Übersterblichkeit 2020 wegen Corona
Forscher um den Historiker Kaspar Staub von der Universität Zürich und den Epidemiologen Marcel Zwahlen von der Universität Bern haben in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik BFS über 140 Jahre zurückgeblickt: Sie verglichen monatsweise und aufgeschlüsselt nach Altersstruktur die tatsächlichen mit den erwarteten Todesfällen, die sich aus der Entwicklung der jeweils fünf vorangegangenen Jahre ergaben.
Das Resultat: Gemäss den Berechnungen lag die Übersterblichkeit 1890 übers ganze Jahr gesehen bei 6 Prozent, 1918 bei 49 Prozent, im 2020 bei 14 Prozent.
BFS Sterblichkeit / SRF
Studie
„Wir müssen über die Rente mit 70 reden“
Der Präsident des Deutschen Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Stefan Wolf, spricht sich für ein späteres Renteneintrittsalter aus. „Wir müssen zu den Menschen ehrlich sein: Wir werden das Renteneintrittsalter nicht bei 67 Jahren halten können“, sagte Wolf den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Wir werden in den nächsten Jahren über ein Renteneintrittsalter von 69 bis 70 Jahren reden müssen.“ Der Gesamtmetall-Präsident, der die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie vertritt, warnte vor einem Finanzierungsproblem der Rentenkassen.
“Alternative Anlagen sind oft keine Alternative”
Hedge-Funds und Private Equity eilt der Ruf voraus, dass sie sich unabhängig vom Aktienmarkt bewegen und hohe Renditen ins Portfolio bringen, die der Investor mit Illiquidität «bezahlt». Doch entspricht das den Tatsachen? Werner Grundlehner geht in der NZZ der Frage nach.
ASt Swiss Life: Nachhaltige Hypotheken
Die Anlagestiftung Swiss Life und Swiss Life Asset Managers lancieren neue Kollektivanlagen für nachhaltige Hypotheken. Diese beinhalten einen Schweizer Anlagefonds für qualifizierte Anleger wie auch eine Anlagegruppe für Schweizer Pensionskassen. Angestrebt wird ein Zielvolumen von mindestens einer Milliarde Schweizer Franken. Dazu heisst es auf der Website:
Der neue Schweizer Anlagefonds «Swiss Life ESG Mortgage Fund» und die Anlagegruppe «Hypotheken Schweiz ESG» ermöglichen Investitionen in Schweizer Hypotheken, welche die von Swiss Life Asset Managers vorgegebenen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Dazu zählen Umweltziele wie die Eindämmung des Klimawandels und der Umweltverschmutzung sowie den Schutz der Ökosysteme. Diese Nachhaltigkeitsziele sollen Vorteile für Hypothekarnehmer als auch für Anleger schaffen. Der Anlagefonds wurde Anfang Juli 2021 lanciert und die Anlagegruppe folgt im zweiten Halbjahr 2021.
Hick-Hack um BVG-Revision
pw. Kurz vor der entscheidenden Sitzung in der SGK-N bei der Behandlung der BVG-Revision bringen sich die diversen Interessengruppen in Stellung. Dabei tun sich diverse Gräben auf. Der klassische zwischen links und rechts wird überlagert von kommerziellen Überlegungen, die im Gewand sozialer Forderungen daherkommen. Dazu werden auch die Medien eingespannt, die noch so gerne mitmachen. Im Zentrum steht dabei jetzt die Finanzierung der Massnahmen für den Leistungsausgleich für die UWS-Senkung, wo plötzlich die Gewerkschaften auf Seite der Versicherer kämpfen. In der NZZ wird dazu ausgeführt:
Der Verband der Pensionskassen wirft den grossen Lebensversicherern vor, sie wollten bei der geplanten BVG-Reform ebensolche Windfall-Profite erzielen – und dies auf Kosten der Allgemeinheit. Die Versicherungen widersprechen vehement.
Politischen Gegenwind sind die Lebensversicherer wie Swiss Life oder Helvetia gewohnt – aber nicht aus dieser Richtung. Normal ist, dass die linken Parteien und die Gewerkschaften versuchen, ihnen das Leben schwerzumachen. Aus deren Sicht ist es grundsätzlich verdächtig, dass private Firmen mit einer obligatorischen Sozialversicherung Geld verdienen.
Die Versicherer können entgegnen, dass die Nachfrage nach ihren Diensten gross sei, weil sich gerade kleine und mittlere Firmen keine eigene Pensionskasse (PK) leisten könnten. Zudem haben sie dieses Geschäft schon betrieben, bevor der Staat die zweite Säule für obligatorisch erklärte. Nun aber kämpft die Linke ausnahmsweise Seite an Seite mit den Versicherern. (…)
PKs immer stärker im Hypo-Markt
Knapp 70 Prozent aller Hypothekarabschlüsse wurden im ersten Halbjahr 2021 an eine Bank vermittelt und damit nur leicht weniger als im vorherigen Halbjahr. In der Deutschschweiz legten die Pensionskassen um einen Drittel zu und erreichten mit einem Anteil von 27 Prozent des vermittelten Volumens einen neuen Halbjahresrekord. Auch in der Westschweiz konnten die Pensionskassen zulegen, mit rund 20 Prozent aber weniger stark.
Die Pensionskassen sind die Gewinner des ersten Halbjahrs 2021. Sie konnten den Anteil am vermittelten Volumen gegenüber dem letzten Halbjahr um 27 Prozent steigern und damit den Verlust vom letzten Halbjahr rückgängig machen. Dies insbesondere zu Lasten der Versicherungen, welche mit 14 Prozent den niedrigsten Volumenanteil der vergangenen zwei Jahre aufweisen.legen, mit rund 20 Prozent aber weniger stark.
Beamte leben länger
DIW. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat eine Studie zu Unterschieden in der Lebenserwartung nach beruflicher Stellung, Einkommen und gesundheitlicher Belastung im Beruf erstellt.
Ziel der Studie ist es, die Lebenserwartung verschiedener sozioökonomischer Gruppen und die Unterschiede zwischen diesen Gruppen zu untersuchen. Zum besseren Vergleich wurde in der Studie die Lebenserwartung der aktuell 65-Jährigen betrachtet. Der Fokus liegt auf den Unterschieden, die sich je nach Einkommen, Berufen, Stellung im Beruf und gesundheitlicher Belastung für Männer und Frauen ergeben.
Eines der empirischen Hauptergebnisse zeigt, dass sich die Lebenserwartung deutlich nach der Stellung im Beruf unterscheidet: Heutige Rentner, die früher als sozialversicherungspflichtige Arbeiter tätig waren, leben im Vergleich zu ehemaligen Beamten mehr als fünf Jahre kürzer. Der Unterschied bei Frauen ist geringer, aber mit drei Jahren immer noch deutlich.
Vorschlag für Rentenzuschlag light
Zentraler Streitpunkt in der laufenden BVG-Revision bildet der kollektiv Finanzierte Rentenzuschlag in Höhe von zu Beginn 200 Franken. Die bürgerlichen Parteien und die meisten Fachverbände sind strikt dagegen. Aber beim Verzicht auf den Rentenzuschlag gibt es Kontroversen. Soll der Leistungsausgleich solidarisch durch alle PKs finanziert werden oder durch die einzelnen Kassen, welche dazu die Mittel aus den vorgeschriebenen Rückstellungen verwenden sollen. Nun kommt ein neuer Vorschlag ins Spiel, eine Art Rentenzuschlag light. Der Blick schreibt dazu:
Eine bürgerliche Gruppe um SVP-Nationalrat Thomas de Courten (55, BL) startet nun eine neue Attacke, um den Kompromiss vom Tisch zu fegen. Er bringt eine neue Variante ins Spiel.
Der Rentenzuschlag soll auf eine Übergangsgeneration von 15 Jahren begrenzt werden und wie beim Bundesrat 100 bis 200 Franken betragen. Dann aber folgt eine gewichtige Einschränkung: Die Kompensation soll nur erhalten, wer nur im obligatorischen Minimum oder leicht darüber versichert ist. Das betrifft insbesondere tiefere Einkommen. Gutverdienende werden vom Zuschlag ausgeschlossen. Gemäss den Berechnungen der bürgerlichen Kampftruppe würden nur gut 14 Prozent der Pensionkassenversicherten den Zuschlag erhalten. Die Kosten werden auf 800 Millionen Franken veranschlagt. Diese sollen die Kassen aus ihren Reserven finanzieren.
Die “doppelten Rentendeppen”
pw. Werner Vontobel beklagt im Blick – zu Recht – die mehr als unglückliche Situation jener Rentner, die mit einem tiefen UWS in Pension gehen und dann auch noch Opfer der Inflation werden. Als Ausweg empfiehlt er das von Karl Reichmuth entwickelte Modell eines fixen, realen Zinses von 1 Prozent mit entsprechend tiefem Umwandlungssatz.
Ob das über Jahrzehnte hinweg der richtige Satz ist? Besser wäre die Flexibilisierung, mit Einbussen in schlechten Jahren und voller Partizipation an den guten. Aber das wird als “Wackelrente” von links und rechts strikt abgelehnt. Man hält an der Leistungsgarantie fest und unterlässt es, deren Kosten auszuweisen. Opfer sind die “Rentendeppen” und alle anderen auch. Vontobel schreibt:
Die meisten Versicherungen zahlen ab 2023 nur noch um die 4,5 Prozent. Angesicht von erwarteten Renditen von 1 bis 1,5 Prozent ist dies versicherungsmathematisch genauso korrekt wie damals der Umwandlungssatz von 7,2 Prozent.
Dumm ist bloss, dass man aus den Fehlern von damals nichts gelernt hat. Denn wenn die Teuerung demnächst wieder auf den einst normalen Pegel steigen sollte, folgt auf meine Generation der glücklichen Gewinner die der doppelten Deppen: Die mit den tiefen Renten, die sich erst noch real stark entwertet. Und wenn die Pensionskassen dann ihr Deckungskapital neu berechnen, sitzen sie plötzlich auf riesigen Überschüssen. Über deren Verwendung entscheidet der Stiftungsrat – in dem die doppelten Deppen nicht vertreten sind.
Zum BGer-Urteil zu Vermietung nach WEF-Bezug
Franziska Bur Bürgin schreibt in ihrem Blog zum vieldiskutierten Urteil des Bundesgerichts über den Fall der Vermietung einer Wohnung, welche teilweise mit einem WEF-Bezug finanziert wurde:
Im Rahmen der Entscheidfindung hat [das BGer] festgehalten:
· Eigenbedarf heisst Nutzung einer Wohnung durch die versicherte Person an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
· Damit man einen WEF-Bezug machen kann, muss man das Wohneigentum zu Wohnzwecken nutzen.
· Die Verwendung für den Eigenbedarf ist zwar eine Voraussetzung für den Anspruch auf einen Vorbezug, der Wegfall dieser Voraussetzung führt aber nicht von Rechts wegen zu einer Rückzahlungspflicht hinsichtlich des WEF-Bezugs.
· Eine Rückzahlungspflicht besteht nur bei Veräusserung des Wohneigentums und bei Einräumung von Rechten daran, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen oder wenn beim Tod des Versicherten keine Vorsorgeleistung fällig wird.
BVG-Revision: Blick erfindet einen “Knatsch”
pw. Dass der Gewerkschaftsbund den Sozialpartnerkompromiss bei der BVG-Revision 21 unterstützt, ist wohl keine Überraschung. Dass es die Geschäftsführerin des gewerkschaftlichen “PK-Netz” ebenfalls tut, noch viel weniger. Dass es darüber hinaus unter den mehreren tausend Stiftungsräten einige gibt, die ebenfalls das Kompromiss-Modell fordern, ist schon statistisch gesehen beinahe zwingend. 50 von diesen haben nun einen Brief an die SGK-Mitglieder geschrieben und ihre Haltung begründet. Der Blick macht daraus einen “Knatsch in der Pensionskassen-Branche”. Vielleicht etwas übertrieben. im Artikel dazu heisst es:
In einem Brief gelangen nun über 50 Stiftungsräte von Pensionskassen an die Sozialpolitiker. Darin weibein sie für den Sozialpartner-Kompromiss. Und stärken damit auch Bundesrat Alain Berset (49) den Rücken.
Der Kompromiss sei der richtige Weg aus dem Reformstau und garantiere die Renten trotz Senkung des Umwandlungssatzes, heisst es im Brief. Und vor allem: «Er verbessert die Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen und Teilzeitanstellungen.» Zum Komitee gehört auch PK-Netz-Geschäftsführerin Eliane Albisser (37). Ohne den Kompromiss drohe an der Urne ein Scherbenhaufen, warnt sie.
«Der Rentenerhalt ist für uns absolut zentral.» Im Asip-Modell sieht sie keine Alternative. «Der Vorschlag verfehlt die Zielvorgabe des Bundesrats für mittlere und höhere Einkommen und bleibt auch bei den kleinen Löhnen weit hinter dem Sozialpartner- Kompromiss zurück.»
Bigler neuer SR-Präsident der proparis
SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler übernimmt von Aldo Ferrari für die nächsten vier Jahre das Präsidium der proparis, der bedeutendsten Sammelstiftung des Gewerbes. Sie zählt 10’348 angeschlossene Betriebe mit 73’400 Versicherten und 12’500 Rentnern. Die Bilanzsumme beträgt 7,5 Mrd. Franken.
Im Rahmen des neu ausgehandelten Grundvertrages zwischen proparis und ihren Versicherungspartnern (Swiss Life, Bâloise, AXA) für die kommenden fünf Jahre reduziert proparis den Anteil der Anlagegelder, die bei den Versicherungsgesellschaften angelegt sind, weiter: Künftig werden noch 65% der Anlagegelder von proparis rückversichert. Rund 35% des Anlagekapitals sind ab 2021 in der Verantwortung der Sammelstiftung; sie werden von proparis in enger Kooperation mit einschlägigen Partnergesellschaften in sieben zusätzlichen Aktienfonds angelegt.
Anstelle von AXA übernimmt neu Swiss Life die Rolle des geschäftsführenden Versicherers. Bâloise ist weiterhin zweiter Versicherungspartner für die Nominal- und Zinsgarantie. AXA bleibt Versicherungspartner für den Risikoteil (Tod und Invalidität).
Immobilien: Von der PK in die Anlagestiftung
Die Handänderungen, welche die Stadt vor rund zwei Wochen veröffentlich hat, füllten im «St.Galler Tagblatt» eine knappe halbe Seite: Zwei Dutzend Häuser wechselten die Hand. Immer die gleiche Veräusserin: die Pensionskasse der Stadt St.Gallen; immer dieselbe Erwerberin: die Anlagestiftung Aurora. Das St.Galler Tagblatt schreibt dazu:
René Menet, der Geschäftsführer der Pensionskasse der Stadt St.Gallen, klärt auf: «Wir haben unsere Liegenschaften in eine eigens dafür gegründete Anlagestiftung eingebracht, damit andere Personalvorsorgeeinrichtungen an unserem Liegenschaftenportfolio partizipieren und wir dieses weiter entwickeln können.» Das heisst etwas anders formuliert: Die Pensionskasse der Stadt St.Gallen möchte in weitere Liegenschaften investieren oder solche neu bauen, allenfalls zusammen mit Partnern. Der Gesamtwert, den die Pensionskasse in die Anlagestiftung Aurora einbringt: Rund 270 Millionen Franken (Marktwert Ende 2020).
AHV-Reform im Parlaments-Dschungel
Damit die AHV-Reform 2023 endlich in Kraft treten kann, soll sie im September unter Hochdruck bereinigt werden. Am Dienstag hat der Schlussspurt begonnen – mit einem suboptimalen Start. Der Knackpunkt sind die Kompensationen für die Frauen. Fabian Schäfer schreibt in der NZZ dazu:
Vom Zieljahr 2021 haben sich Bundesrat und Parlament schon lange verabschiedet. Inzwischen ist auch eine Umsetzung auf 2022 nicht mehr möglich. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob es wenigstens für 2023 reicht. Die Allianz von SVP, FDP, Mitte und GLP, die bei diesem Geschäft den Ton angibt, hat sich vorgenommen, die umkämpfte Vorlage in der Septembersession zu bereinigen und zu verabschieden.
Falls dies misslingt – und das wäre keine Überraschung –, besteht die Gefahr, dass die Vorlage erst 2024 in Kraft treten kann. Dies hat vorab zwei Gründe: Es gilt, die hunderttägige Referendumsfrist abzuwarten, wobei bereits feststeht, dass die Linke die Reform wegen der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre bekämpfen wird. Zudem braucht die Verwaltung Vorlaufzeit, um die Verordnungen sowie die technische Umsetzung vorzubereiten. Deshalb soll die Volksabstimmung nach Plan im Juni 2022 stattfinden.







