Damit die AHV-Reform 2023 endlich in Kraft treten kann, soll sie im September unter Hochdruck bereinigt werden. Am Dienstag hat der Schlussspurt begonnen – mit einem suboptimalen Start. Der Knackpunkt sind die Kompensationen für die Frauen. Fabian Schäfer schreibt in der NZZ dazu:

Vom Zieljahr 2021 haben sich Bundesrat und Parlament schon lange verabschiedet. Inzwischen ist auch eine Umsetzung auf 2022 nicht mehr möglich. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob es wenigstens für 2023 reicht. Die Allianz von SVP, FDP, Mitte und GLP, die bei diesem Geschäft den Ton angibt, hat sich vorgenommen, die umkämpfte Vorlage in der Septembersession zu bereinigen und zu verabschieden.

Falls dies misslingt – und das wäre keine Überraschung –, besteht die Gefahr, dass die Vorlage erst 2024 in Kraft treten kann. Dies hat vorab zwei Gründe: Es gilt, die hunderttägige Referendumsfrist abzuwarten, wobei bereits feststeht, dass die Linke die Reform wegen der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre bekämpfen wird. Zudem braucht die Verwaltung Vorlaufzeit, um die Verordnungen sowie die technische Umsetzung vorzubereiten. Deshalb soll die Volksabstimmung nach Plan im Juni 2022 stattfinden.

Damit die bürgerlichen Parteien dieses Ziel erreichen, müssen National- und Ständerat in der bevorstehenden Session einen wahren Schlussspurt hinlegen. Der Startschuss ist diese Woche gefallen – oder besser: hätte fallen sollen. Die Sozialkommission des Ständerats hat am Dienstag über die Vorlage diskutiert, die Debatte aber wider Erwarten nicht abgeschlossen. Ihre nächste Sitzung findet am 31. August statt.

Zur schwierigsten Frage der gesamten Reform hat die Kommission noch keinen Entscheid gefällt: Wie grosszügig sollen die finanziellen Kompensationen für die ersten Frauenjahrgänge ausfallen, für die das höhere Rentenalter gilt? Das Parlament hat die Vorschläge des Bundesrats refüsiert und seinerseits einen bunten Strauss an Ideen entworfen und diskutiert.

Dennoch hat die Kommission nun beschlossen, noch einmal neue Ansätze berechnen zu lassen. Die Verwaltung soll laut Mitteilung Varianten vertiefen, die einen erleichterten Vorbezug sowie «abgestufte Zuschläge ausserhalb des Rentensystems» vorsehen. Letzteres liefe wohl darauf hinaus, dass Frauen auch dann einen Zuschlag erhielten, wenn sie alleine oder – was weit häufiger ist – zusammen mit ihrem Ehemann bereits eine Maximalrente bekämen. Die Details bleiben jedoch vorerst offen.

  NZZ