UBS PK-Performance Mai 2020
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Mai eine durchschnittlichen Performance von 1,41% nach Gebühren. Seit Jahresbeginn steht die Rendite bei –3,23% und seit Messbeginn 2006 bei 52,81%.
- Alle Vorsorgeeinrichtung im Sample erzielten im vergangenen Monat eine positive Rendite. Das beste Ergebnis verbuchte eine kleine Pensionskasse mit 2,46%, das schlechteste eine grosse mit 0,21%.
- Aktien und Anleihen, sowohl in der Schweiz als auch international, trugen zur positiven Performance bei, alternative Anlagen rentierten leicht negativ.
Zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage schreibt die UBS:
Nachdem die Fallzahlen in Folge der ergriffenen Eindämmungsmassnahmen fielen und sogenannte Contact-Tracing-Apps auf den Markt kamen, schreitet die Lockerung der Corona-bedingten Restriktionen nun immer schneller voran.
Blick: Besser mehr AHV als BVG-Ausbau
pw. Werner Vontobel kritisiert im Blick den gängigen Ansatz zur BVG-Reform mit Senkung des Umwandlungssatzes und höheren Beiträgen zum Leistungserhalt. Er verweist dabei vor allem auf den geringen wirtschaftlichen Nutzen des verstärkten Sparens beim heutigen Zinsniveau. Die Kritik an der PK-Lobby geht allerdings daneben. Es sind primär die Sozialpartner, welche den Leistungserhalt in der 2. Säule fordern.
Die Senkung des UWS drängt sich aus Gründen der Generationen-Gerechtigkeit auf und nicht wegen der Interessen der “Lobby”. Ein Anstieg des Rentenalters würde übrigens zusätzliche Sparanstrengungen weitgehend überflüssig machen. Und schliesslich lässt Vontobel die bedenkliche Verfassung der AHV und ihre düsteren Aussichten ausser acht. Hier wäre abzuwägen, was gesellschaftlich und finanziell die langfristig effizienteste Lösung ist.
Es ist aus versicherungsmathematischer Sicht klar, dass die Pensionskassen-Renten wegen den sinkenden Zinsen und der steigenden Lebenserwartung um rund 30 Prozent sinken werden. Um dies zu vermeiden, müssen die Pensionskassen ihr Kapital massiv aufstocken. Je nach Annahmen betreffend Zins und Lebenserwartung geht es dabei um 300 bis 500 Milliarden Franken.
Zustimmung zu Überbrückungsrenten
Dem Parlament kommt es auf ein paar hundert Millionen mehr oder weniger im Moment nicht an. Trotz grosser finanzieller und systematischer Bedenken hat nun auch der Ständerat einem neuen Sozialwerk im Form der Ueberbrückungsleistungen sprich -renten zugestimmt womit die Vorlage angenommen ist. Die Gegner formulierten nochmals ihre Einwände.
Alex Kuprecht erinnerte an die düsteren Aussichten mit Rezession und einbrechenden Staatseinnahmen bei massiv höheren Ausgaben.
Das Coronavirus hat auch unser Land in massivster Weise getroffen. Wir stehen am Beginn einer sehr tiefen Rezession. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden sich in Kurzarbeit. Die ersten Kündigungen und Betriebsschliessungen wurden bereits ausgesprochen, schon vorgenommen oder werden im zweiten Halbjahr 2020 noch vorgenommen werden. Schwarze Wolken werden also noch auf den Arbeitsmarkt zukommen. Es ist damit zu rechnen, dass weitere massive Kündigungswellen folgen werden und die Arbeitslosenquote auf über 4 Prozent steigen wird.
Um dem entgegenzuwirken, haben der Bundesrat und das Parlament im Rahmen der Nachträge I und II bereits gegen 20 Milliarden Franken zugunsten der Arbeitslosenversicherung gesprochen. Hinzu kommen noch die zugunsten der Erwerbsersatzordnung gesprochenen Beiträge. Diese Verschuldung zulasten des Staates ist gewaltig und noch nie da gewesen. Der Staat – und das sind wir alle – verschuldet sich in diesem Jahr um wohl gegen 50 Milliarden Franken. Das sind zusätzlich mehr als 50 Prozent der noch bestehenden Staatsschuld und rund 165 Prozent dessen, was wir in den letzten rund dreissig Jahren an Schulden abgebaut haben.
“Sozialleistungen als Teil eines Abstimmungskampfes”
Die NZZ kommentiert den Erfolg der Ueberbrückungsleistungen im Parlament, die in rasantem Tempo durchberaten wurden.
Jetzt aber wurde nicht weniger als ein neues Sozialwerk geschaffen, was zwangsläufig viele technische und rechtliche Fragen nach sich zieht. Nicht alle sind restlos geklärt.
Welcher Teufel ist es denn dieses Mal, der die Politiker derart vor sich hergetrieben hat? Die SVP – genauer: die Begrenzungsinitiative der SVP. Sie verlangt das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EU, das Volk stimmt am 27. September darüber ab. Der Sozialausbau für die älteren Generationen soll helfen, die Initiative deutlich zu versenken. Er ist als Zeichen an jene gedacht, die wegen der Einwanderung um ihre Stelle fürchten. Der Präsident des Gewerkschaftsbunds, SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard, hat es im «Blick» unverblümt formuliert: Mit den ÜL habe seine Basis eine «viel grössere Motivation», die SVP-Initiative zu bekämpfen. «So können wir eine starke Kampagne machen, die die entscheidende Differenz ausmachen kann.»
Nicht alle sprechen das so offen aus wie Maillard. Offiziell lanciert wurde das Projekt durch ein bundesrätliches Trio: Karin Keller-Sutter (fdp.), Alain Berset (sp.) und Guy Parmelin (svp.) haben angesichts der SVP-Initiative im Mai 2019 zusammen mit den Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften eine Reihe von Massnahmen beschlossen, die älteren Arbeitnehmenden helfen sollen, darunter auch die ÜL. Dies war eine Reaktion auf die Rhetorik der SVP, die zunehmend mit sozialpolitischen Argumenten Stimmung gegen die Personenfreizügigkeit macht.
In Basel wird am längsten gelebt
Award für die besten Sammelstiftungen
Bereits zum 15. Mal haben «SonntagsZeitung» und «Finanz und Wirtschaft» die Awards für die besten Sammelstiftungen der Schweiz vergeben. Ausgezeichnet wurden jene Pensionskassen, die es im Rahmen des vom Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner AG durchgeführten Pensionskassenvergleichs an die Spitze schafften.
Der Award für die beste Anlagerendite über zehn Jahre unter den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen geht wie bereits im vergangenen Jahr an die Profond Vorsorgeeinrichtung. Sie verweist Spida und Ascaro auf die Ränge. Profond erzielte von 2010 bis 2019 eine jährliche Rendite von durchschnittlich 5.37 Prozent.
Bei den Vollversicherungen belegt Allianz Suisse den ersten Platz mit einer durchschnittlichen Rendite von 3.39 Prozent über zehn Jahre, gefolgt von der Baloise-Sammelstiftung und Helvetia. Nicht überraschend sind die renditeträchtigsten Anbieter auch führend in Sachen Zinsgutschriften an die Versicherten.
Mit einem Mystery Shopping sind für ein KMU die Risikoprämien und Verwaltungskosten getestet worden. Die offerierten Preise weisen wiederum eine grosse Spanne auf. Bei den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen sind NoventusCollect, Patrimonia und Previs mit den günstigsten Angeboten aufgefallen.
Bei den Vollversicherungen rangiert die Baloise-Sammelstiftung vor Helvetia und Allianz Suisse. Das prämiengünstigste Angebot der 1e-Stiftungen hat yourpension vor PensFlex und Gemini eingereicht.
Pensionskassen-Rating 2020
FuW und Sonntagszeitung berichten über die Ergebnisse des von Weibel-Hess jährlich durchgeführten Pensionskassen-Vergleichs.
Profond hat für 2019 mit 3,5% die höchsten Zinsen gezahlt. Die Versicherten können sich ein weiteres Jahr in Folge über die ertragreichen Zinsgutschriften freuen. Über die vergangenen zehn Jahre hat Profond durchschnittlich 2,68% ausgezahlt und ist damit absolute Spitzenreiterin.
Einige Pensionskassen haben in den vergangenen Jahren Beteiligungsmodelle eingeführt, in denen eine Bandbreite der Verzinsung in Abhängigkeit des Deckungsgrads festgelegt ist. So hat beispielsweise die PKG Pensionskasse aufgrund des Deckungsgrads eine Verzinsung von 2,4% gewährt. Geschäftsführer Peter Fries kommentiert dies wie folgt: «Das Beteiligungsmodell erleichtert den jährlichen Entscheidungsprozess des Stiftungsrats und schafft Transparenz, Sicherheit und Kontinuität für unsere Versicherten. Kern des Vorgehens ist, den Deckungsgrad stabil zu halten und unsere Destinatäre bei einer guten Anlageperformance am Ergebnis zu beteiligen.»
Viele Versicherte von Risikosparkassenmodellen profitierten ebenfalls vom ertragsreichen Börsenjahr 2019. Dieses Versicherungsmodell führt für jeden angeschlossenen Betrieb einen eigenen Deckungsgrad. Die Rentenbezüger werden in einem eigens dafür eingerichteten Rentnerpool separat geführt. Die Aktivversicherten, deren Anschluss einen ausreichenden Deckungsgrad und eine positive Rendite ausweist, freuen sich dann über hohe Zinsgutschriften.
Das Risikosparkassenmodell bietet beispielsweise Gemini an. Profitiert haben dort viele Versicherte von bis zu 12% Jahresgutschrift. Stefan Sadler, stv. Geschäftsführer der Gemini Sammelstiftung, erklärt: «Durchschnittlich haben die bei Gemini angeschlossenen Vorsorgewerke 2019 mit 3,62% verzinst. Die Spanne bewegte sich zwischen 1% für Kunden, die noch keine Wertschwankungsreserve aufgebaut haben, und 12% bei Kunden, die einen hohen Deckungsgrad vorweisen. Im Gespräch mit den Vorsorgekommissionen angeschlossener Arbeitgeber wird festgestellt, dass es vielen Vorsorgewerken wichtig ist, Reserven kontinuierlich ihren Versicherten zukommen zu lassen.»
Corona und Immobilien
Die KGAST, Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen, hat sich in einer Medienmitteilung zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Immobilien-Anlagegruppen geäussert.
Festgestellt wird, dass die Performances der drei Subindizes sich 2020 YTD positiver entwickelt, als in der vergleichbaren Periode 2019. Der Gesamtindex erreichte 1,99 (1,71) Prozent.
Inwieweit das Coronavirus Einfluss auf die Portfolios der Komponenten und somit auf den Index und dessen Subindizes hatte, sei jedoch schwierig zu beurteilen. Festgestellt werden kann lediglich, dass der Performancebeitrag im Segment Wohnen starker zugenommen hat. Dies konnte sich auf zukünftige, allenfalls negative Einflüsse des Coronavirus auf das Segment Gemischt nivellierend auswirken.
Parlament will Mietzinserlass
Die Handelszeitung schreibt zum Entscheid des Ständerats, wie schon zuvor der Nationalrat einen gesetzlich vorgeschriebenen Mietzinserlass von 60 Prozent festzulegen:
Der Ständerat hiess am Montag die Motion seiner Wirtschaftskommission (WAK) mit 20 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Damit setzte er dem Hin und Her um den Erlass für vom Coronavirus gebeutelte Betriebe ein Ende – zumindest vorläufig.
Eine gleiche Motion hatte vergangene Woche bereits der Nationalrat gutgeheissen, mit 98 zu 84 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Die Vorstösse sind allerdings nicht bis ins Detail identisch. Ständerat Daniel Fässler (CVP/AI) stellte fest, dass die Texte sich nicht auf dieselbe Fassung der Covid-Verordnung des Bundes stützten.
Ratspräsident Hans Stöckli (SP/BE) sagte nach einer vorläufigen Abklärung, die fraglichen Passagen der Verordnung seien in beiden Fassungen dieselben. Sei dies tatsächlich so, gelte die Motion als überwiesen. In der Debatte war die knapp unterlegene Minderheit am Rednerpult übervertreten.
Thomas Minder (parteilos/SH) erinnerte an die düsteren Aussichten für die Wirtschaft. «Nur Dummköpfe bleiben in dieser Zeit auf dem hohen Ross sitzen.» Vermieter seien jedoch klug genug, zu erkennen, dass eine harte Haltung Mieter in eine noch schlechtere Lage bringen würde. Unstimmigkeiten könnten auch ohne Politik gelöst werden.
Selbständigkeit oder Anschluss?
Der Landbote beschäftigt sich mit der Situation bei der Pensionskasse der Stadt Winterthur. Die bürgerlichen Parteien liebäugeln mit Aufgabe der Selbständigkeit und Anschluss an eine Sammelstiftung. Marianne Fassbind, Präsidentin des Stiftungsrats, hält dagegen. Im Landboten heisst es:
Seit die Pensionskasse der Stadt Winterthur verselbstständigt wurde, steht die Leitung vor der Frage, wie sie aus der finanziellen Misere herauszukommen ist. Der Gemeinderat, der letztes Jahr ein Sanierungspaket über 144 Millionen Franken knapp versenkt hat, hat seine eigene Antwort darauf: So liebäugeln EVP, GLP, SVP, FDP und CVP mit einem Anschluss an eine grössere Vorsorgeeinrichtung. Wie die Bedingungen aussehen würden, muss der Stadtrat prüfen, für die Antwort auf einen entsprechenden Vorstoss hat er sich wegen Corona kürzlich mehr Zeit erbeten.
Bei der Pensionskasse selbst steht man diesem Anschlussszenario schon länger skeptisch gegenüber. Jetzt hat die Präsidentin des Stiftungsrates, die ehemalige Wirtschaftsjournalistin Marianne Fassbind, diese Haltung überraschend deutlich zum Ausdruck gebracht.
Im Vorwort des am Montag erschienenen Geschäftsberichts schreibt sie, dass ein Anschluss «ökonomisch gesehen keine Vorteile» ergebe. Mit einer Bilanzsumme von über 2 Milliarden Franken gehöre die Kasse heute schon zu den grössten in der Schweiz und könne von Skaleneffekten profitieren. Eine selbstständig geführte Pensionskasse biete zudem den Vorteil, dass Entscheide über Vorsorgelösungen durch den eigenen Stiftungsrat selber beeinflusst werden könnten und nicht fremdbestimmt seien, so Fassbind. «Diese Unabhängigkeit sollte nicht aus der Hand gegeben werden.» Etabliert sich diese Ansicht, wird der Anschluss als politische Option hinfällig, setzt sie doch die Zustimmung der Versicherten voraus.
100 ist das neue 80
Von 1950 bis 2010 hat sich die Zahl der hundertjährigen und älteren Personen in der Schweiz alle zehn Jahre nahezu verdoppelt. Seit 2012 ist die Zahl stabil. Mittlerweile entfallen zwischen 1500 und 1600 Personen in der Schweiz auf diese Altersgruppe, 80% davon sind Frauen. Ende 2018 war die älteste Person in der Schweiz 110 Jahre alt.
2018 lebten in der Schweiz pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner 18 Hundertjährige und Ältere. Die höchsten Quoten weisen die Kantone Basel-Stadt, Jura und Tessin auf. Dort entfallen auf 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner über 30 Hundertjährige und Ältere. Am tiefsten ist die Quote hingegen in den Kantonen Aargau und Obwalden mit einem Verhältnis von weniger als 10 zu 100 000.
Mehr Schub für die Säule 3a
Nach dem Ständerat hat nun in der Sommersession auch der Nationalrat der Motion Ettlin “Einkauf in die Säule 3a ermöglichen” zugestimmt. Sie fordert, dass “Personen mit einem AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeiträge in die Säule 3a einzahlen konnten, die Möglichkeit erhalten, dies nachzuholen, und es vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen im Einkaufsjahr abziehen können (sog. 3a-Einkauf)”. Die NZZ am Sonntag nimmt das Thema auf und schreibt:
Mit der Reform gewinnt die Säule 3a an Bedeutung. Zugleich aber gerät die angeschlagene zweite Säule weiter unter Druck. Denn bisher war es ein exklusiver Vorteil der Pensionskassen, dass Versicherte ihre Vorsorge mit einem Einkauf aufbessern konnten.
Gegen die zweite Säule spricht besonders die massive Umverteilung. «In den Pensionskassen fliessen Milliardenbeträge von den Jungen zu den Älteren sowie von den hohen zu den tieferen Einkommen. Stossend daran ist vor allem, dass die Versicherten keine Transparenz darüber erhalten, was mit ihren Ersparnissen genau geschieht», sagt Florian Schubiger von der Finanzberatungsfirma Vermögenspartner. «Bei der Säule 3a dagegen behalte ich die Kontrolle über mein Geld.» (…)
Ein zusätzlicher Vorteil der dritten gegenüber der zweiten Säule ist die grössere Flexibilität: Zur Auswahl steht die ganze Bandbreite an Anlagestrategien, vom Konto bis zum reinen Aktienportfolio. Dagegen bieten die Pensionskassen keine Wahlmöglichkeit (siehe Box unten). «Aus diesen Gründen empfehlen wir, die Säule 3a zu bevorzugen», erklärt Schubiger. «Ein Einkauf in die Pensionskasse macht vor dem 55. Altersjahr meistens keinen Sinn.»
Neue Konkurrenz erhält die berufliche Vorsorge zudem von der ersten Säule. Denn ab nächstem Jahr steigen die Ergänzungsleistungen (EL). Diese sichern das Existenzminimum im Ruhestand. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Lebensbedarf, einer regional abgestuften Pauschale für die Miete, den Kosten für die Krankenkasse sowie den Radio- und TV-Gebühren.
Diese staatliche Zuwendung ist überdies von der Steuer befreit. Das Vermögen der EL-Berechtigten darf allerdings 100 000 Fr. nicht übersteigen, bei Paaren sind es 200 000 Fr., wobei der Wert von selbstbewohnten Liegenschaften nicht berücksichtigt wird.
Fund of funds gives Swiss investors option to deploy capital into SMEs
Swiss pension funds, and other institutional investors, may rely on a fund of funds instrument to invest in small and medium sized companies in times of crisis, Rüdiger Fahlenbrach, professor at the Swiss Finance Institute of the Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL), told IPE.
“In a fund of funds, a private company does the due diligence to find small and medium sized companies that need financing. It creates a large portfolio of preferred shares in the companies, and the pension fund or institutional investor then buys parts of the fund,” Fahlenbrach said, adding that the vehicle would lead to portfolio diversification.
Arbeitgeberbeitrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Haufe.de berichtet über einen Entscheid des FG Baden-Württemberg.
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass der Arbeitgeberbeitrag in das Überobligatorium der St. Galler Pensionskasse (PK) steuerpflichtiger Arbeitslohn ist. Die überobligatorischen Beiträge zur PK können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Vor dem FG Baden-Württemberg klagten Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger ist als öffentlich-rechtlicher Angestellter im Kanton St. Gallen tätig. Seit Beginn seiner Tätigkeit in 2001 unterliegt er den Schweizer Regelungen über die berufliche Vorsorge. Besteuert wird er als Grenzgänger im Inland.
Strittig war die steuerliche Behandlung der überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge zur PK. Das Finanzamt behandelte diese als steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zudem seien die überobligatorischen Beiträge zur PK nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Kläger war der Auffassung, dass hier kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliege. Die Klage hatte vor dem FG Baden-Württemberg keinen Erfolg. Die Revision ist beim BFH unter Az. X R 12/20 anhängig.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 7.4.2020, 3 K 1497/18, veröffentlicht mit Meldung v. 2.6.2020
NR diskutiert Regulierung der Stimmrechtsberater
Der Nationalrat hat am 4.6.20 die Motion Minder 19.4122 “Stimmrechtsberater und börsenkotierte Aktiengesellschaften. Interessenkonflikte offenlegen und vermeiden” behandelt und angenommen. Der eingereichte Text lautet:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung (bspw. des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes) vorzulegen, um die Interessenkonflikte der Stimmrechtsberater (Proxy Advisors) bei börsenkotierten Aktiengesellschaften offenzulegen und zu vermeiden. Er berücksichtigt dabei die internationale Entwicklung.
Der Bundesrat hat Annahme der Motion empfohlen. Der Ständerat hat sie am 16.12.2019 angenommen. Die NZZ schreibt dazu:
Als Ärgernis bei manchen Schweizer Firmen gilt vor allem der internationale Marktführer unter den Stimmrechtsberatern – die amerikanische Gesellschaft ISS. Für Kritik sorgen etwa die mutmassliche Checklistenmentalität ohne Rücksichtnahme auf lokale und betriebliche Besonderheiten sowie potenzielle Interessenkonflikte, da ISS einerseits Stimmrechtsempfehlungen an die Aktionäre abgibt und anderseits auch zahlungspflichtige Beratung für die analysierten Unternehmen anbietet.








