Insolvenzfälle pro Jahr
(Leistungen dunkelblau, Rückzahlungen hellblau, Mio. Fr.)
Der Sicherheitsfonds schreibt zu den Ergebnissen des Geschäftsjahrs 2024:
Die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen ist stabil. Auch der Sicherheitsfonds erzielte im Berichtsjahr auf dem Anlagevermögen eine erfreuliche Performance von 8.4 % (Vorjahr 5.4 %). Die Vermögensverwaltungs- kosten beliefen sich auf 0.15 %. Es resultierte ein Fi- nanzergebnis über 113.4 Mio. CHF.
Gleichzeitig blieben auch die Insolvenzleistungen mit 30.9 Mio. CHF deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Insgesamt resultierte im Berichtsjahr ein Gewinn von 89 Mio. CHF. Die Fondsreserve stieg per 31. Dezember 2024 von 690.2 auf 779.1 Mio. CHF
Das Bundesgericht fällte im Berichtsjahr drei Entschei- de zu Verantwortlichkeitsklagen des Sicherheitsfonds. In allen drei Verfahren wurde die Haftung der Mitglieder des Stiftungsrates grundsätzlich anerkannt. Im Verfahren ACSMS bestätigte das Bundesgericht auch die Haftung der Revisionsstelle, lehnte diejenige der Expertin für berufliche Vorsorge aber ab, und im Ver- fahren Fina / PK FIV wurde die Klage gegen die Revisionsstelle infolge Verjährung abgewiesen.
Die Anfragen bei der Zentralstelle 2. Säule stiegen im Berichtsjahr weiter an. Die Geschäftsstelle bearbeite- te 173’000 Anfragen. In knapp 80 % der Fälle konnte mindestens ein Guthaben gefunden werden. Insge- samt wurden 235’000 Guthaben zugeordnet.
Nach Ablauf von zehn Jahren nach Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters sind nicht geltend gemachte Guthaben an den Sicherheitsfonds zu übertragen (vergessene Guthaben). Per Ende 2024 verwaltete der Sicherheitsfonds 40’640 vergessene Guthaben über total 284.3 Mio. CHF von Personen, die das 74./75. Altersjahr überschritten haben. 180 Guthaben über insgesamt 4.0 Mio. CHF konnten im Jahr 2024 ausbezahlt werden. Ansprüche, die nicht bis zum 100. Altersjahr der versicherten Person geltend gemacht werden, verjähren.
Im Berichtsjahr wurden erstmals 201 Guthaben über insgesamt 1.0 Mio. CHF von Personen, welche das 100. Altersjahr überschritten hatten, ausgebucht. Auf Mitte 2024 traten mit Art. 58a BVG neue Bestimmungen zum Informationsaustausch zwischen Vorsor- geeinrichtungen und der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV (ZAS) in Kraft. Der Datenaustausch erfolgt über ein Portal des Sicherheitsfonds.