image

Der von der Kammer der Pensionskassen-Experten jährlich am 30. September festgelegte Referenzzinssatz verbleibt bei den bereits geltenden 2%.

Der Referenzzinssatz wird von der SKPE jährlich auf der Grundlage des BVG-Indexes 2005 Pictet BVG25 plus vom 30. September (Gewicht zwei Drittel) und der Rendite 10-jähriger Bundesanleihen (Gewicht ein Drittel) veröffentlicht. Das Ergebnis wird um 0.5% vermindert und auf 0.25% abgerundet. Der Referenzzinssatz darf zudem weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen noch über 4.5 % liegen. Der Referenzzinssatz gilt für Jahresabschlüsse 2018 der Vorsorgeeinrichtungen.

Die oben stehende Grafik zeigt die erwartete Entwicklung des technischen Referenzzinssatzes gemäss FRP 4 für die kommenden Jahre. Aufgrund von aktuellen Simulationen ist es wahrscheinlich, dass sich der Referenzzinssatz mittelfristig in der Bandbreite zwischen 1,75 und 2,00 Prozent bewegen wird.

Libera schreibt in einer Mitteilung zum Entscheid der Kammer:

An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. November 2017 hatte sich die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) gegen die vorgeschlagene Anpassung der Fachrichtlinie FRP 4 entschieden. Die FRP 4 blieb damit unverändert, wird jedoch zurzeit erneut überarbeitet.

Wir erwarten, dass die überarbeitete Fassung demnächst in die interne Vernehmlassung bei den Pensionskassen-Experten geschickt wird und voraussichtlich an der Generalversammlung der SKPE im April 2019 zur Abstimmung gebracht wird.

Zum heutigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Oberaufsichtskommission für berufliche Vorsorge (OAK BV) ihrerseits eine Weisung zum technischen Zinssatz erlassen wird.

  Mitteilung Libera / Mitteilung Kammer / Fachrichtlinie 4