Mindestzins: Unterstützung der Kommissions-Empfehlung
Der Pensionskassenverband schreibt in einer Mitteilung zur Empfehlung der BVG-Kommission an den Bundesrat, den Mindestzins 2022 für ein weiteres Jahr bei 1 Prozent zu belassen:
Zu beachten ist, dass es sich um einen Mindestzins handelt. Die verantwortlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den Führungsorganen der Pensionskassen sind frei, eine höhere Verzinsung zu beschliessen, wenn dies ihre individuelle Lage erlaubt.
In Erinnerung zu rufen ist zudem auch, dass in einigen Vorsorgeeinrichtungen den Versicherten nicht die gesamte Performance auf dem Anlagevermögen gutgeschrieben werden kann. Infolge zu hoher (BVG)- Umwandlungssätze können weiterhin Pensionierungsverluste entstehen, die durch die erzielten Erträge zu finanzieren sind.
Zu Recht berücksichtigt die BVG-Kommission bei ihrer Empfehlung auch die finanzielle Lage der Vorsor- geeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die Erfüllung des Leistungszieles ge- mäss Verfassung), die Auswirkungen auf die Sollrenditen der Vorsorgeeinrichtungen und die Nachvoll- ziehbarkeit des Entscheides. Vor diesem Hintergrund unterstützt der ASIP die Empfehlung, den BVG- Mindestzins bei 1% zu belassen.
Mindestzins: Arbeitgeber fordern Senkung
Lukas Müller-Brunner, Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherung beim Schweiz. Arbeitgeberverband, kritisiert den Entscheid der BVG-Kommission, den Mindestzins für 2022 bei 1 Prozent zu belassen.
Aus Sicht der Arbeitgeber, die sich für eine deutliche Reduktion eingesetzt haben, ist dieses Resultat wenig überzeugend. Zum einen wird der Zinssatz zwar heute festgelegt, hat aber eine Garantiefunktion für das gesamte Berichtsjahr 2022. Ob und wie die Märkte ihre Hausse fortsetzen werden, steht bekanntlich in den Sternen, womit die heutigen Entwicklungen nur bedingt ein guter Indikator für die Situation Ende nächsten Jahres sein kann.
Allein schon aus diesem Grund wäre eine vorsichtige Festlegung des Mindestparameters sinnvoll. Zum anderen nimmt insbesondere für Vorsorgeeinrichtungen, die innerhalb oder nahe an den gesetzlichen Mindestparametern operieren, der Druck stetig zu. Zu denken ist nicht nur an die – wenn auch inzwischen schwächer – zunehmende Lebenserwartung, sondern vor allem an die grundlegenden Verschiebungen im Versichertenbestand.
So stehen viele Schweizer Pensionskassen vor einer regelrechten Pensionierungswelle durch die Babyboomer Generation. Diese dürfte in den nächsten Jahren den Anteil der Rentenkapitalien an der gesamten Bilanzsumme erhöhen und damit die Sanierungsfähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen laufend verschlechtern – was erneut ein Grund wäre, die Kassen durch den Mindestzinssatz nicht noch mehr einzuengen. Die Warnrufe der Arbeitgeber verhallten in der Kommission allerdings ungehört.
Mindestzins: BVG-Kommission empfiehlt 1%
Mitg. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2022 bei 1% zu belassen.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.25% bis 1.25%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine klare Mehrheit für 1% ausgesprochen. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Die Formel der BVG-Kommission, welche diese gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt, ergibt per Ende Juli 2021 aufgrund der positiven Marktentwicklung trotz tiefer Zinsen 1.3%. Daneben werden weitere Rahmenbedingen berücksichtigt. Diese umfassen die Tragbarkeit des Satzes für die Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf die Erträge, die sie selbst auf dem Finanzmarkt erzielen können.
Pandemie schwächt Vertrauen in Altersvorsorge, Furcht vor “Rentenklau”
Die Pandemie, die seit mehr als anderthalb Jahren andauert, erhöht die Sorgen der Schweizer Bevölkerung in Bezug auf ihre Altersvorsorge. Die Befürchtung, dass der Lebensstandard drastisch sinken könnte, nimmt zu – insbesondere bei Frauen, Selbstständigerwerbenden und Haushalten mit geringem Einkommen. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage, die von MIS Trend im Auftrag von Le Temps und der Groupe Mutuel durchgeführt wurde. In einer Zusammenfassung der Ergebnisse wird ausgeführt:
Die Folgen der Pandemie haben bei 37 Prozent der Befragten dazu geführt, dass ihr Vertrauen in das Rentensystem gesunken ist. Insbesondere das Vertrauen in die erste Säule ist tief – sie wird als fragiler eingeschätzt als die zweite und dritte Säule. Die Frage, ob der Lebensstandard im Alter eingeschränkt werden müsse, bejahen 38 Prozent der Frauen im Vergleich zu lediglich 24 Prozent der Männer.
Auch 38 Prozent der Haushalte mit niedrigem Einkommen befürchten eine Kürzung ihrer Mittel, verglichen mit nur 20 Prozent derjenigen mit einem hohen oder sehr hohen Einkommen. Ausserdem müssen laut 57 Prozent der Umfrageteilnehmenden auch die folgenden Generationen mit einem tieferen Lebensstandard in Zukunft rechnen.
Bei den Selbstständigerwerbenden nimmt das Vertrauen in das System ebenfalls ab. Im Jahr 2021 sind 65 Prozent der Meinung, dass sie im Ruhestand nicht gut abgesichert sein werden (2020 waren es noch 60 Prozent). Als Konsequenz befürworten mehr als 70 Prozent der Befragten ein Obligatorium der 2. Säule für Selbstständige.
Der Vertrauensverlust in die Altersvorsorge betrifft weite Teile der Schweizer Bevölkerung, obwohl das Schweizer Vorsorgesystem mit seinen drei Säulen die Corona-Krise wirtschaftlich relativ gut überstanden hat. In der zweiten Säule beispielsweise wird der Deckungsgrad der Pensionskassen weiterhin als sehr gut eingestuft.
Die zur Diskussion stehende Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule empfinden immer mehr Menschen als Rentenklau. 65 Prozent der Umfrageteilnehmenden nehmen diesen zentralen Punkt der BVG-Reform entsprechend wahr.
In der Westschweiz teilen 73 Prozent der Befragten die Ansicht des Rentenklaus, in der Deutschschweiz sind es 61 Prozent. Ausserdem befürchtet eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung eine Inflation in den nächsten fünf bis zehn Jahren. 62 Prozent der Befragten glauben, dass die Inflation sehr hoch oder ziemlich hoch sein wird.
Mindestzins 2022: SGB fordert 1,25%
Im Konsultationsverfahren zur Festlegung des BVG-Mindestzinses für das Jahr 2022 schreibt der SGB u.a.:
Die OAK bestätigt, dass sich die Vorsorgeeinrichtungen in einer guten finanziellen Lage befinden. Der durchschnittliche Deckungsgrad betrug per Juni 2021 119.9%. Zum gleichen Zeitpunkt hatten zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen ihre Zielwertschwankungsreserven vollständig geäufnet.
Trotz Unsicherheiten rund um den weiteren Verlauf der Pandemie, rechnet die KOF gemäss ihren neuesten Konjunkturprognosen in der Schweiz mit nominal mit 3.8% für 2021 und 2.7% BIP-Wachstum im nächsten Jahr. Damit würde das Schweizer BIP im Verlauf des nächsten Jahres fast wieder auf jenen Wachstumspfad zurückkehren, dem es gemäss den Prognosen, die kurz vor der Pandemie erstellt wurden, gefolgt wäre.
Ein Blick in die Praxis zeigt, dass die Beibehaltung des Mindestzinssatzes für die Vorsorgeeinrichtungen machbar ist und praktiziert wird: Die durchschnittliche Verzinsung der Alters- guthaben über alle Kassen hinweg betrug 2020 über 2% (Swisscanto 2021).
Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen wäre es für die Versicherten schwer nachvollziehbar, auf eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes zu verzichten. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch der Erhalt und die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.
BVG-Reform: Rückstellungen und Finanzierung der Zuschläge
Die Mitteilung der SGK-N nach Abschluss ihrer Beratungen zur BVG-Revision lässt mindestens so viele Fragen offen wie sie beantwortet. Zu den unbeantworteten gehört jene, ob und wieweit die vorgesehenen Zuschläge durch die Rückstellungen für Pensionierungsverluste herangezogen werden können, ob also die Finanzierung dezentral oder zentral erfolgt. Die NZZ schreibt dazu:
Nach der Sitzung der zuständigen Nationalratskommission am Freitag herrscht bei einem zentralen Element der BVG-Reform Unklarheit. Es geht dabei um die Frage, wie die Zuschüsse finanziert werden, in deren Genuss ein Teil der Personen käme, die in den nächsten Jahren in Rente gehen. Die Kommission hat ihre Entscheide nicht publiziert, da sie nicht definitiv sind.
Zu hören sind zwei Interpretationen. Die eine besagt, dass betroffene Pensionskassen (PK) die Zuschüsse teilweise selber – ohne Quersubventionierung durch die Allgemeinheit – finanzieren müssen. Dazu müssten sie Rückstellungen einsetzen, die frei werden, weil dank der Reform der Umwandlungssatz sinkt. Somit wäre die umstrittene solidarische Finanzierung über alle Branchen und Firmen hinweg – die im BVG im Prinzip nicht vorgesehen ist – weniger umfangreich.
Die zweite Interpretation besagt, dass betroffene PK nicht gezwungen wären, diese Rückstellungen einzusetzen. Stattdessen würden die Zuschüsse vollständig solidarisch finanziert. Laut zuverlässigen Informationen ist diese Version korrekt, zumindest gemessen an den bisherigen Entscheiden der Kommission. Laut Involvierten könnte die bürgerliche Mehrheit dies jedoch noch korrigieren.
In beiden Varianten wird die Solidarität bei der gemeinsamen Finanzierung eingeschränkt, indem die Beiträge nicht auf dem ganzen Lohn erhoben werden, sondern nur auf dem Teil, der gesetzlich versichert ist. Dies schränkt die Umverteilung von «oben» nach «unten» stark ein.
“Arbeitgeber in Geiselhaft der Gewerkschaften”
Fabian Schäfer beschreibt in der NZZ die wenig komfortable Situation, in welche sich der Arbeitgeberverband mit dem Sozialpartnerkompromiss zur BVG-Reform manövriert hat.
Pest und Cholera. Das sind etwa die Optionen, die der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat. Im zentralen Rentendossier hat er sich in eine saublöde Situation gebracht, wie es ein Vertreter eines anderen Verbands halb mitleidig, halb spöttisch formuliert. Der SAV, eine der einflussreichsten Kräfte in der Schweizer Politik, sieht sich gezwungen, in der Debatte um die berufliche Vorsorge (BVG) eine merkwürdige Rolle zu spielen. (…)
Seither befindet sich der SAV quasi in gewerkschaftlicher Geiselhaft. Im Unterschied zum Gewerbeverband, der den Kompromiss von Anfang an abgelehnt hat, haben die Arbeitgeber ihr Ja-Wort gegeben. Daran fühlen sie sich bis heute gebunden. Auch wenn alle bürgerlichen Parteien die vorgeschlagenen Rentenzuschläge ablehnen, auch wenn weite Teile der Wirtschaft dagegen sind, auch wenn relevante Mitglieder des SAV ausscheren: Die Verbandsspitze hält eisern an der Vorlage fest.
Und so kommt es, dass der Verband der Arbeitgeber Entscheide kritisiert, die mancher Arbeitgeber begrüssen dürfte. Das ist zwar unschön. Aber im Verband geht man dem Vernehmen nach davon aus, dass die Alternative – der Ausstieg aus dem Kompromiss von 2019 – gravierendere Konsequenzen hätte: für die Zukunft der Sozialpartnerschaft und die eigene Glaubwürdigkeit.
ASIP: “Kleine Schritte in die richtige Richtung”
Der Pensionskassenverband ASIP ist mit den Entscheiden der SGK-N zwar nicht besonders glücklich, sieht aber immerhin positive Aspekte. Der Verband schreibt in einer Mitteilung:
Mittelweg/ASIP begrüsst, dass im neuen Vorschlag der SGK-N nicht im Giesskannenprinzip Rentenzuschläge verteilt werden, sondern zielgerichtet mit Fokus auf die rund 14 Prozent aller Versicherten, die tatsächlich von einer Umwandlungssatzsenkung betroffen sind. Dadurch wird wenigstens zu Teilen verhindert, dass Neurentnerinnen und Neurentner eine unnötige Überkompensation erhalten.
Im Vergleich zum Vorschlag von Mittelweg/ASIP entstehen durch die zwar geringere, aber nach wie vor vorhandene Überkompensation jedoch Mehrkosten. Mittelweg/ASIP schlägt daher weiterhin keine pauschalen Rentenzuschläge, sondern prozentuale Zuschläge vor.
Mittelweg/ASIP lehnt ein zentrales Modell mit der Finanzierung aller Zuschüsse durch eine zentrale Stelle wie den Sicherheitsfonds weiterhin dezidiert ab. Die zentrale Finanzierung bestraft jene Vorsorgeeinrichtungen und deren Versicherte, die im Rahmen der Sozialpartnerschaft bereits Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Renten getroffen haben. Zusätzlich führt dieses Modell durch erhöhte BVG-Beiträge erneut zu einer Umverteilung von der aktiven Generation hin zu den Neurentnerinnen und Neurentnern.
Bei der Finanzierung soll – wie durch die SGK ermöglicht – auf die Rückstellungen zurückgegriffen werden, die alle Pensionskassen extra für diesen Zweck bilden mussten. „Es macht keinen Sinn, neue Lohnabzüge einzufordern und somit die Lohnkosten zu verteuern, um finanzielle Mittel einzutreiben, die schon längst vorhanden sind. Versicherte und Arbeitgeber würden unnötig ein zweites Mal zur Kasse gebeten“, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Falls es Pensionskassen gibt, bei denen die heutigen Rückstellungen nicht reichen würden, wäre eine Härtefall-Lösung über den Sicherheitsfonds denkbar.
Arbeitgeber: “Es droht ein Scherbenhaufen”
Der Arbeitgeberverband kritisiert die Entscheide der SGK-N zur BVG-Revision 21 nicht minder scharf als der Gewerkschaftsbund. Aus der Gegenrichtung sieht offenbar das Resultat eifriger Bemühungen nicht weniger katastrophal aus. Lukas Müller-Brunner hält fest:
Die zuständige Kommission des Nationalrats hat mit ihren Beschlüssen den bundesrätlichen Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge unverantwortlich zerzaust. Der Vorlage droht damit das gleiche Schicksal, wie allen Reformbemühungen der letzten zwei Jahrzehnte: Ein jämmerliches Scheitern.
Die Kommission bewirkt mit ihren Entscheidungen Rentenkürzungen, verzichtet auf Verbesserungen für Versicherte mit Vorsorgelücken – insbesondere Frauen – und ermöglicht Steuerschlupflöcher. Diese Entscheide führen zu hohen Kosten für Versicherte mit tiefen und mittleren Löhnen. Die Geringschätzung des Kompromisses durch die Kommission kommt die Versicherten und die Arbeitgeber teuer zu stehen.
SGB: “Mehr bezahlen – weniger erhalten”
Der Gewerkschaftsbund kritisiert die Entscheide der Sozialkommission zur BVG Reform 21 scharf:
Die nationalrätliche Kommission (SGK-N) droht, den austarierten BVG-Kompromiss der Sozialpartner zu versenken und will stattdessen Rentensenkungen bis zu 12 Prozent für die Erwerbstätigen sowie weitgehende Erleichterungen für Top-Verdienende. Die Chance, die Frauenrentenlücke rasch zur verringern, wird damit von der realitätsfremden Kommission vom Tisch gefegt.
Unter dem Strich bedeutet das «Modell de Courten» massive Zusatzkosten für Versicherte mit tiefen Löhnen und Normalverdiener. Nach 15 Jahren massiven Rentensenkungen und gleichzeitig stetig steigenden BVG-Beiträgen ist diese BVG Reform zum Scheitern verurteilt, wenn die Kommission nicht zum ursprünglichen Entscheid zurückkehrt.
Für Verkäuferinnen oder Krankenpflegerinnen ist der Revisionsvorschlag der Kommission fatal. Mit ihren tiefen Löhnen werden sie besonders zur Kasse gebeten. Denn sie erhalten keinen Rentenzuschlag, müssen aber dennoch für die Rentenzuschläge der anderen, nur im BVG-Obligatorium Versicherten zahlen. Denn auch weniger und normal Verdienende sind oft über dem Obligatorium versichert, werden aber von den Kompensationen ausgeschlossen.
NZZ: “Eine seltsame Allianz”
Fabian Schär kommentiert in der NZZ den Entscheid der SGK-N zur BVG Revision 21. Die neusten Vorentscheide liessen nichts Gutes erwarten. Das Parlament sei drauf und dran, die Umverteilung in der Altersvorsorge dort auszubauen, wo sie nichts zu suchen hat: in der beruflichen Vorsorge. Das ist weder nötig noch fair.
Wenigstens hat die Mehrheit den fragwürdigen Giesskannen-Vorschlag des Bundesrats stark gestutzt. Dieser sieht noch mehr Umverteilung vor. Sogar gutsituierte Neurentner, die von der Reform gar nicht betroffen sind, würden üppige Zuschläge erhalten. An der Stossrichtung aber hat die – bürgerlich dominierte – Kommission wenig geändert.
Sie will im BVG 15 bis 20 Jahre lang einen Umverteilungskanal einrichten, der alle Firmen und Branchen umfasst. Sämtliche Erwerbstätigen im Land sollen sich an der Behebung eines Problems beteiligen, das die meisten Pensionskassen für sich bereits gelöst haben. Konkret geht es um die Umwandlungssätze, die weitherum gesunken sind. Die Versicherten mussten dabei in aller Regel schon finanzielle Opfer bringen.
Nun sollen sie noch einmal zur Kasse gebeten werden. Über ihre Pensionskassen müssten sie mithelfen, Zuschüsse an Neurentner anderer Vorsorgeeinrichtungen zu finanzieren. Davon profitieren insbesondere die Versicherten derjenigen Pensionskassen und Lebensversicherer, deren Leistungen mehr oder weniger nur das gesetzliche Minimum umfassen.
“Banken sollen Beizer subventionieren”
Hansueli Schöchli berichtet in der NZZ detailliert über die Entscheide der SGK-N zur BVG-Reform.
Im Parlament scheint diese Rentengiesskanne [kollektiv finanzierter Rentenzuschlag] nicht mehrheitsfähig zu sein. Die Sozialkommission des Nationalrats hat diese Woche zwar wesentliche Konzepte des Bundesratsvorschlags akzeptiert; dazu zählen etwa Änderungen bei den prozentualen Lohnabzügen verschiedener Altersgruppen (Erhöhung bei den Jüngeren, Reduktion bei den Älteren) sowie die Erhöhung des BVG-versicherten Jahreslohns (Beträge bereits ab 12’548 Franken statt erst ab 25’095 Franken).
Doch bei der zentralen Kontroverse über das Ausmass der «Kompensationen» für die Senkung des Umwandlungssatzes folgte die Kommission der Regierung nicht. Sie unterstützte mit 14 zu 10 Stimmen einen Antrag von Thomas de Courten (svp, Basel-Landschaft), der an einen Vorschlag des Schweizerischen Versicherungsverbands angelehnt war.
Gemäss dem obsiegenden Antrag sollen nur Neurentner mit relativ wenig überobligatorischem Alterskapital einen Rentenzuschlag erhalten; typischerweise trifft dies auf Versicherte in Tieflohnsektoren zu. Zudem sind die Zuschläge auf 15 Übergangsjahrgänge begrenzt. Diese Zuschläge betragen 2400 Franken pro Jahr für die ersten fünf Übergangsjahrgänge, 1800 Franken für die nächsten fünf Jahrgänge und 1200 Franken für die folgenden fünf Jahrgänge.
BVG-Reform: SGK schwenkt auf Alternativmodell um
Die Sozialkommission des Nationalrats schreibt in einer Mitteilung zum Entscheid nach der Sitzung vom 20.8.2021:
In ihrer zweiten Lesung der komplexen Vorlage BVG-Reform (20.089) kam die Kommission auf drei Elemente zurück, zu denen sie Ende Juni in der ersten Lesung provisorische Beschlüsse gefasst hatte . Erstens lehnte sie nach eingehender Diskussion verschiedener Modelle zur Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent nun den sogenannten Sozialpartnerkompromiss ab, den der Bundesrat übernommen hatte.
Für die Mehrheit der Kommission ist der vorgeschlagene Rentenzuschlag nicht zielführend, da er nach dem Giesskannenprinzip funktioniere und zu fest in die Selbständigkeit der Vorsorgeeinrichtungen eingreife. Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission ein alternatives Kompensationsmodell, mit dem die Rente von Versicherten im und nahe beim BVG-Obligatorium gezielt verbessert werden soll. Konkret soll die gesetzliche Altersrente einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen wie folgt erhöht werden:
- 2400 Franken pro Jahr für die ersten fünf Jahrgänge nach Inkrafttreten der Reform;
- 1800 Franken pro Jahr für die nächsten fünf Jahrgänge;
- 1200 Franken pro Jahr für die letzten fünf Jahrgänge der Übergangsgeneration.
Die erhöhte BVG-Altersrente kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn sie die reglementarische Altersleistung einer Person übersteigt. Finanziert werden soll die Kompensationsmassnahme durch Beiträge auf dem koordinierten Lohn. Die Vorsorgeeinrichtungen können die notwendigen Beiträge auch aus nicht mehr benötigten Rückstellungen finanzieren.
Während der bundesrätliche Vorschlag zur Kompensation der Übergangsgeneration jährliche Kosten von rund 1,7 Milliarden Franken verursacht, sind es mit dem neuen Modell der Kommission aufgrund erster Schätzungen rund 0,8 Milliarden Franken pro Jahr. Die Kommission beauftragte die Verwaltung, die finanziellen Auswirkungen der noch zur Diskussion stehenden Modelle zu berechnen.
Eine starke Kommissionsminderheit erachtet das Modell der Kommission als nicht mehrheitsfähig, da die unter 50-Jährigen und Versicherte mit hohen Einkommen einen finanziellen Beitrag an die Kompensation leisten müssten, ohne selber etwas zu erhalten.
“Sozialpartner-Kompromiss dürfte kippen”
In der ersten Runde hat sich Bundesrat Alain Berset bei der Pensionskassen-Reform knapp durchgesetzt. Doch nun könnte der Wind drehen. Dem Vernehmen nach hat ein bürgerliches Gegenmodell gute Chancen, schreibt der Blick. Entscheiden wird die SGK am Freitag.
Paukenschlag in der nationalrätlichen Sozialkommission: Der Sozialpartner-Kompromiss für die Pensionskassen-Reform fliegt wohl vom Tisch. Vor der Sommerpause hatte sich das vom Bundesrat unterstützte Modell, das Arbeitgeberverband und Gewerkschaften gemeinsam erarbeitet hatten, hauchdünn durchgesetzt.
Dem Vernehmen nach zeichnet sich nun in der zweiten Runde eine Mehrheit für ein Gegenmodell von SVP-Nationalrat Thomas de Courten (55, BL) ab. Dieses wurde im Vorfeld von einem bürgerlichen Stosstrupp – er nennt sich Gruppe Emch – abgesprochen.
Er will die Rentenlücke, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent entsteht, für eine Übergangsgeneration zwar wie der Bundesrat mit einem Rentenzuschlag von 100 bis 200 Franken vermindern. Allerdings zeitlich befristet und nur noch für eine deutliche Minderheit der Versicherten. Viele müssten eine massive Rentenkürzung hinnehmen.
Ein entscheidender Unterschied ist auch die Finanzierung. Sieht der Sozialpartner-Kompromiss eine solidarische Finanzierung über 0,5 Prozent auf den AHV-Lohn vor, will de Courten die Rückstellungen der Pensionskassen anzapfen. Und wo das Geld nicht reicht, soll der Sicherheitsfonds einspringen.
Keine Chance hat in dieser Auseinandersetzung ein von GLP-Nationalrätin Melanie Mettler (43, BE) eingebrachtes Konzept, das als Brückenschlag gedacht war.
ESG und die Pensionskassen
Finews berichtet über eine Studie von Schroders zur Befolgung von ESG-Kriterien durch institutionelle Anleger.
Zwar achtet eine Mehrzahl der hiesigen Institutionellen nach eigenen Aussagen verstärkt auf ESG-Kriterien beim Investieren. In der Schweiz liegt ihr Anteil mit 65 Prozent knapp über dem europäischen Durchschnitt. 38 Prozent der Umfrageteilnehmenden machten sich aber Sorgen um das so genannte Greenwashing, also den Etikettenschwindel beim Vertrieb von Nachhaltigen Anlagen. Als noch grösseres Problem sehen Pensionskassen & Co. zudem die Kosten für die ESG-Integration in den Portfolio-Kontext an. Mit 59 Prozent solcher Stimmen ist der Schweizer Wert der zweithöchste weltweit.
Schroders stellt fest: «Kosten sind in der Schweiz die grösste Herausforderung bei der ESG-Integration.»
Jene Sorge ist wohl bezeichnend für den Vorsorge-politischen Diskurs in der Schweiz. Weil die Reform der 2. Säule und damit des Pensionskassen-Wesens seit Jahren stockt, wird in der Beruflichen Vorsorge vor allem bei den Kosten der Hebel angesetzt.
Dass ESG-Investments weniger gut rentieren, ist auch weltweit besehen der kleinere Sorgenpunkt. Das dritte Jahr infolge haben hier die Befürchtungen abgenommen, mittlerweile argwöhnen noch 38 Prozent der Profiinvestoren, dass sich nachhaltiges Investieren negativ auf die Performance auswirken könnte.
Schroders hat dazu letzten März rund 750 institutionelle Investoren aus 26 Standorten weltweit mit verwalteten Vermögen von insgesamt 26’800 Milliarden Dollar befragen lassen. Zu den «pain points» dieser Stichprobe zählen bezüglich ESG auch die Messbarkeit von Risiken (46 Prozent) und der Mangel an Transparenz (53 Prozent).


