Das Thema der Entschädigung für Broker gewinnt zusehends an Virulenz. Jetzt hat der ASIP in einer Fachmitteilung bekannt gegeben, dass sich der Verband der damit zusammenhängenden Fragen annimmt und Forderungen stellt. In der Fachmitteilung heisst es u.a.:

Festzuhalten ist, dass die Broker bei Neuanschlüssen oder bei der Überprüfung der bestehenden Anschlüsse und deren marktkonformen Konditionen eine Kontrollfunktion für die Arbeitgeber und die versicherte Belegschaft (Vorsorgekommissionen) ausüben.

Zu Fragen Anlass gibt jedoch insbesondere die Entschädigung. Aus unserer Sicht sollen die Aufgaben des Brokers vom Arbeitgeber als Aufraggeber und Treuhänder der Mitarbeitenden aufwandbasiert abgegolten werden. So können die Interessen der Destinatäre besser gewahrt und die geforderte Transparenz einfacher erreicht werden. Deshalb sollten erfolgsabhängige Courtagen und Provisionen im BVG wie auch im VVG untersagt werden.

Es braucht daher eine Anpassung von Art. 48k Abs. 2 BVV 2 sowie eine entsprechende Regelung im VVG. Der ASIP setzt sich für diese Anpassungen ein und will zusammen mit dem BSV sowie weiteren involvierten Akteuren mögliche Lösungsvorschläge erarbeiten.

  Art. 48k BVV2