Swisscanto PK-Monitor Q2 – 2021
Die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen konnten im zweiten Quartal 2021 ihre Reserven in Prozent der Verpflichtungen um durchschnittlich 3,4 Prozentpunkte auf 23,3 % erhöhen. Aktuell liegen die Wertschwankungsreserven damit über der durchschnittlichen Zielgrösse von 18 %. Mit einem geschätzten Deckungsgrad von 123,3 % erreichen die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ein neues Langzeithoch (Abbildung 1). Dies trifft auch auf die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zu.
Vorsorgeeinrichtungen nach Deckungsgrad 99,3 % der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und sämtliche öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung hatten am 30. Juni eine Deckung von über 100 % (Abbildung 2). 85,9 % der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen wiesen sogar einen Deckungsgrad von 115 % oder höher aus.
Die erfassten Vorsorgeeinrichtungen erwirtschafteten im zweiten Quartal 2021 eine geschätzte vermögensgewichtete Rendite von 3,30 %. Sämtliche Anlageklassen, mit Ausnahme von Obligationen CHF und Obligationen Welt, leisteten positive Beiträge zur Rendite (Tabelle 1). Die grössten Renditebeiträge – gemessen am Gewicht im durchschnittlichen Portfolio – stammten von Aktien Schweiz und Aktien Welt. Die Anlageklasse Rohstoffe erzielte unter allen Anlageklassen sowohl im zweiten Quartal als auch für das laufende Jahr insgesamt die höchste Rendite. Grund dafür sind gestiegene Preise für verschiedene Rohstoffe aufgrund ihrer temporären Knappheit.
«Länger arbeiten muss sich lohnen»
Im Nebelspalter-Interview mit Prof. Reiner Eichenberger von der Universität Freiburg wird ein “Win- win-win-Modell” zur Frage des Rentenalters entwickelt. Eichenberger macht klar, dass er von den aktuellen Vorschlägen zur Erhöhung nichts hält, auch nicht von der Initiative der Jungen FDP. Deren Zwangsmodell der Rentenaltererhöhung löse das eigentliche Problem nicht. Es gelte, die Arbeit nach Erreichen des Rentenalters finanziell attraktiv zu machen.
«Wenn die Leute länger arbeiten sollen, dann muss man die richtigen Anreize setzen», findet Eichenberger. «Die Alten arbeiten heute nicht länger, weil sie nach Strich und Faden betrogen werden.» Wer weiter arbeite, zahle wegen der Progression unverhältnismässig mehr Steuern – und der Zuschlag auf die Rente lohne sich erst, wenn er älter als 86 Jahre werde. «Das ist doch Quatsch!»
In Eichenbergers Vorschlag könnte jeder sein eigenes Referenzalter für sich festlegen. Wer einen Aufschub zum allgemein geltenden Rentenalter machen würde, hätte schon vorher einen Nachlass bei den Beitragssätzen und nach 65 eine Erleichterung bei den Steuern.
Aber wie geht diese Rechnung für die AHV auf? «Wenn Leute länger arbeiten, dann zahlen sie nicht nur mehr in die AHV, sondern auch mehr Steuern.» Bis jetzt habe dieses Geld der Staat, zum Beispiel bei der Erhöhung des Frauenrentenalters von 62 auf 64, einfach eingesteckt. Dabei gehöre es der AHV.
Anlagestiftungen für die AHV-Anlagen
Auch die AHV
sollte die Dienstleistungen der Anlagestiftungen beanspruchen können, meinen Aline Kratz-Ulmer und Roland Kriemler in einem Artikel der SHZ.
Anlagestiftungen sind kollektive Anlagegefässe für Vorsorgeeinrichtungen, Freizügigkeitseinrichtungen sowie Säule – 3a-Stiftungen und haben somit einen eingeschränkten Anlegerkreis. Neben den Geldern der zweiten Säule können darin auch Gelder von Drittsäuleneinrichtungen angelegt werden. Daraus abgeleitet kann legitimerweise die Frage gestellt werden, ob es nicht auch zulässig sein sollte, Gelder der ersten Säule durch Anlagestiftungen verwalten zu lassen.
Eine Welle von Invaliditätsfällen?
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse empfiehlt, dass die Pensions-kassen sich finanziell verstärkt an den Aufwendungen für das Case Management beteiligen, nachdem sie von der massiven Zunahme psychischer Erkrankungen aufgrund der Corona-Massnahmen und der absehbaren Zunahme von IV-Leistungen ebenfalls betroffen sind und entsprechend auch von Massnahmen zur Linderung profitieren.
Gemäss der Swiss Corona Stress Study der Universität Basel ist der Anteil von Menschen mit schweren depressiven Symptomen zwischen der ersten und der zweiten Corona-Welle im Jahr 2020 von 3% auf 18% angestiegen. Diese Entwicklung stellt für die IV und damit auch für die von deren Rentenentscheiden abhängigen Pensionskassen eine doppelte Herausforderung dar: einerseits wegen der gestiegenen Rentengesuche, andererseits, weil sich in Krisenzeiten eine Eingliederung der Betroffenen viel schwieriger gestaltet. (…)
Obwohl die Arbeitgeber eigentlich verpflichtet sind, Langzeiterkrankungen ihren Pensionskassen frühzeitig zu melden, sind es oft die Kranken Taggeld-Versicherer, die als erste davon erfahren. Doch für Letztere beschränkt sich die Rendite einer «Investition» in einen Case Manager lediglich auf die Einsparungen, die während der maximalen Leistungsdauer von 730 Tagen möglich sind, während die IV und die Pensionskasse noch während Jahren oder gar Jahrzehnten die Kostenfolgen einer nicht gelungenen Eingliederung zu tragen haben. Obwohl das System in seiner Gesamtheit von einem Case Manager profitieren würde, rechnet sich dessen Einsatz für den KTG-Versicherer oft nicht.
OAK: Gute finanzielle Lage der PKs, hoher Reformbedarf
OAK. Die Hochrechnung der OAK BV zur finanziellen Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zeigt per Ende Juni 2021, dass sich die Deckungssituation der Vorsorgeeinrichtungen in der ersten Jahreshälfte sehr gut entwickelt hat. Der durchschnittliche Deckungsgrad betrug per Ende 2020 trotz pandemiebedingter Unsicherheiten an den Kapitalmärkten 113,5 %. Dieser Positivtrend setzte sich in der ersten Hälfte des Jahres 2021 fort; der durchschnittliche Deckungsgrad stieg per Ende Juni auf 119,9 % an. Kapitalgewichtet befinden sich damit aktuell lediglich 0,6 % der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung.
Die durchschnittliche Zielgrösse der Wertschwankungsreserven liegt bei 17,8 % der Vorsorgekapitalien. Per Ende 2020 hatten 30 % der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ihre Zielwertschwankungsreserven vollständig aufgebaut. Per Ende März 2021 stieg dieser Wert auf 42 % an und per Ende Juni 2021 haben zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen ihre Zielwertschwankungsreserven vollständig geäufnet.
Im derzeitigen Tiefzinsumfeld ist es besonders für Einrichtungen nahe am BVG-Obligatorium schwierig, die gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen mittel- und langfristig zu erfüllen. Die aktuellen unrealistischen Vorgaben beim Mindestumwandlungssatz führen neben höheren Anlagerisiken zu einer ungewollten Umverteilung von Aktiven zu Rentenbeziehenden. Die Politik ist des-halb gefordert die nötigen Anpassungen im Gesetz vorzunehmen, damit Vorsorgeeinrichtungen im Rahmen realistischer gesetzlicher Parameter für ihre Versicherten Vorsorgeleistungen produzieren können.
UBS: Investieren nach der Pensionierung
James Mazeau, CFA, Economist, UBS Switzerland AG; Jackie Bauer, CFA, Economist, UBS Switzerland AG, haben einen Artikel zum Thema Investieren nach der Pensionierung verfasst. Er soll bei der Suche nach der besten Strategie gemäss den jeweiligen finanziellen Verhältnissen und der Risikobereitschaft helfen. Das Fazit:
Die Altersvorsorgeplanung ist ein Prozess, bei dem Sie weit nach vorne schauen und die gesamte Ruhestandszeit berücksichtigen müssen, nicht nur die ersten 15 Jahre. Sie erfordert den Umgang mit Unsicherheiten, wie Ihrer eventuellen Lebensdauer und den zukünftigen Lebenshaltungskosten. Wenn Sie sich einen Lebensstandard wünschen, bei dem Sie mehr ausgeben müssen, als Sie einnehmen, können diese unsicheren Elemente möglicherweise Ihre langfristigen Pläne gefährden.
Investieren kann Ihnen helfen, sich den gewünschten Lebensstil zu leisten oder die Weitergabeziele zu maximieren – aber es ist nicht frei von Risiken. Wenn Sie sich Sorgen machen, Ihr Vermögen vor Lebensende aufzubrauchen, sollten Sie die Macht des Investierens in Betracht ziehen. Wer sich mit diesem Thema oder mit Investitionen im Allgemeinen nicht wohl fühlt oder die Strategie finden möchte, die am besten zur individuellen Situation passt, sollte professionellen Rat einholen.
“Heuchelei, Verschleierungen und die Grenzen der direkten Demokratie”
“In der Sonntagsschule der Politik ist «Nachhaltigkeit» ein Modewort. An Werktagen war ein nachhaltiges System bisher zumindest in der Altersvorsorge nicht mehrheitsfähig. Die Subventionen für die Älteren zulasten der Jüngeren sind so gut versteckt, dass sich die Profiteure vorgaukeln können, gar nicht subventioniert zu sein”, schreibt Hansueli Schöchli in der NZZ zur Blockade in der Reform der Altersvorsorge und listet dazu “Sechs Punkte für das Lehrbuch” auf. Diese sind: Vermischung der Umverteilungsströme, Besitzstandwahrung über alles, Subventionen und Drogen, Profis verschleiern, Folgegenerationen interessieren uns eher wenig, Ausreden sind willkommen. Zu Punkt 1, Vermischung der Umverteilungsströme heisst es:
Vermischung von Umverteilungsströmen erschwert Lösungen. Die Altersvorsorge hat vor allem zwei grosse Umverteilungsströme, die im Prinzip systemwidrig sind: von jüngeren zu älteren Generationen und von höheren zu tieferen Einkommen. Tendenz: Je stärker eine Reform die Generationengerechtigkeit wieder herstellen würde (durch Erhöhung des Rentenalters und/oder Senkung der Jahresrenten), desto mehr würde auch die Umverteilung von oben nach unten reduziert.
Darum kämpft die politische Linke am stärksten gegen ein nachhaltiges System. Sie will in erster Linie eine möglichst starke Umverteilung von oben nach unten und akzeptiert die Ungerechtigkeiten zwischen den Generationen als Sekundäreffekt. Gäbe es in der Altersvorsorge gar keine Umverteilung von oben nach unten, wäre Generationengerechtigkeit politisch eher möglich. Selbst dann wäre die Sache aber nicht leicht. Denn Umverteilungen von Jung zu Alt sind für alle Volksparteien politisch attraktiv – wegen des hohen Gewichts der Älteren an der Urne und wegen der naturgemäss relativ geringen Sensibilisierung der Jüngeren für das Thema Altersvorsorge.
OAK Mitteilung Teil-/ Vollkapitalisierung
Die OAK BV hat die neuen Mitteilungen M – 02/2021 «Übergang vom System der Teilkapitalisierung zum System der Vollkapitalisierung bei Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften» publiziert. Sie klären Fragen in Zusammenhang mit dem Übergang von Vorsorgeeinrichtungen von der Teil- in die Vollkapitalisierung und sorgen für ein einheitliches Vorgehen der Aufsichtsbehörden.
Marketplace Lending-Report der HSLU
Neue Technologien, das Niedrigzinsumfeld und ein verändertes Kundenverhalten schwächen gewisse Wettbewerbsvorteile traditioneller Banken und führen zum Entstehen von neuen Geschäftsmodellen im Finanzsektor. Marketplace Lenders, die mit Online-Plattformen im Schweizer Fremdkapitalmarkt aktiv sind, sind hierfür ein eindrückliches Beispiel, wie der Marketplace Lending Report zeigt, den die Hochschule Luzern, die Swiss Marketplace Lending Association (SMLA) und die TMF Group dieses Jahr lanciert haben.
Dabei handelt es sich um die erste umfassende Analyse zur Fremdkapital-Finanzierung von Schweizer Unternehmen, öffentlichrechtlichen Körperschaften und Privatpersonen über Plattformen im Internet. Im Gegensatz zu Banken nehmen Marketplace-Lending-Plattformen weder Einlagen entgegen, noch vergeben sie selbst Kredite über die eigene Bilanz. Kreditgeber solcher Finanzierungen sind in der Regel Privatpersonen oder professionelle und institutionelle Investoren wie zum Beispiel Versicherungen, Fonds, Pensionskassen, Banken, oder Family Offices.
Das Gesamtvolumen an Fremdkapital, das im Jahr 2020 über Onlineplattformen verliehen wurde, betrug 15,4 Mrd. CHF. Von 2019 bis 2020 wuchs das Gesamtmarktvolumen (neue Kredite/Anleihen) um 42,5%. Die Volumina und Wachstumszahlen der verschiedenen Segmente von Marketplace Lending unterscheiden sich aber deutlich.
investrends / swisspeers /
Studie HSLU (engl.)
Sterblichkeit 2020 geringer als 2015
Frank Scheffold, Professor am Physik-Departement der Universität Freiburg und ehemaliges Mitglied des Nationalen Forschungsrats beim Schweizerischen Nationalfonds, hat die Sterblichkeitszahlen im Coronajahr 2020 einer kritischen Analyse unterzogen. Seine Resultate überraschen.
Eine Arbeit der Universität Lausanne, unter der Leitung von Isabella Locatelli, vergleicht die Sterblichkeit in der Schweiz im letzten Jahr mit jener in den Vorjahren. Aus der Studie ergeben sich mehrere interessante Schlussfolgerungen. Erstens ist die Übersterblichkeit etwas geringer als die Zahl der gemeldeten Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 – was darauf hindeutet, dass es in der Schweiz, im Gegensatz zu einigen anderen Ländern, keine grosse Dunkelziffer an Pandemieopfern gibt.
Bezüglich der standardisierten Sterblichkeit, welche die Veränderungen in der Alters- und Geschlechterverteilung einer Bevölkerung berücksichtigt, stellen die Autoren eine etwas geringere Sterblichkeit im Vergleich zum Grippejahr 2015 fest. Da die Sterblichkeit in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gesunken (und die Lebenserwartung gestiegen) ist, lag sie im Jahr 2020 sogar um sieben Prozent niedriger als im Jahr 2010.
Inwieweit die Covid-19-Todesfälle im Jahr 2020 durch die Corona-Massnahmen begrenzt werden konnten, ist unklar, und die Autoren lassen diese Frage offen. Verglichen mit dem Vorjahr reduzierte sich die Lebenserwartung im Jahr 2020 um knapp acht Monate. Im Vergleich dazu sank die Lebenserwartung durch die Spanische Grippe im Jahre 1918 um fast zehn Jahre bei einer damals ohnehin schon viel geringeren Lebenserwartung von um die Mitte fünfzig. Die Auswirkungen der Spanischen Grippe waren ungleich dramatischer als jene von Covid-19.
Greenwashing: Den Blendern an den Kragen
“Nicht nur Firmen wie VW greifen in die Trickkiste, um sich oder ihre Produkte als umweltbewusster darzustellen, als sie tatsächlich sind. Ähnliche Praktiken gibt es bei Anlageprodukten, die auch die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) und den Bundesrat beschäftigen”, schreibt Michael Schäfer in der NZZ.
Auch Banken und Fondsgesellschaften greifen in die Trickkiste, um ihren Produkten einen besonders grünen bzw. nachhaltigen Anstrich zu geben. Diese Praktiken, die ebenfalls in zahlreichen Ausprägungen und Schattierungen daherkommen, sind etlichen Akteuren aus der Branche selbst ein Dorn im Auge. Zu den Stimmen, die immer wieder Greenwashing in der Vermögensverwaltung thematisieren, zählt Masja Zandbergen vom niederländischen Asset Management Robeco.
In einer ihrer jüngsten Wortmeldungen zeigte sie sich besorgt darüber, dass immer mehr als Impact-Investing deklarierte Anlageprodukte auf den Markt kommen, die in kotierte Aktien und Anleihen investieren und die dem Investor suggerieren, mit seinen Geldern eine positive Wirkung in der realen Welt zu erzielen. In der Regel beziehe sich dieser «Impact» auf mehrere der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals, SDG), etwa die Eindämmung des Hungers oder die Bewahrung der Biodiversität.
“ESG kostet”
Henrique Schneider entwickelt auf Inside Paradeplatz ketzerische Gedanken zum Thema Nachhaltigkeit, Governance etc.
Environmental, Social, Governance: ESG. Diese drei Buchstaben stehen heute für ein Allheilmittel transzendentaler Dimension. Sie geben vor, Unternehmen zu besseren Führungs- und Operationsabläufen zu verhelfen, sie dazu bringen, für die Allgemeinheit zu wirtschaften und erst noch die Natur zu retten.
Banker und Vermögensverwalter bekommen leuchtende Augen, weil sie unter ESG höhere Gebühren rechtfertigen können. Anlagechefs öffentlicher und privater Anstalten lachen über dicke Backen, denn solange sie sich dem Trend anschliessen, können sie ihre Reputation – aka Boni und Lebensstil – verbessern.
Stiftungs- und Verwaltungsräten ist es Musik in den Ohren, weil sie sämtliche Verantwortung auf die magischen Buchstaben delegieren können. Sozialisten bekommen Tränen in den Augen, weil sie sich mit ESG alle gefügig machen. Dabei wird immer wieder gepredigt, ESG koste nichts und schütze vor Risiken. Das ist ein Ammenmärchen – oder eine blanke Lüge.
UBS PK-Performance Q2
PK-Renten: Ende der Kürzungen in Sicht?
Michael Ferber geht in der NZZ der Frage nach, ob angesichts der guten Finanzmarktsituation und den geltenden sehr tiefen Umwandlungssätzen ein Punkt erreicht sein könnte, der weitere Kürzungen der Renten überflüssig macht.
Laut Peter Zanella [WTW] könnte für viele Pensionskassen bei einem Umwandlungssatz von 4,8% für einen 65-Jährigen beim Eintritt in die Rente eine Art Boden erreicht sein. Bei einem langfristigen Ertrag der Vermögensanlagen einer Pensionskasse von 1,75% pro Jahr sei dies ein realistischer Satz. Einiges spreche dafür, dass eine solche Rendite auch in den kommenden Jahren an den Finanzmärkten erreichbar sein sollte, sagt Zanella.
Möglicherweise rechneten manche Pensionskassen sogar zu vorsichtig, wenn die expansive Geld- und Fiskalpolitik die Kurse an den Finanzmärkten und die Preise an den Immobilienmärkten weiterhin nach oben treibe. «Es könnte nun die Zeit gekommen sein, in der man wieder stärker nach den Versicherten schauen und nicht nur in Extremszenarien denken sollte», sagt Zanella. Im vergangenen Jahr sei die Vorsorgebranche Corona-bedingt gelähmt gewesen. «Die meisten dachten dann, wir müssen bei den Umwandlungssätzen noch weiter heruntergehen.»
Jackie Bauer [Ökonomin UBS] sieht dies etwas weniger optimistisch. Kurzfristig sehe es bei den Kassen zwar sehr gut aus. Auch die Deckungsgrade seien nach dem Einbruch im vergangenen Jahr kontinuierlich gestiegen. «Wenn die Pensionskassen jedes halbe Jahr eine Performance von 6% erwirtschaften würden, würde ihnen das sicherlich etwas mehr Spielraum geben», sagt sie. Laut den Kapitalmarktannahmen ihrer Bank und dem durchschnittlichen Pensionskassen-Portfolio sei für die kommenden Jahre aber von einer durchschnittlichen Jahresrendite von rund 2,5% auszugehen. Zudem stimmten Demografie und Umwandlungssatz immer noch nicht überein – folglich ändere sich das Umfeld nicht.
OAK: Fachrichtlinie 5 wird Mindeststandard
Die Fachrichtlinie FRP 5 (Mindestanforderungen an die Prüfung der Vorsorgeeinrichtung) wurde von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) revidiert. In diesem Zusammenhang hat die OAK BV die Weisungen W – 03/2014 «Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard» angepasst. Mit diesem Entscheid der OAK BV wird die neue Fassung der FRP 5 für alle zugelassenen Expertinnen und Experten zum Mindeststandard erklärt.












