Werner Hug kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Trends in der Altersvorsorge. Was er bei den aktuellen Revisionsvorhaben sieht, macht keine Freude.

Damit sind wir wieder dort, wo wir 1972 waren. Damals stand die Forderung der Partei der Arbeit, eine Volkspension einzuführen, der Schaffung des Dreisäulenkonzepts gegenüber. Das Volk entschied sich für AHV, berufliche Vorsorge (BVG) und Selbstvorsorge (dritte Säule). Mit den Vorstellungen der Gewerkschaften und des Bundesrats kommt man der Idee der Volkspension wieder näher. AHV und BVG werden amalgamiert. Die auf Lohnbeiträgen und staatlichen Zuschüssen beruhende umlagefinanzierte AHV wird mit der privat durchgeführten beruflichen Vorsorge verschmolzen.

Mit der Teilfinanzierung über AHV-Beiträge kommt damit die bis anhin nach dem Kapitaldeckungsprinzip gestaltete zweite Säule unter vollständige politische Kontrolle. Das Überobligatorium des BVG mit Löhnen über 86’000 Fr. wird zum rein privaten Sparen reduziert. Welche Rolle soll in diesem System dann noch der Arbeitgeber spielen? Hat das Unternehmen noch ein Interesse daran, für seine Mitarbeiter Sorge zu tragen?

  FuW