pw. Die BVG-Reform ist schwer einzuordnen und mit ihren Vor- und Nachteilen für die meisten Versicherten kaum nachvollziehbar. Die Politiker tun sich auch entsprechend schwer damit, sie dem Stimmvolk nahe zu bringen oder sie im Gegenteil dagegen zu motivieren. Die TV-Arena vom 8.9.23 zeigte das eindrücklich auf.
pwirth
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UBS PK-Performance August 2023
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im August eine durchschnittliche Performance von -0,57%
nach Abzug von Gebühren. Seit Jahresbeginn steht die Rendite bei 3,34% und die annualisierte Rendite seit
Publikation unseres Barometers im Jahr 2006 bei 2,93%. -
Im vergangenen Monat war die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen 2,05 Prozentpunkte. Das
beste Ergebnis (0,27%) erzielte eine grosse Pensionskasse mit verwalteten Vermögen über 1 Mrd. Das
schlechteste Ergebnis (-1,78%) erzielte eine mittelgrosse Pensionskasse mit verwalteten Vermögen zwischen
CHF 300 Mio. und 1 Mrd. Die geringste Performancespanne (1,33%) wiesen die grossen Pensionskassen auf.
CS PK-Index August 2023
(CS) Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2017 auf 1% p. a.) ist im Berichtsmonat um 0,13 Punkte (bzw. 0,08%) auf den Stand von 160,92 Punkten gesunken, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit im August -0,66% hinter der BVG-Vorgabe.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index seit 1. Januar 2000 beträgt per Ende August 2,87%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,02%.
Fünf Fragen an fünf Vorsorgeexperten
Patrik Schaller (Präsident Fachkommission BVG Expertsuisse) und Joachim Beil (Leiter Romandie Expertsuisse) sprachen mit der Vorsorgeexpertin Vera Kupper Staub und den vier Vorsorgeexperten Sergio Bortolin, Thomas R. Schönbächler, Georg Stillhart und Roger Tischhauser zum Status Quo und den Zukunftsperspektiven der beruflichen Vorsorge. Der Beitrag erschien im “Special Expert Focus”. Zusammenfassend wird dazu festgehalten:
Es wird immer mehr Flexibilität in der beruflichen Vorsorge gefordert. Wie vollziehen Pensionskassen den gesellschaftlichen Wandel, um mit neuen Ansprüchen Schritt zu halten und zukunftsorientiert handeln zu können? In der Vergangenheit prägten stabile Arbeitsverhältnisse mit Vollzeitbeschäftigung und wenigen Stellenwechseln sowie fixe Arbeitsorte und Arbeitszeiten den Arbeitsmarkt.
Der heutige Arbeitsmarkt ändert sich mit dem Wandel der Ausbildung, neuen Berufsformen, Lebensstilen und der Entwicklung der Geschlechterrollen und des Familienbilds. Eine Pensumsreduktion für Weiterbildungen kann bspw. zu Lücken in der beruflichen Vorsorge führen. Die wichtigsten Punkte, die in der beruflichen Vorsorge untersucht werden müssten, um eine Pensionskasse für die Zukunft richtig aufzustellen, sind Flexibilität bei der Jobwahl, Lebensstil und Zeitplanung.
Externe Revision der BV und Segmentierung der VE
Patrick Schaller, EY, beschäftigt sich in einem Beitrag von Expert Suisse mit den steigenden Anforderungen an die Revisoren von Vorsorgeeinrichtungen. Gründe sind u. a. anhaltende Regulierung,
verschärfte Prüfungsstandards und komplexere Vorsorgeeinrichtungen. Zum Thema einer risikoorientierten Segmentierung hält er fest:
Für eine risikoorientierte Aufsicht wird die Kernfrage zu beantworten sein, ob wir flächendeckend einem Qualitätsproblem in der BVG-Prüferbranche gegenüberstehen. Untersuchungen der OAK BV zeigen im Grundsatz, dass besonders im Bereich unerfahrener BVG-Revisorinnen und -Revisoren Handlungsbedarf besteht. Die BVG-Direktaufsichten, die OAK BV, aber auch die RAB verfügen über geeignete Instrumente, unprofessionelle und/oder fehlbare leitende Revisorinnen und Revisoren aus dem Markt zu nehmen.
Eine risikoorientierte Aufsicht setzt voraus, dass die heutige, heterogene BVG-Landschaft segmentiert werden muss. Es ist unbestritten, dass die sog. Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb, wie sie nach den Weisungen der OAK BV 01/2016 definiert werden, mit ihrer Ausgestaltung und Grösse erhöhte Anforderungen an BVG-Revisor/-innen, Expert/-innen für berufliche Vorsorge und an das Führungsorgan (Stiftungsräte, Ausschüsse) der Vorsorgeeinrichtung stellen.
Referenzalter und Lebenserwartung
Der Bundesrat hat den Bericht «Anpassung des Referenzalters an die Lebenserwartung – Internationaler Vergleich und Modelle für die Schweiz» des Eidg. Departementes des Innern zur Kenntnis genommen. Darin werden die Modelle von Ländern verglichen, welche die Höhe des Rentenalters an die Lebenserwartung gekoppelt haben.
Schweden, Dänemark, Finnland, Portugal, Italien und die Niederlande haben die Höhe des Rentenalters in irgendeiner Form mit der Entwicklung der Lebenserwartung verknüpft. Der Bericht zeigt die verschiedenen Modelle auf, die in diesen Ländern angewendet werden. Die Erfahrungen damit sind allerdings noch zu gering, um daraus Schlüsse ziehen zu können.
Der Bericht stellt zudem dar, wie in der Schweiz eine Verknüpfung von Referenzalter und Lebenserwartung ausgestaltet werden könnte. Analysiert werden neben der Lebenserwartung auch andere Kriterien. Der Bericht kommt zum Schluss, dass es nicht sinnvoll ist, das Referenzalter auf Grundlage eines einzigen Kriteriums anzupassen sowie die Möglichkeit einer politischen Intervention auszuschliessen.
Die steigende Lebenserwartung und die demografische Entwicklung sind grosse Herausforderungen für das System der Altersvorsorge. Das Parlament hat den Bundesrat bereits beauftragt, bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV bis 2040 zu unterbreiten. Ausserdem fordert eine Motion (20.4078), dass die AHV bis 2050 nachhaltig und generationengerecht finanziert sein müsse.
Bericht /
Mitteilung Bundesrat
Bereit für Eigenverantwortung, aber geringes Wissen
Schweizerinnen und Schweizer haben zwar eine differenzierte Sichtweise bezüglich Wahlmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge. Sie sind jedoch generell bereit, Eigenverantwortung zu übernehmen. Viele schätzen ihr eigenes Vorsorgewissen aber falsch ein. Selbst die bekannten Wissenslücken will man aus Bequemlichkeit nicht füllen. Dies zeigt eine Studie der Hochschule Luzern.
Zum dritten Mal in Folge untersucht die Studie «VorsorgeDIALOG» der Hochschule Luzern (HSLU) das Finanz- und Vorsorgewissen der in der 2. Säule versicherten Personen. Wie bereits in den vergangenen Jahren ist das Wissen der Befragten gerade bei der persönlichen Altersvorsorge bescheiden. Dies, obwohl mit 74 Prozent die überwiegende Mehrheit angibt, dass sie das Thema berufliche Vorsorge interessiere.
Auch Frauen machen sich immer häufiger Gedanken dazu. Allerdings ist nicht nur das Wissen nach wie vor tief, sondern auch die Fehleinschätzung zu hoch. Der Anteil Falschantworten war deutlich höher als der Anteil «weiss nicht»-Antworten. Viele Befragte sind sich somit ihrer eigenen Wissenslücken gar nicht bewusst. Besonders ausgeprägt ist dies bei jüngeren Personen und Personen mit tieferem Einkommen.
Aber auch die bekannten Wissenslücken sind ein Problem. Denn die Bereitschaft, etwas dagegen zu tun, ist bescheiden – beispielsweise beim Vorsorgeausweis. Ein Drittel der Befragten versteht den Vorsorgeausweis nur schlecht oder gar nicht. Besonders besorgniserregend ist gemäss der Studienleiterin Yvonne Seiler Zimmermann aber, dass viele dieser Personen nicht bereit sind, sich eigenständig zu informieren und die eigenen Wissenslücken zu füllen. Die meisten finden es zu kompliziert. Für 37 Prozent der Befragten ist der Grund aber ein anderer: Man ist zu bequem.
Solidarität und Soziale Sicherheit
Werner C. Hug hat in einem Beitrag der Gewerbezeitung Grundlagen und Fakten des schweizerischen Sozialstaats dargestellt und verweist auf de Gefahren, die hinter der Entwicklung von der Solidarität zur Umverteilung stehen. Hug stellt fest:
Der Vertreter der Arbeitnehmenden, der mit seiner Gewerkschaft nicht einmal 15 Prozent der arbeitenden Bevölkerung vertritt, aber so tut, als spreche er für alle Arbeitnehmenden, verkennt, dass die Freisinnigen den Sozialstaat begründet haben. In den Sozialversicherungen gilt die allgemeine Regel: einer für alle, alle für einen. Diese Form der Solidarität beruht auf Gegenseitigkeit und hat mit der gewerkschaftlichen Solidarität nichts gemeinsam.
In der AHV, in der Kranken-, Arbeitslosenversicherung geht es um die Deckung von Risiken und die Behebung von Schäden, die mit finanziellen Mitteln gedeckt werden. Die gewerkschaftliche Solidarität hingegen wird als Waffe für bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen in der Unternehmung sowie in der Gesellschaft eingesetzt.
Pensionskassen und Datenschutzgesetz
Am 1. September ist das Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Es hat zu vielen Fragen und Unsicherheiten geführt. Der Pensionskassenverband hat auf seiner Website die wichtigsten Punkte zur Umsetzung übersichtlich aufgeführt.
Complementa PK-Studie 2023
Anteil an PKs mit Leistungsanpassungen aufgrund der Teuerung
Complementa hat die abschliessenden und aktualisierten Daten der PK-Studie 2023 publiziert. Sie basiert auf den Daten von 444 Pensionskassen mit kumulierten Kapitalien von 760 Milliarden Franken. Für das Sonderthema wurden ausserdem die Einschätzungen von 168 Verantwortlichen von Vorsorgeeinrichtungen eingeholt. Zusammenfassend wird festgestellt:
Das Pensionskassenvermögen ist 2022 um 9% geschrumpft. Dennoch haben drei von fünf Vorsorgeeinrichtungen eine Verzinsung über dem BVG-Mindestzins von 1.0% gewährt. Erstmals seit über 20 Jahren steigt der technische Zinssatz leicht an, was zu einem positiven Effekt auf den Deckungsgrad führt. Seit Jahresbeginn verzeichnen die Pensionskassen eine Rendite von +3.7%, wodurch der Deckungsgrad gegenwärtig bei 106.5% liegt. Durch das gestiegene Zinsniveau wird vermehrt die strategische Vermögensallokation überprüft. Jede fünfte Kasse plant, die Obligationen-Quote wieder zu erhöhen.
Mit dem deutlichen Anstieg des Zinsniveaus seit Ende 2021 wurde die Diskussion zur strategischen Vermögensallokation neu entfacht. Aufgrund des neuen Zinsumfelds beabsichtigt jede fünfte Pensionskasse, die Obligationenquote für Staats- und/oder Unternehmensanleihen wieder zu erhöhen, ein weiteres Fünftel führt hierzu noch Diskussionen.
NZZ zum Mindestzins
Michael Ferber hat zur Mindestzins-Empfehlung der BVG-Kommission Jérôme Cosandey befragt.
Aus liberaler Sicht stellt sich die Frage, wieso der BVG-Mindestzins politisch festgelegt wird. Schliesslich lassen sich Renditen am Kapitalmarkt nicht politisch verordnen.
Trotzdem hält sich der Schaden, der mit dem politisch festgelegten BVG-Mindestzinssatz verursacht werden kann, laut Jérôme Cosandey vom Think Tank Avenir Suisse in Grenzen. Es handelt sich schliesslich um einen Entscheid, der jedes Jahr revidiert werden kann.
Gravierender sei es, dass der BVG-Mindestumwandlungssatz ebenfalls politisch festgelegt wird und im Gesetz steht. «Die Renten, die auf diesem Satz beruhen, werden schliesslich über Jahrzehnte hinweg ausbezahlt.»
Mindestzins-Empfehlung: Reaktionen der Sozialpartner
Die von der BVG-Kommission vorgeschlagene Erhöhung des Mindestzinses löst die erwarteten Reaktionen aus: entweder zu viel oder zu wenig.
Arbeitgeberverband
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist klar, dass nicht eine Erhöhung, sondern vielmehr eine Senkung des Mindestzinssatzes in der aktuellen Ausgangslage angezeigt wäre. (…) In die Berechnung des BVG-Mindestzinssatzes fliessen unterschiedliche Faktoren mit ein, so etwa auch die finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen.
Hier gilt es zu beachten, dass die Stimmung an den Finanzmärkten aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Lage auch im zweiten Halbjahr 2023 gedrückt bleibt. Die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge bleibt für die Pensionskassen entsprechend schwierig, dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium. Zudem steigt der Druck für Vorsorgeeinrichtungen, die innerhalb oder nahe an den gesetzlichen Mindestparametern operieren.
Die Arbeitgeber können die Empfehlung der BVG-Kommission für einen Mindestzinssatz von 1,25 Prozent vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen. Gestützt auf die aktuelle Situation hätte der Mindestzinssatz deutlich unter der Grenze von 1,0 Prozent zu liegen kommen müssen.
Gewerkschaftsbund
Die BVG-Kommission will den Mindestzinssatz auf tiefe 1.25 Prozent festlegen. Damit würde er bedeutend hinter der aktuellen Teuerung hinterherhinken. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Bundesrat dazu auf, den Mindestzins auf 2 Prozent zu erhöhen. Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist aufgrund der gestiegenen Zinsen gut und auch die Renditen fallen positiv aus. Nach 15 Jahren sinkenden Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein. (…)
Dabei führt die Zinswende zu einer komfortablen Ausgangslage für die Pensionskassen: Selbst die Oberaufsicht über die 2. Säule hat unlängst bestätigt, dass deren finanzielle Lage stabil ist. Im ersten Halbjahr 2023 haben die meisten Vorsorgeeinrichtungen bereits doppelt so hohe Renditen erwirtschaftet wie notwendig. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.
BVG-Kommission empfiehlt 1,25% Mindestzins
(BR) Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2024 um 0.25 Punkte auf 1.25% zu erhöhen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Mit dem Entscheid trägt die Kommission den gestiegenen Zinsen Rechnung.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.50% bis 2%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine deutliche Mehrheit für 1.25% ausgesprochen. Die Kommission trägt damit insbesondere dem deutlichen Anstieg der Zinsen infolge der gestiegenen Inflation Rechnung. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Pension funds on crypto
(FT) Investment consultants say their institutional clients — mainly traditional pension funds worth tens of billions of pounds — show no sign of making a play for bitcoin or other cryptocurrencies.
2. oder 3. Säule?
“Espresso” von Radio SRF geht der Frage nach: Soll man freiwillige Einzahlungen besser in die zweite oder dritte Säule machen? Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage lässt sich gemäss Yvonne Seiler Zimmermann, Vorsorgeexpertin und Professorin an der Hochschule Luzern, nicht geben: «Ob man eher in die zweite oder dritte Säule einzahlen soll, ist stark von der persönlichen Situation abhängig.»