidationen mit entsprechenden Folgen für die Versicherten.
Bereits jetzt stark betroffen von einem enormen Zufluss von Freizügigkeitsguthaben ist die Auffangeinrichtung, die gesetzlich zur Annahme dieser Gelder verpflichtet ist.
Per Ende 2019 verwaltete diese Einrichtung 14,2 Mia. Franken Freizügigkeitsguthaben von insgesamt rund 55 Mia. Sie führte 1,2 Mio. Konten von rund insgesamt 2 Mio. Ohne Entschärfung des Widerspruchs zwischen der Realität der Negativzinsen und der gesetzlichen Unmöglichkeit einer negativen Verzinsung werden sich die Risiken dieser Einrichtung weiter akzentuieren.






