Nachdem die inter-pension mit spitzer Feder die vorgeschlagene Weisung der OAK heftig verworfen hat, macht jetzt auch der Pensionskassenverband erhebliche Vorbehalte. In einer Mitteilung hält der ASIP fest:

Der ASIP lehnt diese Weisung integral ab. Auch wenn einzuräumen ist, dass die Bedeutung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge wächst und heute nur punktuell spezifische Regelungen bestehen, rechtfertigt diese Ausgangslage den Erlass der vorliegenden Weisung mit weitreichenden Konsequenzen in keiner Weise.

Die Weisung würde oberstes Organ und Experten verpflichten, umfassende Erläuterungen, Beurteilungen und Bestätigungen bezüglich verschiedener Themen (u.a. Risikoverteilung, Ausgestaltung der Vorsorgepläne) jährlich vorzunehmen, in einem Dokument festzuhalten und der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zudem sieht die Weisung umfassende Governance-Bestimmungen hinsichtlich Zusammensetzung und Aufgaben des obersten Organs vor. Schliesslich wird auch der Prüfauftrag der Revisionsstelle erweitert.

Mit dieser Weisung überschreitet die OAK BV ihre Kompetenzen. Sie nimmt für sich Rechtsetzungskompetenzen in Anspruch, für die aus unserer Sicht keine rechtsgenügenden Grundlagen bestehen.

Im Rahmen seiner Stellungnahme geht der ASIP auch detailliert auf die Frage der von der OAK beanspruchten Rechtsetzungskompetenzen ein. Sie ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeit der Oberaufsicht, nachdem der OAK wiederholt und von verschiedenster Seite die Überschreitung ihrer Weisungskompetenzen vorgeworfen wurde.

  Stellungnahme ASIP /  Stellungnahme inter-pension