Die Spielregeln für die Wohneigentumsförderung
Wer Wohneigentum mit einer Hypothek kaufen will, braucht meist mindestens 20 Prozent Eigenkapital. Im Rahmen der staatlichen Wohneigentumsförderung darf man fehlende Eigenmittel aus der Pensionskasse und der Säule 3a beziehen oder verpfänden. Die NZZ stellt die Regeln sowie die Vor- und Nachteile vor.
Kein Anspruch auf Mietzinsreduktion wegen Corona
In einer der kontroversesten juristischen Fragen der Corona-Pandemie ist ein erster Gerichtsentscheid gefallen. Das Zürcher Mietgericht kommt im Fall eines Modegeschäfts zu dem Schluss, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Mietzinsminderung besteht. Andrea Martel schreibt in der NZZ dazu:
Was rechtlich tatsächlich gilt, war bisher unklar. Denn dafür braucht es konkrete Gerichtsentscheide, und solche lagen bis jetzt nicht vor. Nun aber hat das Zürcher Mietgericht am 2. August ein erstes Urteil gefällt. Dieses kann zwar noch angefochten und von einer höheren Instanz auch wieder umgestossen werden, aber es liefert doch einen Eindruck, wie die Justiz die Sache sieht.
In dem Entscheid, der noch nicht öffentlich kommuniziert wurde und der NZZ vorliegt, gibt das Gericht der Vermieterin recht. Diese hatte ein bei ihr eingemietetes Modegeschäft verklagt, weil dieses den Mietzins während der Pandemie ohne Rücksprache nur noch teilweise bezahlt hatte. Die Mieterin muss der Vermieterin nun den fehlenden Betrag von rund 26’000 Fr. nachzahlen und für einen Teil der Zeit auch noch Verzugszinsen von 5% entrichten. (…)
Im beurteilten Fall hatte die Vermieterin mehrfach ein Entgegenkommen angeboten, unter anderem einen 60%igen Mietzinserlass im ersten Lockdown oder eine Lösung im Rahmen des Modells der Stadt Zürich, bei dem Mieter, Vermieter und Stadt für je einen Drittel der Miete aufkommen. Dies allerdings immer unter der Voraussetzung, dass die Mieterin ihr das Gesuch und den Entscheid betreffend Kurzarbeit, den letzten Geschäftsabschluss sowie allfällige Dokumente betreffend den Covid-19-Überbrückungskredit zustelle, was die Mieterin ablehnte.
PK Abendrot bewertet Portfolio-Wirkung
Die Stiftung Abendrot präsentiert als erste Schweizer Pensionskasse ihre Wirkungsmatrix. Wie sie in einer Medienmitteilung bekanntgibt, legt sie ihre Anlagen seit 1984 nicht nur nachhaltig an. Sie sei nun auch dazu übergegangen, die Wirkung ihrer Anlagen, den sogenannten Impact, auszuweisen.
Zur Wirkungsanalyse ihres Portfolios bediente sich die Stiftung Abendrot der Wirkungsmatrix des Impact Management Project. Es bietet ein internationales Forum für den Aufbau eines globalen Konsenses über die Messung, Bewertung und Berichterstattungen der Tätigkeit von Unternehmen und Investoren hinsichtlich ihrer Wirkung auf Menschen und die natürliche Umwelt.
World’s Largest Pension Fund
Bloomberg. Japan’s Government Pension Investment Fund posted a fifth consecutive quarterly gain in its investments as returns from overseas assets helped make up for losses on domestic equities.
The world’s biggest pension fund gained 2.7% for the quarter ended in June, boosting assets under management by 4.98 trillion yen ($45.4 billion) to a record 191.6 trillion yen, it announced on Friday. Overseas stocks were its best-performing investment, returning 8.6%, while domestic shares lost 0.3%. Foreign bonds added 1.9% and Japanese bonds gained 0.5%.
Overseas stocks have been the GPIF’s top-performing asset since April of last year, when the fund started reducing its dependence on Japanese government bonds to focus on equities and foreign debt. Last month, the GPIF posted a record-breaking return for the fiscal year ended March.
The gains announced Friday took the cumulative returns since the fund began managing the nation’s pension reserves in 2001 past 100 trillion yen, including interest and dividend income.
Die Folgen des Lockdowns
SRF schreibt auf ihrer Website: Boris Zürcher, der Leiter der Direktion Arbeit des Seco, zieht die Corona-Bilanz: «Im Vergleich zum Vorkrisen-Niveau hat sich die Langzeitarbeitslosigkeit mehr als verdoppelt. Und auch der Anteil der Langzeitarbeitslosen ist auf über ein Viertel gestiegen.» Waren vor der Pandemie rund 14’000 Personen langzeitarbeitslos, sind es momentan gut 34’000.
Die Ursachen für den markanten Anstieg sind für Zürcher indes klar: «Im Lockdown wurden keine Leute angestellt. Dadurch verblieben die Leute in der Arbeitslosigkeit. Zum anderen wurde der Taggeldbezug deutlich ausgeweitet, wodurch die Arbeitslosen über neun Monate zusätzlich Taggeld erhalten. Das alles wirkt sich dann auf die Langzeitarbeitslosigkeit aus.»
Erwünschte und unerwünschte Umverteilung
Michael Ferber zeigt in der NZZ die verschiedenen Formen der Umverteilung auf, welche in der 2. Säule bestehen. Eine Reihe davon ist Teil der Solidarität unter den Versicherten, andere sind unerwünscht und systemwidrig. In drei Punkten listet Ferber auf, welche Massnahmen zu ergreifen sind, um das System wieder ins Lot zu bringen.
Die Pensionskasse ist für viele Menschen in der Schweiz der grösste Vermögenswert. Während in der AHV die erwerbstätige Generation die Rentnerinnen und Rentner finanziert, spart in der beruflichen Vorsorge jeder für sich selbst – so lautet ein Grundsatz im System der Schweizer Altersvorsorge. In der Realität sieht es allerdings anders aus. Eine Vielzahl an Solidaritäten in der zweiten Säule sorgt dafür, dass Versichertengelder umverteilt werden – zwischen Jung und Alt, Ledigen und Verheirateten, Gesunden und Invaliden. Am Ende erhält praktisch kein Versicherter genau das an Leistungen, was er in die Pensionskasse einbezahlt hat.
Ohne diese Solidaritäten und Umverteilungen würde die berufliche Vorsorge nicht funktionieren. Doch die massive Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern destabilisiert zunehmend das System. Sie lag im Zeitraum 2016 bis 2020 bei durchschnittlich 6,3 Milliarden Franken pro Jahr. Um zu verhindern, dass die Akzeptanz des Systems in der Bevölkerung weiteren Schaden nimmt, müssen die Pensionskassen sie mithilfe der Politik abbauen. Enttäuschend ist, dass der Vorschlag des Bundesrats für eine BVG-Reform das Gegenteil bewirken würde.
Die Hackordnung im Schweizer Fondsgeschäft
Drei Anbieter dominieren das Schweizer Fondsgeschäft. Doch die Herausforderer sind ihnen dicht auf den Fersen, wie die neuste, von Finews publizierte Rangliste nach dem ersten Halbjahr 2021 zeigt.
Die haussierenden Finanzmärkte im ersten Halbjahr 2021 haben auch der Fondsbranche Auftrieb verliehen. Ende Juni 2021 waren insgesamt 1’470 Milliarden Franken in Anlagefonds investiert, wie den neusten Statistiken von Morningstar und der Swiss Fund Data zu entnehmen ist. Dies entspricht einem Plus von gut 10 Prozent seit Anfang Jahr.
Aufgrund der ausserordentlich guten Stimmung an der Börse zeigten sich viele Investorinnen und Investoren auch von einer spendablen Seite, flossen doch nicht weniger als knapp 30 Milliarden Franken an Neugelder in Fonds. Bei den Anlegerinnen und Anlegern am beliebtesten waren dabei Obligationenfonds (18,9 Milliarden Franken), gefolgt von Aktienfonds (7,6 Milliarden Franken) und Anlagestrategiefonds (6,2 Milliarden Franken). Gelder abgezogen wurden nur aus zwei Fondskategorien – am meisten aus Geldmarktfonds (-5,0 Milliarden Franken).
10-jährige Hypotheken dominieren
MoneyPark hat über 18’000 Hypothekartranchen der letzten fünf Jahre analysiert. 2020 wurden 55 Prozent des vermittelten Hypothekarvolumens für zehn Jahre abgeschlossen und dies zu durchschnittlich 0.92 Prozent. Weitere 24 Prozent wurden über eine noch längere Laufzeit fixiert. In einer Mitteilung schreibt Moneypark dazu:
Die Rangliste der beliebtesten Hypothekarprodukte hat sich verändert. War vor zehn Jahren noch die fünfjährige Festhypothek die erste Wahl, ist es heute die zehnjährige mit 55 Prozent Anteil am vermittelten Volumen. Auf Platz zwei folgen die langfristigen Hypotheken mit Laufzeiten über zehn Jahren als grosse Aufsteiger. Ein Viertel des vermittelten Volumens wurde so abgeschlossen und damit hat sich ihr Anteil seit 2016 mehr als verdoppelt. Vermittler und Niedrigzinsumfeld lassen Laufzeiten ansteigen.
“Wer die Pensionskassen steuert”
Thomas Hengartner erläutert in der Finanz und Wirtschaft die Grundlagen der Führung und Verwaltung von Pensionskassen. Besonderes Gewicht wird auf auf den Aspekt der Aus- und Weiterbildung der Stiftungsräte gelegt.
Aus- und Weiterbildung werden gemäss Vorsorgegesetz verlangt, aber die Erfüllung dieses Auftrags überlassen Gesetz und Aufsicht dem Individuum. Als Disziplinierung wirkt, dass Stiftungsräte gesetzlich unbeschränkt persönlich haften für der Pensionskasse absichtlich oder fahrlässig verursachte Schäden. Angebote fachlicher Weiterbildungen von Fachorganisationen, Verbänden und Finanzinstituten sind zahlreich. «Die Informationstage des BVS werden jährlich von rund tausend Personen besucht», beschreibt Eberle.
Doch die Zahl autonomer betrieblicher Pensionskassen schrumpft seit Jahren – seit 2009 um ein Drittel auf nun weniger als 1500 Institutionen. «Bei diesem Typ Vorsorgeeinrichtung sind in unserem Zuständigkeitsbereich nur noch etwa 30% der versicherten Personen», weiss Eberle. Die grosse Mehrheit hat über ihren Arbeitgeber die berufliche Vorsorge bei einer Sammelstiftung oder Gemeinschaftspensionskasse.
Einer solchen Pensionskasse für KMU beizutreten, beschliessen angesichts der Anforderungen an die Führung und an die rentable Anlage der Vorsorgevermögen selbst mittlere Firmen zusammen mit der Belegschaft. Dass Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen im Wettbewerb um den Anschluss weiterer KMU stehen, kann selbstverständlich für die Suche nach dem passenden oder dem günstigsten Anbieter genutzt werden. Gemäss Eberle stellen diese Grosskassen wegen ihrer wettbewerblichen Situation die Aufsichtsbehörde vor die Herausforderung, die Wirksamkeit der Strukturen und Kontrollen besonders aufmerksam zu prüfen. BVS beaufsichtigt knapp siebenhundert Einrichtungen der beruflichen Vorsorge der Kantone Zürich und Schaffhausen. Regelmässig bei allen kontrolliert wird, dass sie gesetzeskonform organisiert sind.
WEF und Vermietung schliessen sich nicht aus
Die NZZ schreibt über einen Entscheid des Bundesgerichts. Das Gericht entschied im Grundsatz, dass auch die mit einem Vorbezug des Pensionskassenguthabens erworbene Immobilie vermietet werden darf.
Konkret hatte das Bundesgericht einen Fall aus dem Kanton Bern zu beurteilen. Eine Frau hatte 2003 eine Viereinhalb-Zimmer-Wohnung gekauft und dafür 60 000 Franken von ihrem Pensionskassenguthaben vorbezogen. Sie wohnte über 10 Jahre lang in der Wohnung, bis sie 2016 bei ihrem Partner einzog. Ihre eigene Wohnung vermietete sie ab dann unbefristet, mit der Möglichkeit für sie und den Mieter, das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
Als die Pensionskasse [Complan, PkKSwisscom] im Zuge einer internen Kontrolle feststellte, dass die Adresse der Frau nicht mehr mit derjenigen ihres Wohneigentums übereinstimmte, forderte sie den einst gewährten WEF-Vorbezug zurück – mit der Begründung, die gesetzliche Voraussetzung des ausschliesslichen Eigenbedarfs sei nicht mehr gegeben. Die Frau zahlte indes nicht, und so landete der Fall beim Berner Verwaltungsgericht. Die Pensionskasse beantragte, die Frau sei zur Rückzahlung der 60’000 Franken zu verpflichten, inklusive eines Zinses von 5 Prozent seit dem 1. Juli 2017.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab, und die Pensionskasse gelangte an das Bundesgericht – wo sie ebenfalls scheiterte. Auch die Richterinnen und Richter in Lausanne wiesen ihre Beschwerde ab. (…)
Nach einer umfassenden Auslegung kam auch das Bundesgericht zu dem Schluss, eine Vermietung von Wohneigentum sei wirtschaftlich nicht mit einem Verkauf, also einer Veräusserung vergleichbar. Schliesslich werde das Wohneigentum durch eine Vermietung weder verändert noch belastet. Sodann sei den Gesetzesmaterialien nicht eindeutig zu entnehmen, dass auch die Vermietung von Wohneigentum als Voraussetzung für eine Pflicht zur Rückzahlung gedacht gewesen sei.
NZZ / SRF / Complan /
Mitteilung BGer / Urteil BGer
Neue Vorstandsmitglieder
An der elektronisch durchgeführten 24. ordentlichen Generalversammlung des ASIP wurden folgende Personen neu in den Vorstand gewählt: Raymond Alder (Vorsorgestiftung Emmi, Geschäftsführer), Christine Holstein (PK Nest, Mitglied der Geschäftsleitung), Iwan Lanz (PK SBB, Geschäftsführer), Martin Roth (PK Manor, Geschäftsführer), Reto Tarreghetta (LUPK, Geschäftsführer) und Bojana Vukasin (PK Bank J. Safra Sarasin, Geschäftsführerin). Aus dem Vorstand zurückgetreten sind Gertrud Stoller-Laternser, Jacques Antoine Baudraz, Rolf Bolliger und Markus Hübscher.
Frühpensionierung als Gesundheitsrisiko?
In einem Bericht über eine Studie von Prof. Reiner Eichenberger schreibt der Nebelspalter: Die Gesundheit der Bauarbeiter verschlechterte sich durch die Einführung eines tieferen Rentenalters im Jahr 2003. Hätte eine Rentenaltererhöhung, wie sie die Jungfreisinnigen fordern, im Umkehrschluss eine positive Auswirkung auf die Gesundheit der Arbeitnehmer? Im Einzelnen wird zu den überraschenden Resultaten der Studie ausgeführt:
In der Studie wurden die Angaben von Bauarbeitern mit den Angaben von Arbeitnehmern aus anderen Berufen verglichen, um festzustellen, wie sich die Gesundheit von Bauarbeitern zu derjenigen der Arbeiter aus anderen Sektoren unterscheidet. Zudem wurden die Angaben von Bauarbeitern die vor und nach der Reform pensioniert wurden, verglichen. Dadurch wollte man die Auswirkungen, die die Reform mit sich brachte, feststellen. Dabei kam heraus: Bei den 56 bis 60-jährigen Bauarbeitern, also jenen die neu kurz vor der Pension standen, stieg die Krankheitsausfallquote nach der Reform um 33 Prozent an.
Konkret heisst das: Nach Einführung des Rentenalters 60 fehlten die 56- bis 60-Jährigen mehr als früher. Die Abwesenheit von mindestens einem Tag pro Woche stieg um einen Drittel – von 3,49 auf 4,64 Prozent. Zudem gaben sie häufiger an, sich gesundheitlich schlecht zu fühlen (11,7 Prozent). Vor Rentenalter 60 waren es nur 7,6 Prozent.
Gut abgesichert in die Zukunft
“Wie Roger Federer seine Pension pant” ist ein Beitrag auf Finews überschrieben, der einen Einblick in seine Finanzen gibt.
Federer ist laut dem amerikanischen Wirtschaftsmagazin «Forbes» der bestverdienende Sportler der Welt – noch vor Cristiano Ronaldo und Lionel Messi. Sein Vermögen schätzt das Schweizer Wirtschaftsmagazin «Bilanz» auf rund 700 Millionen Franken – nach 20 gewonnenen Gross-Turnieren – und stammt zu einem grossen Teil aus lukrativen Werbeverträgen mit Firmen wie die Credit Suisse, Rolex oder Moët & Chandon.
Der vierfache Familienvater vertraut in sportlicher Hinsicht auf ein bewährtes Team – und das ist auch bei seinen Finanzen nicht anders. «Er ist völlig abgesichert und geschütz», sagt ein Schweizer Vermögensverwalter im Gespräch. In der Vergangenheit unterhielt die in Basel ansässige Bank Sarasin (heute: J. Safra Sarasin) eine Geschäftsbeziehung mit der Familie Federer sowie zu ihm selbst. Allerdings ist es nicht klar, ob diese Beziehung noch besteht.
Aon / WTW-Fusion abgesagt
Aon and Willis Towers Watson (NASDAQ: WLTW) announced today that the firms have agreed to terminate their business combination agreement and end litigation with the U.S. Department of Justice (DOJ). The proposed combination was first announced on March 9, 2020.
«Despite regulatory momentum around the world, including the recent approval of our combination by the European Commission, we reached an impasse with the U.S. Department of Justice,» said Aon CEO Greg Case. «The DOJ position overlooks that our complementary businesses operate across broad, competitive areas of the economy. We are confident that the combination would have accelerated our shared ability to innovate on behalf of clients, but the inability to secure an expedited resolution of the litigation brought us to this point.»
CS PK-Index Q2 – 2021
Im Berichtsquartal legt der Pensionskassen Index um 6,57 Punkte respektive 3,30% zu; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 6,19%. Per 30. Juni 2021 steht der Index bei 205,78 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Der Schwung aus dem ersten Quartal konnte beibehalten werden, die Monate April (+0,69%) und Mai (+0,72%) wurden von einem sehr starken Juni (+1,86%) übertroffen.
Der Hauptanteil an der positiven Entwicklung im zweiten Quartal ist den Aktien (+2,26%) zuzuschreiben. Die Schweizer Aktien haben einen Renditebeitrag von 1,24% und die ausländischen einen Beitrag von 1,02% erzielt. Die Obligationen (inklusive Wandelanleihen) haben das Resultat mit einem Beitrag von 0,11% erhöht. Auch bei den Immobilien ist die Entwicklung mit 0,68% deutlich positiv. Liquidität, alternative Anlagen und sonstige Anlagen waren eher unauffällig, aber dennoch positiv.






