Der Wolf, die sieben Geisslein und Blochers Rentenverzicht
pw. Wie alle wissen, hat aBundesrat Blocher nach seiner Abwahl auf seine Rente verzichtet. Das ist so auch in der NZZ nachzulesen. In der Ausgabe vom 6. Juli heisst es: “Der frühere SVP-Bundesrat hat nach seiner Abwahl 2007 stets auf das Ruhegehalt verzichtet und dies auch gern öffentlich kundgetan.” Nachdem nun Blocher seine Rente einfordert, war das für die Zeitung ein Vorgang von so eminenter Wichtigkeit, dass er auf der Frontseite abgehandelt wurde. Leider ist die NZZ uns den Nachweise für den öffentlich bekundeten Rentenverzicht schuldig geblieben. Man hat einfach beim Tages-Anzeiger abgeschrieben, der das Thema zusätzlich linksmoralisch unterfütterte. Allerdings ist es mit dem Verzicht nicht weit her.
Christoph Mörgeli hat in der Weltwoche ein aufschlussreiches Zitat aus einem Interview Iwan Städlers mit Blocher ausgegraben, derselbige Städler, der jetzt über Blochers Forderung mit Entsetzen und Abscheu berichtet. Mörgeli schreibt:
Verzicht? Derselbe famose Journalist Iwan Städler hat am 12. Januar 2008 ein Interview mit Christoph Blocher im Tages-Anzeiger veröffentlicht. Und ihn einen Monat nach der Abwahl gefragt, ob er auf seine Bundesratsrente verzichten werde. Blochers Antwort: «Ich beziehe jetzt keine Rente.» Die Sache hänge nämlich davon ab, wie hoch sein Arbeitseinkommen sei. Und weiter wörtlich: «Ich werde aber nicht auf meinen Rechtsanspruch verzichten.»
Da liegt beim Fact-Checking der NZZ wohl einiges im Argen. Aber wenn man Blocher eins auswischen kann, darf man wohl etwas grosszügiger mit den Facts umgehen.
Pensionierung und Kapitalbezug
2018 bezogen knapp 42% der Frauen und 46% der Männer vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erstmals eine Altersleistung aus der beruflichen Vorsorge. Der Bezug eines Kapitals aus der 2. Säule wird häufig mit dem Wunsch begründet, selbst über das Geld bestimmen und verfügen zu wollen. Soweit die jüngsten Ergebnisse der Neurentenstatistik und der Indikatoren zur Altersvorsorge des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Unter allen neuen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern entscheidet sich die Mehrheit nach wie vor dafür, im Ruhestand ausschliesslich eine Rente zu beziehen (53% der Frauen, 44% der Männer). 13% der Frauen und 24% der Männer entschieden sich für eine Kombination aus Rente und Kapital, und rund ein Drittel der Neubezügerinnen und Neubezüger liessen sich ausschliesslich ein Kapital aus der 2. Säule ausbezahlen (34% der Frauen, 32% der Männer).
Eine neue Altersrente aus der beruflichen Vorsorge belief sich 2018 im Median bei den Frauen auf 1165 Franken pro Monat und bei den Männern auf 2217 Franken pro Monat.
42% der Frauen und 46% der Männer, die 2018 erstmals eine Leistung aus der 2. Säule erhielten, hatten das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht. Die vorbezogenen Leistungen beliefen sich bei den Frauen auf monatlich 1402 Franken Rente und 58 063 Franken Kapitalleistungen, bei den Männern auf monatlich 2873 Franken Rente bzw. 146 347 Franken Kapital (Mediane). Umgekehrt bezogen 12% der Frauen und 6% der Männer ihre erste Rente nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Bei den Kapitalleistungen waren es 20% der Frauen und 18% der Männer.
Im Jahr 2019 gab über ein Drittel der Personen in den fünf Jahren nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters an, bei der Pensionierung ein Kapital aus der 2. Säule bezogen zu haben, um selbst über das Geld bestimmen und verfügen zu können. Rund 14% nannten finanzielle oder gesundheitliche Erwägungen als Grund und rund 12% gaben an, dass sie so beraten wurden.
Rund 54% der Frauen zwischen 64 und 69 Jahren und rund 61% der Männer zwischen 65 und 70 Jahren, die weiterhin erwerbstätig waren, gaben 2019 an, dies aus Freude an der Arbeit zu tun. 20% der befragten Personen hielten hingegen nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus finanziellen Gründen ihre Erwerbstätigkeit aufrecht.
Corona, Altersvorsorge, die Jungen und die Alten
Michael Ferber und Anna-Barbara Luft haben mit vier Vorsorgefachleuten ein langes und höchst gehaltvolles Gespräch über Fragen der Altersvorsorge geführt. Beteiligt waren: Veronika Weisser (UBS), Marco Bagutti (Auffangeinrichtung), Thomas Schönbächler (BVK) und Stefan Beiner (Publica). Auszug:
Ist die Lage der Schweiz nach der Corona-Krise tatsächlich noch so gut?
Weisser: Zu Beginn der Corona-Krise lag die Verschuldung bei etwa 40% des BIP. In der AHV beträgt die Verschuldung aber ungefähr 136% und die impliziten Schulden im Gesundheitssystem belaufen sich auf rund 200%. Diese impliziten Schulden werden mit der Zeit explizit und dieser Prozess beschleunigt sich derzeit. Das ist eine spannende gesellschaftliche Frage, denn die Systeme, in denen die hohen impliziten Schulden vorhanden sind, sind einfach nicht nachhaltig aufgestellt.
Nachhaltig würde bedeuten, dass diese Systeme mit den aktuellen Regeln auf Dauer bestehen, also die erforderlichen Leistungen erbringen können. Probleme gibt es zwischen den Generationen genau dann, wenn diese Nachhaltigkeit nicht gegeben ist. Das sehen wir im Ressourcenverbrauch genauso wie beim Lebensstandard. Der Lebensstandard, den wir haben, zehrt mehr, als nachhaltig möglich ist. Mit unserer Bevölkerungsstruktur, den aktuellen Beitrags- und Steuersätzen, kommen wir langfristig finanziell nicht durch. Das gilt für die Gesundheitsvorsorge, für die erste Säule und auch für die zweite Säule.
Wir können uns unseren Lebensstandard also gar nicht leisten?
Weisser: Auf Dauer nicht, und zwar weder auf der Ressourcenseite noch auf der finanziellen Seite. Wenn die Verschuldung schneller steigt, dann ist das immer ein Punkt, an dem wir riskieren, dass gesellschaftliche Konflikte ausgelöst werden. Schulden sind nicht nur eine Zahl. Irgendwann schlägt die Verschuldung zurück, jemand muss das über einen tieferen Lebensstandard in der Zukunft bezahlen.
Blocher denkt an die Altersvorsorge
aBundesrat Blocher hat nach seiner Abwahl erst auf seine PK-Rente beim Bund verzichtet, jetzt will er sie doch, mit Nachzahlung. “Freund und Feint ist verblüfft”, wie die NZZ schreibt. Der Tages-Anzeiger findet die Forderung unmoralisch. Die Rente entspricht dem halben Bundesratsgehalt. Mit anderen Einkünften soll sie aber das BR-Gehalt nicht überschreiten. Nicht berechnet werden dafür Kapitaleinkommen. In einem Interview mit der Sonntags-Zeitung meinte er: «Ich werde bald 80 Jahre alt, dann denkt man mehr an seine Rente, das ist ja klar. Und wenn ich die Rente nicht beziehe, ist dies ein Geschenk an den Staat. Wer macht das schon?» Die NZZ schreibt dazu:
Noch ist aber unklar, ob Blocher tatsächlich so viel Geld erhalten wird,wie er verlangt. Denn die Frage eines nachträglichen Bezugs ist nicht geregelt. Bisher ist noch nie ein Ex-Magistrat auf diese Idee gekommen. Deshalb hat der Bundesrat die heisse Kartoffel weitergereicht: Die Finanzdelegation des Parlamentssoll die Höhe der Zahlung festlegen.Deren Präsident,CVP-Ständerat Peter Hegglin,sagt auf Anfrage, man werde die Frage «vertieft untersuchen».
in Thema werde sicher die Verjährung sein.In Rentensystemen für «Normalsterbliche» kann man Ansprüche nach einer gewissen Zeit nicht mehrgeltend machen. Für Renten aus der beruflichen Vorsorge (BVG) gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.Nach dieser Massgabe erhielte Blocher 1,1 statt 2,7 Millionen Franken.
Allerdings wirft der Fall auch sehr grundsätzliche Fragen auf. Ständerat Hegglin sagt,die Idee hinter dem Ruhegehalt sei klar:Bundesräte sollten sich darauf verlassen können,dass sie weiterhin standesgemäss leben können,wenn sie zurücktreten oder abgewählt werden. Sonst könnten sie geneigt sein, aus finanziellen Gründen im Amt zu verharren oder nachdem Rücktritt Aufgabenanzunehmen, die sich mit dem vorherigen Amt nicht vertragen. Ist denn im Fall Blochers anzunehmen,dasser in den letzten zwölf Jahren nicht standesgemäss leben konnte?
Zum Einzelfall wolleer nichts sagen,so Hegglin. «Wir müssen generell diskutieren, ob einrückwirkender Bezug Sinn und Geist des Gesetzes entspricht.»
NZZ
PKSL mit neuer Chefin
Yolanda Wespi Tizianel wird auf den 1. Januar 2021 die neue Geschäftsführerin der Pensionskasse Stadt Luzern (PKSL), wie die Pensionskommission bekannt gab. Die Wahl erfolgte auf Basis eines öffentlichen Bewerbungsverfahrens und auf Antrag des Luzerner Stadtrates.
Die 46-jährige Luzernerin folgt auf Konrad Wüest. Bis zu seiner Pensionierung in der 2. Jahreshälfte 2021 wird er noch die Leitung des Bereichs Kapitalanlagen verantworten, wie die PKSL in einer Mitteilung schreibt.
Yolanda Wespi Tizianel ist eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüferin und Betriebswirtschafterin HF. Sie wechselt von der Pensionskasse der Caritas Luzern, welche sie mehrere Jahre als Pensionskassenleiterin führte. Wespi Tizianel lebt mir ihrer Familie am Sempachersee.
Verschlechterte Finanzperspektiven von AHV und IV
Das BSV geht bei seinen Berechnungen davon aus, dass die Covid-19-Krise die wirtschaftliche Entwicklung nur kurzfristig beeinträchtigen wird und mittelfristig nur geringfügige Konsequenzen haben sollte. Diese Annahme werde von verschiedenen Wirtschaftsinstituten in der Schweiz und im Ausland geteilt und darum auch bei den Finanzperspektiven für die Sozialversicherungen verwendet. Die Lohnbeiträge an die AHV, IV und EO sinken, kurzfristig sollten sie aber ab 2025 wieder das Niveau erreichen, das sie ohne Covid-19-Krise gehabt hätten.
Die neuen Finanzperspektiven für AHV, IV und EO berücksichtigen die neuesten Demographieszenarien des Bundesamts für Statistik. Diese gehen unter anderem von einer langfristig etwas tieferen Einwanderung aus, aber auch von einer weniger starken Zunahme der Bevölkerung im Rentenalter.
Für die AHV bedeutet die Covid-19-Krise, dass sich das Umlageergebnis kurzfristig um rund 1 Milliarde Franken verschlechtert, ab 2025 aber wieder die Werte vor der Krise erreicht. Insgesamt gehen der AHV bis 2030 rund 3 Milliarden Franken verloren. Der Stand des AHV-Fonds sinkt auf 58 Prozent einer Jahresausgabe, statt auf 62 Prozent ohne Krise. Mit den Massnahmen der Reform AHV 21, die derzeit im Parlament hängig ist, könnte der Fondsstand im Jahr 2030 bei 98 Prozent gehalten werden (statt 104 Prozent).
Die Covid-19-Krise verschlechtert das Umlageergebnis der IV kurzfristig im Jahr 2020 um rund 200 Millionen und langfristig bis 2030 um rund 300 Millionen Franken. Die IV wird nach wie vor Überschüsse erzielen können, allerdings nicht schon im kommenden Jahr, sondern ab 2024. Das hat zur Folge, dass sie ihre Schuld beim AHV-Fonds bis 2030 weniger stark abbauen kann als geplant. Die Differenz beträgt rund 3,5 Milliarden Franken.
Neue Spitzen der Experten-Kammer
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hat am 30. Juni 2020 ihre 50. Generalversammlung in Bern abgehalten.
Die erste Generalversammlung der SKPE fand am 10. Februar 1970 statt. Sie wurde gegründet mit dem Ziel, die berufliche Vorsorge weiter zu entwickeln und den Mitgliedern eine gemeinsame Plattform zur Interessensvertretung zur Verfügung zu stellen.
Nach Ablauf der Amtszeit von Olivier Kern wurde André Tapernoux von der Generalversammlung in den Vorstand gewählt. Ursula May (Bild) übernimmt turnusgemäss für zwei Jahre das Präsidium der SKPE als Nachfolgerin von Benno Ambrosini. Der Vorstand setzt sich nach der Generalversammlung wie folgt zusammen:
Präsidentin: Ursula May, cmp egliada AG, Zürich Mitglieder: Benno Ambrosini, Libera AG, Zürich André Tapernoux, Keller Experten AG, Frauenfeld Emmanuel Vauclair, Pensionskasse SRG SSR, Bern
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten umfasst 215 Mitglieder.
Moneypark: Stabile Richtsätze für Festhypotheken
Moneypark schreibt zur aktuellen Situation auf dem Hypo-Markt:
Die durchschnittlichen Hypothekarsätze von 100 Banken, Versicherungen und Pensionskassen (Richtsatz genannt, oft auch Schaufenstersatz) blieben im Juni stabil. Das lässt sich aber nicht für das ganze erste Halbjahr 2020 behaupten: Während im Januar und Februar die Zinsen v.a. der langfristigen Laufzeiten um bis zu 12 Basispunkte sanken, stiegen sie während der Corona-Krise im März dafür umso stärker und erreichten mit 1.31 Prozent für eine zehnjährige Festhypothek ihren diesjährigen Höchststand.
Dieser Höhenflug währte jedoch nur kurz – die Hypothekarzinsen sind in der Zwischenzeit wieder auf Vorjahresniveau gesunken. Der zehnjährige Richtsatz liegt per Ende Juni bei 1.20 Prozent, der fünfjährige Richtsatz bei 1.02 Prozent.
Der leichte Anstieg der Kapitalmarktzinsen im Juni hat nicht zu höheren Hypothekarzinssätzen geführt. Wir gehen auch nicht davon aus, dass die Hypothekarzinsen steigen; ganz im Gegenteil. Das Verharren des SNB-Leitzinses auf tiefem Negativniveau lässt keinen Spielraum für grosse Zinserhöhungen zu. Inzwischen sind ausserdem die Kapazitäten vieler Anbieter wieder in den normalen Vor-Corona-Bereich hochgefahren worden, was bedeutet, dass sie wieder vermehrt konkurrenzfähige Konditionen offerieren (können).
Verringerte Attraktivität der 1e-Pläne nach OAK-Mitteilung
Richard Köppel (PwC) befasst sich in einem Paper mit den Folgen einer Mitteilung der OAK, die nach seiner Einschätzung zu einer verringerten Attraktivität der 1e-Pläne aufgrund eines kleineren Einkaufspotentials führen könnte. Zusammenfassend hält er fest:
- Am 8. April 2020 hat die OAK BV eine Mitteilung zum Einkauf in 1e Vorsorgepläne veröffentlicht.
- Entgegen einer Stellungnahme der schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten darf gemäss Einschätzung der OAK BV keine Aufzinsung bei der Ausgestaltung der Einkaufstabelle berücksichtigt werden.
- Die Attraktivität von 1e Vorsorgeplänen kann durch diese Aufsichtspraxis eingeschränkt werden. Es sind weitergehende Lösungsansätze gefragt.
Rechtsprechung des BGer zu AHV und Sozialversicherungsrecht
In 4. Auflage erscheint im Herbst dieses Jahres die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum AHVG von Ueli Kieser. Der Titel aus der «Reihe Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversicherungsrecht» bietet alle grundlegenden Entscheide des Bundesgerichts zum AHVG. Die Rechtsprechung hat in der AHV eine grosse Bedeutung; ihre Entwicklung wird im Kommentarband systematisch aufgezeigt.
Einblick in die Rechtsprechung des Bundesgerichts geben die Bände der Reihe «Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversicherungsrecht», welche von Prof. em. Dr. Erwin Murer, Freiburg, und Dr. Hans-Ulrich Stauffer, Basel, begründet wurde. Bis heute sind in der Reihe Bände zu den Themen Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Invalidenversicherung, Alters- und Hinterlassenenversicherung, Ergänzungsleistungen und zur beruflichen Vorsorge erschienen.
Die Reihe richtet sich an Personen, die mit der Durchführung der einzelnen Sozialversicherungen betraut sind, namentlich an Anwälte/innen, Sachbearbeiter/innen, Entscheidungsträger, Gerichte oder in der Beratung Tätige.
Mehr Digitales für Pensionskassen und Versicherte
Die Geschäftsbeziehungen zwischen Pensionskassen und ihren Destinatären verlaufen noch vielfach schriftliche mittels Formulare, viele Kassen verfügen noch über keine Website. Die NZZ berichtet über den Prototyp einer App, mit der dies grundlegend verändert werden könnte.
Ein junger Mitarbeiter der Pensionskasse der Stadt Zürich will nun die ganze Branche umkrempeln. Er heisst Ralph Büchi, ist Applikationsverantwortlicher und hat einen Prototyp für eine Softwareapplikation mit dem Namen «ClearPension» entwickelt. Seine Idee ist, dass in Zukunft jeder Arbeitnehmer in der Schweiz mit einem Log-in bequem am Handy oder am Computer auf alle Informationen zu seiner beruflichen Vorsorge zugreifen kann.
Im Prototyp der App «ClearPension» erfolgt der Kontakt zwischen dem Versicherten und der Pensionskasse digital, beispielsweise über eine einfache Chat-Funktion. Der Versicherte erhält den Vorsorgeausweis nicht mehr einmal jährlich auf Papier, sondern kann jederzeit auf eine aktuelle Übersicht seines Pensionskassenvermögens zugreifen, die bei allen Vorsorgeeinrichtungen gleich aussieht.
Konto ohne Negativzinsen für die Auffangeinrichtung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 eine Botschaft für eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es dem Bund erlaubt, für die Auffangeinrichtung bei Bedarf sehr rasch ein unverzinsliches Konto zu eröffnen. In der Mitteilung des Bundesrates heisst es dazu:
Die Auffangeinrichtung BVG befindet sich aufgrund der pandemiebedingten Verwerfungen an den Börsen in einer schwierigen Situation. Sie muss trotz der Negativverzinsung durch die Schweizerische Nationalbank den Nominalwert der ihr anvertrauten Freizügigkeitsgelder garantieren (Pensionskassen-Guthaben, das eine versicherte Person beim Verlassen einer Pensionskasse «mitnimmt»).
Ihr Deckungsgrad ist bereits von 108.7% Ende 2019 auf 105.85% Ende Mai 2020 gesunken, und ihre Schwierigkeiten könnten sich weiter verschärfen. Denn die Auffangeinrichtung ist verpflichtet, Freizügigkeitsguthaben anzunehmen und könnte daher mit einem deutlichen Zufluss von Geldern aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit konfrontiert sein.
Angesichts dieser Situation haben die Sozial- und Gesundheitskommissionen beider Parlamentskammern dem Bundesrat empfohlen, für die Auffangeinrichtung BVG bei der zentralen Tresorerie des Bundes oder bei der Schweizerischen Nationalbank rasch ein Konto zu schaffen, das nicht mit Negativzinsen belastet wird.
Infrastrukturanlagen für PKs
“Ein politischer Vorstoss will Schweizer Vorsorgeeinrichtungen mehr Anlagen im Bereich Infrastruktur schmackhaft machen. Trotz dem Anlagenotstand ist es dabei aber wichtig, die Gefahren im Auge zu behalten” meint Michael Ferber in der NZZ.
Bis jetzt fallen Infrastrukturinvestitionen bei den Anlagerichtlinien für Pensionskassen unter die Kategorie der alternativen Anlagen. Die Kassen dürfen hier gemäss der Verordnung BVV2 insgesamt maximal 15% ihrer Gelder investieren, wenn sie nicht eine Ausnahme geltend machen. Darunter fallen auch Infrastrukturinvestitionen.
Der Nationalrat und der Ständerat haben indessen im Juni 2017 bzw. März 2018 eine Motion des ehemaligen grünliberalen Nationalrats Thomas Weibel angenommen, welche die Schaffung einer eigenen Anlagekategorie für Infrastrukturanlagen vorsieht. Pensionskassen sollen hier in Zukunft allein bis zu 10% ihrer Vermögen investieren können.
Die Motion sieht vor, sie vom «latenten Stigma» der alternativen Anlage zu befreien. «Neu sollen Infrastrukturanlagen einfach ausserhalb der Kategorie alternative Anlagen geführt werden – quasi als traditionelle Anlage, auch wenn das Gesetz diesen Begriff nicht kennt», sagt Lukas Riesen, Partner bei der Pensionskassen-Beratungsgesellschaft PPCmetrics.
Bis zum 20. März dieses Jahres lief bereits eine Vernehmlassung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) über die Anpassung der Anlagerichtlinien der Pensionskassen. Laut Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband Asip ist noch offen, wann die Verordnungsänderung in Kraft treten wird. «Es ist davon auszugehen, dass dies relativ kurzfristig passieren wird», sagt indessen Thomas Weibel auf Anfrage. (…)
Allerdings bergen Infrastrukturanlagen auch gewisse Gefahren für Anleger. Laut Konrad sind allfällige politische, regulatorische und operative Risiken zu beachten. Infrastrukturanlagen wiesen aufgrund ihrer Grösse, Immobilität, Illiquidität, Gegenparteienrisiken und ihrer Komplexität nicht zu unterschätzende Unsicherheiten auf, denen Rechnung zu tragen sei, sagt der Asip-Direktor.
50 Jahre SKPE
pw. Umständehalber mehrfach verschoben, dann aber doch durchgeführt: der Jubiläumsanlass der Kammer der Pensionskassen-Experten zu ihrem 50-jährigen Jubiläum. Den passenden Rahmen lieferte das Berner Bellevue. Die Referate teils ernsthaft, teils launig, wie es bei solcher Gelegenheit eben Usus ist.
Benno Ambrosini, Präsident der Kammer, begrüsste die Mitglieder und Gäste, die sich in diesen ungewissen Zeiten das sichere Home Office verlassen hatten, um zu feiern.
Das Gastreferat hielt die Waadtländer FDP-Nationalrätin Isabelle Moret, die vieles sagte, was alle schon wussten, aber auch einige Aufschlüsse lieferte über das weitere Schicksal der BVG-Revision und ihre persönliche Einstellung dazu. Positiv findet sie bei den Bundesrats-Vorschlägen die Halbierung des KA, die zweistufige Beitragsskala, weniger positiv den Rentenzuschlag, den sie aber akzeptiert, weil er als Kompromiss der Sozialpartner zustande gekommen ist. Die Vorlage erwartet sie – samt Rentenzuschlag – im Herbst. Das Gesetz könnte 2022 in Kraft treten, was aber eher unwahrscheinlich sei.
Die Ueberbrückungsleistung findet sie auch gut. Das habe in der Waadt funktioniert und sei damit auch für den Rest der Schweiz gut. Nicht gut findet sie hingegen die Rentenalterinitiative der Jungfreisinnigen. Zuerst müsse das Frauenrentenalter 65 realisiert werden. Der Vorstoss der Jungen könne der FDP Stimmen kosten. So kann man natürlich auch politisieren.
Peter Möschler warf den Blick zurück in die Zeiten der SKPE-Gründung und auf die damaligen Sitzungen, über die er als einziger Überlebender noch persönlich berichten könne. Das war 1970 und die berufliche Vorsorge beruhte auf zwei einfachen Gesetzen. Paradiesische Zeiten, meint Möschler.
Auf der humorigen Seite dann Olivier Deprez – er war mit seinem Sohn Philippe und damit der dritten Generation seines Büros nach Bern gekommen. Er machte den Versuch, den anwesenden Experten die Funktionsweise der Vorsorge anhand eines Eichhörnchens und seinen Nüssen klarzumachen. Die Quintessenz: Das Umlageverfahren ist, wenn es die Kasse umlegt.
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mit-uns-ohne-uns
pw. “Nach 11 Jahren geht das Projekt mit-uns-fuer-uns zu Ende. Ab heute heisst dieses Twitter-Konto nach seinem Inhaber, dem Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP” ist auf Twitter zu lesen. Auch der Blog gleichen Namens wird eingestellt. Die drei unverkennbar männlichen Personen unterschiedlichen Alters, die im hohen Ährenfeld stehend versonnen in die Ferne schauen, gibt es bald nicht mehr. Sie
werden zeitgemäss durch drei wahrscheinlich weibliche Gestalten eher jüngeren Alters ersetzt, wenn wir das Signet richtig interpretieren. Hoffen wir, dass die Millennials sich damit eher angesprochen fühlen.
Auch auf der ASIP-Website ist einiges im Tun, wie wir aus erster Quelle erfahren. Im August soll sie in neuer Aufmachung erscheinen. Wurde auch langsam Zeit.





