imageDie Rückforderung ausländischer Quellensteuern durch Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ist ein offensichtlich nicht ganz trivialer Vorgang und für die Kassen mit einigem Aufwand verbunden. Stefan Illmer von der IIPC hat in einer Umfrage bei 29 grossen Vorsorgeeinrichtungen die Situation näher untersucht.

Ziel der Benchmark-Studie war es, die aktuelle Rückforderungspraxis von ausländischen Quellensteuern (QST) bei Schweizer Vorsorgeeinrichtungen aufzunehmen, einen entsprechenden Benchmark-Vergleich zu ermöglichen und das Potenzial für Verbesserungen aufzuzeigen.

Die Studie wurde im Februar bis April 2020 mit Daten per Ende 2019 durchgeführt. Erfasst wurde die aktuelle Praxis im Rahmen der QST-Rückforderung bei Dividenden- und Zinsertragen auf Länderstufe im Rahmen von direkt und indirekt verwalteten Vermögensverwaltungsmandaten.

Nicht angesprochen wurde die Praxis der QST-Rückforderung bei öffentlichen oder pensionskassen-spezifischen Anlagefonds, sondern diejenige bei den von der Vorsorgeeinrichtung oder Dritten getätigten direkten Kapitalanlagen.

Als Schlussfolgerung wird u.a. festgehalten:

  • Es besteht ein erhebliches Verbesserungspotenzial für Vorsorgeeinrichtungen, das genutzt werden sollte => insbesondere durch das Aufsetzen von Relief-at Source.

  • Relief-at-Source ist immer sinnvoll und sollte somit (unter Berücksichtigung der Kosten) immer aufgesetzt werden.
  • Verspätete Nutzung des QST-Rückforderungspotenzials kann dazu führen, dass die einbehaltene QST nicht bzw. nur sehr schwer zurückgefordert werden kann.
  • Die Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Steuerrechtsprechungen sind sehr dynamisch und können sich relativ rasch – auch zum Vorteil von Vorsorgeeinrichtungen – anpassen. Die Delegation des QST-Managements an Dritte kann zu einer suboptimalen Nutzung der Möglichkeiten für QST-Ruckforderungen führen.
  • Die Vorsorgeeinrichtungen sollten dem QST-Management eine höhere Aufmerksamkeit widmen, um die sich bietenden, aber auch zukünftige Ertragsmöglichkeiten vollumfänglich und rasch zu nutzen sowie die Aufbau- und Ablauforganisation bezüglich des QST-Managements entsprechend anpassen.
  • Die Problematik und die Fragestellungen bei der QST-Einbehaltung- und -Rückforderung sollten im Rahmen der Aufgaben-Delegation an externe, aber auch interne Serviceanbieter starker berücksichtigt werden.

Damit weitere Kassen sich auch mit der QST-Benchmark vergleichen können, führt IIPC entsprechende Analysen auf Anfrage und gegen freiwillige Kostenbeteiligung durch.

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