15-01-_2019_15-23-24 Die Kammer der Pensionskassen-Experten hat ihre Stellungnahme zur BVG-Reform eingereicht. Sie hält dazu einleitende fest:

Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten, SKPE, befürwortet eine Revision der beruflichen Vorsorge mit dem Ziel, das heutige BVG-Rentenniveau zu halten und die Teilzeitangestellten besser zu versichern.

Die Finanzierung der Rentenzuschläge im Umlageverfahren analog der AHV ist systemfremd und hat in der 2. Säule nichts zu suchen. Zudem eliminiert der vom AHV Lohn berechnete Beitrag zur Finanzierung der Rentenzuschläge die Umverteilung von jungen Arbeitnehmern zu den Neurentnern in keiner Weise – im Gegenteil: Die Umverteilung wird auf unbestimmte Zeit zum System erhoben. Mindestens eine zeitliche Begrenzung auf maximal 10 Jahren ist notwendig.

  Stellungnahme SKPE