Löhne und Preise
2019 stiegen die Nominallöhne gegenüber dem Vorjahr durchschnittlich um 0,9% (2018: +0,5%; 2017: +0,4%; 2016: +0,7%). Damit wurde der seit 2010 beobachtete Trend einer moderaten Entwicklung von höchstens +1,0% pro Jahr (nominal) 2019 erneut bestätigt.
Die Entscheide in Bezug auf die Lohnerhöhung 2019 wurden in der Regel im Herbst 2018 und damit in einer Periode gefällt, in der die Teuerung für 2019 auf +0,5% geschätzt wurde. Diese belief sich schliesslich auf +0,4%. Aufgrund der Anpassung der Nominallöhne an die Teuerung nahm die Kaufkraft der Löhne damit zum ersten Mal seit zwei Jahren zu.
Bei den wichtigsten Gesamtarbeitsverträgen (GAV), denen fast eine halbe Million Arbeitnehmende angeschlossen sind, wurde für 2019 kollektivvertraglich eine Effektivlohnerhöhung (Nominallöhne) von 0,5% vereinbart.
Nachdem die Reallöhne während zwei aufeinanderfolgenden Jahren rückläufig waren (2017: –0,1%; 2018: –0,4%), nahm die Kaufkraft der Löhne 2019 wieder zu. Die relativ tiefe Inflationsrate (+0,4%) führte zusammen mit der Nominallohnerhöhung (+0,9%) in der Gesamtwirtschaft zu einem Reallohnanstieg von 0,5%. Durchschnittlich nahmen die Reallöhne im Industriesektor um 0,5% und im Dienstleistungssektor um 0,6% zu.
Die Reallohnentwicklung bewegte sich 2019 zwischen –1,1% und +1,3%. Diese grosse Bandbreite unterstreicht die Vielfalt der Lohndynamik in den einzelnen Wirtschaftszweigen.
PK SBB: Iwan Lanz wird neuer Geschäftsführer
Der Stiftungsrat der Pensionskasse SBB hat Iwan Lanz zum neuen Geschäftsführer gewählt. Der 49jährige Berner folgt auf Markus Hübscher, der das Amt im Verlauf des Jahres abgeben wird. Lanz ist dipl. Pensionsversicherungsexperte. Er wechselt aus der Geschäftsleitung Publica zur PK SBB.
Derzeit leitet Iwan Lanz als Mitglied der Geschäftsleitung den Bereich Vorsorge der Publica. Der 49jährige Berner ist seit 2003 in verschiedenen Funktionen für die Publica tätig. Mit einem kurzen Unterbruch: Ab 2012 leitete er als PK-Experte die Geschäftsstelle Bern von Aon Hewitt, bevor er Mitte 2013 als Stv. Leiter Vorsorge zur Publica zurückkehrte.
2017 wurde er in die Geschäftsleitung gewählt und übernahm die Gesamtverantwortung für den Vorsorgebereich. Der dipl. Pensionsversicherungsexperte präsidiert als Arbeitgebervertreter auch das Paritätische Organ.
Bevor Iwan Lanz 2001 ins Versicherungs- und Vorsorgefach wechselte, unterrichtete er als ausgebildeter Sekundarlehrer an verschiedenen Sekundarschulen in den Fächern Mathematik, Physik, Biologie und Sport.
Die PK SBB versichert heute rund 55‘000 Personen. 45% der Versicherten sind Rentner.
EL-Reform und Weiterversicherung
Richard Köppel von PwC behandelt in einem Beitrag die zahlreichen Umsetzungsfragen, welche sich mit der nach der EL-Reform möglichen Weiterversicherung von Versicherten nach Kündigung ergeben.
Er geht auf die folgenden Punkte ein: Administration, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Herabsetzung des versicherten Lohnes, Beitragsausstände, Teilpensionierung, Lohnerhöhung nach Eintritt in eine neue Vorsorge, Austrittsleistung vs. Altersleistung bei über 58-Jährigen, Höhe der Austrittsleistung, Weiterversicherte und Teilliquidation.
In seinen Schlussfolgerungen hält Köppel fest:
Die Weiterversicherung bringt für die Versicherten nicht nur Chancen, sondern auch neue Pflichten, wie die Finanzierung von Arbeitgeberbeiträgen, Erbringung von allfälligen Sanierungsbeiträgen, Informationspflichten, gerade im Zusammenhang mit einem allfälligen Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung.
Vorsorgeeinrichtungen haben bei der konkreten Umsetzung ihrerseits sicherzustellen, dass sie die Konsequenzen der Weiterversicherung für die Versicherten in ihren Reglementen klar und verständlich abbilden sowie administrative Massnahmen ergreifen, um einen effizienten Informationsfluss mit den Versicherten zu ermöglichen. Dadurch kann das Risiko von späteren Rechtsstreitigkeiten reduziert werden.
Bewegung im 3a-Geschäft
Michael Ferber berichtet in der NZZ über neue digitale Angebote für das 3a-Sparen.
Die ZKB hat erste Zahlen zu der in der Coronavirus-Krise lancierten Smartphone-App vorgelegt. Per Montag [22.6.20] hatten rund 9200 Sparer 148 Mio. Fr. bei Frankly angelegt. Rund vier Fünftel dieser Gelder seien in die acht Wertschriftenprodukte investiert. Viele der Kunden hätten allerdings bereits vorher mit Swisscanto-Produkten für das Alter vorgesorgt.
«Es gibt folglich eine gewisse Kannibalisierung», sagt René Buchs, Leiter Produktmanagement Vorsorgestiftungen bei der ZKB. Rund 2200 der Frankly-Kunden hätten aber vorher kein ZKB-Konto gehabt. Bisher seien rund 80% der in Wertschriftenprodukte angelegten Frankly-Gelder in Indexfonds geflossen, sagt Buchs.
«Viel spricht dafür, dass noch weitere Anbieter mit ähnlichen Lösungen folgen werden», sagt Benjamin Manz vom Online-Vergleichsdienst Moneyland.ch. Die Finanzinstitute müssten in dem verschärften Wettbewerb schauen, dass sie keine Kunden an neue Angebote verlieren, und seien dazu gezwungen, nachzuziehen. Die technologische Umsetzung solcher Apps sei nicht allzu schwierig.
«Die Zukunft im Vorsorgesparen ist digital», sagt Manz. Er geht davon aus, dass die Gebühren in der Säule 3a weiter sinken werden. Dies sei positiv für die Vorsorgesparer. «Es wird für die Anbieter immer schwieriger, in der Säule 3a Lösungen mit höheren Gebühren durchzusetzen.» Einige Anbieter haben in der Schweiz bereits digitale Lösungen für das Vorsorgesparen lanciert. Darunter sind etwa Liberty, Selma Finance, Descartes Vorsorge, VZ Vermögenszentrum oder Viac.
CS, Softbank und Wirecard
Inside Paradeplatz schreibt über Verbindungen der CS zu Softbank und Wirecard:
Thomas Gottstein wird überrollt von News rund um die japanische SoftBank. Beim Gebilde des sagenumwobenen Unternehmers Masayoshi Son leuchtet Gottsteins Credit Suisse grell auf.
Letzten Herbst platzierte die CS ein grosses Aktienpaket von SoftBank an Wirecard, der Skandal-Firma, die in Deutschland nach einem vermuteten Bilanzbetrug in freiem Fall ist.
Die Aktien liegen nun statt bei der SoftBank neu bei Schweizer Pensionskassen. Den möglichen Totalverlust mit Wirecard-Aktien tragen damit Helvetiens Versicherte.
Die Wirecard-Bombe ist die zweite Explosion innert Tagen. Kurz zuvor war die CS wegen ihren Supply-Chain-Fonds in die Headlines der Welt-Finanzpresse geraten.
Die Financial Times berichtete gross über SoftBank-Startups, die auf verschlungenen Wege in den Fonds der CS landeten. Dort liegen derzeit über 5 Milliarden US-Dollar; vor der Krise waren es über 7 Milliarden.
Arbeit und Erwerb
Verluste mit Ruvercap
Die Berner Zeitung schreibt: Institutionelle Anleger haben viel Geld in das Finanzkonstrukt von Ruvercap investiert. Wegen drohender Verluste wurde Strafanzeige eingereicht. Ein Ruvercap-Gründer bezieht jetzt Stellung zu Vorwürfen.
Kein Witz: Lebenserwartung ins Gesetz!
Die Initianten für eine “Vorsorge Ja – aber fair” haben die aus ihrer Sicht grundlegenden Herausforderungen der 2. Säule zusammengefasst und die daraus folgenden Massnahmen in zehn Punkten formuliert. Sie kommen u.a. zum Schluss, dass der für lange Perioden festgelegte Umwandlungssatz immer und zwingend falsch sein muss, weil weder die Entwicklung der Lebenserwartung noch der Kapitalmärkte über Jahrzehnte hinaus bekannt sind. Um das jedermann klar zu machen schlagen sie deshalb mit einer Dosis Ironie aber nicht ohne Witz vor, statt den Umwandlungssatz doch die künftige Lebenserwartung und die Situation auf den Kapitalmärkten ins Gesetz zu schreiben. Ausformuliert tönt das so:
5. Renten- Umwandlungssatz
Massgebend für den Umwandlungssatz sind Annahmen über die zukünftige Lebenserwartung und die zu erwartenden Kapitalerträge für die nächsten 20 – 30 Jahre. Beide sind nicht vorhersehbar. Folglich sind die Umwandlungssätze immer falsch.
Wenn weder Einnahmen noch Leistungsdauer bekannt sind, müssen die Ausgaben variabel ausgestaltet sein. Deshalb müssen die Renten der 2. Säule den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden können.6. Leider kein Witz
Der Umwandlungssatz muss aufgrund von Annahmen über die zukünftige Lebenserwartung und die Kapitalmarktrenditen festgelegt werden. Beide Parameter lassen sich nicht im Voraus bestimmen. Trotzdem ist der Umwandlungssatz gesetzlich festgelegt?!
Statt den Umwandlungssatz im Gesetz zu verankern, sollten die staatlich verordnete Lebenserwartung und die zukünftigen Renditen der Kapitalmärkte vorgeschrieben werden – so würde der Unsinn dieser Gesetzesbestimmung wenigstens offensichtlich.
Grundlegende Herausforderungen / Initiative Vorsorge Ja – aber fair
Überbrückungsleistung verabschiedet, Arbeitgeber zufrieden
Der Arbeitgeberverband schreibt zu den Überbrückungsrenten:
Das nun fertig behandelte Bundesgesetz zu den Überbrückungsleistungen ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) eine tragbare Lösung. Nach dem Vorbild der etablierten Ergänzungsleistungen sollen ältere ausgesteuerte Arbeitslose möglichst nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Wichtig ist für die Arbeitgeber, dass die Überbrückungsleistungen Teil eines Gesamtpakets sind, mit dem die Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Arbeitskräften erhalten und verbessert werden soll.
Damit kann das eigentliche Ziel der Vorlage erreicht werden, nämlich das Arbeitskräftepotenzial im Schweizerischen Arbeitsmarkt besser auszuschöpfen . Erst wenn diese Massnahmen nicht wirken, müssen als «Ultima Ratio» die Überbrückungsleistungen beansprucht werden. Sie sind als Unterstützung eines spezifischen Personenkreises gedacht, für die sich ein Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als sehr schwierig erweist.
Die Räte haben im vorliegenden Paket der neuen Sozialleistungen auch die Forderungen des SAV berücksichtigt und einzelne Punkte korrigiert, die zu Fehlanreizen geführt hätten. So ist der Betrag der Überbrückungsleistung auf das 2,25-Fache des allgemeinen Lebensbedarfs plafoniert und enthält auch die vergüteten Kosten für Krankheit und Behinderung.
Die Überbrückungsleistung kann von Arbeitslosen ab 60 Jahren beansprucht werden. Ihr Reinvermögen muss weniger als 50‘000 Franken (für Alleinstehende) und 100‘000 Franken (für Ehepaare) betragen. Der Bund rechnet mit jährlich etwa 3400 Betroffenen.
Lieber EL als mehr PK?
Cash schreibt:
PK-Nachzahlungen lohnen sich für Durchschnittseinkommen oft nicht mehr. Nachzahlungen in die Pensionskasse sind möglich, lohnen sich aber nicht immer. Denn der Staat garantiert durch Ergänzungsleistungen oft höhere verfügbare Einkommen als die Renten aus der AHV und der Pensionskasse.
Axa: Austritt aus dem SVV, Update
Inside Paradeplatz berichtet über den (geplanten) Austritt der AXA aus dem Schweizerischen Versicherungsverband:
Die in französischer Hand befindliche Ex-Winterthur hat per Ende 2020 ihren Austritt beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) gegeben. Gestern Abend bestätigte eine SVV-Sprecherin per Email den Austritt.
„Der Vorstand des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV ist von der AXA am 27. Mai 2020 schriftlich über deren Kündigung der Mitgliedschaft im Branchenverband per 31. Dezember 2020 informiert worden“, meinte sie.
Und sie schickt einem die Begründung, welche die Axa-Zuständigen dem SVV für diesen überraschenden Entscheid gegeben habe. Diese lautet:
„Im Rahmen der Weiterentwicklung ihrer Unternehmensstrategie überdenkt die AXA derzeit ihre Rolle im politischen und gesellschaftlichen Diskurs und ist daran, ein neues Verständnis als politischer Akteur zu entwickeln.“
„In diesem Zusammenhang prüft die AXA insbesondere auch, ob sich ihr neues Rollenverständnis mit einer Mitgliedschaft im Schweizerischen Versicherungsverband in seiner heutigen Form weiterhin vereinbaren lässt.“
Lukas Hässig kommentiert:
Die Axa-Chefs sagen nichts weniger, als dass sie sich durch den Versicherungsverband nicht mehr genügend repräsentiert fühlten.
Warum sonst spricht der Versicherer, der mit der Zurich und der Swiss Life zu den grossen Drei der Branche zählt, von neuem „Rollenverständnis“?
c-alm: Frühstück ohne Gipfeli
Die “Frühstücksveranstaltung 2020” der c-alm fand umständehalber digital und also ohne Verpflegung der Teilnehmer statt. Das hat zumindest den Vorteil, dass die auf(s)gezeichneten Präsentationen nun für ein grösseres Publikum zugänglich sind.
Neben einer aktuellen Einschätzung der Lage mit den Folgen der Coronakrise auf AHV, BVG und Krankenkassen werden in den vier Referaten auch grundsätzliche Themen auf mehr theoretischer Basis behandelt wie Prognose-Voraussetzungen und Einschätzung der Risikofähigkeit einer Pensionskasse.
Die Videos haben zusammen eine Länge von rund 90 Minuten. Die Zuschauer sind also gut beraten, selbst und vorausschauend für Kaffee und Gipfeli besorgt zu sein.
QST-Benchmarkstudie zeigt Verbesserungspotential auf
Die Rückforderung ausländischer Quellensteuern durch Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ist ein offensichtlich nicht ganz trivialer Vorgang und für die Kassen mit einigem Aufwand verbunden. Stefan Illmer von der IIPC hat in einer Umfrage bei 29 grossen Vorsorgeeinrichtungen die Situation näher untersucht.
Ziel der Benchmark-Studie war es, die aktuelle Rückforderungspraxis von ausländischen Quellensteuern (QST) bei Schweizer Vorsorgeeinrichtungen aufzunehmen, einen entsprechenden Benchmark-Vergleich zu ermöglichen und das Potenzial für Verbesserungen aufzuzeigen.
Die Studie wurde im Februar bis April 2020 mit Daten per Ende 2019 durchgeführt. Erfasst wurde die aktuelle Praxis im Rahmen der QST-Rückforderung bei Dividenden- und Zinsertragen auf Länderstufe im Rahmen von direkt und indirekt verwalteten Vermögensverwaltungsmandaten.
Nicht angesprochen wurde die Praxis der QST-Rückforderung bei öffentlichen oder pensionskassen-spezifischen Anlagefonds, sondern diejenige bei den von der Vorsorgeeinrichtung oder Dritten getätigten direkten Kapitalanlagen.
Als Schlussfolgerung wird u.a. festgehalten:
- Es besteht ein erhebliches Verbesserungspotenzial für Vorsorgeeinrichtungen, das genutzt werden sollte => insbesondere durch das Aufsetzen von Relief-at Source.
Von Berset zur Publica, Update
pw. Doris Bianchi, seit 2017 persönliche Mitarbeiterin von Bundesrat Berset, wird per 1.11.20 als Nachfolgerin von Dieter Stohler die Geschäftsführung der Pensionskasse des Bundes, Publica, übernehmen. Sie war vor ihrem Wechsel zum EDI Zentralsekretärin beim Gewerkschaftsbund mit Zuständigkeit für Sozialversicherung und Präsidentin des Stiftungsrats der SGB-Pensionskasse. Ihre Wahl durch die Kassenkommission überrascht.
Als Geschäftsführerin einer PK bringt sie keine praktische Erfahrung mit, anders als Stohler, der zuvor die Kasse des Kantons Basel-Stadt leitete. Angesichts der Grösse und Bedeutung der Publica eher ungewöhnlich. Zweifellos lagen auch Bewerbung vor, die mit Praxis in der PK-Führung verbunden waren.
Die Weiterversicherung in der PK nach Kündigung
Der Pensionskassenverband geht in seiner Fachmitteilung Nr. 121 “Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG-Reform): Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge – Neuer Art. 47a BVG (Weiterversicherung” detailliert auf die damit verbundenen Konsequenzen für die Vorsorgeeinrichtungen ein und bringt Vorschläge für die Formulierung von entsprechenden Reglementsbestimmungen. Art. 47a tritt am 1.1.2021 in Kraft.
Es wird dazu festgehalten:
Inskünftig sind die VE verpflichtet, Arbeitnehmende, denen ab Alter 58 vom Arbeitgeber gekündigt wurde, im bisherigen Umfang weiter zu versichern, wenn dies die versicherte Person wünscht (Weiterversicherungsoption), und zwar sowohl in der obligatorischen als auch in der weitergehenden beruflichen Vorsorge. Der Versicherte erhält damit die Möglichkeit, sein Vorsorgeguthaben weiter zu äufnen und nach Ablauf der externen Mitgliedschaft eine Rente zu beziehen.
Die ELG-Reform enthält folgende Bestimmungen zum BVG:
- Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung bei Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres (Art. 47a BVG).
- Erleichterte Rückzahlung eines WEF-Vorbezuges bis zur Entstehung des reglementarischen Anspruchs auf
Altersleistungen (Art. 30d Abs. 3 lit. a BVG i.V.m. Art. 30e Abs. 3 lit. a und Abs. 6 BVG); seit dem 1. Oktober 2017 beträgt der Mindestbetrag für die WEF-Rückzahlung CHF 10’000 anstatt CHF 20’000 (vgl. Art. 7 Abs. 1 WEFV). - Weiterhin möglich sind Kapitalbezüge.
- Verrechnung des Rückerstattungsanspruchs von EL-Leistungen mit fälligen Leistungen der beruflichen Vor
sorge (vgl. Art. 20 Abs. 4 ELG).
Die Fachmitteilung kann beim ASIP bezogen werden. Den Mitgliedern wird sie zugeschickt.
EL-Reform /
BSV-Mitteilung 152 mit Gesetzestext 47a und Erläuterungen




