Ständerat Alex Kuprecht hat die Interpellation mit dem wahrscheinlich rhetorisch gemeinten Titel in der Wintersession eingereicht. Anlass dazu ist die geplante Weisung «Risikoverteilung und Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen» welche Ende Oktober in eine Anhörung gegeben wurde. Im ausführlichen Text des Vorstosses wird u.a. gefragt:

1. Die Aufgaben der Experten sind im BVG, in den Verordnungen, Fachrichtlinien, usw. detailliert geregelt. Braucht es diese zusätzlichen Weisungen und Standards und worin besteht der Nutzen für den Versicherten?
2. Sind die Experten anzahlmässig, sachlich und zeitlich überhaupt in der Lage im ersten Jahresquartal diese Aufgaben zu erfüllen?
3. Ist dieser zusätzliche zu leistende Aufwand und die damit verbundenen Kosten, gemessen an der Zielsetzung gerechtfertigt?
4. Wird mit dem höheren Verwaltungsaufwand das Vertrauen in die 2. Säule gestärkt?
5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Zielsetzung der OAK BV (strukturgerechte Risikobeurteilung) in BVG und Verordnungen bereits erfüllt sind?
6. Den regionalen Aufsichtsstellen obliegt es nach geltendem Recht, die in den Weisungen der OAK BV geforderten Informationen zu erheben. Wird mit OAK BV doppelt genäht?
7. Überschreitet OAK BV mit diesen Weisungen den vorgegebenen Gesetzesrahmen und damit ihre Kompetenz?
8. Wie rechtfertigt der Bundesrat diesen direkten Eingriff in die Souveränität des Stiftungsrates der paritätisch und privat durchgeführten beruflichen Vorsorge?
9. Wird mit den immer stärkeren Weisungen der OAK BV das Ziel verfolgt die regionalen Aufsichtsorgane zu Gunsten einer eigentlichen Bundesaufsicht aufzuheben?

pw. Die Frage der Kompetenzüberschreitung stellt sich regelmässig bei den Weisungen der OAK. Wir haben uns dazu kürzlich in einem Kommentar geäussert. Es scheint in der Tat zwingend notwendig, die Aktivitäten der Oberaufsicht einer grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen. Gefordert sind Bundesrat und Geschäftsprüfungskommission. Das zunehmend selbstherrliche Gebaren der OAK ist nicht einfach hinzunehmen.

   Interpellation KuprechtWeisungsentwurf OAK /