Im Kassensturz vom 5.3.19 wurde das Thema Vermittlerprovisionen aufgegriffen, nachdem in einem Papier von c-alm erstmals Zahlen zum Umfang der Entschädigungen publiziert wurden.
In der Sendung vom 12.3. wurde der Haltung der Versicherer nachgegangen. Laut Darstellung von Kassensturz sind alle grossen autonomen Sammelstiftungen gegen das Provisionsmodell, die Versicherer wollen sie weiterhin beibehalten und dem Kunden die Wahl geben, ob er alle Vermittlerkosten selbst übernehmen oder über Courtagen abwickeln will.
Direktor Hanspeter Konrad hat sich klar gegen Provisionen ausgesprochen, der ASIP hat dies in einer entsprechenden Mitteilung bekräftigt.
Peter Grünenfelder von Avenir Suisse kommentiert die “Reformabstinenz” unseres Sozialministers.
Vom Jahrgang 2013 werden wahrscheinlich gegen 18% der Männer und fast ein Viertel der Frauen einen 100. Geburtstag feiern können. Zugleich werden aufgrund des tiefen Rentenalters für Männer mit 65 Jahren und für Frauen mit 64 Jahren die Babyboomer als geburtenstarke Jahrgänge in den nächsten Jahren in Pension gehen.
Angesichts der steigenden Lebenserwartung ist die Schweizer Altersvorsorge eigentlich ein weltweit einmaliges System einer Frührente für alle – nur wagt dies niemand auszusprechen. Mit dem Austritt der Babyboomer wird der Schweizer Arbeitsmarkt bis 2035 um eine halbe Million Menschen schrumpfen.
Und was macht die Politik angesichts dieser Entwicklungen? Der federführende Sozialminister glänzt durch eine Reformabstinenz, dass einen das Gefühl beschleicht, die rüstige Rentnergeneration versprühe mehr Dynamik als der verantwortliche Magistrat. Der Zeitplan für eine Reform wird laufend nach hinten geschoben, ganz so, als würde die Lebenserwartung sinken und nicht steigen.
Man wartet vorerst den Ausgang der Abstimmung zur gemeinsamen AHV-Steuervorlage ab, die im AHV-Teil eine Art Überbrückungsfinanzierung für das Sozialwerk vorsieht, aber die Altersvorsorge nicht nachhaltig stabilisiert. Bereits 2019 gibt die AHV gegen 1,2 Mrd. Franken mehr aus als sie einnimmt.
Anfangs 2030 wird ohne Reform im AHV-Fonds kein Geld mehr bereitstehen. Statt strukturelle Reformschritte einzuleiten, setzt man auf eine weitere Ausweitung der Finanzzuflüsse. Man verdrängt, dass die Fiskalquote mit Zwangsabgaben, also inklusive BVG und KVG, bereits heute bei bedenklichen 42,4% des BIP liegt.
In der Berner Zeitung beschäftigt sich Bernhard Kisling mit den Sammelstiftungen im Zusammenhang mit dem umstrittenen Weisungsentwurf der OAK.
«Die Entwicklung bei den Sammeleinrichtungen bereitet uns grosse Sorge», sagt Manfred Hüsler, Direktor der Oberaufsichtskommission (OAK). Zum Teil sind es sehr viele Arbeitgeber, die einer Sammeleinrichtung die Altersvorsorge ihrer Angestellten anvertrauen. Hüsler nennt zwei Probleme, die eine gefährliche Dynamik in Gang setzen können: Erstens legen die Sammeleinrichtungen stark zu, weil sich ihnen je länger je mehr Mitglieder anschliessen – damit steigt das verwaltete Kapital und das finanzielle Risiko.
Zweitens weisen die Sammeleinrichtungen oft komplexe Strukturen auf, was die Aufsicht und die Risikobeurteilung erschwert. «Es besteht die Gefahr, dass kaum durchschaubare Gebilde entstehen, in denen angeschlossene Vorsorgewerke ein Eigenleben führen und der Stiftungsrat der Gesamtstiftung die Kontrollen nur ungenügend wahrnimmt», warnt Hüsler. (…)
Die betroffenen Verbände lehnen die Vorlage ab. Inter-Pension, die Interessengemeinschaft der Sammeleinrichtungen, befürchtet Bürokratie und happige administrative Kosten zulasten der Versicherten. Der Pensionskassenverband Asip kritisiert den Transparenzentwurf der OAK vorab aus formalen Gründen. «Hier geht es um eine neue Regulierung, damit überschreitet die Aufsicht ihre Kompetenzen», sagt Asip-Direktor Hanspeter Konrad. Die OAK bewege sich mit ihrem Vorstoss auf juristisch dünnem Eis. Ein Vorwurf, den SVP-Ständerat Alex Kuprecht übernommen hat: Per Interpellation verlangte er Auskunft über das Vorgehen der OAK.
Marco Jost, Pensionskassenexperte bei der Beraterin PPCmetrics hat hingegen «volles Verständnis» für die OAK. «In einigen Fällen werden mit Absicht intransparente Konstrukte geschaffen», moniert Jost. Er habe Einblick in Sammeleinrichtungen gehabt, «bei denen selbst mir als Experte nicht klar war, wer das Risiko trägt und wer bei ungünstiger Entwicklung haftet». (…)
Auf Nachfrage räumt Asip-Direktor Konrad ein, dass es in der Regulierung Lücken gebe und die Transparenz bei Sammeleinrichtungen in einigen Punkten erhöht werden müsse. «Doch dafür braucht es Gesetzesänderungen», betont Konrad. Nach seiner Einschätzung wäre es Aufgabe von Parlament oder Bundesrat, mehr Transparenz zu schaffen und allfälligen Risiken in der Altersvorsorge zahlreicher Versicherter vorzubeugen.
Marco Jost spricht von einer «heissen Kartoffel», die niemand in die Hand nehmen wolle. Er spürt aber auch Desinteresse. So habe die Politik das Problem bislang nicht erkannt. «Vielleicht müssen erst einmal Arbeitnehmende ihr Vorsorgekapital verlieren, bevor etwas geschieht», stellt Jost ernüchtert fest.
Der Pensionskassenverband schreibt in einer Medienmitteilung:
Der ASIP begrüsst es, dass die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates sich für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der laufenden Renten entschieden hat. Einem Vorschlag, laufende Renten in der beruflichen Vorsorge kürzen zu können, erteilte sie eine Absage. „Aus Sicht des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP muss ein Mindestschutz garantiert sein, sonst würden die Verlässlichkeit des Systems ‚Berufliche Vorsorge‘ und das Vertrauen der Versicherten überstrapaziert“, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Eine Kürzung laufender Renten verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Versicherten wollen zu Recht Sicherheit. Dafür setzt sich auch der ASIP ein.
Anstelle von Rentenkürzungen, die am Fundament des Systems rütteln, sollten garantierte Leistungen heute vielmehr vorsichtig definiert werden, damit später über eine Verteilung der Überschüsse Leistungsverbesserungen beschlossen werden können.
pw. Thomas Weibel hat im Dezember 2017 eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Titel “Flexible BVG-Renten ermöglichen”. Flexible Renten werden von den Gewerkschaften entschieden abgelehnt. Weil das Thema nachwievor aktuell bleibt und durch angekündigte Initiativen noch an Schwung gewinnt, hat Urban Hodel vom PK-Netz in einer Stellungnahme dargelegt, weshalb eine Flexibilität der Rentenhöhe das Vertrauen in die berufliche Vorsorge “komplett zerstören” würde und “im besten Fall die Kosten explodieren lässt”.
Hodel verteidigt die auf nominellen Grössen beruhende Rentengarantie, glaubt offenbar, dass damit Sicherheit und gar höhere Leistungen möglich seien und stellt Systeme, wie jenes der PwC denkbar schief dar. Mit Begriffen wie “Wackel-“ oder “Casinorente” ist auch kein Erkenntnisgewinn verbunden. Und wenn er schreibt, dass die “einzige Garantie für die Versicherten bleibt, dass die laufende Rente nicht gesenkt werden kann” so bleibt anzuführen, dass die Garantie mit der Gewissheit verbunden ist, dass sie auch nicht erhöht wird.
Der Gewerkschaftsbund hat an seiner Jahrespressekonferenz Klage über die Situation in der 2. Säule geführt.
Die Schweiz hat ein Kaufkraftproblem und ein Rentenproblem. Trotz Aufschwung stagnieren die Reallöhne. Gleichzeitig fressen Krankenkassenprämien und steigende Beiträge an die Pensionskassen immer mehr vom Lohn weg, so dass der effektiv verfügbare Lohn gar sinkt. Und wer in Pension geht, erhält immer weniger Rente von seiner Pensionskasse. Dies zeigen diverse Analysen, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB an seiner Jahresmedienkonferenz präsentierte.
Obwohl die Schweizer Wirtschaft in den letzten zwei Jahren kräftig gewachsen ist, stagnierten die Reallöhne. Sogar Deutschland, das lange eine schädliche „Lohnzurückhaltung“ pflegte, hat heute ein stärkeres Lohnwachstum. Besonders betroffen sind langjährige Arbeitnehmende mit 20 oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit: Ihre Löhne sind seit 2010 kaum noch gestiegen. Derweil steigen die Ausgaben für die Krankenkassen immer weiter und nagen an der Kaufkraft.
Hinzu kommt, dass die Beiträge an die zweite Säule ebenfalls steigen. Seit der Finanzkrise bewegt sich der durchschnittliche reglementarische Beitragssatz von 18 auf 19,5 Prozent zu. Dafür bekommen die künftigen RentnerInnen aber nicht mehr Rente. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2005 sind die durchschnittlichen Pensionskassenrentenum 9 Prozent gesunken. Und die Situation spitzt sich immer mehr zu. Die neuste Auswertung des SGB bei 42 Pensionskassen mit 750’000 Versicherten zeigt: nachdem der mittlere Umwandlungssatz 2013 noch 6,4% betrug sinkt er im laufenden Jahr von 5,8 auf 5,6%. Künftige Rentnerinnen und Rentner werden damit nicht nur viel mehr einbezahlt haben als die Rentnerjahrgänge zuvor. Sie werden auch deutlich tiefere Renten erhalten.
Im aktualisierten Forderungskatalog heisst es u.a.
Die Löhne müssen substanziell steigen. Insbesondere bei langjährigen MitarbeiterInnen und bei den Frauen. Zur Verbesserung der Lohnsituation der Frauen müssen die im neuen Gleichstellungsgesetz verankerten Lohnüberprüfungen rasch und konsequent durchgeführt werden.
In der Altersvorsorge braucht es eine Stärkung der AHV mit ihrem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis. Der SGB erarbeitet zurzeit einen Initiativtext für eine 13. AHV-Rente.
In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Dazu braucht es Gewinneinschränkungen für Lebensversicherer, Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten und einheitliche, verständliche Vorsorgeausweise. Zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses sollte die Umlagekomponente im BVG gestärkt werden.
Die Schweizerische Nationalbank darf dem AHV-Ausgleichsfonds (compenswiss) keine Negativzinsen belasten. Weiter sollen die Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausgeschüttet werden (Verteilung über den Sicherheitsfonds).
pw. Der “Start ins neue Vorsorgejahr” des ASIP hat sich zur festen und beliebten Tradition entwickelt. Jedenfalls war der erstmals im Berner Hotel Kreuz durchgeführte Anlass bestens besucht und die Räumlichkeiten mit dem Andrang der Mitglieder ziemlich überfordert.
Das Programm folgte dem bewährten Schema mit einem Überblick des Direktors über die laufenden Geschäfte und gesetzlichen Vorhaben, wobei deren Umfang und Anzahl selbst ihren stets der Spur der Aktualitäten folgenden Berichterstatter bass erstaunten. Es folgten die makroökonomische Analyse, die Politiker- und Sozialpartnerrunde und abschliessend der Überraschungsgast.
Die Aufzählung aller offenen Baustellen durch Hanspeter Konrad würden den hier zur Verfügung stehenden Raum sprengen und verdiet eine eigene Meldung. Hinzuweisen ist jedoch auf die ausgezeichnete Darstellung der weltwirtschaftlichen Grosswetterlage durch Prof. Stefan Kull. Er sieht am Horizont eine dunkle Wolkenbank aufziehen. Sollten sich die diversen aktuellen Probleme kumulieren und in kürze eine Rezession auslösen, würde diese nach Meinung Kulls “hässlich” ausfallen. Es stehen aktuell vor allem beim “Sorgenkind” EU keine Mittel und Möglichkeiten für Gegensteuer zur Verfügung. Die positive Variante wäre eine länger dauernde Seitwärtsbewegung der Konjunktur – mit anschliessender bescheidener Rezession. Nicht eben hoffnungsvoll.
An der Podiumsdiskussion beteiligt waren auf Politikerseite Ruth Humbel (CVP) sowie Sebastian Frehner (SVP) und von den Sozialpartnern Roland Müller (Arbeitgeber) und Daniel Lampart (SGB).
Weil Müller und Lampart auf keinen Fall ihr Schweigegelübde bezüglich der laufenden Gespräche zum BVG brechen wollten, war von dieser Seite wenig bis nichts Konkretes über die Zukunft der Reform zu vernehmen. Müller machte jedoch in Optimismus, etwas forciert, hatte man gelegentlich den Eindruck. Allerdings fügte er mehrfach an, einen grossen Wurf dürfe man nicht erwarten. Als ob das irgendjemand im Saal schon getan hätte. Bemerkenswert dafür die Aussage, eventuell käme die BVG-Revision sogar schneller voran als jene der AHV.
Lampart seinerseits plädierte wenig verschleiert und unverdrossen für einen Ausbau der AHV (obwohl er wohlweisslich den Ausdruck vermied), indirekt auch für einen Abbau des BVG, was der Moderator ihm erstaunlicherweise widerspruchslos durchgehen liess. Auch die Werbebotschaft vom besseren “Preis- Leistungsverhältnis” der AHV verglichen mit dem BVG blieb unwidersprochen. Dafür kein Wort über die Umlageverluste und die düsteren demographischen Aussichten für die AHV-Finanzen. Welche Vorteile der gewerkschaftliche Chefökonom in Zeiten einer massiven demographischen Verschiebung in der von ihm geforderten Verstärkung der Umlage sieht, ist sein Geheimnis. Die hässliche Wahrheit dahinter ist, dass sie auf Kosten der Jungen geht.
Ruth Humbel trauert noch immer und wohl noch lange der verlorenen Abstimmung zur AV2020 nach. Jetzt gilt ihre ganze Hoffnung der Staf alias Kuhhandel-Abstimmung, die einfach durchkommen müsse. Das Volk ist eventuell anderer Meinung.
Frehner beschränkte sich auf die wiederholte Feststellung, mit dem geforderten Ausbau der Lohnbeiträge für die AHV bleibe für das BVG wenig Spielraum, was allerdings von Müller nicht aufgenommen wurde. Dass der anvisierte Mindestumwandlungssatz von 6% “Unsinn” sei, ist allgemeine Erkenntnis, der aber keine Konsequenzen folgen.
6% seien politisch möglich, meint Humbel, was nichts anderes heisst, als man das dem Volk (vielleicht) verkaufen kann. Tatsache ist aber, dass mit dem gesetzlichen Umwandlungssatz das BVG ungebremst in eine Sackgasse gefahren wurde, aus welcher man den Ausgang nicht mehr findet oder auch nur finden will, gewiss nicht die verantwortlichen Politiker.
Grosse Unterhaltung bot dafür die abschliessende Kabarett-Nummer. Sie wurde vom Publikum begeistert applaudiert.
Jedenfalls: es bleibt interessant und es wird absehbar viel Stoff für Infos und Kommentare geben.
Während die Kammer der Pensionskassenexperten eine Vernehmlassung zur Fachrichtlinie 4 “Technischer Zins” durchführt, hat die OAK gleichzeitig eine Anhörung zur Festlegung des technischen Zinses veranlasst. Der ASIP hat zu den beiden Umfragen ihre Stellungnahme publiziert. Seine Sympathien liegen eindeutig beim Konzept der Kammer, während gleichzeitig Vorgehen und Zielsetzung der OAK kritisiert werden. An die Adresse der OAK wird ausgeführt:
Wohlwissend, dass die OAK BV und die Kammer seit mehreren Jahren über die Mechanik zur Festlegung des technischen Zinssatzes diskutier en , kann der ASIP den gewählten Weg der OAK BV nicht unterstützen . Im Gegensatz zur gewünschten Klarstellung schafft dieses Vorgehen mehr Unsicherheit und Verwirrung.
Der ASIP unterstützt die überarbeitete FRP 4 der Kammer und sieht im Vorschlag der OAK BV keine Verbesserung – im Gegenteil. Aus Sicht ASIP ermöglicht der vorgeschlagene Mechanismus der Kammer eine notwendige Flexibilität sowohl für das oberste Organ wie für den Experten. Die FRP 4 beschreibt die Herleitung einer Obergrenze für den technischen Zinssatz nachvollziehbar, wobei zu beachten ist, dass die vorgesehene Obergrenze nicht automatisch eine Empfehlung für den technischen Zinssatz darstellt. Der Experte berücksichtigt u.a. im Rahmen seiner Empfehlung die Struktur und Merkmale der Vorsorgeeinrichtung. Richtigerweise soll der technische Zinssatz einer Rentnerkasse nicht wesentlich vom risikolosen Marktzins abweichen.
Im Vorschlag der OAK BV wird hingegen die sog. Obergrenze zum allgemeingültigen technischen Zinssatz. Der Experte soll einerseits gemäss Ziffer 4.1. in seiner Empfehlung die definierte Obergrenze einhalten, soll aber anderseits eine Empfehlung abgeben, wenn der technische Zinssatz über der vorgegebenen Obergrenze liegt. Faktisch besteht im Rahmen dieses Prozesses keine Flexibilität mehr. Zudem erscheint uns die vorgeschlagene Glättung von drei Jahren als zu lange.
Freundlicher tönt die Antwort an die Kammer der Experten:
Aus Sicht ASIP ermöglicht der vorgeschlagene Mechanismus eine notwendige Flexibilität sowohl für das oberste Organ wie für den Experten. Die FRP 4 beschreibt die Herleitung einer Obergrenze für den technischen Zinssatz nachvollziehbar, wobei zu beachten ist, dass die vorgesehene Obergrenze nicht automatisch eine Empfehlung für den technischen Zinssatz darstellt. Der Experte berücksichtigt u.a. im Rahmen seiner Empfehlung die Struktur und Merkmale der Vorsorgeeinrichtung. Richtigerweise soll der technische Zinssatz einer Rentnerkasse nicht wesentlich vom risikolosen Marktzins abweichen.
Der ASIP erachtet auch den vorgesehenen Zeitraum von sieben Jahren für die Umsetzung der Empfehlung als angemessen.
In diesem Sinn unterstützen wir den überarbeiteten Vorschlag und erwarten, dass die Generalversammlung der Kammer der Pensionskassen-Experten vom 25. April 2019 dieser Lösung zustimmt. Es gilt alles daran zu setzen, dass eine praxistaugliche, sinnvolle Lösung für die Festlegung des technischen Zinssatzes umgesetzt wird.
Nachdem die inter-pension mit spitzer Feder die vorgeschlagene Weisung der OAK heftig verworfen hat, macht jetzt auch der Pensionskassenverband erhebliche Vorbehalte. In einer Mitteilung hält der ASIP fest:
Der ASIP lehnt diese Weisung integral ab. Auch wenn einzuräumen ist, dass die Bedeutung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge wächst und heute nur punktuell spezifische Regelungen bestehen, rechtfertigt diese Ausgangslage den Erlass der vorliegenden Weisung mit weitreichenden Konsequenzen in keiner Weise.
Die Weisung würde oberstes Organ und Experten verpflichten, umfassende Erläuterungen, Beurteilungen und Bestätigungen bezüglich verschiedener Themen (u.a. Risikoverteilung, Ausgestaltung der Vorsorgepläne) jährlich vorzunehmen, in einem Dokument festzuhalten und der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zudem sieht die Weisung umfassende Governance-Bestimmungen hinsichtlich Zusammensetzung und Aufgaben des obersten Organs vor. Schliesslich wird auch der Prüfauftrag der Revisionsstelle erweitert.
Mit dieser Weisung überschreitet die OAK BV ihre Kompetenzen. Sie nimmt für sich Rechtsetzungskompetenzen in Anspruch, für die aus unserer Sicht keine rechtsgenügenden Grundlagen bestehen.
Im Rahmen seiner Stellungnahme geht der ASIP auch detailliert auf die Frage der von der OAK beanspruchten Rechtsetzungskompetenzen ein. Sie ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeit der Oberaufsicht, nachdem der OAK wiederholt und von verschiedenster Seite die Überschreitung ihrer Weisungskompetenzen vorgeworfen wurde.
Die inter-pension, welche die Interessen der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen vertritt, hat im Rahmen der Anhörung der von der Oberaufsichtskommission durchgeführten Anhörung zu einer Weisung über “Risikoverteilung und Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen” ihre Stellungnahme eingereicht. Sie lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die inter-pension schreibt u.a.:
Gemäss Artikel 64a, Bst a und c BVG hat die OAK BV die Aufgabe, mit Weisungen eine «einheitliche Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden sicherzustellen». Erst bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage kann sie «notwendige Standards» erlassen. Die Aufgaben der Experten sind im BVG, in den Verordnungen, Fachrichtlinien, usw. detailliert geregelt. Dafür braucht es keine zusätzlichen Weisungen und Standards. Nach geltendem Recht obliegt es den regionalen Aufsichtsstellen und nicht der OAK BV, die benötigten Informationen zu erheben. Nach unserer Ansicht überschreitet Ihre Behörde mit dieser Weisung den vorgegebenen Gesetzesrahmen und damit ihre Kompetenz.
Sie haben den vorliegenden Entwurf in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Aufsichtsbehörden und unter Einbezug von Experten für berufliche Vorsorge und Revisoren erarbeitet. Die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen haben Sie gar nicht erst konsultiert. Damit entstand eine gänzlich praxisfremde und nicht umsetzbare Weisung. Sie steht in einem krassen Missverhältnis von Kosten und Nutzen. Gerne erinnern wir Sie an dieser Stelle, dass Vertreter von inter-pension bereits dreimal im persönlichen Gespräch Inputs „von der Front“ lieferten, welche Sie gänzlich ignorieren.
Ihre Weisung ist derart „utopisch“, dass wir nicht sicher sind, ob wir diese tatsächlich richtig verstanden haben.
Im weiteren zeigt die Stellungnahme von inter-pension am konkreten Beispiel auf, welche Konsequenzen, auch die finanziellen, die Weisung für die Stiftungen haben müssten:
Die Musterkasse hat 22‘700 aktiv Versicherte. Wenn wir mit einem eher tiefen Kostenaufwand von CHF 500 pro Expertenbestätigung rechnen, ergeben sich für 69‘984 Bestätigungen zusätzliche externe Kosten von rund CHF 34 Mio. bzw. CHF 1‘540 pro aktiv versicherte Person!
Da es sich im Beispiel um eine Gemeinschaftseinrichtung handelt, ist unschwer erkennbar, dass sich für Sammeleinrichtungen mit eigenen Jahresrechnungen, wählbaren Anlagepools, Leistungsparametern etc. der Aufwand mehrfach multiplizieren würde.
Das Fazit:
Mit dem vorliegenden Weisungsentwurf hat die OAK BV ein weiteres Mal ihre Kompetenzen überschritten; derart massive und strukturelle Eingriffe obliegen dem Gesetzgeber. Die vorgeschlagene Weisung ist ersatzlos zu streichen. Sie ist praktisch nicht durchführbar, die Kosten explodieren ohne ersichtlichen Zweck, die Aufblähung der Administration zu Lasten der Versicherten ist nicht zu bewältigen, die Anschlussfreiheit der Vorsorgewerke ist stark gefährdet, Akzeptanz und Vertrauen in die zweite Säule werden zerstört und die Sozialpartnerschaft wird mit Füssen getreten.
Das Thema der Entschädigung für Broker gewinnt zusehends an Virulenz. Jetzt hat der ASIP in einer Fachmitteilung bekannt gegeben, dass sich der Verband der damit zusammenhängenden Fragen annimmt und Forderungen stellt. In der Fachmitteilung heisst es u.a.:
Festzuhalten ist, dass die Broker bei Neuanschlüssen oder bei der Überprüfung der bestehenden Anschlüsse und deren marktkonformen Konditionen eine Kontrollfunktion für die Arbeitgeber und die versicherte Belegschaft (Vorsorgekommissionen) ausüben.
Zu Fragen Anlass gibt jedoch insbesondere die Entschädigung. Aus unserer Sicht sollen die Aufgaben des Brokers vom Arbeitgeber als Aufraggeber und Treuhänder der Mitarbeitenden aufwandbasiert abgegolten werden. So können die Interessen der Destinatäre besser gewahrt und die geforderte Transparenz einfacher erreicht werden. Deshalb sollten erfolgsabhängige Courtagen und Provisionen im BVG wie auch im VVG untersagt werden.
Es braucht daher eine Anpassung von Art. 48k Abs. 2 BVV 2 sowie eine entsprechende Regelung im VVG. Der ASIP setzt sich für diese Anpassungen ein und will zusammen mit dem BSV sowie weiteren involvierten Akteuren mögliche Lösungsvorschläge erarbeiten.
Der Gewerkschaftsbund schreibt in einer Mitteilung zu seiner Stellungnahme bei der AHV-Reform:
Statt für eine wirksame Verbesserung der Leistungen zu sorgen, will der Bundesrat das Leistungsniveau für Frauen massiv senken, indem er das Frauenrentenalter anheben will. Allein bis 2030 wären hiervon schon 600’000 Frauen unmittelbar betroffen. Die Gleichheit zwischen Mann und Frau beim Rentenalter würde nicht mit einer Gleichheit der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt einhergehen.
So liegt zum Beispiel die Erwerbsquote der 15- bis 64-jährigen Frauen in Vollzeitstellen umgerechnet bei 58,5 Prozent im Vergleich zu 85,5 Prozent bei den Männern. Hinzu kommt die bestehende Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern. Und ausserdem leisten die Frauen weiterhin den Grossteil der unbezahlten Betreuungs- und Familienarbeit. Weil die Situation der Frauen nicht mit jener der Männer vergleichbar ist, lehnt der SGB eine Gleichsetzung beim Rentenalter klar ab.
In einem ergänzenden Kommentar heisst es:
Für den SGB ist klar: Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. Die im Gegenzug dafür vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der betroffenen Frauen.
“Der Vorschlag des Bundesrats zur Reform der AHV hat bei den Arbeitgebern vielfaches Kopfschütteln ausgelöst. Um die AHV-Leistungen auf bisherigem Niveau zu sichern, müsste die Landesregierung die strukturellen Probleme der umlagefinanzierten AHV schrittweise lösen. Stattdessen will sie über happige Steuererhöhungen an das Portemonnaie der Bürger”. So fasst der Arbeitgeberverband seine Stellungnahme zu den bundesrätlichen Vorschlägen gemäss Vernehmlassung zur AHV-Reform zusammen. Weiter schreibt er:
Die über 80 Mitgliedsverbände, die der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) im Rahmen der Vernehmlassung zur neuen AHV-Reform konsultiert hat, haben derart viele Angriffspunkte und Schwachstellen geortet, dass der neue Reformanlauf als misslungen bezeichnet werden muss.
Stossend ist für die Arbeitgeber zuallererst, dass der Bundesrat die AHV – wie bereits bei der AV 2020 – praktisch ausschliesslich mit einer massiven Finanzspritze von 1,5 Mehrwertsteuerprozenten aus den roten Zahlen führen will. Damit sollen rund 90% der sich in den nächsten Jahren auftürmenden Defizite aufgefangen werden. Als strukturelle Massnahme ist hingegen bloss die Angleichung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre vorgesehen, wobei mit sogenannten Ausgleichsmassnahmen allerdings der Sanierungseffekt sogleich wieder zu einem schönen Teil aufgehoben werden soll.
Trotz massiver Zusatzfinanzierung wird sich die Schieflage der AHV indessen nicht nachhaltig verbessern. Im Gegenteil: Wegen der alternden Gesellschaft wird unser wichtigstes Sozialwerk bereits im Jahr 2030 erneut ein Umlagedefizit von 2 Mrd. Fr. schreiben, das bis 2035 auf 6 Mrd. Fr. anschwillt. Um dieses Loch mit zusätzlichen Geldern zu stopfen, wären nochmals satte 1,5 Mehrwertsteuerprozente notwendig.
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, nimmt in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger Stellung zu Fragen der 2. Säule . Auszüge:
Herr Konrad, 7 Milliarden Franken werden jedes Jahr in den Pensionskassen umverteilt – von den Arbeitenden zu den Pensionierten. Das kann nicht in Ihrem Sinn sein.
Nein, diese Umverteilung ist unhaltbar. Sie gefährdet nicht nur die Stabilität der Pensionskassen, sie kann auch dazu führen, dass deren Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet. Die Ursache der Umverteilung ist der zu hohe Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Dieser verpflichtet die Kassen dazu, so hohe Monatsrenten zu zahlen, dass das angesparte Kapital nicht bis zum Lebensende der Rentner reicht. So bleibt nichts anderes übrig, als Geld von den Versicherten zu den Rentnern umzuverteilen. Die Stellschraube wurde schon 2010 falsch justiert, als das Stimmvolk eine Senkung des Umwandlungssatzes ablehnte.
Was ist Ihre Antwort auf die Umverteilung?
Wir fordern, dass die berufliche Vorsorge entpolitisiert wird. Der Gesetzgeber kann den Pensionskassen keine Rendite verordnen, wie er es heute über Umwandlungssatz und Mindestverzinsung der Sparguthaben tut. Das war von Anfang an ein Fehler.
Laufend gehen Leute in Pension, die wegen des tiefen Umwandlungssatzes auf Lebzeiten eine tiefe Rente haben. Haben die einfach Pech gehabt?
Nicht unbedingt. Erzielen die Pensionskassen wieder höhere Renditen, ist es möglich, dass genau diese Gruppe in gewissen Jahren eine Bonusrente oder eine 13. Monatsrente bekommt.
Aber verbindlich ist das nicht.
Nein. Es sollte aber keine Verlierergeneration geben. In der Revision der beruflichen Vorsorge werden wir nicht umhin kommen, den Umwandlungssatz in einem ersten Schritt von heute 6,8 auf 6 Prozent zu senken. Um diese Senkung abzufedern, braucht es eine Kompensation. Die Pensionskassen könnten sie zum Beispiel finanzieren, indem sie die Sparbeiträge für alle erhöhen. So könnten sie die Altersguthaben für eine Übergangsgeneration während sieben bis zehn Jahren erhöhen.
Die Jungen müssten so aber ein weiteres Mal für die Älteren bezahlen.
Das entspricht dem Solidaritätsgedanken. Sie müssten aber nur vorübergehend für gewisse Jahrgänge bezahlen. Danach käme das Geld ihnen selber zugute.
Arbeitnehmer und -geber sollen schon für die Sanierung der AHV 0,3 Lohnprozent zahlen. Für die berufliche Vorsorge wird es knapp.
Der Spielraum wird natürlich kleiner – irgendwann ist eine Grenze dessen erreicht, was sie bereit sind, für die Altersvorsorge zu zahlen. Es ist jedoch wichtig, dass sich die Sanierung der AHV nicht verzögert, sonst würde auch jene der beruflichen Vorsorge in Verzug geraten.
Der von der Kammer der Pensionskassen-Experten jährlich am 30. September festgelegte Referenzzinssatz verbleibt bei den bereits geltenden 2%.
Der Referenzzinssatz wird von der SKPE jährlich auf der Grundlage des BVG-Indexes 2005 Pictet BVG25 plus vom 30. September (Gewicht zwei Drittel) und der Rendite 10-jähriger Bundesanleihen (Gewicht ein Drittel) veröffentlicht. Das Ergebnis wird um 0.5% vermindert und auf 0.25% abgerundet. Der Referenzzinssatz darf zudem weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen noch über 4.5 % liegen. Der Referenzzinssatz gilt für Jahresabschlüsse 2018 der Vorsorgeeinrichtungen.
Die oben stehende Grafik zeigt die erwartete Entwicklung des technischen Referenzzinssatzes gemäss FRP 4 für die kommenden Jahre. Aufgrund von aktuellen Simulationen ist es wahrscheinlich, dass sich der Referenzzinssatz mittelfristig in der Bandbreite zwischen 1,75 und 2,00 Prozent bewegen wird.
Libera schreibt in einer Mitteilung zum Entscheid der Kammer:
An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. November 2017 hatte sich die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) gegen die vorgeschlagene Anpassung der Fachrichtlinie FRP 4 entschieden. Die FRP 4 blieb damit unverändert, wird jedoch zurzeit erneut überarbeitet.
Wir erwarten, dass die überarbeitete Fassung demnächst in die interne Vernehmlassung bei den Pensionskassen-Experten geschickt wird und voraussichtlich an der Generalversammlung der SKPE im April 2019 zur Abstimmung gebracht wird.
Zum heutigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Oberaufsichtskommission für berufliche Vorsorge (OAK BV) ihrerseits eine Weisung zum technischen Zinssatz erlassen wird.