Arno Schmocker kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Finanzierungsvorschläge des Bundesrats für die 13. AHV-Rente.
Höchst bedenklich ist der Umstand, dass die Erhöhung der Jahresrente um 8,3% auf jeden Fall per Anfang 2026 gesichert ist, notfalls via Verordnung des Bundesrats – aber die Finanzierung nicht. Diese wird mit grosser Wahrscheinlichkeit durch Volksabstimmungen oder Referenden verzögert werden. Das hiesse, dass der AHV-Fonds für einige Zeit geradestehen müsste.
Schon heute betragen die verlusttragenden Aktiven bloss 80% der Jahresausgaben, zieht man ein Darlehen von 10 Mrd. Fr. an die IV ab (gesetzlich erforderlich wären 100%). Mit einer Verzögerung der Finanzierung müsste Compenswiss, der Ausgleichsfonds der AHV, beginnen, Aktiven auf dem Fondsvermögen abzustossen, um die Renten zu begleichen.
Gleich, welche Variante am Schluss zum Zug kommt: Jede muss finanziert werden, die Milliarden sind noch nie vom Himmel gefallen. Am Schluss stellt sich auch die Frage: Müssten Initiativen wie diese, die riesige Ausgaben verursachen, aber keine Vorschläge zur Gegenfinanzierung enthalten, nicht für ungültig erklärt werden?