Motion Kuprecht zur OAK: versenkt
Der Nationalrat hat die Motion Kuprecht 19.3600 “Gesetzesgrundlage zur Kontrolle der Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge” diskussionslos abgelehnt. Der Text lautete:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die zum einen eine Kontrolle der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) durch das Parlament ermöglicht und zum andern verlangt, dass künftig die Weisungen der OAK vorgängig durch das BJ oder das BSV auf ihre Gesetzeskonformität überprüft werden müssen.
Der Ständerat hat 2019 die Motion angenommen. Den Nationalrat hat sie offenbar nicht interessiert. Werner C. Hug hat dazu einen Kommentar verfasst. Er schreibt u.a;
Mit der diskussionslosen Ablehnung der Motion ohne Abstimmung des Nationalrates ist das Geschäft erledigt. Der Kommission SGK wie auch dem Plenum ist es offenbar egal, was in der Praxis der beruflichen Vorsorge vorgeht und mit welchen Aufgaben und Kosten sie belastet wird. Art. 64 BVG verlangt von der OAK lediglich, dass die Aufsichten vom Bodensee bis zum Genfersee gleich gehandhabt werden.
In der Vergangenheit hat aber die OAK über die kantonalen Aufsichten hinweg von den Pensionskassen Informationen verlangt, die weit über ihre Kompetenzen hinaus reichen. Damit untergräbt sie die Hoheit der kantonalen Aufsichten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob der Nationalrat mit der Ablehnung der Motion zur Kontrolle der OAK im Grunde genommen die kantonalen und regionalen Aufsichten aufheben will. Denn zwei Kontrollstellen überlasten die Vorsorgeeinrichtungen und sind zu viel.
Die Lebenshaltungskosten im Ruhestand
UBS schreibt zu ihrer neuen Studie “Was kostet mein Ruhestand?”:
Die obligatorische Vorsorge in der Schweiz bietet heute und vor allem in Zukunft weniger Einkommenssicherheit als bisher. Dadurch wird es schwieriger, den Lebensstandard im Rentenalter aufrecht zu erhalten. Zudem sind sich viele nicht der gesamten Ausgaben bewusst, die im Ruhestand anfallen. Eine neue Studie von UBS gibt Auskunft über die durchschnittliche Ausgabenstruktur. Sie zeigt auf, wie sich die Ausgaben zwischen Erwerbstätigen und Rentnern unterschieden und worauf man im Ruhestand gefasst sein muss.
Annahme der Motion Einkauf in Säule 3a
Am 02.06.2020 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat die Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin angenommen. Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 82 BVG und die entsprechenden Verordnungsbestimmungen so abzuändern, dass Personen mit einem AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeiträge in die Säule 3a einzahlen konnten, die Möglichkeit erhalten, dies nachzuholen, und es vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen im Einkaufsjahr abziehen können.
Die grossen Vorsorgeeinrichtungen
Thomas Hengartner schreibt in der FuW über die Bedeutung der grossen Vollversicherer und Sammelstiftungen für die berufliche Vorsorge.
Swiss Life steht für die berufliche Vorsorge einer halben Million Beschäftigter von 47 000 kleineren und mittleren Unternehmen grad. Axa stellt die zweite Vorsorgesäule für 330 000 Arbeitnehmende. Baloise und Helvetia zusammen für weitere 360 000 Beschäftigte. Jeder dieser Versicherer «versorgt» jeweils mehr Erwerbstätige als KMU-Sammelpensionskassen wie Asga oder die grössten Einzelpensionskassen. Die Publica des Bundespersonals führt die Vorsorgekonten von 65 000 Angestellten, die Migros Pensionskasse von 52 000.
Das Produktsortiment der beruflichen Vorsorge ist für die Versicherungsunternehmen lukrativ. Aus diesem Geschäftszweig stammt ein Drittel des knapp 60 Mrd. Fr. grossen jährlichen Prämienvolumens aller Segmente des Schweizer Assekuranzmarkts. Weil die obligatorische berufliche Vorsorge Teil der Sozialversicherungen ist, haben die Behörden den daraus erzielbaren Gewinnanteil für die Versicherer gedeckelt. Jährlich mehr als 500 Mio. Fr. Ergebnisanteil können Swiss Life, Axa, Baloise, Helvetia, Allianz und Pax zusammen dennoch herausnehmen.
Zustimmung des Personals beim PK-Wechsel
Auf der Bundesgerichtsseite (www.bger.ch) ist ein neues Urteil (9C_409/2019) erschienen, das für Arbeitgeber, welche die Pensionskasse wechseln möchten, von erheblicher Bedeutung ist. Franziska Bur-Bürgin schreibt dazu auf ihrem Blog u.a.:
Nicht ohne Brisanz ist, wer laut BGer kontrolliert, ob das Verfahren für den PK-Wechsel eingehalten ist. Diese Aufgabe kommt nicht etwa den AHV-Ausgleichskassen oder der Auffangeinrichtung BVG zu, denn diese sind laut BGer nur für die Wiederanschlusskontrolle zuständig. Vielmehr ist es die abgebende Kasse (die ja nicht ganz frei von Eigeninteressen sein dürfte), welche laut BGer kontrolliert und somit in erster Instanz entscheidet, ob das Verfahren eingehalten wurde.
Um den entsprechenden Nachweis erbringen zu können, kommen Arbeitgeber also künftig nicht umhin, den Entscheid-Prozess – v.a. den Einbezug der Arbeitnehmer – sorgfältig zu dokumentieren. Verweigert die abgebende Kasse zu Unrecht den Austritt, so bleibt dem Arbeitgeber resp. den Versicherten nur, bei der BVG-Aufsichtsbehörde auf dem Beschwerdeweg die Durchführung einer Teilliquidation zu fordern.
SVP: Widerstand gegen Überbrückungsrente
Im Blick künden SVP-Vertreter noch Verabschiedung des Geschäfts in der Sommersession ein Referendum gegen die geplante Überbrückungsrente an.
Im Abstimmungskampf um die Begrenzungs-Initiative der SVP ist sie ein wichtiger Pfeil im Köcher der Gegner: die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose. Das neue Sozialwerk soll zeigen, dass Politik und Wirtschaft die Problematik ernst nehmen.
Das Geschäft wird in der Sommersession unter Dach und Fach gebracht. Dann gilt: Wer mit 60 oder älter ausgesteuert wird, erhält bis zur Pensionierung eine Überbrückungsleistung, statt beim Sozialamt anklopfen zu müssen. Um die genaue Höhe streiten sich die Räte noch. Kostenpunkt insgesamt: Rund 150 Millionen Franken pro Jahr.
Hoher Neumittelbedarf des Bundes, Renditen weiterhin negativ
Zu Beginn der Corona-Krise, als Investoren alle Anlagen in Liquidität umwandeln wollten, verbuchten auch die Eidgenossen Verluste. Doch trotz allen Marktturbulenzen erreichten die Renditen nie positives Terrain – weder die 10-jährigen noch die längeren Laufzeiten (siehe Chart). In den vergangenen Wochen haben sich die Renditen bei –0,5% eingependelt. Marktbeobachter rechen damit, dass sich diese mittelfristig seitwärts bewegen werden.
Die NZZ schreibt zu den Aktivitäten der Bundestresorerie mit Blick auf den erhöhten Mittelbedarf:
Zusätzliches Kapital nehmen die Schuldenmanager am Geldmarkt auf. Ende März informierte die Finanzverwaltung die Marktteilnehmer darüber, dass wegen des erhöhten Finanzbedarfs aufgrund der Corona-Krise die Emissionen am Geldmarkt von den bisher geplanten 6 Mrd. Fr. auf 12 Mrd. Fr. erhöht werden. Der Emissionskalender mit den elf Auktionsdaten für Anleihen für das laufende Jahr, der Anfang Dezember 2019 publiziert wurde, wird aber nicht verändert.
Auch an dem geplanten Emissionsvolumen von 2,5 Mrd. Fr. wird festgehalten. Allerdings wird die Tresorerie einen Teil der kurzfristigen Schulen in den kommenden Monaten und Jahren in langfristige Schulden umwandeln. Um die Liquidität am Markt zu sichern, reagieren die Schuldenmanager zudem mit dem Verkauf von noch nicht platzierten Eigentranchen. Das Emissionsvolumen der beliebten Schweizer Staatsanleihen wird somit nach vielen Jahren erstmals wieder steigen.
Neue Anlagelösung für europäische Industrie- und Logistik-Immobilien
Swiss Life Asset Managers plant im Herbst 2020 eine neue Anlagelösung für europäische Industrie- & Logistik-Immobilien. Dies sowohl als Anlagegruppe (Anlagestiftung) für Schweizer Pensionskassen wie auch als Fonds für institutionelle Investoren. Angestrebt wird ein Zielvolumen von rund einer Milliarde Euro.
Mit der neuen Anlagelösung plant Swiss Life Asset Managers Investitionen in Industrie & Logistik-Immobilien mit regionaler Allokation in Europa. Der Hauptfokus wird auf Deutschland, Frankreich, Benelux, Schweiz und Grossbritannien liegen. Die Portfoliozuteilung auf die Sektoren Industrie & Logistik basiert auf den gegebenen Besonderheiten in den jeweiligen regionalen Zielmärkten. Im Idealfall werden sich auf Portfolioebene die angekauften Objekte hälftig auf die beiden Sektoren aufteilen.
US pension plans warned they will run out of money by 2028
The weak financial condition of seven US public pension plans threatens to deplete their assets by 2028, leading to severe risks for the living standards of thousands of American employees and retired workers.
Many US public pension plans had not fully recovered from the 2007/08 financial crisis before coronavirus struck, triggering turmoil across financial markets. The correction in the US stock market has increased the long-term structural problems across the entire US public pension system, particularly for the weakest funds.
“Public plans with extremely low funded ratios in 2020 may face the risk of running out of assets in the foreseeable future if markets are slow to recover,” said Jean-Pierre Aubry of the Center for Retirement Research at Boston College, which carried out a detailed study on the plight of US public pensions.
BVG-Reform und das Alternativ-Modell
Fabian Schäfer kümmert sich in der NZZ um das vom Gewerbeverband versprochene bürgerliche Alternativmodell zur bundesrätlichen BVG-Vernehmlassungsvorlage mit ihrem umstrittenen Rentenzuschlag und hat bei den Parteien nachgefragt.
Nach der Vernehmlassung ist klar, dass es der Rentenzuschlag im Parlament schwer hat, falls der Bundesrat daran festhält. Weniger klar ist, was die Alternative ist. Die bürgerliche Rentenpolitik krankt seit längerem daran, dass die Parteien Mühe haben, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Umso mehr lässt die Stellungnahme aufhorchen, die der Gewerbeverband abgegeben hat.
Er präsentiert ein «bürgerliches Alternativmodell» und schreibt dazu: «Dieses Modell wird Stand heute von allen bürgerlichen Parteien, einer deutlichen Mehrheit der Wirtschaftsverbände sowie der Versicherungs- und Vorsorgebranche unterstützt.» Damit wäre die Zustimmung im Parlament Formsache.
Doch die Nachfrage bei den Parteien zeigt, dass die Aussage nicht stimmt, zumindest nicht in dieser Absolutheit. Weder die SVP noch die FDP oder die CVP stellen sich hinter das Modell, wenngleich sie mehr oder weniger deutlich Sympathien dafür äussern. Hat der Gewerbeverband zu viel versprochen?
Der Direktor Hans-Ulrich Bigler verneint. «Im Grundsatz besteht Einigkeit: Alle bürgerlichen Parteien sprechen sich gegen die Rentenzuschläge aus.» Es stimme aber, dass sich die Parteien bei den einzelnen Eckwerten noch nicht festlegen wollten. Das sei nicht dramatisch, darüber könne man sich später im Parlament verständigen.
Die Ausgangslage weckt ungute Erinnerungen an die letzte Rentenreform, die in der Volksabstimmung 2017 gescheitert ist. Die bürgerlichen Gegner waren sich im Parlament einig, dass sie den AHV-Zuschlag von 70 Franken ablehnen. Sie schafften es aber nicht, rechtzeitig eine tragfähige Alternative festzulegen. Wird sich dieses Schauspiel wiederholen?
NZZ / Mitteilung sgv
“Es geht auch ohne neue Umverteilung”
Der Pensionskassenverband hat zum Abschluss der Vernehmlassung zur BVG-Reform in einer Mitteilung nochmals seine Haltung bekräftigt, dass der im Sozialpartner-Kompromiss und vom Bundesrat vorgesehene Rentenzuschlag unnötig sei, nicht zuletzt mit Blick auf die Corona-Krise. In der Mitteilung heisst es u.a.:
Um das Leistungsniveau zu erhalten, braucht es insbesondere für die Ubergangsgeneration Ausgleichsmassnahmen. Bereits mehrfach haben wir darauf hingewiesen, dass die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Regelung („Sozialpartner-Kompromiss“) nicht zielführend ist.
Aufgrund der sich abzeichnenden durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Entwicklungen ist die Lösung, die eine lebenslange Erhöhung der BVG- Renten um CHF 200 pro Monat für alle Personen ab Alter 60 vorsieht (bzw. CHF150 für die 55-jährigen und CHF 100 für die 50-jährigen Versicherten), nicht vertretbar, umso mehr als eine praxisorientierte, alternative Variante auf dem Tisch liegt.
Der ASIP ruft für die Übergangsgeneration seine kassenspezifische, dezentrale Lösung in Erinnerung, die fairer, kostengünstiger und einfacher umzusetzen ist. Jede vom Obligatorium betroffene Pensionskasse muss heute Jahr für Jahr hohe Rückstellungen wegen den zu hohen BVG-Umwandlungssätzen bilden. Diese vorhandenen Mittel können sofort eingesetzt werden, ohne dass ein gewaltiger Anstieg der Lohnkosten ausgelöst werden muss.
AXA: BVG-Geschäft 2019
AXA hat in einer Medienmitteilung die Eckwerte ihrer Betriebsrechnung im BVG-Geschäft 2019 zusammengefasst:
- Die Versicherten der neuen teilautonomen Sammelstiftungen erhielten für 2019 eine Verzinsung ihrer Altersguthaben von durchschnittlich 3,5 %
- Der durchschnittliche Deckungsgrad beträgt per Ende April 2020 mehr als 107 %
- Das Betriebsergebnis 2019 in der beruflichen Vorsorge reduziert sich infolge des Wechsels von Vollversicherung auf teilautonome Lösungen um 33,5 % auf CHF 127 Mio.
- CHF 1,1 Mrd. bzw. 90,1 % des Umsatzes im der Mindestquote unterstellten Geschäft kommen den Versicherten in Form von Leistungen, Rückstellungen und Zuweisungen in den Überschussfonds zugute
- Starke Vertriebsleistung 2019 führt gemessen an der Anzahl Versicherter zu fünfmal höherem Neugeschäft im ersten Quartal 2020 (+442 % gegenüber dem Vorjahr), wodurch das verwaltete Altersguthaben der Stiftungen für 2020 um über 9 % steigt.
“Schwerer Stand für BVG-Kompromissvorschlag des Bundesrates”
SDA hat Stellungnahmen der politischen Parteien zur Vernehmlassung des Bundesrates für die BVG-Revision ausgewertet. Dabei geht es im Kern um die Senkung des Umwandlungssatzes und die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen mit einem Rentenzuschlag.
Für die Grünen handelt es sich bei diesem «solidarisch finanzierten Rentenzuschlag» um das Kernstück des Reformvorschlags. Damit würde die Situation von Frauen, Personen mit tiefem Einkommen und Teilzeitbeschäftigten umgehend verbessert, schrieb die Partei sie in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Doch genau dieser Zuschlag stösst bei den bürgerlichen Parteien auf breite Ablehnung. Die FDP befürworte keine Massnahme nach dem «Giesskannenprizip», teilte sie mit. Die Kompensationsmassnahmen müssten gezielt jenen zu Gute kommen, die sie auch wirklich nötig hätten.
Auch die CVP stellt sich gegen diese «Umverteilung von jung zu alt» und fordert den Bundesrat auf, andere Modelle für die Finanzierung der Abfederungsmassnahmen zu prüfen. Als Beispiel schlägt die Partei gleich wie die BDP einen Sicherheitsfonds aus «strukturellen Überschüssen des Bundes» oder aus Ausschüttungen der Nationalbank vor.
Japan: Pionier in Sachen Alterung
Reuters zeigt auf ihrer Website mit einer Reihe von aufschlussreichen Grafiken die Alterung der Gesellschaft mit ihren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und fiskalischen Konsequenzen am Beispiel Japans auf. Ähnlich betroffen werden China und die meisten europäischen Länder sein. Es gilt deshalb, Japans Erfahrungen aufmerksam zu verfolgen.
Global Pension Report 2020, Schweiz auf Rang 23
Die Allianz hat ihren ersten «Global Pension Report» veröffentlicht, der mit Hilfe des «Allianz Pension Index» (API) Rentensysteme rund um den Globus analysiert. in einer Mitteilung schreibt die Allianz dazu:
Der Index folgt einer einfachen Logik: Er beginnt mit der Analyse der demographischen und fiskalischen Grundvoraussetzungen und untersucht dann die beiden Hauptdimensionen eines jeden Rentensystems: Nachhaltigkeit und Angemessenheit. Der Index ruht daher auf drei Säulen und berücksichtigt insgesamt 30 Parameter, die Werte zwischen 1 und 7 annehmen können, wobei 1 den besten Wert bezeichnet.
Mit der gewichteten Summe aller Parameter weist der API jedem der analysierten 70 Länder einen Wert zwischen 1 und 7 zu und erlaubt so eine umfassende Einschätzung des jeweiligen Systems.
Die Dramatik des bevorstehenden demographischen Wandels zeigt sich anhand des Altersquotienten : bis zum Jahr 2050 wird er um 77% auf 25% steigen – und damit schneller als in den 70 Jahren davor. In vielen Entwicklungsländern wird sich der Altersquotient in den nächsten drei Jahrzehnten verdoppeln, in Europa und Amerika benötigte diese Entwicklung noch mehr als doppelt so lange.






