Der Pensionskassenverband schreibt in einer Medienmitteilung:

Der ASIP begrüsst es, dass die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates sich für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der laufenden Renten entschieden hat. Einem Vorschlag, laufende Renten in der beruflichen Vorsorge kürzen zu können, erteilte sie eine Absage. „Aus Sicht des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP muss ein Mindestschutz garantiert sein, sonst würden die Verlässlichkeit des Systems ‚Berufliche Vorsorge‘ und das Vertrauen der Versicherten überstrapaziert“, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Eine Kürzung laufender Renten verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Versicherten wollen zu Recht Sicherheit. Dafür setzt sich auch der ASIP ein.

Anstelle von Rentenkürzungen, die am Fundament des Systems rütteln, sollten garantierte Leistungen heute vielmehr vorsichtig definiert werden, damit später über eine Verteilung der Überschüsse Leistungsverbesserungen beschlossen werden können.