Die Initianten für eine “Vorsorge Ja – aber fair” haben die aus ihrer Sicht grundlegenden Herausforderungen der 2. Säule zusammengefasst und die daraus folgenden Massnahmen in zehn Punkten formuliert. Sie kommen u.a. zum Schluss, dass der für lange Perioden festgelegte Umwandlungssatz immer und zwingend falsch sein muss, weil weder die Entwicklung der Lebenserwartung noch der Kapitalmärkte über Jahrzehnte hinaus bekannt sind. Um das jedermann klar zu machen schlagen sie deshalb mit einer Dosis Ironie aber nicht ohne Witz vor, statt den Umwandlungssatz doch die künftige Lebenserwartung und die Situation auf den Kapitalmärkten ins Gesetz zu schreiben. Ausformuliert tönt das so:

5. Renten- Umwandlungssatz
Massgebend für den Umwandlungssatz sind Annahmen über die zukünftige Lebenserwartung und die zu erwartenden Kapitalerträge für die nächsten 20 – 30 Jahre. Beide sind nicht vorhersehbar. Folglich sind die Umwandlungssätze immer falsch.
Wenn weder Einnahmen noch Leistungsdauer bekannt sind, müssen die Ausgaben variabel ausgestaltet sein. Deshalb müssen die Renten der 2. Säule den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden können.

6. Leider kein Witz
Der Umwandlungssatz muss aufgrund von Annahmen über die zukünftige Lebenserwartung und die Kapitalmarktrenditen festgelegt werden. Beide Parameter lassen sich nicht im Voraus bestimmen. Trotzdem ist der Umwandlungssatz gesetzlich festgelegt?!
Statt den Umwandlungssatz im Gesetz zu verankern, sollten die staatlich verordnete Lebenserwartung und die zukünftigen Renditen der Kapitalmärkte vorgeschrieben werden – so würde der Unsinn dieser Gesetzesbestimmung wenigstens offensichtlich.

  Grundlegende Herausforderungen  / Initiative Vorsorge Ja – aber fair