Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Anhand dieser simplen Redewendung lässt sich die Diskussion rund um das angestrebte Courtagenverbot in der beruflichen Vorsorge adäquat zusammentragen, meint Marco Natoli (Geschäftsführer SIBA) in der HZ:
Es ist bekannt, dass die politische Linke samt Gewerkschaften und mit Hilfe des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP Courtagen in der 2. Säule verbieten und auf ein Honorarmodell umstellen möchte. Gerade der Pensionskassenverband überschlug sich mit verschiedensten Fachmitteilungen und juristischen Gutachten – aber genau wie in der Politik gilt hier auch: Wenn man ein Argument oft genug wiederholt, wird es nicht besser.
Das PK-Netz, gestützt auf das Gutachten Uttinger/Zellweger (2020), hält fest, dass das Courtagenmodell in der zweiten Säule rechtswidrig sei. Falls tatsächlich bei den Vorsorgeeinrichtungen «unzweckmässige Mittelverwendungen» vorliegen sollten, könnte man doch erwarten, dass die staatlichen Behörden gemäss ihrer aufsichtsrechtlichen Funktion nach Art. 62 BVG intervenieren sollten – dies ist aber nicht geschehen.
Weder das Bundesgericht noch der Bundesrat haben seit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes vor gut 30 Jahren die Zulässigkeit des Courtagenmodells in Frage gestellt. Ein von der SIBA in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten (Bur Bürgin/Muresan 2021) entkräftet das Argument der Rechtswidrigkeit. (…)
In den skandinavischen Ländern wurde vor Jahren ein teilweises Courtagenverbot eingeführt mit der Folge, dass sich die unabhängige Versicherungsvermittlung stark zurückgebildet hat, grosse Gewinner waren die Versicherungsgesellschaften, die Ihre Verkaufs- und Beratungstätigkeiten ausbauen konnten – auf der Strecke geblieben sind die Konsumenten.
Ähnliches lässt sich in England beobachten, wo seit etwa 5 Jahren Vermittler für gewisse Produkte der Altersvorsorge keine Provisionen beziehen dürfen. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin befürchtet, dass man sozialpolitische Verwerfungen riskiere, falls man die provisionsbasierte Beratung verbiete.