Der Nationalrat hat eine Motion seiner SGK mit 123 gegen 65 Stimmen überwiesen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, die BVV2 anzupassen. Verlangt werden
– mehr Anlagekompetenz in den Stiftungsräten (Art. 33): Einführung von statutarischen Anforderungen an das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung i.S. Wissen im Bereich Risikomanagement und Verwaltung von Anlagen.
– mehr Risikomanagement (Art. 50): Der heutige Grundsatz der Risikoverteilung soll mit einem umfassenden Risikomanagement ergänzt werden, welches in die bestehende Berichtserstattung einfliessen soll.
– mehr Verantwortung in der Anlagebewirtschaftung (Art. 55): Die Kategorienbegrenzungen sollen wegfallen. Jede Pensionskasse weist eine andere Risikostruktur auf, weshalb fixe Vorgaben keinen Sinn ergeben. Gerade in Zeiten von negativen Renditen auf Staatsanleihen und hohen Schwankungen auf Aktienmärkten bedeutet die Orientierung an fixen Limiten tiefe Renditen und falsche Sicherheit, welches die Sicherheit der Renten gefährdet.
Der Bundesrat war dagegen. In seiner Stellungnahme heisst es:
Die vorgeschlagenen Massnahmen würden auf jeden Fall zu höheren Kosten im Bereich des Risikomanagements und der Berichterstattung führen. Höhere Renditen wären hingegen kaum wahrscheinlich. Die Vorsorgeeinrichtungen werden durch die BVV 2 bereits heute dazu angehalten, ihre Erträge zu optimieren, und sie tun dies auch. Die Erzielung einer systematischen Überrendite gegenüber dem Markt ist in jedem Fall sehr unwahrscheinlich. Wäre es möglich, eine höhere Rendite bei gleichem Risiko zu erzielen, würden dies alle Investierenden tun, was zur raschen Eliminierung dieser Möglichkeit führen würde.
NR Andri Silberschmidt vertrat die Motion vor dem Rat. Er führte aus:
Die mit Abstand wichtigsten strategischen Anlageentscheide müssen zwingend in den Stiftungsräten der Pensionskassen getroffen werden. Doch genau da stellen wir keine Mindestanforderungen an das Wissen dieser Entscheidungskräfte. Im Gegenteil, der Bundesrat bekräftigt in seiner ablehnenden Haltung zur Motion, dass ihm das Milizsystem wichtiger sei als der professionelle Umgang mit den tausend Milliarden Franken Volksvermögen in der zweiten Säule. Auch ich vertrete die Ansicht, dass das Milizsystem erhalten werden soll, aber nicht auf Kosten der Versicherten.
Die kürzlich erschienene Swisscanto-Pensionskassenstudie zeigt in eindrücklicher Weise grosse Renditeunterschiede in der Pensionskassenlandschaft. Auch die Studie der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge spricht davon, dass die «Streuung der erzielten Renditen nicht unerheblich sei». Die Folge davon ist, dass entweder die nicht erzielte Rendite von den Arbeitgebern und -nehmern aus der eigenen Tasche berappt werden muss, oder die Leistungen weiter gesenkt werden.
Die SP sprach sich gegen die Motion aus. Barbara Gysi meinte:
Wenn man hier einfach nur einseitig auf Menschen aus der Finanzbranche schaut und diese in diese Stiftungsräte setzt, dann weiss man auch, wie das herauskommen kann, weil die Finanzbranche ja immer wieder auch für negative Schlagzeilen sorgt. Es geht da um die Altersvorsorge. Der Kommissionssprecher hat es auch etwas angetönt: Es geht um die Verwaltung von eben mehr als 1000 Milliarden Franken. Damit hat er auch indirekt schon eines der Probleme der beruflichen Vorsorge angesprochen, nämlich, dass da unglaubliche Summen zustande kommen. Wir würden besser auch auf den Ausbau der ersten Säule setzen. Daher: Wir wollen da nicht mehr Risiken eingehen.
Ratsprotokoll / Motion SGK / Kommentar NZZ