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Der starke Franken und seine Nutzniesser

9. September 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: UBS

Internationale Spannungen und Aufwertungsdruck auf den Franken

Die (allzu grosse) Attraktivität des Frankens als sichere Währung zwingt die SNB laufend zu Leitzinssenkungen. Ein nächster Schritt würde erneute Negativzinsen bedeuten, mit den bekannten Folgen für die 2. Säule. Tiefe Zinsen haben aber auch Vorteile. Die UBS zeigt sie in ihrem Outlook September 25 auf: 

  • Die globale Landschaft für Zufluchtswährungen verändert sich. Jüngste Entwicklungen – darunter Änderungen in Handelspolitiken, Kapitalflüssen und fiskalischen Aussichten – veranlassen Anlegerinnen und Anleger, traditionelle Reservewährungen neu zu bewerten. Der Schweizer Franken hat als «sicherer Hafen» an Bedeutung gewonnen, was seine Stabilität und starken Fundamentaldaten widerspiegelt. 
  • Da Investoren bereit sind, eine Prämie für sichere, liquide Vermögenswerte zu zahlen, senkt die Attraktivität des Schweizer Frankens Zufluchtswährung die Zinssätze in der Schweiz um geschätzte 2 Prozentpunkte. Dadurch sparen Schweizer Haushalte und Unternehmen zusammen jährlich geschätzte 28 Milliarden CHF an Zinszahlungen, während die öffentliche Hand etwa 5 Milliarden CHF pro Jahr an Zinszahlungen einspart. 
  • Ein starker Schweizer Franken kommt auch den Konsumenten zugute, da importierte Waren und Dienstleistungen erschwinglicher werden. Seit 2009 haben diese Einsparungen, basierend auf dem oberen Ende dieser Schätzungen, durchschnittlich etwa 0,3 Prozent des privaten Konsums pro Quartal oder 1,2 Milliarden CHF (annualisiert) ausgemacht.

  UBS Outlook

Führungswechsel bei der PAT BVG

9. September 2025 By pwirth in Personelles

Bei der PAT BVG, der Personalvorsorgestiftung für die medizinischen und paramedizinischen Berufe in der Schweiz, kommt es zu einem Führungswechsel.

Geschäftsführer Adrian Brupbacher geht Ende Oktober 2025 in Pension. Gleichzeitig heisst die Organisation Christine Holstein als neue Geschäftsführerin willkommen. Sie bringe umfassende Erfahrung und neue Perspektiven mit, um den eingeschlagenen Weg mit frischen Impulsen weiterzuführen, schreibt die PAT BVG in einer Mitteilung.

Hostein, seit vier Jahren Vorstandsmitglied beim ASIP, war seit 2020 Geschäftsleitungs-Mitglied der Nest-Sammelstiftung, zuvor tätig als Leiterin Spezialprodukte bei der Baloise-Kollektivversicherung und Geschäftsführerin der Perspectiva Sammelstiftung. Zu den weiteren Stationen ihres beruflichen Werdegangs gehören Swisscanto und Vontobel.

Die PAT BVG zählt 33’440 aktiv Versicherte. Deckungsgrad 114%, Bilanzsumme 10 Mrd. 

  PAT BVG

Teure günstige Wohnungen

7. September 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Avenir Suisse, Immobilien

Mit einer neuen Regulierung wollte Basel Mieter vor Preiserhöhungen schützen. Das Resultat? Bestandsmieter bleiben in alten Wohnungen sitzen, Junge und Mobile werden ausgeschlossen. Die Zahl der Bauvorhaben bricht ein. Avenir Suisse schreibt: 

Basel-Stadt wollte mit der im Mai 2022 eingeführten Wohnschutzverordnung die berüchtigten «Renditesanierungen» unterbinden. Fünf Jahre lang dürfen Vermieter nach einer Erneuerung die Miete nur marginal erhöhen; jede Modernisierung – vom neuen Boiler bis zum Geschirrspüler – braucht den Segen einer neunköpfigen Kommission, deren Dossiers bei grösseren Projekten Hunderte Seiten füllen.

Drei Jahre später bestätigt sich, wovor Immobilienökonomen seit Langem warnen: Der vermeintliche Schutzschirm wirkt wie ein Bumerang. Zählte Basel 2018 rund 1000 Baugesuche für Mietwohnungen, waren es 2023 noch 67. Die Wohnbauproduktion ist noch auf einem Drittel des Stands vor der Einführung der neuen Regeln.

Institutionelle Investoren weichen aus: Projekte rechnen sich nicht mehr, Verfahren dauern zu lange, die Rechtsunsicherheit ist hoch. Mit den Renditen verschwinden auch die Erneuerungen.

Die Gesuche für energetische Sanierungen sind eingebrochen, selbst Routineaufwertungen lohnen sich kaum. Bewilligungen lassen bis zu zwölf Monate auf sich warten, und die Kommission kann selbst einvernehmliche Lösungen zwischen Vermietern und Mietern kippen.

Die Vordertür des Marktes verengt sich, die Hintertür klemmt: Bestandsmieter verharren in zu grossen oder ungeeigneten Wohnungen, während junge Haushalte um ein Restangebot konkurrieren oder nach Baselland ziehen, um dann im Pendelverkehr stecken zu bleiben.

Auch die Stadtentwicklung leidet: Umnutzungen von Industriearealen stocken, weil Entwickler bei strengen Mietobergrenzen keine Reserven für Altlastensanierung und Quartieraufwertung einpreisen können.

Überraschend oder unerwartet kommt das nicht. Die empirische Entwicklung folgt der ökonomischen Lehrbuchlogik:

  • Erstens verknappt ein Mietendeckel das Angebot. Der Neubau wird sistiert, Modernisierungen werden aufgeschoben, Kapital sucht sich andere Verwendungen. Weil Neubauten nur einen kleinen Teil des Bestands auf dem Wohnungsmarkt ausmachen, sind die Auswirkungen nicht sofort ersichtlich – auf Dauer hingegen schon.
  • Zweitens leidet die Allokation. Ohne Preissignal bestimmen Zufall oder Vitamin B, wer eine Wohnung erhält. Die Wohnungen werden nicht mehr von jenen bewohnt, die sie am meisten schätzen.
  • Drittens steigen Such- und Vermeidungskosten. Wartelisten, dubiose Ablösezahlungen und stundenlange Recherchen auf Portalen fressen den scheinbaren Vorteil der «bezahlbaren» Wohnungen weiter auf.

Schliesslich wohnen die Altmieter zwar nominell günstiger, zahlen aber indirekt: Ihre Wohnungen altern rascher, weil Investitionen vertagt werden. Bereinigt um die Qualität, steigen also die Mieten dennoch. Die Hauptlast tragen jedoch die Mobilen, die Jungen, die Geschiedenen. Langfristig erodiert die soziale Durchmischung.

  Avenir Suisse 

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ASIP gegen Reformideen von Deloitte

7. September 2025 By pwirth in AHV Tags: ASIP, IPE

Auf Anfrage äusserte sich ASIP-Direktor Müller-Brunner ablehnend gegen die AHV-Reformvorschläge der Beratungsfirma Deloitte. Auf IPE heisst es dazu: 

ASIP expressed strong doubts about the recommendations.

“The severely strained trust in the second pillar must be rebuilt [after the vote in 2024] before calling for further reforms,” director Lukas Müller-Brunner told IPE.

On the first pillar, he said the demand for higher state subsidies for the AHV is “unrealistic” in the current environment, as the government is focused on spending cuts. He also warned that strengthening the capital-funded component is problematic.

The Swiss system is designed so that the AHV operates on a pay-as-you-go basis, while occupational pensions are capital funded. Mixing the pay-as-you-go system AHV and occupational pensions is «dangerous”, Müller-Brunner said.

  IPE / Vorschläge Deloitte

Vorhaben der EU bei der «ergänzenden Altersvorsorge»

5. September 2025 By pwirth in International Tags: EU

Die deutsche «Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge» (aba) hat ihre Antwort im Rahmen der EU-Konsultation zur ergänzenden Altersvorsorge publiziert. Im grösseren Rahmen geht es um die angestrebte Weiterentwicklung der «Kapitalmarktunion zur Spar- und Investitionsunion». Ein interessanter Einblick in die laufende Entwicklung. Die aba vertritt u.a. folgende Positionen. 

Rententrackingsysteme: Rententrackingsysteme sind ein sinnvolles Werkzeug, um Bürger bei ihrer Vorsorgeplanung zu unterstützen. Dies gilt insbesondere, wenn sie – wie z.B. die Digitale Rentenübersicht in Deutschland – alle drei Säulen der Altersversorgung erfassen. Versorgungseinrichtungen sollten die Möglichkeit erhalten, Informationspflichten über Rententrackingsysteme zu erfüllen. Entscheidungen über den Aufbau eines Trackingsystems und dessen konkrete Ausgestaltung sollten auf Mitgliedstaatenebene getroffen werden.

Pension Dashboard: Ein EU-weites Pension Dashboard als rentenpolitisches Instrument für Entscheidungsträger kann die nationale Alterssicherungspolitik sinnvoll unterstützen, wenn es einen guten Überblick über die Entwicklungen in allen drei Säulen in den Mitgliedstaaten gibt. Erster Ansprechpartner für die EU-Kommission (v.a. DG EMPL) sollten die auf nationaler Ebene für Rentenpolitik zuständigen Ministerien sein. Für Rententräger dürfen durch die Schaffung eines Dashboards keine zusätzlichen Berichtspflichten entstehen.

Automatische Einbeziehung: Automatische Einbeziehung in betriebliche Altersversorgungssysteme hat grundsätzlich das Potenzial, signifikant zur weiteren Verbreitung der 2. Säule beitragen. Aufgrund der Arbeitgeberhaftung kann über eine Verpflichtung hierzu allerdings nur im DC-Kontext diskutiert werden. Automatische Einbeziehung in die dritte Säule birgt die Gefahr, die für Arbeitnehmer im Regelfall überlegene betriebliche Altersversorgung zu beschädigen und ist daher abzulehnen.

EbAV II: In der betrieblichen Altersversorgung und bei EbAV spielen – im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge – das nationale Arbeitsrechts-, Sozial- und Steuerrecht eine zentrale Rolle. Das EU-Aufsichtsrecht muss hierfür den Mitgliedstaaten den erforderlichen Raum lassen, anstatt mehr Konvergenz anzustreben. Angesichts der damit bestehenden Heterogenität von EbAV in den EU-Mitgliedstaaten muss bei der Überarbeitung der EbAV II-Richtlinie am Grundsatz der Minimalharmonisierung festgehalten werden. Änderungen sollten nur vorgenommen werden, wenn hierfür ein nachweislicher Bedarf besteht. Den Grundsätzen der Subsidiarität und Proportionalität muss angemessen Rechnung getragen werden. 

  aba Stellungnahme/ dpn

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Am beliebtesten ist die Kombination von Kapital und Rente

5. September 2025 By pwirth in Studie, Versicherte Tags: HSLU, Kapitalbezug

Bereits zum fünften Mal wird in einer Studie der Hochschule Luzern (HSLU) das Finanz- und Vorsorgewissen der Schweizer Arbeitnehmenden analysiert. Das Fokusthema des diesjährigen «VorsorgeDIALOG» beleuchtet die bevorzugte Bezugsform von Alterskapital sowie das Beratungsbedürfnis der Erwerbsbevölkerung in Bezug auf Wahlmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge.

In der repräsentativen Umfrage wurden Arbeitnehmer aus der ganzen Schweiz im Alter zwischen 20 und 65 Jahren befragt. Die Ergebnisse widerspiegeln die gewünschte Bezugsform bei Renteneintritt. HZ-Insurance schreibt dazu:

«Interessant ist der Zusammenhang zwischen Beratungsbedürfnis und Bezugsform», sagt die Studienleiterin, Prof. Seiler Zimmermann. Eine überwiegende Mehrheit der Befragten wünscht eine Beratung zur Altersvorsorge – insbesondere zur Wahl der Bezugsform, zu freiwilligen Einkäufen und zum gestaffelten Rentenantritt.

Wer eine professionelle Beratung wichtig findet, entscheidet sich eher für eine Kombination aus Kapital und Rente. Wer sich hingegen auf informelle Quellen wie Familie oder Freunde verlässt oder gänzlich auf Beratung verzichtet, wählt eher einen vollständigen Kapitalbezug.

Personen, die ihr Vorsorgewissen insbesondere bezüglich des Vorsorgesystems oder ihr Verständnis ihres Vorsorgeausweises als schlecht einschätzen, bevorzugen häufiger die Rentenlösung.

Beim Renteneintritt über mehr Alterskapital zu verfügen ist für die Versicherten der Hauptgrund für freiwillige Einzahlungen in die Altersvorsorge. Auch steuerliche Anreize sind relevant: Für 81 Prozent der Männer und 74 Prozent der Frauen sind Steuervorteile ein starker Anreiz für freiwillige Einzahlungen in die Säule 3a. Für freiwillige Einkäufe in die 2. Säule ist der Anteil sogar noch höher, nämlich 86 Prozent bei den Männern und 81 Prozent bei den Frauen. 

  HZ-Insurance

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«Illegale Steuersenkung»

5. September 2025 By pwirth in Steuern Tags: BGer, Kapitalbezug, SP

Der Bote der Urschweiz schreibt zur geplanten und wegen einer SP-Beschwerde vorläufig auf Eis gelegten Senkung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse im Kt. Schwyz:

Im Mai beschloss der Schwyzer Kantonsrat eine Senkung des Maximalsteuersatzes beim Kapitalbezug aus Pensionskassen – von 2,5 auf 1,5 Prozent. Die SP erachtet diese Senkung als illegal und hat deshalb Beschwerde vor Bundesgericht eingereicht. Dieses juristische Verfahren hat nun Folgen, wie der Kanton mitteilt.

Bis der Entscheid des Bundesgerichts vorliege, würden Kapitalleistungen, die ab dem 1. Januar 2026 fällig würden, zum «bisherigen teuerungsbereinigten Steuertarif» besteuert. «Nach dem Entscheid des Bundesgerichts wird diese Veranlagung von Amtes wegen überprüft und nötigenfalls angepasst. Allfällige Steuerguthaben werden verzinst», teilt der Kanton weiter mit. 

  Bote der Urschweiz

Teilzeiterwerb getrieben von Mutterschaft

4. September 2025 By pwirth in Statistik, Versicherte Tags: Arbeitskräfteerhebung, BFS, Teilzeiterwerb

(BFS) Im 2. Quartal 2024 waren in der Schweiz insgesamt 1,9 Millionen Personen teilzeiterwerbstätig, d.h. zu einem Beschäftigungsgrad von weniger als 90%. Dies entspricht einer Teilzeitquote von 38,7%.

Verglichen mit dem 2. Quartal 1991 stieg die Quote um beachtliche 13,3 Prozentpunkte. Erwerbstätige Frauen arbeiten 2,8-mal öfter Teilzeit als Männer (58,4% gegenüber 21,1%), jedoch war die Zunahme seit 1991 bei Letzteren ausgeprägter (+13,3 Prozentpunkte gegenüber +9,2 Prozentpunkte bei den Frauen).

Mit dem Alter nimmt die Teilzeiterwerbstätigkeit zu. 15- bis 24-Jährige sind zu 28,2% teilzeiterwerbstätig gegenüber 86,3% bei den 65-Jährigen und Älteren (25- bis 39-Jährige: 32,9%; 40- bis 54-Jährige: 38,7%; 55- bis 64-Jährige: 42,7%).

Die Familiensituation übt bei Frauen einen grossen Einfluss auf den Beschäftigungsgrad aus. So sind 74,9% der Mütter mit Kind im Haushalt teilzeiterwerbstätig (gegenüber 14,3% der Väter in derselben Situation). Unabhängig vom Geschlecht sinkt der Teilzeitanteil tendenziell mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes:

Bei Vätern von 16,4% bei jüngstem Kind unter 4 Jahren auf 10,0% bei jüngstem Kind zwischen 13 und 17 Jahren. Bei Frauen entspricht der höchste Wert 79,2%, wenn das jüngste Kind zwischen 4 und 12 Jahren alt ist, und er sinkt auf 66,1% mit jüngstem Kind zwischen 18 und 24 Jahren.

Im Jahr 2024 waren 24,0% der Arbeitnehmenden mit Führungsfunktion teilzeiterwerbstätig (Arbeitnehmende in Unternehmensleitung oder mit Vorgesetztenfunktion), bei Arbeitnehmenden ohne Vorgesetztenfunktion ist dieser Anteil mit 45,5% fast doppelt so hoch. Diese deutliche Differenz lässt sich sowohl bei Frauen (44,1% gegenüber 64,7%) als auch bei Männern feststellen (12,1% gegenüber 24,0%).

Die Gründe für einen reduzierten Beschäftigungsgrad sind zwischen den Geschlechtern sehr unterschiedlich verteilt. 2024 wurde von den Frauen am häufigsten die Kinderbetreuung als Teilzeitgrund genannt (32,3% der teilzeiterwerbstätigen Frauen; Männer: 11,8%).

«Andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen» sind bei Frauen ebenfalls deutlich stärker verbreitet als bei Männern (11,8% gegenüber 3,8%). Männer nennen im Gegenzug doppelt so oft die «Aus- und Weiterbildung» als Teilzeitgrund (14,0% gegenüber 7,7% bei den Frauen).

  Mitteilung BFS /   FR / Weitere Angaben

 

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Anpassungen von BVG-Verordnungen

3. September 2025 By pwirth in Bundesrat, Gesetzgebung Tags: BVV2

(BR) Der Bundesrat will verschiedene Verordnungen zur beruflichen Vorsorge (BVG) ändern. Die Anpassungen tragen der Einführung der 13. AHV-Rente Rechnung, erfüllen einen parlamentarischen Auftrag und sollen es den Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen, die kurzfristige Liquidität zur Abdeckung des Wechselkursrisikos sicherzustellen.

Die Einführung der 13. AHV-Rente ab Dezember 2026 erfordert eine Anpassung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2). Gemäss Verordnung dürfen die Altersrente der Vorsorgeeinrichtung und die AHV zusammen nicht mehr als 85 Prozent des letzten versicherbaren AHV-Lohns betragen. Bezieht man jedoch die 13. AHV-Rente mit ein, könnte dieser Grenzbetrag überschritten und die Leistungen könnten gekürzt werden, was dem Ziel der 13. AHV-Rente zuwiderläuft.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung schliesst die 13. AHV-Rente ausdrücklich aus dem Berechnungsmodell aus. Eine weitere Anpassung der BVV 2 zielt darauf ab, den Pensionskassen zu ermöglichen, ihr Wechselkursrisiko durch befristete und strikt geregelte Repo-Geschäfte abzusichern.

Der Bundesrat setzt zudem die Schlussfolgerungen des Berichts in Erfüllung des Postulats Nantermod 22.3220: «BVV 3. Mehr Flexibilität bei der Erbfolgeplanung» um und ändert dazu die Regeln der Säule 3a. 

Die Änderungen der BVV 2 treten am 1. August 2026 in Kraft, das heisst vor der ersten Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember 2026. Die Bestimmungen über die Möglichkeit für die Vorsorgenehmer, die Begünstigtenordnung in der Säule 3a zu ändern, treten hingegen am 1. Januar 2027 in Kraft. Damit haben die Vorsorgeeinrichtungen der Säule 3a genügend Zeit, ihre Reglemente anzupassen.

  Mitteilung BR /  Verordnungs-Aenderungen/ Erläuternder Bericht

PPCmetrics PK-Jahrbuch 2025

3. September 2025 By pwirth in Studie Tags: PPCmetrics

Schweizer Pensionskassen legen ihr Vermögen breit diversifiziert an. Sie berücksichtigen zahlreiche Anlagekategorien und innerhalb dieser eine Vielzahl von Einzelpositionen. Dass trotz des US-Booms Konzentrationsrisiken am ehesten in der Schweiz auszumachen sind, zeigt das diesjährige Pensionskassen-Jahrbuch, welches die Beratungsfirma PPCmetrics jährlich veröffentlicht. Weiter wird festgestellt: 

Je rund einen Drittel ihres Vorsorgevermögens legen Schweizer Pensionskassen in Aktien (31%) sowie in Obligationen und andere Nominalwerte (38%) an. Den Rest der Anlagen machen Immobilien (25%) und Alternative Anlagen (6%) aus.

Die Obligationenportfolios werden dominiert von Staats- und Unternehmensanleihen von Schweizer Schuldnern (19% des Gesamtvermögens). Bei den Obligationen von ausländischen Emittenten zählen die USA (Staats- und Unternehmensanleihen) zwar zu den grössten Schuldnern, dennoch ist ihr durchschnittlicher Anteil am Gesamtvermögen der Pensionskassen beschränkt (rund 5%).

Pensionskassen investieren rund 10% ihres Vermögens in Schweizer und 21% in ausländische Aktien. Der Anteil von rund einem Drittel ist im Vergleich zur tatsächlichen Marktkapitalisierung der Schweizer Aktien (2% des weltweiten Aktienmarktes) deutlich überhöht.

Dieser Home Bias hat auch eine Übergewichtung einzelner Unternehmen zur Folge: Die fünf grössten Schweizer Aktien, darunter Nestlé, Roche und Novartis, machen durchschnittlich rund 5% des Vorsorgevermögens aus. Im Auslandsegment sind die fünf grössten Aktien weniger dominant (rund 3%).

Noch ausgeprägter als bei den Aktien ist der Home Bias bei den Schweizer Immobilien (22% des Gesamtvermögens). Dazu gehören allerdings nicht nur Wohn-, sondern auch Geschäftsliegenschaften, deren Wertentwicklung teilweise unterschiedlichen Einflussfaktoren unterliegt.

Alle analysierten Pensionskassen erzielten von 2020–2024 positive Anlageergebnisse. Die Renditen lagen zwischen +1.08% p.a. und +6.17% p.a. (Durchschnitt: +2.93% p.a.). Die Analyse zeigt, dass zwischen der Grösse der Pensionskasse und der von ihr erzielten Rendite kein statistisch signifikanter Zusammenhang besteht. Nicht nur grosse, sondern auch mittlere und kleine Pensionskassen können ihr Vermögen erfolgreich anlegen.

  Website Jahrbuch /   Download Jahrbuch / SGB

Überdurchschnittliche Vorsorge der SLI-Firmen

3. September 2025 By pwirth in Studie Tags: WTW

WTW stellt in einer Mitteilung zu ihrer aktuellen SLI Pension Benchmarking-Studie fest: Schweizer Pensionskassen befinden sich derzeit in sehr solider finanzieller Verfassung. Gleichzeitig bieten die im Swiss Leader Index (SLI) vertretenen Unternehmen gegenüber dem Markt weiterhin überdurchschnittliche Vorsorgeleistungen, die deutlich über den BVG-Mindestanforderungen liegen. Dazu heisst es weiter in der Mitteilung:

Die meisten Schweizer Pensionskassen befinden sich unterstützt von den soliden Anlagerenditen der vergangenen fünf Jahre in einer robusten finanziellen Lage. Die SLI-Gruppe erzielte eine durchschnittliche jährliche Rendite von 3,4 %, was wesentlich zur heutigen Stabilität der Kassen beigetragen hat. 

In den vergangenen sechs Jahren haben sich die technischen Zinssätze, welche die Berechnung der Pensionsverpflichtungen bestimmen, bei den meisten SLI-Pensionskassen auf 1,5 % bzw. 2,0 % stabilisiert.

Die Studie zeigt zudem, dass die gutgeschriebenen Zinsen in der SLI-Gruppe den effektiven Anlagerenditen weitgehend entsprochen haben. Dies deutet darauf hin, dass die erzielten Renditen nicht primär zur Deckung steigender Verpflichtungen verwendet werden mussten – ein klares Zeichen für die finanzielle Widerstandsfähigkeit der Pensionskassen. Im Jahr 2024 war die Spannweite der gutgeschriebenen Zinsen besonders gross; Spitzenwerte lagen bei über 18 %.

Die Vorsorgeleistungen aller Unternehmen liegen deutlich über den BVG-Mindestleistungen – bei einigen sogar in sehr erheblichem Umfang. Für Profil 1 (Eintritt mit 25 Jahren und durchgehende Karriere im Unternehmen) beträgt das tiefste Rentenniveau in der SLI-Gruppe rund 23 % des Grundgehalts bei Pensionierung, während das höchste Rentenniveau bei rund 46 % liegt. Damit bietet die grosszügigste Unternehmenslösung rund doppelt so viel Renteneinkommen wie die am wenigsten grosszügige – und fast das 2,2-Fache der BVG-Mindestleistungen. 

Trotz der grosszügigen Leistungen sind fast die Hälfte der in dieser Studie erfassten Unternehmen der Ansicht, dass ihre Mitarbeitenden lediglich ein Basisverständnis ihrer Vorsorgelösungen haben. Sie wissen zwar, dass es entsprechende Leistungen gibt, sind sich deren Wert jedoch nicht bewusst.

Um diese Wissenslücke zu schliessen, empfiehlt WTW den Unternehmen, einen proaktiveren und strategischeren Ansatz in der Kommunikation zu verfolgen. Dazu gehört, die Mitarbeitenden regelmässig über die Struktur, die Risiko- und die Altersleistungen sowie über die Möglichkeiten innerhalb der beruflichen Vorsorgepläne zu informieren.

Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten gelegt werden, die klar erklärt werden müssen, damit die Mitarbeitenden fundierte Entscheidungen treffen können.

  Mitteilung WTW / Studie

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«Le véritable danger pour le système social, c’est l’immobilisme»

2. September 2025 By pwirth in Allgemein Tags: Bilan, BSV

Stéphane Rossini a dirigé l’Office fédéral des assurances sociales de fin 2019 à juin 2025. Alors que la génération du baby-boom s’apprête à prendre sa retraite, le Valaisan pose son regard sur l’un des plus grands défis du pays: l’avenir de son système de prévoyance. Extraits de l’interview avec Bilan:

Stéphane Rossini, on a l’impression que la Suisse, ce pays si riche, semble de moins en moins capable d’offrir à ses citoyens une retraite décente…
Notre système de prévoyance est bon, souvent montré en exemple. L’objectif des deux premiers piliers est de maintenir le niveau de vie antérieur. Est-il rempli? Il est impossible de l’affirmer avec certitude. Car cette question, pourtant essentielle, n’a jamais fait l’objet d’une évaluation rigoureuse. Point faible, le deuxième pilier, contrairement au premier, n’adapte pas les rentes au renchérissement.

Ainsi, avec l’allongement de l’espérance de vie, le montant des rentes diminue constamment. On peut donc légitimement penser que le niveau de vie antérieur n’est maintenu que pour une minorité de retraités, en raison des fortes disparités de couverture entre hommes et femmes, entre catégories socioprofessionnelles, entre les diverses caisses de pension.

Pourquoi ne pas avoir réalisé cette évaluation à l’OFAS?
Il s’agit d’un choix politique. Le sujet est sensible.

Devrait-on remettre en cause le fonctionnement des trois piliers afin de renforcer la solidarité?
Sur les principes, non. Concrètement, nous nous dirigeons déjà vers un renforcement du premier pilier, notamment avec la treizième rente qui augmentera les prestations AVS de 8,33% dès l’année prochaine. Le déplafonnement des rentes de couples pourrait confirmer la tendance. Je n’observe en revanche aucun mouvement sérieux visant à remettre en question le principe même des trois piliers.

Cependant, certaines tendances au sein du deuxième pilier mettent à l’épreuve le fonctionnement de la solidarité. Près de la moitié des assurés choisissent désormais un prélèvement de leur prestation en capital plutôt qu’en rente. Ils devront assumer seuls la gestion du risque. De plus, le troisième pilier, lui aussi une épargne individuelle, connaît une certaine progression.

D’où vient ce phénomène?
Il s’explique d’abord par une tendance sociétale à l’individualisation: les jeunes générations se montrent globalement moins attachées aux mécanismes de solidarité et aux organismes qui la mettent en œuvre. S’y ajoute certainement aussi une perte de confiance envers les institutions de prévoyance, incitant de plus en plus de retraités à préférer un retrait en capital pour avoir l’impression de garder la maîtrise de leur épargne.

Est-ce le rôle du deuxième pilier que de faire de la politique sociale?
En partie oui, c’est l’essence même de la LPP. C’est pourquoi il est essentiel d’analyser avec précision les effets du fonctionnement du deuxième pilier. Les institutions de prévoyance gèrent une partie surobligatoire, et sont parfois soumises à des objectifs de rentabilité commerciale. La manière dont ces deux dimensions s’articulent et interagissent reste mal connue. Pour autant, il ne faut pas jeter le bébé avec l’eau du bain: c’est justement cette part surobligatoire qui contribue à la stabilité des institutions. Les 20% de caisses de pension opérant au plus près du minimum légal LPP sont d’ailleurs celles qui rencontrent le plus de difficultés.

Les carrières professionnelles se flexibilisent. Le deuxième pilier est-il encore adapté à cette nouvelle réalité?
Non. Le principe actuel du lien entre les deux piliers (ndlr: le montant de coordination et le seuil d’entrée) a du sens parce qu’il évite de prélever des cotisations importantes sur les bas revenus alors que les rentes, elles, seront faibles. Mais aujourd’hui, ce fonctionnement suscite de l’insatisfaction. Il doit être corrigé. Une piste serait une adhésion au deuxième pilier dès le premier franc gagné. Certes, ce fonctionnement représenterait un coût important, mais il conscientiserait les assurés, et leur garantirait une meilleure prestation de prévoyance. Tous les partis s’accordent à dire qu’il faut mieux couvrir les personnes aux revenus modestes et celles ayant des emplois multiples.

Que manque-t-il alors pour une réforme?
L’adhésion de la population. Les projets de réforme qui visent à mieux couvrir les emplois multiples et les bas revenus ont déjà été proposés. Le problème, c’est qu’ils étaient couplés à une baisse du taux de conversion. Ainsi, par trois fois, les Suisses ont voté sur une réforme de la LPP et ont rejeté les révisions allant dans ce sens. En clair, il faudrait une réforme qui renforce la couverture des carrières précaires sans toucher en même temps au taux de conversion.

  Bilan

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«Kein Negativzins, sondern Gebühr»

1. September 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: ASIP, Negativzinsen, SRF, UBS

SRF berichtet auf ihrer Website zu den von UBS und ZKB den Pensionskassen aufgebrummten Negativzinsen – welche die UBS als Gebühr bezeichnet:

Das Schreiben der UBS hat es in sich: Die Grossbank hat Ende Juni ihren institutionellen Kunden – also vor allem Pensionskassen und Versicherungen – schriftlich mitgeteilt, dass sie sich gezwungen sehe, Transaktionskonten ab Mitte Juli neu mit minus 0.2 Prozent zu verzinsen. Dies, weil die Schweizerische Nationalbank den Leitzins auf null Prozent gesenkt habe.

Wer als Pensionskasse bei der UBS flüssige Mittel parkiert, zahlt seit Mitte Juli wieder Negativzinsen – auf eine Million Franken Cash also 2000 Franken.

Die UBS bestätigt den Sachverhalt auf Anfrage, betont aber, dass es sich bei den minus 0.2 Prozent nicht um Negativzinsen handle, sondern um eine Gebühr, die anfalle, weil die UBS das parkierte Geld jederzeit als Liquidität bereithalten müsse. Diese Zusatzkosten reiche man weiter, schreibt die UBS. (…)

Egal wie das Kind genannt werde, die Folgen seien für Pensionskassen immer dieselben, sagt der Direktor des Pensionskassenverbandes Asip, Lukas Müller-Brunner, stellvertretend für seine verärgerten Verbandsmitglieder, die ihm die Türen einrennen: «Im Kern hat das nichts anderes zur Folge als dass das Halten von Liquidität zu Kosten führt, selbst wenn die Schweizerische Nationalbank noch keine Negativzinsen beschlossen hat.»

Viele Pensionskassen sind auch verärgert, weil ihnen die UBS nur zwei Wochen Zeit gegeben hat, um auf die neue Regel zu reagieren. Öffentlich kritisieren wollen die von SRF angefragten Pensionskassen die UBS aber nicht. (…)

Die Pensionskassen suchen nun nach Wegen, diese Negativzinsen der UBS zu umgehen. Ganz auf Liquidität verzichten gehe aber nicht, sagt Lukas Müller-Brunner: «Für eine Schweizer Pensionskasse ist es wichtig, eine gewisse Menge an Vorsorgegeldern tatsächlich liquide halten zu können.

Das kann sein, um Renten zu bezahlen, oder, dass jemand, der den Arbeitgeber wechselt und in die Vorsorgeeinrichtung eintritt, die Gelder dann einbringt – oder das Gegenteil, dass jemand die Pensionskasse verlässt.»

  SRF

 

 

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Negativzinsen für Pensionskassen bei UBS und ZKB

1. September 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Negativzinsen, UBS, ZKB

Die NZZ schreibt: «Negativzinsen sind für Besitzer von grossen Bankeinlagen seit dem Leitzinsentscheid der SNB längst wieder Realität. Bereits am 20. Juni trafen bei den ersten Pensionskassen Briefe von den Banken ein. Die Botschaft: Wer zum Beispiel als Vorsorgeeinrichtung über grosse Vermögen verfügt, muss eine Strafgebühr zahlen». Jürg Zulliger führt dazu weiter aus: 

In einem Schreiben der UBS an eine Pensionskasse hiess es trocken: «Die Verzinsung reduziert sich per 14. Juli auf –0,2 Prozent.» Die Bank begründete dies damit, dass für Gelder dieser Kunden höhere Anforderungen gälten, was eine zusätzliche Unterlegung mit Eigenmitteln erfordere. Parallel erhielten die übrigen institutionellen UBS-Kunden ähnliche Schreiben.

Anfang Juli informierte auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ihre institutionellen Kunden über die Wiedereinführung von Negativzinsen von –0,25 Prozent – in Kraft ab dem 21. Juli. Die betroffenen Pensionskassen mussten ihre liquiden Mittel innert kürzester Frist umschichten, um die Verluste für die Versicherten zu begrenzen.

Inzwischen rät der Pensionskassenverband Asip all seinen Mitgliedern, «Vorkehrungen für den Fall einer Einführung von Negativzinsen zu treffen».

Auch Publica, die Pensionskasse des Bundes, ist betroffen. Ausweichen ist nur teilweise möglich: Ein Teil der Anlagen müsse zwangsläufig liquide bleiben, um Rentenzahlungen zu gewährleisten, heisst es auf Anfrage.

So wie Publica ergeht es vielen Pensionskassen: Die UBS und die ZKB dominieren nach der Übernahme der CS den Markt für institutionelle Kunden. Pensionskassen, die anspruchsvolle Dienstleistungen benötigen und Milliarden verwalten, haben de facto keine Ausweichmöglichkeiten. Sie müssen jetzt versuchen, den Schaden einzugrenzen. Das Vermögen der Versicherten einfach wegschmelzen zu lassen, ist keine Option.

«Die Pensionskassen versuchen zunächst Freigrenzen auszuhandeln oder Gelder auf kleinere Banken zu verschieben», sagt Thomas Breitenmoser vom Beratungsunternehmen Complementa. «Da sind sie schon froh, wenn sie woanders Geld zu 0,05 Prozent Zins platzieren können.» In der Welt der Negativzinsen gilt selbst eine Mini-Rendite als kleiner Sieg.

Im Detail unterscheiden sich die Strategien der Banken. Die UBS belastet die Guthaben ihrer institutionellen Kunden schon seit 2017 mit einer Gebühr von –0,2 Prozent. Solange der Leitzins bei mindestens 0,25 Prozent lag, wurde dieser Effekt neutralisiert. Diesen Sommer kippte die Verzinsung nach dem SNB-Leitzinsentscheid jedoch ins Negative. Verhandeln ist bei der UBS nicht möglich, Freigrenzen gibt es nicht.

Anders bei der ZKB: Sie belastet den Pensionskassen zwar mit –0,25 Prozent etwas mehr, gewährt aber je nach Kundenbeziehung Freibeträge. Informierte Kreise sprechen von etwa 500’000 Franken.

Die UBS begründet ihre strikte Praxis mit regulatorischen Vorgaben: Es sei klar vorgegeben, wie viel Kapital die Banken hinterlegen müssten, wenn sie Kundengelder halten würden. Das betreffe sämtliche Banken gleichermassen. Bei Pensionskassen und Versicherungen als Kunden gälten sogar «verschärfte Vorschriften», und das sei mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Auch die ZKB betont: Für bestimmte Kundensegmente brauche es einen höheren «Liquiditätspuffer». Oder etwas vereinfacht gesagt: Die Bank muss Vorkehrungen für den Fall einer Bankenkrise treffen.

  NZZ

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«Was tun bei Negativzinsen?»

1. September 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: ASIP, Negativzinsen

Der Pensionskassenverband ASIP empfiehlt in einer Mitteilung an seine Mitglieder, sich frühzeitig auf mögliche Negativzinsen vorzubereiten. Zwar seien die Pensionskassen dank auf das Tiefzinsumfeld abgestimmter Leistungen heute besser aufgestellt, dennoch drohen bei überschüssiger Liquidität zusätzliche Kosten, insbesondere durch Gebühren.

Der ASIP rät deshalb, das Liquiditätsmanagement zu überprüfen und mit der Bank konkrete Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehören Freigrenzen, gestaffelte Zinstarife, die zeitliche Bindung grösserer Beträge sowie eine sorgfältige Prüfung der Zinskonditionen.

Da Banken im Wettbewerb stehen, besteht trotz Negativzinsumfeld Verhandlungsspielraum – vor allem im Hinblick auf Bonität und Volumen. Wenig flexibel zeigen sich Banken hingegen bei sogenannten Guthabengebühren. Der ASIP empfiehlt daher, den Fokus klar auf bessere Zinskonditionen zu legen.

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