Die Grünen und die SP-Frauen fechten die Abstimmung zum Frauenrentenalter 65 an. Betroffen ist auch die MWSt-Erhöhung. Ein Verfassungsartikel fordert zudem ein einheitliches Rentenalter. Was heisst das nun, fragt der Tages-Anzeiger?
Weil der Bund sich bei den Prognosen zu den AHV-Finanzen massiv verrechnet hat, fordern die SP-Frauen und die Grünen, dass das Stimmvolk nochmals entscheidet. Die SP-Frauen haben am Freitag ihre Beschwerde veröffentlicht.
Sie fechten nur die Abstimmung zum Rentenalter an. Doch geht das überhaupt angesichts dessen, dass die beiden Vorlagen verknüpft waren?
Die Frage ist zentral. Müsste auch die Abstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer wiederholt werden, würde es kompliziert. Denn dieser Teil der Reform ist bereits in Kraft. Eine Aufhebung der Abstimmung könnte gar zu Rückzahlungsforderungen führen.
Fest steht: Bleibt die Erhöhung der Mehrwertsteuer bestehen, muss das Rentenalter von Männern und Frauen trotz Aufhebung der Abstimmung zum Frauenrentenalter angeglichen werden.
Im Verfassungsartikel steht, die Mehrwertsteuer werde erhöht, sofern das Rentenalter von Frauen und Männern gesetzlich vereinheitlicht werde.
Die SP-Frauen stellen sich laut Co-Präsidentin Tamara Funiciello vor, dass der Bundesrat dem Parlament einen neuen Vorschlag unterbreiten würde. Dieser müsste aber nicht zwingend eine Erhöhung des Frauenrentenalters beinhalten.
Es wäre auch möglich, das Rentenalter der Männer auf 64 Jahre zu senken, sagen die SP-Frauen. Alternativ könnte die Verfassung geändert und die Verknüpfung der Mehrwertsteuer mit dem Rentenalter aufgehoben werden. Oder die Mehrwertsteuer könnte wieder gesenkt werden.