(BFS) Die Überbrückungsleistungen wurden ab 1. Juli 2021 ausbezahlt. Zwischen Juli 2021 und Ende 2022 haben 671 Personen eine ÜL erhalten. Dies entspricht weniger Beziehenden als ursprünglich angenommen. Gründe dafür sind zum einen, dass die ÜL während der Covid-19-Pandemie in einer Zeit eingeführt wurden, zu der die Aussteuerungen für mehrere Monate ausgesetzt waren und zu einem Zeitpunkt erfolgten, der noch nicht in den ÜL-Daten erfasst wurde. Entsprechend ist im Jahr 2023 mit mehr ÜL-Beziehenden zu rechnen. Zum anderen gibt es im Verhältnis zu allen Ausgesteuerten über 60 Jahren weniger ÜL-Beziehende als erwartet. Zum jetzigen Zeitpunkt und basierend auf den verfügbaren Daten ist es noch nicht möglich, genau zu beurteilen, wie sich die Anpassung einer bestimmten Anspruchsvoraussetzung auf den Kreis der Begünstigten auswirken könnte.
Überbrückungsrente
Überbrückungsleistung? War da was?
Marco Salvi kommentiert auf der Website von Avenir Suisse die geringe Nachfrage nach dem 2018 eingeführten neuen Sozialwerk. Er schreibt:
So schnell sie geschaffen wurden, so schnell drohen die Überbrückungsleistungen in Vergessenheit zu geraten – zumindest vorläufig. Mangels Bezugsberechtigter wurde der kühne Entwurf zum Papiertiger. Kaum 200 Personen haben sie zwischen Mai 2021 und Juni 2022 erhalten, nicht mal ein Zehntel der prognostizierten Zahl.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Einerseits wurde während der Pandemie die Aussteuerung de facto sistiert, indem die Höchstzahl an Taggeldern der Arbeitslosenversicherung stark erhöht wurde. Mit der Erholung der Schweizer Wirtschaft hat dann die Zahl der älteren Langzeitarbeitslosen innerhalb eines Jahres bereits um ein Drittel abgenommen.
Geringes Interesse an der Überbrückungsrente
Um die Begrenzungsinitiative der SVP zu bekämpfen, wurde rasch eine neue Sozialversicherung eingeführt. Jetzt zeigt sich: Die Nachfrage ist äusserst bescheiden – trotz Corona-Krise, schreibt Adrian Schmid in der Sonntags-Zeitung.
Ein Ansturm sieht anders aus: vier bewilligte Renten in der Stadt Zürich, keine einzige in den Kantonen Zug und Glarus, vier in Basel-Stadt und zwölf im Kanton Bern. Seit Juli können Arbeitslose über 60 Jahre, die ausgesteuert werden, Überbrückungsleistungen beantragen. Seither sind schweizweit rund 460 Gesuche eingereicht worden, in 108 Fällen wurde die Rente bewilligt. Dies zeigt eine Umfrage bei den Vollzugsstellen in den Kantonen. Als die Vorlage im Parlament verabschiedet wurde, ging man von jährlich 3400 Bezügerinnen und Bezügern aus.
«Die Nachfrage hält sich gelinde gesagt in Grenzen», sagt Andreas Dummermuth, Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, die in der Regel zuständig sind. Als Grund für das geringe Interesse macht Dummermuth die gute Situation auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich. «Aus der gesundheitlichen Krise ist zum Glück keine wirtschaftliche und soziale Krise entstanden.» Es gebe so viele offene Stellen wie noch nie, und die Zahl der Arbeitslosen sowie Sozialhilfebeziehenden sei stabil.
Überbrückungsleistung – die neue Geldschleuse
Barbara Bock, Kundenberaterin bei Kessler & Co, schreibt auf HZ:
Der Bund hat eine neue Geldschleuse aufgetan, um die soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter zu verbessern. Die Überbrückungsleistung ist komplementär zu den Massnahmen des Bundes zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmender. Die neue Leistung bietet geradezu eine sozialverträgliche Möglichkeit, Personal ab 58 in die Arbeitslosenversicherung und dann in die Welt der Überbrückungsleistungen zu verabschieden. Eigentlich genau das Gegenteil davon, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden zu fördern. Nüchtern gesagt können Arbeitgeber nun die teuren Sozialversicherungsjahre einsparen – ein Schelm, wer in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten Böses dabei denkt.
Im weiteren sind grafisch schön gegliedert alle Voraussetzungen aufgelistet, welche für den Bezug der Leistungen gelten.
Überbrückungsleistungen: Verordnung geht in die Vernehmlassung
Der Bundesrat hat die Verordnung zum neuen Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) in die Vernehmlassung geschickt. Sie regelt im Detail die Bedingungen für den Anspruch auf Überbrückungsleistungen sowie die Berechnung der Leistungen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Februar 2021.
Die Verordnung (ÜLV) regelt insbesondere das vorzeitige Ende des Anspruchs auf ÜL. Bei Personen, bei denen absehbar ist, dass sie nach der Pensionierung im AHV-Alter EL erhalten werden, endet der Anspruch auf ÜL, wenn sie ihre Altersrente vorbeziehen können. Gemäss ÜLV hat die Prüfung auf EL-Anspruch von Amtes wegen zu erfolgen. Damit soll garantiert werden, dass dieser Prozess rechtzeitig in die Wege geleitet wird.
Geregelt wird in der ÜLV auch, wie das Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge berücksichtigt wird. Anspruch auf ÜL haben Personen, deren Reinvermögen 50’000 Franken (Ehepaare: 100’000 Franken) nicht übersteigt. Guthaben der beruflichen Vorsorge bis zu 500’000 Franken werden nicht zum Reinvermögen gezählt.
Der Irrtum des ÜLG
Werner Hug kritisiert in einem Artikel der FuW die Einführung der Ueberbrückungsleistungen und wirft Bundesrat und Parlament, von falschen Zahlen und Überlegungen ausgegangen zu sein.
Bundesrat und Parlament haben offenbar die jüngsten Schätzungen des Bundesamtes für Statistik (BfS) zur Bevölkerungs- und Erwerbstätigenentwicklung (noch) nicht zur Kenntnis genommen. Wegen der Babyboomer-Jahrgänge werden zwischen 2021 und 2035 pro Jahr über 40’000 Personen mit 65 in Pension gehen. Gemäss Referenzszenario des BfS vom Mai steigt die Zahl der über 65-Jährigen von heute 1,5 auf 2,1 Mio. 2030, auf 2,5 Mio. 2040 und auf 2,6 Mio. 2050. Damit erhöht sich ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung von heute 19 auf 26%.
Dazu gesellen sich kurzfristig die wirtschaftlichen und noch kaum abschätzbaren Folgen der Coronakrise, Rezession und Verschuldung. Die Schätzungen des Bundesrats, dass im Maximum einmal 4600 Personen eine Überbrückungsrenten beziehen werden, dürften angesichts dieser Entwicklungen deutlich überschritten werden. Bestenfalls fallen sie nur doppelt so hoch aus. Statt 200 Mio. Fr. resultierten dann Ausgaben von gegen 0,5 Mrd. Fr.
Überbrückungsleistung verabschiedet, Arbeitgeber zufrieden
Der Arbeitgeberverband schreibt zu den Überbrückungsrenten:
Das nun fertig behandelte Bundesgesetz zu den Überbrückungsleistungen ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) eine tragbare Lösung. Nach dem Vorbild der etablierten Ergänzungsleistungen sollen ältere ausgesteuerte Arbeitslose möglichst nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Wichtig ist für die Arbeitgeber, dass die Überbrückungsleistungen Teil eines Gesamtpakets sind, mit dem die Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Arbeitskräften erhalten und verbessert werden soll.
Damit kann das eigentliche Ziel der Vorlage erreicht werden, nämlich das Arbeitskräftepotenzial im Schweizerischen Arbeitsmarkt besser auszuschöpfen . Erst wenn diese Massnahmen nicht wirken, müssen als «Ultima Ratio» die Überbrückungsleistungen beansprucht werden. Sie sind als Unterstützung eines spezifischen Personenkreises gedacht, für die sich ein Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als sehr schwierig erweist.
Die Räte haben im vorliegenden Paket der neuen Sozialleistungen auch die Forderungen des SAV berücksichtigt und einzelne Punkte korrigiert, die zu Fehlanreizen geführt hätten. So ist der Betrag der Überbrückungsleistung auf das 2,25-Fache des allgemeinen Lebensbedarfs plafoniert und enthält auch die vergüteten Kosten für Krankheit und Behinderung.
Die Überbrückungsleistung kann von Arbeitslosen ab 60 Jahren beansprucht werden. Ihr Reinvermögen muss weniger als 50‘000 Franken (für Alleinstehende) und 100‘000 Franken (für Ehepaare) betragen. Der Bund rechnet mit jährlich etwa 3400 Betroffenen.
Zustimmung zu Überbrückungsrenten
Dem Parlament kommt es auf ein paar hundert Millionen mehr oder weniger im Moment nicht an. Trotz grosser finanzieller und systematischer Bedenken hat nun auch der Ständerat einem neuen Sozialwerk im Form der Ueberbrückungsleistungen sprich -renten zugestimmt womit die Vorlage angenommen ist. Die Gegner formulierten nochmals ihre Einwände.
Alex Kuprecht erinnerte an die düsteren Aussichten mit Rezession und einbrechenden Staatseinnahmen bei massiv höheren Ausgaben.
Das Coronavirus hat auch unser Land in massivster Weise getroffen. Wir stehen am Beginn einer sehr tiefen Rezession. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden sich in Kurzarbeit. Die ersten Kündigungen und Betriebsschliessungen wurden bereits ausgesprochen, schon vorgenommen oder werden im zweiten Halbjahr 2020 noch vorgenommen werden. Schwarze Wolken werden also noch auf den Arbeitsmarkt zukommen. Es ist damit zu rechnen, dass weitere massive Kündigungswellen folgen werden und die Arbeitslosenquote auf über 4 Prozent steigen wird.
Um dem entgegenzuwirken, haben der Bundesrat und das Parlament im Rahmen der Nachträge I und II bereits gegen 20 Milliarden Franken zugunsten der Arbeitslosenversicherung gesprochen. Hinzu kommen noch die zugunsten der Erwerbsersatzordnung gesprochenen Beiträge. Diese Verschuldung zulasten des Staates ist gewaltig und noch nie da gewesen. Der Staat – und das sind wir alle – verschuldet sich in diesem Jahr um wohl gegen 50 Milliarden Franken. Das sind zusätzlich mehr als 50 Prozent der noch bestehenden Staatsschuld und rund 165 Prozent dessen, was wir in den letzten rund dreissig Jahren an Schulden abgebaut haben.
“Sozialleistungen als Teil eines Abstimmungskampfes”
Die NZZ kommentiert den Erfolg der Ueberbrückungsleistungen im Parlament, die in rasantem Tempo durchberaten wurden.
Jetzt aber wurde nicht weniger als ein neues Sozialwerk geschaffen, was zwangsläufig viele technische und rechtliche Fragen nach sich zieht. Nicht alle sind restlos geklärt.
Welcher Teufel ist es denn dieses Mal, der die Politiker derart vor sich hergetrieben hat? Die SVP – genauer: die Begrenzungsinitiative der SVP. Sie verlangt das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EU, das Volk stimmt am 27. September darüber ab. Der Sozialausbau für die älteren Generationen soll helfen, die Initiative deutlich zu versenken. Er ist als Zeichen an jene gedacht, die wegen der Einwanderung um ihre Stelle fürchten. Der Präsident des Gewerkschaftsbunds, SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard, hat es im «Blick» unverblümt formuliert: Mit den ÜL habe seine Basis eine «viel grössere Motivation», die SVP-Initiative zu bekämpfen. «So können wir eine starke Kampagne machen, die die entscheidende Differenz ausmachen kann.»
Nicht alle sprechen das so offen aus wie Maillard. Offiziell lanciert wurde das Projekt durch ein bundesrätliches Trio: Karin Keller-Sutter (fdp.), Alain Berset (sp.) und Guy Parmelin (svp.) haben angesichts der SVP-Initiative im Mai 2019 zusammen mit den Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften eine Reihe von Massnahmen beschlossen, die älteren Arbeitnehmenden helfen sollen, darunter auch die ÜL. Dies war eine Reaktion auf die Rhetorik der SVP, die zunehmend mit sozialpolitischen Argumenten Stimmung gegen die Personenfreizügigkeit macht.
SVP: Widerstand gegen Überbrückungsrente
Im Blick künden SVP-Vertreter noch Verabschiedung des Geschäfts in der Sommersession ein Referendum gegen die geplante Überbrückungsrente an.
Im Abstimmungskampf um die Begrenzungs-Initiative der SVP ist sie ein wichtiger Pfeil im Köcher der Gegner: die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose. Das neue Sozialwerk soll zeigen, dass Politik und Wirtschaft die Problematik ernst nehmen.
Das Geschäft wird in der Sommersession unter Dach und Fach gebracht. Dann gilt: Wer mit 60 oder älter ausgesteuert wird, erhält bis zur Pensionierung eine Überbrückungsleistung, statt beim Sozialamt anklopfen zu müssen. Um die genaue Höhe streiten sich die Räte noch. Kostenpunkt insgesamt: Rund 150 Millionen Franken pro Jahr.
Überbrückungsrente: Die Differenz zwischen den Räten
Die NZZ beschreibt die Differenzen zwischen der Lösung des Nationalrats und den Entscheiden der ständerätlichen SGK:
Die Unterschiede zwischen den zwei Varianten sind beträchtlich. Geht es nach dem Nationalrat, kommen jährlich voraussichtlich etwa 6200 Personen in den Genuss der ÜL. In der Version des Ständerats sind es 3400 Personen. Ähnlich sieht es bei den Kosten aus, die voll zulasten des Bundes gehen würden: Die jährlichen Ausgaben würden beim Ständerat 150 Millionen Franken betragen, beim Nationalrat wären es 270 Millionen.
Noch in einem zweiten gewichtigen Punkt besteht keine Einigkeit. Die Ständeräte wollen die ÜL für die einzelnen Bezüger nach oben «deckeln». Alleinstehende sollen maximal 3240 Franken im Monat erhalten, Ehepaare 4860 Franken. Zusätzlich würden Krankheitskosten wie Zahnarztrechnungen sowie Franchise und Selbstbehalt vergütet. An diesem Maximalbetrag hat die Ständeratskommission festgehalten.
Der Nationalrat hingegen lehnt eine Obergrenze ab. Dieser Punkt dürfte noch zu reden geben. Sozialminister Alain Berset (sp.) hatte warnend darauf hingewiesen, dass es mit den vorgesehenen Plafonds Fälle geben werde, in denen die ÜL nicht alle Lebenshaltungskosten abdeckten.
Eine weitere Differenz betrifft das Baugewerbe und andere Branchen, die bereits heute grosszügigere Vorruhestandsregime kennen. Der Nationalrat wollte für sie eine Sonderregelung, was die Ständeratskommission ablehnt. Allerdings zeigt sich bei dieser und bei weiteren Fragen, dass die Skepsis bei bürgerlichen Sozialpolitikern im Ständerat immer noch gross ist. Dies illustrieren die relativ zahlreichen Enthaltungen bei manchen Kommissionsentscheiden.
Überbrückungsleistung im NR
Die NZZ berichtet über die Behandlung der Überbrückungsrente (oder -leistung) im Nationalrat.
Der Startschuss ist gefallen. In einem wahren Turboverfahren will das Parlament in der laufenden Session die Vorlage zu den Überbrückungsleistungen (ÜL) durch die Differenzbereinigung jagen. Den ersten Schritt hat der Nationalrat am Mittwoch gemacht. Er stellte sich mit 131 gegen 57 Stimmen klar hinter den geplanten Sozialausbau, von dem Langzeitarbeitslose über 60 Jahre profitieren würden. Die Mehrheit zeigte sich dabei wesentlich grosszügiger als der Ständerat, der die Pläne bei der ersten Diskussion im Dezember markant gestutzt hatte.
Der Nationalrat folgte praktisch durchs Band dem Kompromiss seiner Sozialkommission. Dahinter steht eine breite Koalition von den Grünen bis zur FDP. Heftigen Widerstand leistete die SVP. Der Hintergrund ist klar: Der Sozialausbau hat viel mit Europapolitik zu tun. Er ist eine direkte Reaktion des Bundesrats und der Sozialpartner auf die Begrenzungsinitiative der SVP, die das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EU verlangt und damit den bilateralen Weg insgesamt beenden würde. Sie kommt am 17. Mai an die Urne, was die parlamentarische Eile erklärt. Die ÜL sollen vor dem Urnengang unter Dach und Fach sein.
Überbrückungsrente: ein Danaergeschenk
Avenir Suisse kritisiert die die Pläne zur Einführung einer Überbrückungsrente unter dem Titel: Man schafft keine neue Sozialversicherung, um eine Abstimmung zu gewinnen. Jérôme Cosandey schreibt:
Seriöse Sozialpolitik stützt sich auf Fakten. Zwar liegt der Anteil Langzeitarbeitsloser unter den 55-Jährigen und Älteren doppelt so hoch wie unter jüngeren Arbeitskräften. Fakt ist aber auch, dass ältere Personen seltener ihre Stelle verlieren. Gemäss Seco liegt das kombinierte Risiko, die Stelle zu verlieren und ausgesteuert zu werden, in keiner Alterskategorie tiefer als bei den älteren Mitarbeitern (vgl. Abbildung). Das grösste kombinierte Risiko tragen die 25-34-Jährigen.
Zudem greift die Idee, die Abstimmung mit neuen Sozialleistungen abzuwehren, zu kurz. Sie ist sogar kontraproduktiv; denn sie suggeriert, dass eine Beziehung zwischen Migration aus der EU und der Situation der Senioren auf dem Arbeitsmarkt bestehe. Mit der Schaffung der Überbrückungsrente erhielte die SVP-Initiative somit eine quasi amtliche Beglaubigung.
Die Behauptung, ältere Mitarbeiter seien auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Personenfreizügigkeit benachteiligt, hält einer Überprüfung nicht stand. Bereits seit Jahrzehnten ist die Situation der Senioren auf dem Arbeitsmarkt stabil: Im Jahr 1993 – neun Jahre vor Einführung der Personenfreizügigkeit – waren 28% der älteren Arbeitslosen seit mehr als zwölf Monaten auf Stellensuche. Bei den jüngeren Arbeitslosen lag der Wert mit 16% halb so hoch. Daran hat sich bis 2019 praktisch nichts geändert: Noch immer liegt der Anteil an Langzeitarbeitslosen bei Personen über 55 Jahren bei 29%.
Kompromiss für Überbrückungsrente
Der Blick schreibt über die Bemühungen von SGB-Präsident Maillard, die Überbrückungsrente mit einem Kompromiss zu retten.
Die aktuelle Lösung sieht unter anderem vor, dass auch Personen, die vor 58 ihre Stelle verlieren, ab dem 60. Lebensjahr Anspruch auf die ÜL haben. Dies, sofern sie ab 50 während mindestens fünf Jahren gearbeitet haben und insgesamt mindestens 20 Jahre AHV-Beiträge einbezahlt haben. Im Gegensatz zum Ständerat wollen die Nationalräte zudem verhindern, dass alle ÜL-Bezüger faktisch zur Frühpensionierung gezwungen werden, was Rentenkürzungen zur Folge hätte.
Auf der anderen Seite wurden die Vermögensfreibeträge für Alleinstehende auf 50’000 Franken beziehungsweise für Ehepaare auf 100’000 Franken gesenkt. Unter dem Strich führt der neue Vorschlag voraussichtlich zu Kosten von 270 Millionen Franken pro Jahr, gegenüber 70 Millionen in der Version des Ständerats und 230 Millionen in der Version des Bundesrats.
Schon am 4. März kommt die Vorlage in den Nationalrat. Angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse in der Kommission ist davon auszugehen, dass die grosse Kammer den Vorschlag akzeptieren wird. Eine Woche später ist der Ständerat an der Reihe, dessen Mitglieder womöglich noch die eine oder andere Änderung vornehmen werden.
So will Ständerat Ruedi Noser genau hinschauen, wenn es darum geht, wem die Überbrückungsleistung nun alles zusteht. Grundsätzlich sieht er sich aber in seinem Vorschlag, den bundesrätlichen Vorschlag nicht einfach durchzuwinken, bestätigt: «Die aktuelle Vorlage nimmt viele Punkte auf, die wir bemängelt hatten.»
Arbeitgeber kritisieren SGK-N wegen Überbrückungsleistung
Der Arbeitgeberverband kritisiert in einer Meldung die Entscheide der nationalrätlichen Sozialkommission für ihre Entscheide bei der Behandlung der geplanten Überbrückungsleistung. Der geforderte Leistungsausbau wird als verantwortungslos bezeichnet.
Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) will bei der Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (19.051) mehrheitlich eine massive Ausweitung des Bezügerkreises erwirken. Sie hat es verpasst, auf den Ständerat zuzugehen, und verteuert damit nicht nur die neue Sozialleistung, sondern riskiert auch das Scheitern der Vorlage.
Statt – wie von den Arbeitgebern gefordert – das Mindestbezugsalter auf 62 Jahre anzuheben, beharrt die SGK-N auf Alter 60 und lockert gleichzeitig die Bezugsvoraussetzungen erheblich. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt das Ziel des Bundesrats, ausgesteuerten älteren Personen eine existenzsichernde Überbrückungsleistung zu ermöglichen. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen nicht anderweitig auf existenzsichernde Mittel zurückgreifen können.
Das Gesamtpaket der Massnahmen muss jedoch dafür sorgen, dass ältere Arbeitnehmer gar nicht erst in den Anspruchskreis für die neue Überbrückungsleistung geraten. Angesichts des sich akzentuierenden Fachkräftemangels ist es wichtig, Menschen besser dabei zu unterstützen, wieder im Arbeitsmarkt Tritt zu fassen, wenn sie vor Alter 60 die Stelle verlieren.
Geht es nun nach der SGK-N, sollen sogar bereits vor Alter 60 ausgesteuerte Personen in den Genuss der neuen Leistung kommen, sobald sie zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr noch während fünf Jahren gearbeitet haben. Faktisch wird die Altersgrenze 60 für einen Bezug damit sogar ausgehebelt.
Geschäft Ueberbrückungsleistung / Mitteilung SAV / Mitteilung SGK-N